Für Praktika im Ausland gibt es verschiedene finanzielle Fördermöglichkeiten.
Die Fördermöglichkeiten
unterscheiden sich je nach Länge, Zielort und Art des Praktikums.
Grundsätzlich ist es möglich jedes Praktikum im Ausland zu absolvieren. Die Ausnahme stellen im Diplomstudium Veterinärmedizin
das Schlachthofpraktikum und Lebensmittelhygiene-Praktika dar.
Innerhalb Europas gibt es
folgende Fördermöglichkeiten:
ERASMUS-Praktikumsaufenthalt
(SMP)
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ERASMUS-Praktikumsaufenthalte
müssen mindestens 3 Monate (91 Tage) und dürfen maximal 12 Monate dauern. Ein
ERASMUS-Praktikumsaufenthalt ist in allen EU-Ländern, der Schweiz und in Norwegen möglich.
Für ein SMP ist es nicht notwendig, an eine der Partnerunis zu gehen, es
können auch private Unternehmen gewählt werden (z.B: renommierte private
Tierkliniken, Gestüte oder Forschungseinrichtungen). Veterinärmedizin: Für den
ERASMUS-Praktikumsaufenthalt bietet sich vorallem das 10-wöchige
Vertiefungspraktikum an. Wenn Sie z.B. noch 3-4 Wochen fakultatives Praktikum
dazuhängen, können Ihnen alle Praktikumsleistungen angerechnet werden. Biomedizin &
Biotechnologie: 3 –monatige Praxis, auch in Verbindung mit der Bachelor-,
bzw. Masterarbeit. Pferdewissenschaften:
3-monatige Praxis (Zucht, Sport, Marketing) |
Joint-Study Free Mover
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Mit Joint-Study Free Mover
können Praktikumsaufenthalte ab einer Länge von 2 Wochen gefördert werden.
Dieses Programm eignet sich daher vor allem für kürzere Aufenthalte im Ausmaß
von 2-8 Wochen.
Gilt für alle
Studienrichtungen! |
Joint-Study Free Mover
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Für Praktika außerhalb
Europas gibt es die Möglichkeit der Förderung über Joint-Study Free Mover.
Gilt für alle
Studienrichtungen! |
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Wenn Sie NICHT
Österreichische/r StaatsbürgerIn sind und in Ihrem Heimatland Praktikum
machen möchten, ist es unbedingt notwendig VOR Antritt des Praktikums einen
„Vorausbescheid der Anerkennung“ auszufüllen und bei Fr. Mag. Michaela Pirker
einzureichen. |
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Zusätzlich zu dem
ausgefüllten Formular „Vorausbescheid der Anerkennung“ legen Sie eine
schriftliche Zusage und eine genaue Beschreibung Ihrer Praktikumsstelle
bei. Das Formular
„Vorausbescheid der Anerkennung“ finden Sie in vetmedonline unter
„Formulare“. |
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Warum ist es so wichtig
einen Vorausbescheid auszufüllen? 1)
Der genehmigte
Vorausbescheid stellt fest, dass Ihnen nach Beendigung Ihres Praktikums
dieses auch wirklich angerechnet wird. 2)
Der genehmigte
Vorausbescheid stellt fest, dass das Praktikum eine Studienleistung ist – und
das ist wichtig für die Unfallversicherung der ÖH. Praktika, die ohne
Vorausbescheid absolviert werden gelten als private Aktion und sind somit von
jeder Versicherung ausgenommen! |
Für Praktika im Heimatland gibt es keine finanzielle
Fördermöglichkeit!
Weiterführende Informationen bei:
Mag. Michaela Pirker
Vizerektorat für Lehre-Internationale
Studienangelegenheiten
mailto:michaela.pirker@vetmeduni.ac.at
Sprechstunde: Dienstag und Donnerstag: 13.00-15.00
Uhr und Mittwoch: 10.00-12.00 Uhr