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Mitteilungsblatt der Veterinärmedizinischen Universität Wien

Studienjahr 2012/2013 - Ausgegeben am 18.12.2012 - 11. Stück

30. Leistungsvereinbarung zwischen der Veterinärmedizinischen Universität Wien und dem Bund für die Jahre 2013 bis 2015

Gemäß § 20 Abs. 6 Z 3 in Verbindung mit § 13 Universitätsgesetz 2002 wird die Leistungsvereinbarung zwischen der Veterinärmedizinischen Universität Wien und dem Bund für die Jahre 2013 bis 2015 kundgemacht.

Leistungsvereinbarung zwischen der Veterinärmedizinischen Universität Wien und dem Bund für die Jahre 2013 bis 2015

Die Rektorin:
Dr. Sonja Hammerschmid

31. Aufnahmeverfahren Universitätslehrgang „Angewandte Kynologie“ 2013

Die Vergabe der Studienplätze für den Universitätslehrgang „Angewandte Kynologie“ erfolgt durch ein Aufnahmeverfahren (Eignungstest) vor der Zulassung.

Die Teilnahme am Aufnahmeverfahren beginnt mit der Bewerbung um einen Studienplatz.

Zur Verständigung mit den BewerberInnen ist die Angabe einer E-Mail-Anschrift zwingend erforderlich. Allfällige Korrespondenz mit den BewerberInnen erfolgt über die von den BewerberInnen bei der Bewerbung angegebene Mailadresse!

Eine gültige Bewerbung ist nur innerhalb der Bewerbungsfrist möglich!

Alle StudienwerberInnen müssen einen persönlichen Termin in der Kalenderwoche 5 wahrnehmen, bei dem ein Eignungstest stattfindet.

Der Termin für den Eignungstest wird über die Homepage der Veterinärmedizinischen Universität Wien verlautbart. Verlautbarte Termine sind verbindlich und können seitens der TeilnehmerInnen nicht verschoben werden.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben sich vor Testbeginn durch Personalausweis oder andere amtliche Lichtbildausweise auszuweisen.
BewerberInnen, die sich nicht durch einen amtlichen Lichtbildausweis ausweisen können, werden zum Test nicht zugelassen. Der Eignungstest dauert ca. 80 Minuten.

Die Summe der erzielten Punkte im Eignungstest ergibt eine vorläufige Rangliste der Bewerbungen.

Kosten, die den BewerberInnen durch die Teilnahme am Aufnahmeverfahren entstehen, sind von den BewerberInnen selbst zu tragen.

Als Vorbereitung für den Eignungstest empfehlen wir Ihnen:

  1. Handbuch zum Wiener Hundeführerschein (http://www.wien.gv.at/veterinaer/pdf/handbuch-hundefuehrschein.pdf)
  2. Del Amo, C., Theby, V. (2011): Handbuch für Hundetrainer. Ulmer, Stuttgart (ISBN: 978-3800154272).

Bewerbungsfrist: 15.1.2013

Eignungstest: 1. Februar 2013

Lehrgangsbeginn: März 2013

Für das Vizerektorat für Lehre:
Ao. Univ. Prof. Dr. Petra Winter, Vizerektorin für Lehre und klinische Veterinärmedizin

32. Neuverlautbarung der Senatsrichtlinie für Berufungsverfahren gemäß § 98 UG 2002

Die Senatsrichtlinie  für Berufungsverfahren gemäß § 98 UG 2002 wurde vom Senat in der Sitzung vom 23.10.2012 neu beschlossen und wird wie in der folgenden Datei ersichtlich neu verlautbart:

Senatsrichtlinie Berufungsverfahren (PDF, 181 KB)

Die Vorsitzende des Senats:
Univ.Prof. Dr. Anja Joachim

Herausgeber und Verleger: Veterinärmedizinische Universität Wien
Redaktion: Dr. Christian Schwabl, alle 1210 Wien, Veterinärplatz 1