Betriebsrat der VUW [Link 1]



Gehaltserhöhung 2012

Kollektivvertrag für die Angestellten der Universitäten

Die Gewerkschaft öffentlicher Dienst und der Dachverband der Universitäten haben sich am 23.1.2012 auf einen Gehaltsabschluss für die KV-Angestellten der Universitäten geeinigt.

Rückwirkend ab 1.1.2012 werden die Monatsentgelte, die Zulagen und die Lehrlingsentschädigungen um 3% erhöht.


Dr. G. Loupal                    Dr. J. Jahn




Psychotherapeutische Orientierungsgespräche

Zur Entlastung bei akuten, psychisch belastenden Situationen, aber auch zur Sondierung, ob psychische Probleme sinnvollerweise in einer längerfristigen Psychotherapie bearbeitet werden sollten, gibt es nun die Möglichkeit zu psychotherapeutischen Orientierungsgesprächen.

Betriebsrätin Dr. Angelika Url  ist Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision  (Analytische Psychologie nach C. G. Jung).
Die Gespräche finden im Besprechungszimmer der Betriebsräte (TA06N27), Montag 12-18 Uhr, statt. In Ausnahmefällen können Gespräche auch außerhalb dieser Zeiten stattfinden.

Terminvereinbarung bitte unter: E-Mail an Angelika Url [Link 2] oder 01-25077-2406




Neues Angebot: Firma ASTRO

Die Firma ASTRO (http://www.astro.co.at/) ist ein Großhandel für Mode, Wäsche, Haushaltsartikel und Spielwaren. Sie bietet aktuelle Markenware von ca. 70 verschiedenen Anbietern zu vergünstigten Preisen das ganze Jahr an. Nähere Informationen [Link 3]




Neufestsetzung des Vorrückungsstichtags

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Diese Information betrifft ausschließlich Vertragsbedienstete und Beamte, nicht jedoch dem Kollektivvertrag unterliegende MitarbeiterInnen.
Aufgrund einer Gesetzesänderung könnte sich für einen sehr eingeschränkten Personenkreis eine Verbesserung des Vorrückungsstichtages ergeben. Im anhängenden Antragsformular [Link 4] sind alle Gründe aufgezählt, die zu einer günstigeren Festsetzung des Vorrückungsstichtages führen könnten. Bitte stellen Sie den Antrag nur dann, wenn wenigstens einer dieser Gründe für Sie zutrifft. Der Punkt "aus sonstigen Gründen" ist eigentlich nur aus juristischen Gründen angeführt, weil es eigentlich keine sonstigen Gründe gibt. Alles Nähere zu diesem Thema können Sie dem ebenfalls anhängenden Infoblatt des Bundeskanzleramts [Link 5] entnehmen.
Wir betonen nochmals, dass eine Antragstellung nur dann sinnvoll ist, wenn wenigstens einer der Punkte für Sie zutrifft. Sollte keiner der Punkte zutreffen, laufen Sie Gefahr, dass der Antrag zu einer Verschlechterung Ihrer Vorrückungsstichtags-Situation führt.
Für Rückfragen stehen wir oder die Mitarbeiterinnen der Personalabteilung Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
G. Loupal & J. Jahn