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Mitteilungsblatt der Veterinärmedizinischen Universität Wien

Studienjahr 2015/2016 - Ausgegeben am 01.06.2016 - 27. Stück

64. Kundmachung der Wissensbilanz 2015

Die vom Rektorat erstellte und vom Universitätsrat genehmigte Wissensbilanz 2015 gemäß § 13 (6) Universitätsgesetz 2002 wird wie folgt verlautbart:

Wissensbilanz 2015 (PDF, 2 MB)

Für das Rektorat:
Ao. Univ.-Prof. Dr. Petra Winter

65. Rangliste der StudienwerberInnen für das Masterstudium „Vergleichende Biomedizin – Infektionsbiomedizin und Tumorsignalwege“

Die Rangliste der StudienwerberInnen für das Masterstudium „Vergleichende Biomedizin – Infektionsbiomedizin und Tumorsignalwege“  gemäß § 2 (5) der Verordnung des Rektorats der Veterinärmedizinischen Universität Wien über die Zulassungsbeschränkungen zu den Masterstudiengängen an der Veterinärmedizinischen Universität Wien im Studienjahr 2016/2017, Mitteilungsblatt vom 16.12.2015, 10. Stück, Punkt 19., wird wie folgt verlautbart:

Für das Rektorat:
Ao. Univ.-Prof. Dr. Petra Winter
Vizerektorin für Lehre und klinische Veterinärmedizin

66. Ausschreibung von Leistungsstipendien der Veterinärmedizinischen Universität Wien für das Studienjahr 2015/2016

Leistungsstipendien für Studierende dienen zur Anerkennung hervorragender Studienleistungen eines ordentlichen Studiums. Studierende, welche die folgenden Ausschreibungsbedingungen erfüllen, werden eingeladen, sich um ein Leistungsstipendium zu bewerben.

Ein Leistungsstipendium darf im Einzelfall für ein Studienjahr EUR 750,- nicht unterschreiten und € 1.500,- nicht überschreiten.

Über die Vergabe und die Anzahl der zu vergebenden Stipendien entscheidet, nach Maßgabe der vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft zugewiesenen Mittel, die Vizerektorin für Lehre.

Ist die Anzahl der Bewerbungen, welche die genannten Voraussetzungen erfüllen, größer als die Anzahl der zu vergebenden Stipendien, wird eine Reihung der BewerberInnen vorgenommen. Die Zuerkennung erfolgt an jene BewerberInnen, die im Beurteilungszeitraum die besten Studienleistungen – beurteilt nach dem Notendurchschnitt und der absolvierten Fachprüfungen – erbracht haben.

Auf Zuerkennung besteht auch bei Vorliegen der Voraussetzungen kein Rechtsanspruch.

Bewerbungsvoraussetzungen:

  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder gemäß § 4 StudFG gleichgestellte Ausländer und Staatenlose
  • Ordentliche/r Studierende/r an der Veterinärmedizinischen Universität Wien
  • Einhaltung der Anspruchsdauer (umfasst grundsätzlich die zur Absolvierung von  Diplomprüfungen, Bakkalaureatsprüfungen, Magisterprüfungen, Rigorosen oder anderen das Studium oder den Studienabschnitt abschließenden Prüfungen vorgesehene Studienzeit zuzüglich eines weiteren Semesters) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe nach § 19 StudFG (das sind: Krankheit des Studierenden, wenn sie durch fachärztliche Bestätigung nachgewiesen wird; Schwangerschaft der Studierenden und jedes unvorhergesehene oder unabwendbare Ereignis, wenn die Studierende / den Studierenden daran kein  Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft).
  • Ein Notendurchschnitt der für das Studium maßgeblichen Prüfungen im Studienjahr 2015/2016 (das ist von 01.10.2015 bis 30.09.2016) von nicht schlechter als 1,300.

Für das Diplomstudium Veterinärmedizin gilt noch folgende zusätzliche Regelung:

Eine Studienleistung von mindestens 55 ECTS-Punkten.

Der Bewerbung sind anzuschließen:

  • Ein Studienerfolgsnachweis über das Studienjahr 2015/2016
  • Nachweise über allfällige Studienzeitverzögerungen gemäß § 19 StudFG
  • Nachweis über die Staatsbürgerschaft

Die BewerberInnen werden gebeten, darauf zu achten, die Bewerbungsunterlagen nicht zu früh in der Studienabteilung abzugeben, da ausschließlich die Prüfungen berücksichtigt werden können, die auf dem beigelegten Studienerfolgsnachweis aufscheinen.

Ende der Bewerbungsfrist für das Studienjahr 2015/2016: 14. Oktober 2016

Das Formblatt für die Bewerbung ist in der Studienabteilung während der Parteienverkehrszeiten abzugeben. Es steht auf der Homepage zur Verfügung.

Alle BewerberInnen werden von der Zuerkennung oder Ablehnung eines Leistungsstipendiums verständigt.

Ao. Univ.-Prof.Dr.Petra Winter
Vizerektorin für Lehre und klinische Veterinärmedizin

67. Ausschreibung von Förderungsstipendien der Veterinärmedizinischen Universität Wien für das Kalenderjahr 2016

Förderungsstipendien dienen der Förderung noch nicht abgeschlossener wissenschaftlicher Arbeiten (Diplomarbeiten, Masterarbeiten und Dissertationen) von Studierenden ordentlicher Studien.

Zweck der Förderungsstipendien ist die finanzielle Hilfestellung für Studierende bei der Anfertigung finanziell besonders aufwändiger wissenschaftlicher Arbeiten, deren Erstellung einen deutlich über das durchschnittliche Maß hinausgehenden Aufwand verursacht, z.B. Auslandsaufenthalte, aufwändige Literatursuche oder empirische Erhebungen, die für die Durchführung der Arbeit erforderlich sind. Nicht gefördert werden die Kosten der physischen Erstellung der Arbeit (z.B. Schreibarbeiten, Bindearbeiten, Kopier- und Telefonkosten, Papierverbrauch) bzw. Aufwendungen für allgemeine Arbeitsmittel, die auch anderen Verfassern wissenschaftlicher Arbeiten regelmäßig zur Last fallen (z.B. PC, Büromaterial) sowie Aufwendungen, die aus dem Etat der betreuenden Einrichtung bestritten werden. Ausgaben die unter „Sonstiges“ geführt werden, können ebenfalls nicht berücksichtigt werden.

Die Höhe eines einzelnen Förderungsstipendiums beträgt mindestens EUR 750,- und höchstens EUR 3.600,-. Die Anzahl der zu vergebenden Stipendien hängt von der Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel ab. Auf Zuerkennung eines Förderungsstipendiums besteht auch bei Vorliegen der Bewerbungsvoraussetzungen kein Rechtsanspruch. Für ein und dieselbe Leistung (Arbeit) kann nur einmal ein Förderungsstipendium gewährt werden.

Bewerbungsvoraussetzungen:

a) Anspruch auf Studienbeihilfe haben österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger oder gemäß § 4 StudFG gleichgestellte Ausländer und Staatenlose

b) Ordentliche Studierende oder ordentlicher Studierender an der Veterinärmedizinischen Universität Wien

c) Einhaltung der Anspruchsdauer (§ 18 StudFG) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (§ 19 StudFG)

Der Bewerbung sind folgende Nachweise beizulegen:

  1. Eine Beschreibung der noch nicht abgeschlossenen wissenschaftlichen Arbeit.
  2. Eine Kostenaufstellung und ein Finanzierungsplan.
  3. Mindestens ein Gutachten einer/s habilitierten Universitätslehrerin/s zur Kostenaufstellung und darüber, ob die/der Studierende in der Lage sein wird, die Arbeit mit überdurchschnittlichem Erfolg durchzuführen.
  4. Eine schriftliche Verpflichtung der Bewerberin / des Bewerbers, nach Abschluss der Arbeit einen Bericht über die widmungsgemäße Verwendung des Förderungsstipendiums vorzulegen.
    Wird der Bericht bis zum Ende des Studiums nicht vorgelegt, so kann das Förderungsstipendium zurückgefordert werden.
  5. Eine von der Bewerberin / vom Bewerber ausgestellte Bestätigung, dass keine Kosten von anderen Institutionen übernommen werden.
  6. Nachweis der österreichischen Staatsbürgerschaft, bzw. Nachweise betreffend Gleichstellung.
  7. Bewerbungen, die nicht vollständig sind (Punkt 1-6), können nicht bearbeitet werden, da es nicht möglich ist, sich ein vollständiges Bild der Bewerbungslage zu verschaffen. Mit Verbesserungen verbundene Zeitverzögerung oder eine Fristversäumnis geht zu Lasten der Bewerberin/ des Bewerbers.

Das Formblatt für die Bewerbung steht auf der Homepage zur Verfügung.

Bewerbungen sind im Studienreferat der Veterinärmedizinischen Universität Wien abzugeben.

Ende der Bewerbungsfristen für das Kalenderjahr 2016: 14. Oktober 2016

Alle Bewerberinnen und Bewerber werden schriftlich von der Zuerkennung oder Ablehnung ihres Antrages verständigt.

Ao. Univ.-Prof.Dr.Petra Winter
Vizerektorin für Lehre und klinische Veterinärmedizin

68. Erteilung einer Lehrbefugnis

Herrn Dr. Frank Künzel wurde am 31.5.2016 die Lehrbefugnis für das Fach "Interne Medizin Kleintiere" erteilt.

Für das Rektorat:
Ao. Univ.-Prof. Dr. Petra Winter

69. Ausschreibung einer Professur für „Funktionelle Anatomie und Histologie“ gemäß § 98 UG 2002 an der Veterinärmedizinischen Universität Wien

Die Vetmeduni Vienna arbeitet in Lehre, in der Forschung und in ihren Dienst­leistungsangeboten an der Sicherstellung der Tiergesundheit. Wir verstehen diese Aufgabe als Beitrag zur Gesundheit des Menschen und seiner tierischen Begleiter sowie zur Produktion gesunder Nahrungsmittel.

Am Department für Pathobiologie der Veterinärmedizinischen Universität Wien ist die
Professur für „Funktionelle Anatomie und Histologie“
gemäß § 98 UG 2002
zu besetzen.

Aufgabengebiet:

Leitung des Instituts für Anatomie, Histologie und Embryologie. Vertretung der Fächer in Forschung, Lehre, Weiterbildung und Dienstleistung an der Vetmeduni sowie Zusammenarbeit mit den Universitätskliniken in Forschung und Lehre, internen und externen Forschungsgruppen und -einrichtungen.

  • In der Lehre koordiniert und übernimmt die erfolgreiche Kandidatin oder der erfolgreiche Kandidat Aufgaben im Diplomstudium „Veterinärmedizin“ und der weiteren Studiengänge der Vetmeduni Vienna unter besonderer Berücksichtigung der interdisziplinären Integration der morphologischen mit der funktionellen und klinischen Lehre
  • Veterinärmedizinisch relevante Forschung im Rahmen der Profillinien der Vetmeduni und Stärkung der Forschungsschwerpunkte des Departments für Pathobiologie
  • Einwerbung von Drittmitteln
  • Organisation des Dienstleistungsspektrums des Instituts

Anstellungserfordernisse:

  • abgeschlossenes Studium der Veterinärmedizin (Habilitation im Fach Veterinäranatomie bzw. gleichzuhaltende Eignung)
  • umfangreiche Erfahrungen in der studierendenzentrierten Lehre und nachgewiesene pädagogische Eignung
  • Interesse an der Entwicklung und Etablierung von Curricula der Anatomie, Histologie und Embryologie
  • Erfahrungen mit neuen didaktischen Methoden und Prüfungsformaten
  • international erfolgreiche wissenschaftliche Tätigkeit, ausgewiesen durch Publikationen in international referierten Fachzeitschriften
  • Nachweis der Einbindung in die internationale Forschung
  • Erfahrung im Einwerben von Drittmitteln
  • Qualifikation zur Führungskraft, hohe Kommunikations- und organisatorische Fähigkeiten
  • Mehrjährige Erfahrung in Führungspositionen
  • Sehr gute Deutschkenntnisse (C1 level)

Mindestentgelt

Der/Die Universitätsprofessor/in wird in einem unbefristeten Arbeits­verhältnis angestellt und ist in die Verwendungsgruppe A1 des Kollektivvertrages für die Arbeitnehmer/innen der Universitäten eingereiht. Eine Überzahlung des kollektiv­vertraglichen monatlichen Mindestentgelts (€ 4.842,70) kann im Rahmen der Berufungsverhandlungen vereinbart werden.

Die Vetmeduni Vienna strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und ein ausgewogenes Zahlenverhältnis zwischen den an der Universität tätigen Frauen und Männern gemäß § 41 Universitätsgesetz 2002 insbesondere beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei Unterrepräsentation von Frauen (weniger als 50%) werden Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber vorrangig aufgenommen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Schriftliche Bewerbungen sind in englischer Sprache mit den üblichen Unterlagen (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Publikationsverzeichnis, Zusammenfassung der bisherigen Forschungs- und Lehrtätigkeit, Darstellung der bisherigen Erfahrungen im Bereich Organisation, Management und Führungsaufgaben, die nach Einschätzung des Bewerbers/der Bewerberin drei besten Publikationen) bis spätestens 02.08.2016 zu richten an: Büro des Senates der Veterinärmedizinischen Universität Wien, Veterinärplatz 1,1210 Wien, Österreich (oder E-Mail an Senat sendensenat@vetmeduni.ac.at).

Die Präsentationen und Interviews mit den Kandidatinnen und Kandidaten sind für 24. und 25. November 2016 geplant.

Die Vetmeduni Vienna ist stolze Trägerin des Zertifikats „hochschuleundfamilie“, daher freuen wir uns über Bewerbungen von Personen mit Familienkompetenz. Ebenso sind uns Bewerbungen von Menschen mit Behinderung willkommen.

Für das Rektorat:
Ao. Univ.-Prof. Dr. Petra Winter

70. Ausschreibung von offenen Stellen

An der Veterinärmedizinischen Universität Wien gelangen die nachfolgend angeführten Stellen zur Besetzung. Bewerbungen sind schriftlich unter Anschluss der erforderlichen Nachweise sowie des Lebenslaufes und eines Fotos an die Personalabteilung der Veterinärmedizinischen Universität Wien zu richten. Termine für Vorstellungsgespräche sind direkt mit der angegebenen Einrichtung zu vereinbaren.

PhD-StudentIn - Universitätsklinik für Geflügel und Fische

  • Einstufung: B1
  • Beschäftigungsausmaß: 30 Wochenstunden
  • Dauer des Dienstverhältnisses: 4 Jahre
  • Bewerbungsfrist: 30.06.2016

Details zur Stellenausschreibung PhD-StudentIn - Universitätsklinik für Geflügel und Fische

UniversitätsassistentIn - Institut für Anatomie, Histologie und Embryologie

  • Einstufung: B1 bzw. Postdoc/B1
  • Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden
  • Dauer des Dienstverhältnisses: befristete Karenzvertretung
  • Bewerbungsfrist: 24.06.2016

Details zur Stellenausschreibung UniversitätsassistentIn - Institut für Anatomie, Histologie und Embryologie

Studentische/r MitarbeiterIn - Physiologie, Pathophysiologie und Experimentelle Endokrinologie

 

  • Einstufung: C
  • Beschäftigungsausmaß: 4 Wochenstunden
  • Dauer des Dienstverhältnisses: max. 4 Jahre
  • Bewerbungsfrist: 22.06.2016

Details zur Stellenausschreibung Studentische/r MitarbeiterIn - Physiologie, Pathophysiologie und Experimentelle Endokrinologie

TierpflegerIn - Interne Medizin Kleintiere

  • Einstufung: IIa
  • Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden
  • Dauer des Dienstverhältnisses: befristete Karenzvertretung
  • Bewerbungsfrist: 22.06.2016

Details zur Stellenausschreibung TierpflegerIn - Interne Medizin Kleintiere

 

Medizinisch-technische/r / biologisch-technische/r AssistentIn für ein veterinärmedizinisches Stammzell- und Zellkulturlabor

  • Einstufung: IIIb
  • Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden
  • Dauer des Dienstverhältnisses: befristete Ersatzkraft
  • Bewerbungsfrist: 22.06.2016

Details zur Stellenausschreibung Medizinisch-technische/r / biologisch-technische/r AssistentIn für ein veterinärmedizinisches Stammzell- und Zellkulturlabor

Medizinische Fachkraft/technische/r AssistentIn - Anästhesiologie und perioperative Intensivmedizin

  • Einstufung: IIb/IIIa
  • Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden
  • Dauer des Dienstverhältnisses: unbefristet
  • Bewerbungsfrist: 22.06.2016

Details zur Stellenausschreibung Medizinische Fachkraft/technische/r AssistentIn - Anästhesiologie und perioperative Intensivmedizin

Für das Rektorat:
Ao. Univ.-Prof. Dr. Petra Winter

Herausgeber und Verleger: Veterinärmedizinische Universität Wien
Redaktion: Dr. Christian Schwabl, alle 1210 Wien, Veterinärplatz 1