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In der Satzung sind insbesondere folgende Angelegenheiten zu regeln:

  1. Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Universitätsrats und anderer Organe
  2. Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Universitätsrats der Mitglieder des Senats: 2. Satzungsteil   
  3. Einrichtung eines für die Vollziehung der studienrechtlichen Bestimmungen in erster Instanz zuständigen monokratischen Organs
  4. generelle Richtlinien für die Durchführung, Veröffentlichung und Umsetzung von Evaluierungen: 4. Satzungsteil 
  5. studienrechtliche Bestimmungen nach Maßgabe des II. Teils des Universitätsgesetzes 2002: 5. Satzungsteil 
  6. Zusammensetzung des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen: 6. Satzungsteil
  7. Erlassung eines Frauenförderungsplans: 7. Satzungsteil 7a. Satzungsteil
  8. Einrichtung einer Organisationseinheit zur Koordination der Aufgaben der Gleichstellung, der Frauenförderung sowie der Geschlechterforschung
  9. Richtlinien für akademische Ehrungen
  10. Art und Ausmaß der Einbindung der Absolventinnen und Absolventen der Universität.
  11. Geschäftsordnung der Kollegialorgane der Veterinärmedizinischen Universität Wien: 11. Satzungsteil
  12. Bestimmungen betreffend Maßnahmen bei Plagiaten oder anderem Vortäuschen von wissenschaftlichen Leistungen (§ 19 Abs. 2a UG): 12. Satzungsteil 
  13. Verfahren zur Besetzung von Professuren gemäß § 99 Abs. 4 UG: 13. Satzungsteil