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Mitteilungsblatt der Veterinärmedizinischen Universität Wien

Studienjahr 2008/2009 - Ausgegeben am 04.05.2009 -  20. Stück

50. Ausschreibung der Wahl der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren im Senat für die Funktionsperiode WS 2009/2010 bis SS 2012

Die Wahl der Vertreter der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren im Senat der VUW für die Funktionsperiode WS 2009/2010 bis SS 2012  findet am 17.6.2009 in der Festsaalerweiterung, Festsaalgebäude der VUW, in der Zeit von 9.00 bis 14.00 Uhr statt.

Der Stichtag für das aktive und passive Wahlrecht wird mit 4.5.2009 (Tag der Verlautbarung der Ausschreibung im Mitteilungsblatt) festgelegt.

Gewählt werden dreizehn Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren (§ 97 Universitätsgesetz 2002).

Vom 11.5.2009 bis 18.5.2009 besteht in der Personalabteilung während der Dienststunden die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerinnen- und Wählerverzeichnis sowie die Möglichkeit für die Erhebung eines Einspruches gegen das Wählerinnen - und Wählerverzeichnis.

Wahlvorschläge haben eine Zustellungsbevollmächtigte oder einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen und müssen spätestens zwei Wochen vor dem Wahltag (bis 3.6.2009) schriftlich bei der Vorsitzenden der Wahlkommission, o.Univ.Prof.Dr. Elisabeth Mayrhofer, Department/ Universitätsklinik für Kleintiere und Pferde, Bildgebende Diagnostik, einlangen, widrigenfalls sie nicht berücksichtigt werden können.
Jede und jeder Wahlberechtigte kann Wahlvorschläge einbringen.  Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerberinnen und Wahlwerber beigefügt sein. Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig.

In die zugelassenen Wahlvorschläge kann ab 10.6.2009 in der Personalabteilung während der Dienststunden Einsicht genommen werden.

Stimmen können gültig nur für zugelassene Wahlvorschläge abgegeben werden.

Die auf den Wahlvorschlag entfallenden Mandate werden den im Wahlvorschlag angegebenen Wahlwerberinnen und Wahlwerbern in der Reihenfolge ihrer Nennung zugeteilt. Ersatzmitglieder sind jene Wahlwerberinnen und Wahlwerber, die der Wahlvorschlag als den gewählten Vertreterinnen und Vertretern direkt (ad personam) zugeordnete Ersatzmitglieder vorsieht. Ist im Wahlvorschlag kein ad personam zugeordnetes Ersatzmitglied ausgewiesen, haben die gewählten Mitglieder ihre Ersatzmitglieder zu Beginn der Funktionsperiode aus den Ersatzmitgliedern desselben Wahlvorschlags dem Vorsitzenden des Kollegialorgans bekannt zu geben. Im Falle des Erlöschens der Mitgliedschaft einer gewählten Vertreterin oder eines gewählten Vertreters haben Ersatzmitglieder an deren oder dessen Stelle zu treten. Die Reihenfolge des Nachrückens der Ersatzmitglieder im Falle des Erlöschens der Mitgliedschaft erfolgt nach der Reihung auf dem Wahlvorschlag.

Die Vorsitzende der Wahlkommission:
o.Univ.Prof. Dr. Elisabeth Mayrhofer

51. Ausschreibung der Wahl der Vertreter der Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb im Senat für die Funktionsperiode WS 2009/2010 bis SS 2012

Die Wahl der Vertreter der Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb im Senat der VUW für die Funktionsperiode WS 2009/2010 bis SS 2012  findet am 17.6.2009 in der Festsaalerweiterung, Festsaalgebäude der VUW, in der Zeit von 9.00 bis 14.00 Uhr statt.

Der Stichtag für das aktive und passive Wahlrecht wird mit 4.5.2009 (Tag der Verlautbarung der Ausschreibung im Mitteilungsblatt) festgelegt.

Gewählt werden vier Vertreterinnen und Vertreter  der Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb von allen Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Forschungs- und Lehrbetrieb. Den Gewählten muss zumindest eine Person mit Lehrbefugnis (venia docendi) angehören.

Vom 11.5.2009 bis 18.5.2009 besteht in der Personalabteilung während der Dienststunden die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerinnen- und Wählerverzeichnis sowie die Möglichkeit für die Erhebung eines Einspruches gegen das Wählerinnen - und Wählerverzeichnis.

Wahlvorschläge haben eine Zustellungsbevollmächtigte oder einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen und müssen spätestens zwei Wochen vor dem Wahltag (bis 3.6.2009) schriftlich bei dem Vorsitzenden der Wahlkommission, Ass.Prof.Dr. Gerhard Loupal, Department für Pathobiologie, Pathologie und Gerichtliche Veterinärmedizin, einlangen, widrigenfalls sie nicht berücksichtigt werden können.
Jede und jeder Wahlberechtigte kann Wahlvorschläge einbringen. Jeder Wahlvorschlag hat zumindest zwei Universitätsdozentinnen oder Universitätsdozenten zu enthalten. Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerberinnen und Wahlwerber beigefügt sein. Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig.

In die zugelassenen Wahlvorschläge kann ab 10.6.2009 in der Personalabteilung während der Dienststunden Einsicht genommen werden.

Stimmen können gültig nur für zugelassene Wahlvorschläge abgegeben werden.

Die auf den Wahlvorschlag entfallenden Mandate werden den im Wahlvorschlag angegebenen Wahlwerberinnen und Wahlwerbern in der Reihenfolge ihrer Nennung zugeteilt. Ersatzmitglieder sind jene Wahlwerberinnen und Wahlwerber, die der Wahlvorschlag als den gewählten Vertreterinnen und Vertretern direkt (ad personam) zugeordnete Ersatzmitglieder vorsieht. Ist im Wahlvorschlag kein ad personam zugeordnetes Ersatzmitglied ausgewiesen, haben die gewählten Mitglieder ihre Ersatzmitglieder zu Beginn der Funktionsperiode aus den Ersatzmitgliedern desselben Wahlvorschlags dem Vorsitzenden des Kollegialorgans bekannt zu geben. Im Falle des Erlöschens der Mitgliedschaft einer gewählten Vertreterin oder eines gewählten Vertreters haben Ersatzmitglieder an deren oder dessen Stelle zu treten. Die Reihenfolge des Nachrückens der Ersatzmitglieder im Falle des Erlöschens der Mitgliedschaft erfolgt nach der Reihung auf dem Wahlvorschlag.

Die Mandate werden unter Berücksichtigung des § 9 (5) der Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Senats zugeteilt.

Der Vorsitzende der Wahlkommission:
Ass.Prof. Dr. Gerhard Loupal

52. Ausschreibung der Wahl der Vertreterin/ des Vertreters des allgemeinen Universitätspersonals im Senat für die Funktionsperiode WS 2009/2010 bis SS 2012

Die Wahl der Vertreterin/des Vertreters  des allgemeinen Universitätspersonals im Senat der VUW für die Funktionsperiode WS 2009/2010 bis SS 2012  findet am 17.6.2009  in der Festsaalerweiterung, Festsaalgebäude der VUW, in der Zeit von 9.00 bis 14.00 Uhr statt.

Der Stichtag für das aktive und passive Wahlrecht wird mit 4.5.2009 (Tag der Verlautbarung der Ausschreibung im Mitteilungsblatt) festgelegt.

Gewählt wird eine Vertreterin oder ein Vertreter des allgemeinen Universitätspersonals.

Vom 11.5.2009 bis 18.5.2009 besteht in der Personalabteilung während der Dienststunden die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerinnen- und Wählerverzeichnis sowie die Möglichkeit für die Erhebung eines Einspruches gegen das Wählerinnen - und Wählerverzeichnis.

Wahlvorschläge haben eine Zustellungsbevollmächtigte oder einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen und müssen spätestens zwei Wochen vor dem Wahltag (bis 3.6.2009) schriftlich bei dem Vorsitzenden der Wahlkommission, Herrn Dr. Josef Jahn, Vorsitzender des Betriebsrates des allgemeinen Universitätspersonals, einlangen, widrigenfalls sie nicht berücksichtigt werden können.

Jede und jeder Wahlberechtigte kann Wahlvorschläge einbringen.

Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerberinnen und Wahlwerber beigefügt sein. Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig.
In die zugelassenen Wahlvorschläge kann ab 10.6.2009 in der Personalabteilung während der Dienststunden Einsicht genommen werden.

Stimmen können gültig nur für zugelassene Wahlvorschläge abgegeben werden.

Die auf den Wahlvorschlag entfallenden Mandate werden den im Wahlvorschlag angegebenen Wahlwerberinnen und Wahlwerbern in der Reihenfolge ihrer Nennung zugeteilt. Ersatzmitglieder sind jene Wahlwerberinnen und Wahlwerber, die der Wahlvorschlag als den gewählten Vertreterinnen und Vertretern direkt (ad personam) zugeordnete Ersatzmitglieder vorsieht. Ist im Wahlvorschlag kein ad personam zugeordnetes Ersatzmitglied ausgewiesen, haben die gewählten Mitglieder ihre Ersatzmitglieder zu Beginn der Funktionsperiode aus den Ersatzmitgliedern desselben Wahlvorschlags dem Vorsitzenden des Kollegialorgans bekannt zu geben. Im Falle des Erlöschens der Mitgliedschaft einer gewählten Vertreterin oder eines gewählten Vertreters haben Ersatzmitglieder an deren oder dessen Stelle zu treten. Die Reihenfolge des Nachrückens der Ersatzmitglieder im Falle des Erlöschens der Mitgliedschaft erfolgt nach der Reihung auf dem Wahlvorschlag.

Der Vorsitzende der Wahlkommission:
Dr. Josef Jahn

53. Änderung und Neuverlautbarung der Senatsrichtlinie Berufungsverfahren

Der Vorsitzende des Senats:
Univ.Prof. Dr. Manfred Gemeiner

54. Verlautbarung der Richtlinie für Bevollmächtigungen gemäß § 28 (1) UG 2002

Für das Rektorat:
Wolf-Dietrich Freiherr von Fircks

55. Ausschreibung von Förderungsstipendien der Veterinärmedizinischen Universität Wien für das Kalenderjahr 2009

Förderungsstipendien dienen der Förderung noch nicht abgeschlossener wissenschaftlicher Arbeiten (Diplomarbeiten, Masterarbeiten und Dissertationen) von Studierenden ordentlicher Studien.

Zweck der Förderungsstipendien ist die finanzielle Hilfestellung für Studierende bei der Anfertigung finanziell besonders aufwändiger wissenschaftlicher Arbeiten deren Erstellung einen deutlich über das durchschnittliche Maß hinausgehenden Aufwand verursacht, z.B. Auslandsaufenthalte, aufwändige Literatursuche oder empirische Erhebungen, die für die Durchführung der Arbeit erforderlich sind. Nicht gefördert werden die Kosten der physischen Erstellung der Arbeit (z.B. Schreibarbeiten, Bindearbeiten, Kopier- und Telefonkosten, Papierverbrauch) bzw. Aufwendungen für allgemeine Arbeitsmittel die auch anderen Verfassern wissenschaftlicher Arbeiten regelmäßig zur Last fallen (z.B. PC, Büromaterial) sowie Aufwendungen, die aus dem Etat der betreuenden Einrichtung bestritten werden. Ausgaben die unter „Sonstiges“ geführt werden, können ebenfalls nicht berücksichtigt werden.

Die Höhe eines einzelnen Förderungsstipendiums beträgt mindestens EUR 700,- und höchstens EUR 3.600,-. Die Anzahl der zu vergebenden Stipendien hängt von der Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel ab. Auf Zuerkennung eines Förderungsstipendiums besteht auch bei Vorliegen der Bewerbungsvoraussetzungen kein Rechtsanspruch. Für ein und dieselbe Leistung (Arbeit) kann nur einmal ein Förderungsstipendium gewährt werden.

Bewerbungsvoraussetzungen:

  • Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. Inländergleichstellung nach § 4 des StudFG
  • Ordentliche Studierende/Ordentlicher Studierender an der Veterinärmedizinischen Universität Wien
  • Einhaltung der Anspruchsdauer unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (§ 19 StudFG)

Der Bewerbung sind folgende Nachweise beizulegen:

  1. Eine Beschreibung der noch nicht abgeschlossenen wissenschaftlichen Arbeit. 
  2. Eine Kostenaufstellung und ein Finanzierungsplan.
  3. Mindestens ein Gutachten einer habilitierten Universitätslehrerin/eines habilitierten Universitätslehrers zur Kostenaufstellung und darüber, ob die/der Studierende in der Lage sein wird, die Arbeit mit überdurchschnittlichem Erfolg durchzuführen.
  4. Eine schriftliche Verpflichtung der Bewerberin/des Bewerbers, nach Abschluss der Arbeit einen Bericht über die widmungsgemäße Verwendung des Förderungsstipendiums vorzulegen. Wird der Bericht bis zum Ende des Studiums nicht vorgelegt, so kann das Förderungsstipendium zurückgefordert werden.
  5. Eine von der Bewerberin/vom Bewerber ausgestellte Bestätigung, dass keine Kosten von anderen Institutionen übernommen werden.
  6. Nachweis der österreichischen Staatsbürgerschaft, bzw. Nachweise betreffend Gleichstellung.
  7. Bewerbungen, die nicht vollständig sind (Punkt 1-6), können nicht bearbeitet werden, da es nicht möglich ist, sich ein vollständiges Bild der Bewerbungslage zu verschaffen. Mit Verbesserungen verbundene Zeitverzögerung oder eine Fristversäumnis geht zu Lasten der Bewerberin/des Bewerbers.

Das Formblatt für die Bewerbung steht auf unserer homepage zur Verfügung. Bewerbungen sind im Studienreferat der VUW bei Frau Major abzugeben.

Ende der Bewerbungsfristen für das Kalenderjahr 2009: 5. Juni 2009 und 6. November 2009.

Alle BewerberInnen werden schriftlich von der Zuerkennung oder Ablehnung ihres Antrages verständigt.

Die Vizerektorin für Lehre:
Ao.Univ.Prof. Dr. Karin Möstl

56. Ausschreibung von offenen Stellen

An der Veterinärmedizinischen Universität Wien gelangt die nachfolgend angeführte Stelle zur Besetzung. Bewerbungen sind schriftlich unter Anschluss der erforderlichen Nachweise sowie des Lebenslaufes und eines Fotos an die Personalabteilung der Veterinärmedizinischen Universität Wien zu richten. Termine für Vorstellungsgespräche sind direkt mit der angegebenen Einrichtung zu  vereinbaren.

Fischmedizin und -bestandsbetreuung/Klinik für Geflügel (3. Department/Universitätsklinik für Nutztiere und öffentliches Gesundheitswesen in der Veterinärmedizin)

eine Stelle einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin/eines wissenschaftlichen Mitarbeiters (Angestellte/Angestellter)

Voraussetzung:

abgeschlossenes Studium der Veterinärmedizin; PhD oder Dr.med.vet. auf dem Gebiet der Molekularen Fischmedizin

Erwünscht werden:

  • Publikationen in „peer-reviewed“ Fachjournalen auf dem Gebiet der Fischmedizin
  • praktische Erfahrungen mit dem gesamten Spektrum der molekularbiologischen Methoden (u.a. Real-time PCR, Klonierung, in situ Hybridisierung (ISH), SDS-PAGE, Western Blot)
  • Kenntnisse bei der Entwicklung von neuen molekulardiagnostischen Techniken sowie Arbeiten auf dem Gebiet der funktionellen Genomforschung
  • Einschlägige Erfahrungen bei der Durchführung von kontrollierten Infektionsversuchen sowohl in vitro als auch in vivo
  • Strukturiertes Arbeiten und Führungsqualitäten (Anleitung von DoktorandInnen bzw. jüngeren Post-DoktorandInnen)
  • Kollegialität und Teamfähigkeit
  • gute Englischkenntnisse

Aufgabenbereich:

Die Tätigkeit umfasst Forschungsarbeiten auf dem Gebiet der funktionellen Genomforschung bei  verschiedenen Krankheitserregern (Viren, Bakterien, Parasiten) von Fischkrankheiten. Einwerbung von Drittmitteln und das Veröffentlichen von Forschungsergebnissen in „peer-reviewed“ Fachjournalen sind ebenso Teil der Tätigkeit. Letzteres dient dazu die Arbeitsgruppe im internationalen Wettbewerb für eine Spitzenstellung zu positionieren. In diesem Zusammenhang gehört die Mitarbeit in der Routine Diagnostik und Bestandsbetreuung,  Betreuung von PraktikantInnen, DiplomandInnen sowie DoktorandInnen und PhD-StudentInnen ebenso zu den Aufgaben.

Kontakt:
Telefon: (0)1/25077-5151

Die Bewerbungsfrist endet am 25.05.2009

Fischmedizin und -bestandsbetreuung/Klinik für Geflügel (3. Department/Universitätsklinik für Nutztiere und öffentliches Gesundheitswesen in der Veterinärmedizin)

eine Stelle im Bereich des allgemeinen Universitätspersonals (Angestellte/Angestellter – FischwirtIn)

Erwünscht wird:

  • Praktische fischereibiologische Erfahrung 
  • Mitarbeit in einem Team von technischen MitarbeiterInnen an der Klinik
  • Führerschein für PKW

Aufgabenbereich:

Das Aufgabengebiet umfasst die Betreuung der Zucht- und Versuchstiere sowie der Patienten. Desweiteren wird die Mitarbeit bei Fischsektionen gefordert. Dies beinhaltet die tägliche Versorgung der Tiere und Pflege der Einrichtungen, unter besonderer Berücksichtigung vorliegender Versuchsanordnungen und seuchenhygienischer Maßnahmen. Die Übernahme von Tätigkeiten zur Versorgung anderer an der Klinik vorhandener Tierarten und der damit verbundenen Tätigkeiten ist zu gewährleisten.

Kontakt:
Telefon: (0)1/25077-5151
Die Bewerbungsfrist endet am 25.05.2009

Klinik für Geflügel (3. Department/Universitätsklinik für Nutztiere und öffentliches Gesundheitswesen in der Veterinärmedizin)

eine Stelle im Bereich des allgemeinen Universitätspersonals (Angestellte/Angestellter – TierpflegerIn)

Voraussetzung:

Ausbildung zur Tierpflegerin/zum Tierpfleger oder vergleichbare Kenntnisse und Fähigkeiten

Erwünscht wird:

  • Kenntnisse im Umgang mit Vögeln und Reptilien sowie Erfahrung mit tierexperimentellen Arbeiten, hier insbesondere mit Geflügel
  • Teamfähigkeit

Aufgabenbereich:

Mithilfe bei der Betreuung von Patienten und Übungstieren, insbesondere des Nutzgeflügels. Mitarbeit bei der Aufbereitung von Sektionsmaterial, im Bereich der Routinediagnostik und von Tierexperimenten.


Kontakt:
Telefon: (0)1/25077-5151

Die Bewerbungsfrist endet am 25.05.2009

Kleintierchirurgie, Augen- und Zahnheilkunde (4. Department/Universitätsklinik für Kleintiere und Pferde)

eine Stelle im Bereich des allgemeinen Universitätspersonals (Angestellte/Angestellter – TierpflegerIn) – Ersatzkraft

Voraussetzung:

abgeschlossene Ausbildung als TierpflegerIn


Erwünscht wird:

  • Praxiserfahrung inkl. Patientenadministration (Terminvereinbarungen, Verrechnung, Telefondienst)
  • selbständige Pflege und Betreuung von Kleintieren
  • Bereitschaft zu Nacht-, Schicht- und Wechseldienst
  • Computerkenntnisse (Standard-Office Programme)
  • Teamgeist, Fleiss sowie Flexibilität

Kontakt:
Telefon: (0)1/25077-5302

Die Bewerbungsfrist endet am 25.05.2009

4. Department/Universitätsklinik für Kleintiere und Pferde

eine Residency-Stelle (ECVIM-CA; 3 Jahre und 4 Monate) ab 1. Oktober 2009 an der Onkologie

Voraussetzungen:

AbsolventIn des Diplomstudiums Veterinärmedizin, optional auch eines Doktoratsstudiums, Absolvierung einer Rotating Internship oder einer vergleichbaren Ausbildung, Engagement, hohe Leistungsbereitschaft, gute Englischkenntnisse und Kenntnis der Landessprache. Die Einsicht in das Residency-Statut der Veterinärmedizinischen Universität Wien ist auf der Webseite Residency-Statut möglich.

Die Residency-Ausbildung erfolgt im Rahmen der Richtlinien des European College of Veterinary Internal Medicine (ECVIM-CA, Oncology) und beinhaltet eine vollzeitliche Beschäftigung mit klinischen Aufgaben, klinischer Lehre und Forschung unter der Supervision von Frau Ass.Prof. Dr. Miriam Kleiter, Dipl. ECVIM-ca. Die Ausbildung dient dem Erwerb der für die Ablegung der ECVIM-CA-Prüfung erforderlichen Kenntnisse.

Bewerbungen bitte inkl. Motivationsschreiben sowie zwei Empfehlungsschreiben.

Kontakt:
Telefon: (0)1/25077-6511

Die Bewerbungsfrist endet am 07.06.2009

Lehr- und Forschungsgut Kremesberg (Vizerektorat für Kliniken)

4 Lehrlingsstellen zur Ausbildung als landwirtschaftliche FacharbeiterInnen ab 1. August 2009
 
Voraussetzung: abgeschlossene Pflichtschule


Erwünscht wird:

  • Interesse für Landwirtschaft, Schwerpunkt Milch- und Grünlandwirtschaft
  • technisches Geschick
  • Engagement und Verantwortungsbereitschaft

Kontakt:
Telefon: 02672/82322-24, Frau Tischler

Die Bewerbungsfrist endet am 25.05.2009

Public Relations (Rektorat)

eine Stelle im Bereich des allgemeinen Universitätspersonals - Teilzeit, ca. 25 Stunden, befristet bis 30.06.2010
 
Voraussetzungen:

  • Sie haben Erfahrung in der Mitarbeit bei Veranstaltungen.
  • Sie können für sich und andere planen, organisieren und Prioritäten setzen.
  • Sie haben gerne mit unterschiedlichen Menschen zu tun.
  • Das Schreiben von PR-Texten in aktueller Rechtschreibung ist für Sie kein Problem.
  • Ihr Englisch ist sicher genug, um auch internationale Veranstaltungen koordinieren zu können.
  • Sie sind zeitlich flexibel (v.a. in den Projektspitzen im Frühjahr 2010).
  • Die Anwendung des Microsoft Office Pakets ist für Sie eine Selbstverständlichkeit. 

Erwünscht wird:

  • Bezug zur Veterinärmedizin
  • dem Aufgabenbereich entsprechende Ausbildung und/oder Berufserfahrung
  • Freude am Lernen neuer Aufgaben

Aufgabenbereich:

Für aktuelle Projekte suchen wir eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter, die/der gerne Public Relations in all seinen Facetten kennen lernen und umsetzen möchte. Schwerpunkte werden Veranstaltungen sein, aber auch administrative Agenden gehören zum Aufgabenbereich.

Wir bieten Einblicke in zahlreiche Facetten der universitären Public Relations und Rückhalt durch ein eingespieltes Team.
 
Kontakt:
DI Beate Zöchmeister
Telefon: 01/25077-1151,
E-Mail an Beate Zöchmeister senden

Die Bewerbungsfrist endet am 25.05.2009

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und ein ausgewogenes Zahlenverhältnis zwischen den an der Universität tätigen Frauen und Männern gemäß § 41 Universitätsgesetz 2002 insbesondere beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei Unterrepräsentation von Frauen (weniger als 40%) werden Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber vorrangig aufgenommen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Die Bewerbungen sind gebührenfrei. Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

Der Rektor:
Wolf-Dietrich Freiherr von Fircks

Herausgeber und Verleger: Veterinärmedizinische Universität Wien
Redaktion: Dr. Ch. Schwabl, alle 1210 Wien, Veterinärplatz 1