Praktikum im Ausland

Für Praktika im Ausland gibt es verschiedene finanzielle Fördermöglichkeiten.

Die Fördermöglichkeiten unterscheiden sich je nach Länge, Zielort und Art des Praktikums.

Grundsätzlich ist es möglich jedes Praktikum im Ausland zu absolvieren. Die Ausnahme stellen im Diplomstudium Veterinärmedizin

das Schlachthofpraktikum und Lebensmittelhygiene-Praktika dar.

 

Praktikum innerhalb Europas

Innerhalb Europas gibt es folgende Fördermöglichkeiten:

ERASMUS-Praktikumsaufenthalt (SMP)

ERASMUS-Praktikumsaufenthalte müssen mindestens 3 Monate (91 Tage) und dürfen maximal 12 Monate dauern. Ein ERASMUS-Praktikumsaufenthalt ist in allen EU-Ländern, der Schweiz und in Norwegen möglich. Für ein SMP ist es nicht notwendig, an eine der Partnerunis zu gehen, es können auch private Unternehmen gewählt werden (z.B: renommierte private Tierkliniken, Gestüte oder Forschungseinrichtungen).

 

Veterinärmedizin: Für den ERASMUS-Praktikumsaufenthalt bietet sich vorallem das 10-wöchige Vertiefungspraktikum an. Wenn Sie z.B. noch 3-4 Wochen fakultatives Praktikum dazuhängen, können Ihnen alle Praktikumsleistungen angerechnet werden.

Biomedizin & Biotechnologie: 3 –monatige Praxis, auch in Verbindung mit der Bachelor-, bzw. Masterarbeit.

Pferdewissenschaften: 3-monatige Praxis (Zucht, Sport, Marketing)

 

Joint-Study Free Mover

Mit Joint-Study Free Mover können Praktikumsaufenthalte ab einer Länge von 2 Wochen gefördert werden. Dieses Programm eignet sich daher vor allem für kürzere Aufenthalte im Ausmaß von 2-8 Wochen.

Gilt für alle Studienrichtungen!

 

 

Praktikum außerhalb Europa

Joint-Study Free Mover

Für Praktika außerhalb Europas gibt es die Möglichkeit der Förderung über Joint-Study Free Mover. Gilt für alle Studienrichtungen!

 

 

Praktikum im Heimatland (außerhalb Österreichs)

Wenn Sie NICHT Österreichische/r StaatsbürgerIn sind und in Ihrem Heimatland Praktikum machen möchten, ist es unbedingt notwendig VOR Antritt des Praktikums einen „Vorausbescheid der Anerkennung“ auszufüllen und bei Fr. Mag. Michaela Pirker einzureichen.

Zusätzlich zu dem ausgefüllten Formular „Vorausbescheid der Anerkennung“ legen Sie eine schriftliche Zusage und eine genaue Beschreibung Ihrer Praktikumsstelle bei.

Das Formular „Vorausbescheid der Anerkennung“ finden Sie in vetmedonline unter „Formulare“.

Warum ist es so wichtig einen Vorausbescheid auszufüllen?

1)     Der genehmigte Vorausbescheid stellt fest, dass Ihnen nach Beendigung Ihres Praktikums dieses auch wirklich angerechnet wird.

2)     Der genehmigte Vorausbescheid stellt fest, dass das Praktikum eine Studienleistung ist – und das ist wichtig für die Unfallversicherung der ÖH. Praktika, die ohne Vorausbescheid absolviert werden gelten als private Aktion und sind somit von jeder Versicherung ausgenommen!

 

 

Für Praktika im Heimatland gibt es keine finanzielle Fördermöglichkeit!

 

 

Weiterführende Informationen bei:

Mag. Michaela Pirker

Vizerektorat für Lehre-Internationale Studienangelegenheiten

mailto:michaela.pirker@vetmeduni.ac.at

Sprechstunde: Dienstag und Donnerstag: 13.00-15.00 Uhr und Mittwoch: 10.00-12.00 Uhr