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Mitteilungsblatt der Veterinärmedizinischen Universität Wien

Studienjahr 2008/2009 - Ausgegeben am 17. Dezember 2008 -  09. Stück

25. Zulassung zum Studium an der Veterinärmedizinischen Universität Wien im Studienjahr 2009/10

§ 1 Allgemeines

(1) Die Zulassung an der Veterinärmedizinischen Universität Wien zu den Studienrichtungen Veterinärmedizin (Diplomstudium), Bachelorstudium Pferdewissenschaften, Bachelorstudium Biomedizin & Biotechnologie sowie Masterstudium Biomedizin & Biotechnologie im Wintersemester 2009/10 erfolgt für das gesamte Studienjahr 2009/10 nur im Wintersemester 2009/10. Für die Zulassung ist neben den Erfordernissen der allgemeinen und besonderen Universitätsreife gem. UG 2002 der erfolgreiche Abschluss eines Aufnahmeverfahrens erforderlich.

(2) Die Vergabe der Studienplätze erfolgt gemäß § 124b (1) UG 2002 durch ein Aufnahmeverfahren vor der Zulassung.

(3) Die allgemeinen Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium müssen nicht zum Zeitpunkt der Internet-Anmeldung, sondern zum Zeitpunkt der formalen Zulassung (siehe § 3 und § 4) zum Studium innerhalb der Zulassungsfrist für das Wintersemester 2009/10 vorliegen.

(4) Kosten, die den BewerberInnen durch die Teilnahme am Aufnahmeverfahren entstehen, sind von den BewerberInnen selbst zu tragen

§ 2 Aufnahmeverfahren für einen Studienplatz für das Studienjahr 2009/10

(1) Studienplätze:

Folgende Platzzahlen werden für die Studien verfügbar sein: 

  • Diplomstudium Veterinärmedizin 200, mit folgender Platzaufteilung auf die Ausbildungsmodule:
    Nutztiermedizin (NM): 50
    Kleintiermedizin (KM): 50
    Pferdemedizin (PM): 25
    Lebensmittelwissenschaften, öffentliches Veterinär- und Gesundheitswesen (LöVG): 30
    Conservation Medicine (CM): 15
    Reproduktionsbiotechnologie (RB): 15
    Labortiermedizin (LM): 15 
  • Bakkalaureatsstudium Pferdewissenschaften 57
  • Bakkalaureatsstudium Biomedizin und Biotechnologie 37
  • Masterstudium Biomedizin und Biotechnologie 20

Von den 314 Studienplätzen für Studienanfängerinnen und Studienanfänger stehen 75 vH (235) Inhaberinnen und Inhabern in Österreich ausgestellter Reifezeugnisse zur Verfügung, 20 vH (63) weiteren EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern und ihnen im Hinblick auf den Studienzugang gleichgestellte Personen und 5 vH (16) solchen, die nicht in diese Kategorien fallen (§124b (5)). 

(2) Online-Bewerbung

Die Teilnahme am Aufnahmeverfahren beginnt mit der Bewerbung um einen Studienplatz, wobei pro BewerberIn nur eine Bewerbung zulässig ist.

Die Bewerbung um einen Studienplatz erfolgt ausschließlich online mittels eines Web-Formulars in der Bewerbungsfrist von 13. Jänner 2009, 11.00 Uhr bis 26. Februar 2009, 23.59 Uhr. Das Web-Formular ist über die Homepage der Veterinärmedizinischen Universität Wien zu erreichen. Bei dieser Anmeldung sind neben allgemeinen Daten auch die Wahl der Studienrichtung (Veterinärmedizin inklusive des Ausbildungsmoduls, Pferdewissenschaften oder Biomedizin und Biotechnologie) anzugeben.

Zur Verständigung mit der Bewerberin/dem Bewerber ist die Angabe einer E-Mail-Anschrift zwingend erforderlich. Allfällige Korrespondenz mit den BewerberInnen erfolgt über die angegebene Mailadresse!

Achtung: Eine gültige Bewerbung ist nur innerhalb der Bewerbungsfrist möglich!

(3) Eignungstest und Abgabe der Bewerbungsunterlagen

Alle über das Internet angemeldeten StudienwerberInnen müssen einen persönlichen Termin in der Kalenderwoche 15 bzw. 16 wahrnehmen, bei dem ein Eignungstest stattfindet und die Bewerbungsunterlagen entgegengenommen werden.

a) Die Termine für den Eignungstest werden über die Homepage der Veterinärmedizinischen Universität Wien verlautbart. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben sich durch Personalausweis oder andere amtliche Lichtbildausweise auszuweisen.
Der Eignungstest dauert ca. 80 Minuten.

b) Folgende Bewerbungsunterlagen sind anlässlich des Termins für den Eignungstest als beglaubigte Kopien abzugeben:

  1. Amtlicher Nachweis der Identität (gültiger Reisepass, Führerschein, etc.)
  2. Nachweis der Staatsangehörigkeit (gültiger Reisepass, Staatsbürgerschaftsnachweis, etc.)
  3. Jahreszeugnis der vorletzten Schulstufe/Klasse

    Weiters sind folgende Unterlagen vorzulegen:
  4. Lebenslauf
  5. Motivationsschreiben

Im Motivationsschreiben ist von BewerberInnen für das Diplomstudium Veterinärmedizin jenes Ausbildungsmodul aus der untenstehenden Liste anzugeben, welches im Falle einer Zulassung zum Studium gewählt würde. Die Nennung von mehr als einem Ausbildungsmodul ist nicht zulässig.

Ausbildungsmodule:

  • Nutztiermedizin (NM)
  • Kleintiermedizin (KM)
  • Pferdemedizin (PM)
  • Lebensmittelwissenschaften, öffentliches Veterinär- und Gesundheitswesen (LöVG)
  • Conservation Medicine (CM)
  • Reproduktionsbiotechnologie (RB)
  • Labortiermedizin (LM)

Die termingerechte Teilnahme am Eignungstest sowie das vollständige und formal richtige Vorliegen der angeführten Bewerbungsunterlagen allenfalls nach Verbesserungsauftrag sind Voraussetzung für die weitere Teilnahme am Aufnahmeverfahren! Die im Rahmen des Verbesserungsauftrages angeforderten ergänzenden Unterlagen sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen (bei der Universität eingehend), beginnend mit dem Tag des Verbesserungsauftrages, vorzulegen.

(4) Bewertung

a) Der Eignungstest besteht aus zwei Teilen:

  • I. Fragen über die persönlichen Vorstellungen von Studium und Beruf
  • II. 60 fachspezifische Fragen aus den Gebieten Biologie, Physik und Chemie

Die Beurteilung des Eignungstests richtet sich (I.) nach der Übereinstimmung der persönlichen Vorstellungen von Studium und Beruf mit einem Expertenprofil in % und (II.) nach den Ergebnissen in den fachspezifischen Fragen und ergibt folgende Punkte:

I.) Expertenprofil

Übereinstimmung Expertenprofil in %

Punkte

99-100

32

97-98

30

94-96

28

91-93

26

88-90

24

85-87

22

82-84

20

79-81

18

76-78

16

73-75

14

70-72

12

68-69

10

66-67

8

64-65

6

62-63

4

60-61

2

< 60

0

II.) fach- und modulspezifische Fragen

Pro richtig beantwortete fachspezifische Frage wird 1 Punkt vergeben.

b) Auswertung der Bewerbungsunterlagen hinsichtlich

  • I. Vollständigkeit der Unterlagen
  • II. Inhalt und sprachliche Form des Motivationsschreibens
  • III. Vorliegen von studien- und berufsqualifizierenden Vorleistungen

Für die Bewerbungsunterlagen werden von 0 bis 21 Punkte vergeben.

c) Bewertung des Zeugnisses der vorletzten Schulstufe hinsichtlich

  • I. Kenntnisse der deutschen Sprache
  • II. Kenntnisse in Physik
  • III. Kenntnisse in Chemie
  • IV. Kenntnisse in Biologie

Die Kenntnisse werden nach folgendem Schlüssel bewertet: 

Note

Punkte

1

7

2

4

3

2

4

1

5

0

(5) Vorläufige Ranglisten und direkte Vergabe von Studienplätzen

a. Die Summe der nach § 2 (4) a-c des Aufnahmeverfahrens erzielten Punkte ergibt vorläufige Ranglisten der Bewerbungen.

b. Unter Beachtung der Bestimmungen in § 2 (1) werden 75 % der Studienplätze für das gewählte Studium und Ausbildungsmodul an die BewerberInnen mit den jeweils höchsten Punktezahlen vergeben. Diese BewerberInnen erhalten in absteigender Reihenfolge unmittelbar und ohne weiteres Auswahlgespräch einen Studienplatz.

c. Die weiteren freien Studienplätze werden erst nach Auswahlgesprächen unter Beachtung der Bestimmungen in § 2 (1) in ebenfalls absteigender Reihenfolge der dann erzielten gesamten Bewerbungsergebnisse nach Maßgabe der jeweiligen Studienplatzkapazität der Studienrichtungen und Ausbildungsmodule vergeben.

(6) Auswahlgespräche 

a) Zu den Auswahlgesprächen eingeladen werden die Bewerbungen im Umfang der verbleibenden freien Studienplätze der Studienrichtungen und Ausbildungsmodule und zusätzlich weitere 100%. Die Einladungen richten sich nach der Reihenfolge der Ranglisten gemäß § 2 (5) a. des Aufnahmeverfahrens.

b) Die Teilnehmer werden über Kundmachung auf der Homepage der Veterinärmedizinischen Universität Wien zum Auswahlgespräch in den Kalenderwochen 28, 29 und 30 geladen.

c) Die nicht fristgerechte Wahrnehmung des Gesprächstermins wird mit 0 Punkten bewertet. Eine Wiederholung zu einem anderen Zeitpunkt ist nicht möglich.

d) Die Auswahlgespräche werden als nichtöffentliche Einzelgespräche mit einer Auswahlkommission geführt und sollen Teilnehmerinnen und Teilnehmern Gelegenheit geben, besondere Eignung und Motivation zum Studium und zum angestrebten Beruf mündlich darzulegen und zu begründen. Die maximale Punktezahl beträgt 30 Punkte. Die Gesprächsdauer beträgt etwa 30 Minuten. Die wesentlichen Gesprächsinhalte werden durch die/den von der/dem Vorsitzenden festgelegte Protokollführerin/festgelegten Protokollführer in einem Gesprächsprotokoll festgehalten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben sich durch Personalausweis oder andere amtliche Lichtbildausweise auszuweisen, andernfalls, auch bei Nichterscheinen wird das Ergebnis mit 0 Punkten bewertet.

e) Die Auswahlkommissionen werden von der Vizerektorin für Lehre bestellt und bestehen aus Universitätslehrern, Studierenden und im Bereich der Veterinärmedizin beruflich tätigen AbsolventInnen der Universität.

f) Die Mitglieder der Auswahlkommissionen sind im Rahmen ihrer Tätigkeit zur Verschwiegenheit verpflichtet.

(7) Ergebnisfeststellung und endgültige Ranglisten

Die Zusammenführung der Ergebnisse der Auswahlgespräche mit den bereits vorher erzielten Punkten führt zu endgültigen Ranglisten der Bewerbungen. Die Vergabe der weiteren freien Studienplätze erfolgt in absteigender Reihenfolge dieser Ranglisten nach Maßgabe der jeweiligen Studienplatzkapazität der Studienrichtungen und Ausbildungsmodule.

(8) Befangenheit

Bei möglicher Befangenheit aufgrund verwandtschaftlicher oder persönlicher Beziehungen zu einem Teilnehmer hat der oder die Betroffene dies vor Durchführung des jeweiligen Verfahrensschritts der Vizerektorin für Lehre mitzuteilen, welche die geeigneten Ersatzmaßnahmen zu treffen hat, im Falle der Auswahlgespräche die Teilnehmerin / den Teilnehmer einer anderen Auswahlkommission ohne Ladungsfrist zuteilt.

§ 3 Inanspruchnahme von Studienplätzen

Die BewerberInnen, welchen auf Grund der Bestimmungen ein Studienplatz zugeteilt wird, werden per Mail und postalisch an den im Verfahren angegebenen Adressen schriftlich verständigt. Die Verständigung enthält auch die weiteren formalen Schritte, die für die Zulassung notwendig und daher Voraussetzung sind.

Wird ein zugewiesener Studienplatz nicht persönlich binnen einer Frist von 10 Tagen nach schriftlicher Aufforderung durch Durchführung der weiteren formalen Zulassungsschritte in Anspruch genommen, erlischt der Anspruch auf den zugewiesenen Studienplatz und nächstgereihte Bewerbungen erhalten eine Zulassung.

Ein späterer Rücktritt vom zugewiesenen Studienplatz ist kein Grund für eine Rückerstattung des Studienbeitrages.

§ 4 Zulassung

(1) Voraussetzungen für die Zulassung

Zum Studium der Studienrichtungen Diplomstudium Veterinärmedizin, Bachelorstudium Pferdewissenschaften oder Bachelor- oder Masterstudium Biomedizin und Biotechnologie können nur jene StudienwerberInnen zugelassen werden, die aufgrund der Verfahrensergebnisse einen Platz erhalten haben. Die Zulassung erfolgt dann innerhalb der vorgeschriebenen Frist für die Inanspruchnahme des Studienplatzes im Rahmen der allgemeinen Zulassungsfrist des Wintersemesters 2009/10 im Studienreferat der Veterinärmedizinischen Universität Wien, Veterinärplatz 1, 1210 Wien. Zu diesem Zeitpunkt werden auch die für die Zulassung erforderlichen sonstigen Voraussetzungen und Dokumente überprüft (siehe auch Informationen über allgemeine Zulassungsbestimmungen auf den Webseiten der Veterinärmedizinischen Universität Wien). Die Zulassung richtet sich im Übrigen nach den Bestimmungen des Universitätsgesetzes 2002.

(2) Zulassung bei Gleichrangigkeit

Besteht Gleichrangigkeit, wird bei Unterrepräsentanz eines Geschlechts in einem Studium vorrangig ausgewählt, wer diesem angehört. Besteht danach noch Ranggleichheit, entscheidet das Los.

§ 5 Neuerliche Bewerbungen

BewerberInnen, die keinen Studienplatz erhalten haben können in Folgejahren neuerlich Bewerbungen einbringen.

Für das Rektorat:
Ao.Univ.Prof. Dr. Karin Möstl
Vizerektorin für Lehre

Herausgeber und Verleger: Veterinärmedizinische Universität Wien
Redaktion: Dr. Ch. Schwabl, alle 1210 Wien, Veterinärplatz 1