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Mitteilungsblatt der Veterinärmedizinischen Universität Wien

Studienjahr 2014/2015 - Ausgegeben am 01.06.2015 - 19. Stück

53. Kundmachung der Wissensbilanz 2014

Die vom Rektorat erstellte und vom Universitätsrat genehmigte Wissensbilanz 2014 gemäß § 13 (6) Universitätsgesetz 2002 wird wie folgt verlautbart:

Wissensbilanz 2014 (PDF, 2 MB)

Für das Rektorat:
Dr. Sonja Hammerschmid

54. Ranglisten der StudienwerberInnen gemäß der Verordnung des Rektorats über die Zulassungsbeschränkungen zu den Masterstudiengängen

Die Ranglisten der StudienwerberInnen gemäß § 2 (5) der Verordnung des Rektorats der Veterinärmedizinischen Universität Wien über die Zulassungsbeschränkungen zu den Masterstudiengängen an der Veterinärmedizinischen Universität Wien im Studienjahr 2015/2016 werden wie folgt verlautbart:

Für das Rektorat:
Ao.Univ.-Prof. Dr. Petra Winter
Vizerektorin für Lehre und klinische Veterinärmedizin

55. Vorläufige Ranglisten der StudienwerberInnen gemäß § 2 (5) der Verordnung über die Zulassungsbeschränkungen zum Diplomstudium Veterinärmedizin und zu den Bachelorstudien Pferdewissenschaften sowie Biomedizin und Biotechnologie

Die vorläufigen Ranglisten der StudienwerberInnen gemäß § 2 (5) der Verordnung des Rektorats über die Zulassungsbeschränkungen zu den Studien Diplomstudium Veterinärmedizin, Bachelorstudium Pferdewissenschaften und Bachelorstudium Biomedizin und Biotechnologie an der Veterinärmedizinischen Universität Wien im Studienjahr 2015/2016 werden wie folgt verlautbart:

Für das Rektorat:
Ao.Univ.-Prof. Dr. Petra Winter
Vizerektorin für Lehre und klinische Veterinärmedizin

56. Ausschreibung von Leistungsstipendien der Veterinärmedizinischen Universität Wien für das Studienjahr 2014/2015

Leistungsstipendien für Studierende dienen zur Anerkennung hervorragender Studienleistungen eines ordentlichen Studiums. Studierende, welche die folgenden Ausschreibungsbedingungen erfüllen, werden eingeladen, sich um ein Leistungsstipendium zu bewerben.

Ein Leistungsstipendium darf im Einzelfall für ein Studienjahr EUR 750,- nicht unterschreiten und € 1.500,- nicht überschreiten.

Über die Vergabe und die Anzahl der zu vergebenden Stipendien entscheidet, nach Maßgabe der vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft zugewiesenen Mittel, die Vizerektorin für Lehre.

Ist die Anzahl der Bewerbungen, welche die genannten Voraussetzungen erfüllen, größer als die Anzahl der zu vergebenden Stipendien, wird eine Reihung der BewerberInnen vorgenommen. Die Zuerkennung erfolgt an jene BewerberInnen, die im Beurteilungszeitraum die besten Studienleistungen – beurteilt nach dem Notendurchschnitt und der absolvierten Fachprüfungen – erbracht haben.

Auf Zuerkennung besteht auch bei Vorliegen der Voraussetzungen kein Rechtsanspruch.

Bewerbungsvoraussetzungen:

  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder gemäß § 4 StudFG gleichgestellte Ausländer und Staatenlose
  • Ordentliche/r Studierende/r an der Veterinärmedizinischen Universität Wien
  • Einhaltung der Anspruchsdauer (umfasst grundsätzlich die zur Absolvierung von  Diplomprüfungen, Bakkalaureatsprüfungen, Magisterprüfungen, Rigorosen oder anderen das Studium oder den Studienabschnitt abschließenden Prüfungen vorgesehene Studienzeit zuzüglich eines weiteren Semesters) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe nach § 19 StudFG (das sind: Krankheit des Studierenden, wenn sie durch fachärztliche Bestätigung nachgewiesen wird; Schwangerschaft der Studierenden und jedes unvorhergesehene oder unabwendbare Ereignis, wenn die Studierende / den Studierenden daran kein   Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft).
  • Ein Notendurchschnitt der für das Studium maßgeblichen Prüfungen im Studienjahr 2014/2015 (das ist von 01.10.2014 bis 30.09.2015) von nicht schlechter als 1,300.

Für das Diplomstudium Veterinärmedizin gilt noch folgende zusätzliche Regelung:

Eine Studienleistung von mindestens 55 ECTS-Punkten.

Der Bewerbung sind anzuschließen:

  • Ein Studienerfolgsnachweis über das Studienjahr 2014/2015
  • Nachweise über allfällige Studienzeitverzögerungen gemäß § 19 StudFG
  • Nachweis über die Staatsbürgerschaft

Die BewerberInnen werden gebeten, darauf zu achten, die Bewerbungsunterlagen nicht zu früh in der Studienabteilung abzugeben, da ausschließlich die Prüfungen berücksichtigt werden können, die auf dem beigelegten Studienerfolgsnachweis aufscheinen.

Ende der Bewerbungsfrist für das Studienjahr 2014/2015: 15. Oktober 2015

Das Formblatt für die Bewerbung ist im Studienreferat während der Parteienverkehrszeiten abzugeben. Es steht auf der Homepage zur Verfügung.

Formblatt für die Bewerbung um ein Leistungsstipendium (Word, 80 KB)

Alle BewerberInnen werden von der Zuerkennung oder Ablehnung eines Leistungsstipendiums verständigt.

A.Univ.Prof.Dr.Petra Winter
Vizerektorin für Lehre und klinische Veterinärmedizin

57. Ausschreibung von Förderungsstipendien der Veterinärmedizinischen Universität Wien für das Kalenderjahr 2015

Förderungsstipendien dienen der Förderung noch nicht abgeschlossener wissenschaftlicher Arbeiten (Diplomarbeiten, Masterarbeiten und Dissertationen) von Studierenden ordentlicher Studien.

Zweck der Förderungsstipendien ist die finanzielle Hilfestellung für Studierende bei der Anfertigung finanziell besonders aufwändiger wissenschaftlicher Arbeiten, deren Erstellung einen deutlich über das durchschnittliche Maß hinausgehenden Aufwand verursacht, z.B. Auslandsaufenthalte, aufwändige Literatursuche oder empirische Erhebungen, die für die Durchführung der Arbeit erforderlich sind. Nicht gefördert werden die Kosten der physischen Erstellung der Arbeit (z.B. Schreibarbeiten, Bindearbeiten, Kopier- und Telefonkosten, Papierverbrauch) bzw. Aufwendungen für allgemeine Arbeitsmittel, die auch anderen Verfassern wissenschaftlicher Arbeiten regelmäßig zur Last fallen (z.B. PC, Büromaterial) sowie Aufwendungen, die aus dem Etat der betreuenden Einrichtung bestritten werden. Ausgaben die unter „Sonstiges“ geführt werden, können ebenfalls nicht berücksichtigt werden.

Die Höhe eines einzelnen Förderungsstipendiums beträgt mindestens EUR 750,- und höchstens EUR 3.600,-. Die Anzahl der zu vergebenden Stipendien hängt von der Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel ab. Auf Zuerkennung eines Förderungsstipendiums besteht auch bei Vorliegen der Bewerbungsvoraussetzungen kein Rechtsanspruch. Für ein und dieselbe Leistung (Arbeit) kann nur einmal ein Förderungsstipendium gewährt werden.

Bewerbungsvoraussetzungen:

a) Anspruch auf Studienbeihilfe haben österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger oder gemäß § 4 StudFG gleichgestellte Ausländer und Staatenlose

b) Ordentliche Studierende oder ordentlicher Studierender an der Veterinärmedizinischen Universität Wien

c) Einhaltung der Anspruchsdauer (§ 18 StudFG) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (§ 19 StudFG)

Der Bewerbung sind folgende Nachweise beizulegen:

  1. Eine Beschreibung der noch nicht abgeschlossenen wissenschaftlichen Arbeit.
  2. Eine Kostenaufstellung und ein Finanzierungsplan.
  3. Mindestens ein Gutachten einer/s habilitierten Universitätslehrerin/s zur Kostenaufstellung und darüber, ob die/der Studierende in der Lage sein wird, die Arbeit mit überdurchschnittlichem Erfolg durchzuführen.
  4. Eine schriftliche Verpflichtung der Bewerberin / des Bewerbers, nach Abschluss der Arbeit einen Bericht über die widmungsgemäße Verwendung des Förderungsstipendiums vorzulegen.
    Wird der Bericht bis zum Ende des Studiums nicht vorgelegt, so kann das Förderungsstipendium zurückgefordert werden.
  5. Eine von der Bewerberin / vom Bewerber ausgestellte Bestätigung, dass keine Kosten von anderen Institutionen übernommen werden.
  6. Nachweis der österreichischen Staatsbürgerschaft, bzw. Nachweise betreffend Gleichstellung.
  7. Bewerbungen, die nicht vollständig sind (Punkt 1-6), können nicht bearbeitet werden, da es nicht möglich ist, sich ein vollständiges Bild der Bewerbungslage zu verschaffen. Mit Verbesserungen verbundene Zeitverzögerung oder eine Fristversäumnis geht zu Lasten der Bewerberin/ des Bewerbers.

Das Formblatt für die Bewerbung steht auf der Homepage zur Verfügung.

Formblatt für die Bewerbung um ein Förderungsstipendium (Word, 81 KB)

Bewerbungen sind im Studienreferat der Veterinärmedizinischen Universität Wien abzugeben.

Ende der Bewerbungsfristen für das Kalenderjahr 2015: 15. Oktober 2015.

Alle Bewerberinnen und Bewerber werden schriftlich von der Zuerkennung oder Ablehnung ihres Antrages verständigt.

A.Univ.Prof.Dr.Petra Winter
Vizerektorin für Lehre und klinische Veterinärmedizin

58. Ausschreibung von offenen Stellen

An der Veterinärmedizinischen Universität Wien gelangen die nachfolgend angeführten Stellen zur Besetzung. Bewerbungen sind schriftlich unter Anschluss der erforderlichen Nachweise sowie des Lebenslaufes und eines Fotos an die Personalabteilung der Veterinärmedizinischen Universität Wien zu richten. Termine für Vorstellungsgespräche sind direkt mit der angegebenen Einrichtung zu vereinbaren.

UniversitätsassistentIn - Universitätsklinik für Wiederkäuer, Abteilung Wiederkäuermedizin

  • Einstufung: B1
  • Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden
  • Dauer des Dienstverhältnisses: befristet für 4 Jahre mit Option auf Verlängerung
  • Bewerbungsfrist: 24.06.2015

Details zur Stellenausschreibung UniversitätsassistentIn - Universitätsklinik für Wiederkäuer, Abteilung Wiederkäuermedizin

UniversitätsassistentIn - Messerli Forschungsinsitut, Abteilung für Vergleichende Kognitionsforschung

  • Einstufung: Postdoc/B1
  • Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden
  • Dauer des Dienstverhältnisses: Karenzvertretung (von 05.08.2015-04.04.2016)
  • Bewerbungsfrist: 24.06.2015

Details zur Stellenausschreibung UniversitätsassistentIn - Messerli Forschungsinsitut, Abteilung für Vergleichende Kognitionsforschung

TierpflegerInnen/medizinisch technische Fachkräfte/technische AssistentInnen - Zentrale Intensivstation und Notambulanz der Klinik für Kleintiere

  • Einstufung: IIa/IIb/IIIa
  • Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden
  • Dauer des Dienstverhältnisses: unbefristet
  • Bewerbungsfrist: 22.06.2015

Details zur Stellenausschreibung TierpflegerIn/medizinisch technische Fachkräfte/technische AssistentInnen - Zentrale Intensivstation und Notambulanz der Klinik für Kleintiere

TierpflegerIn - Geburtshilfe, Gynäkologie und Andrologie

  • Einstufung: IIa
  • Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden
  • Dauer des Dienstverhältnisses: unbefristet
  • Bewerbungsfrist: 22.06.2015

Details zur Stellenausschreibung TierpflegerIn - Geburtshilfe, Gynäkologie und Andrologie

Chemisch-technische/r AssistentIn - Insitut für Fleischhygiene

  • Einstufung: IIIb
  • Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden
  • Dauer des Dienstverhältnisses: unbefristet
  • Bewerbungsfrist: 22.06.2015

Details zur Stellenausschreibung Chemisch-technische/r AssistentIn - Insitut für Fleischhygiene

AssistentIn - Messerli Forschungsinsitut, Vergleichende Kognitionsforschung

  • Einstufung: IIIa
  • Beschäftigungsausmaß: 20 Wochenstunden
  • Dauer des Dienstverhältnisses: unbefristet
  • Bewerbungsfrist: 22.06.2015

Details zur Stellenausschreibung AssistentIn - Messerli Forschungsinsitut, Vergleichende Kognitionsforschung

UniversitätsassistentIn - Direktion für Personal & Infrastruktur

  • Einstufung: B1 bzw. Postdoc/B1
  • Beschäftigungsausmaß: 20 Wochenstunden
  • Dauer des Dienstverhältnisses: unbefristet
  • Bewerbungsfrist: 22.06.2015

Details zur Stellenausschreibung UniversitätsassistentIn - Direktion für Personal & Infrastruktur

Die Rektorin: Dr. Sonja Hammerschmid

Herausgeber und Verleger: Veterinärmedizinische Universität Wien
Redaktion: Dr. Christian Schwabl, alle 1210 Wien, Veterinärplatz 1