Satzung
Jede Universität erlässt gemäß § 19 (1) Universitätsgesetz 2002 durch Verordnung (Satzung) die erforderlichen Ordnungsvorschriften im Rahmen der Gesetze und Verordnungen selbst. In der Satzung sind insbesondere folgende Angelegenheiten zu regeln:
- Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Universitätsrats, des Senats und anderer Organe;
- Einrichtung eines für die Vollziehung der studienrechtlichen Bestimmungen in erster Instanz zuständigen monokratischen Organs;
- generelle Richtlinien für die Durchführung, Veröffentlichung und Umsetzung von Evaluierungen;
- studienrechtliche Bestimmungen nach Maßgabe des II. Teils des Universitätsgesetzes 2002;
- Zusammensetzung des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen;
- Erlassung eines Frauenförderungsplans;
- Einrichtung einer Organisationseinheit zur Koordination der Aufgaben der Gleichstellung, der Frauenförderung sowie der Geschlechterforschung;
- Richtlinien für akademische Ehrungen;
- Art und Ausmaß der Einbindung der Absolventinnen und Absolventen der Universität.
- 01. Stück - 01.10.2012 : 2. Änderung der Satzung der Veterinärmedizinischen Universität Wien
- 21. Stück - 01.06.2012 : 49. Änderung der studienrechtlichen Bestimmungen in der Satzung der Veterinärmedizinischen Universität Wien
- 03. Stück - 04.11.2011 : 7. Neuverlautbarung der Satzung der Veterinärmedizinischen Universität Wien
- 11. Stück - 14.01.2011 : 37. Änderung der Satzung der Veterinärmedizinischen Universität Wien (Geschäftsordnung der Kollegialorgane)
- 22. Stück - 15.06.2010 : 63. Änderung der Satzung der Veterinärmedizinischen Universität Wien
- 12. Stück - 01.03.2010 : 32. Änderung der Satzung der Veterinärmedizinischen Universität Wien (Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Senats (§19 (2) Z. 1 Universitätsgesetz 2002)
- 18. Stück - 01.04.2009 : 41. Änderung der Satzung der Veterinärmedizinischen Universität Wien (Frauenförderungsplan)
- 05. Stück - 20.11.2008 : 14. Änderung der Satzung der Veterinärmedizinischen Universität Wien (Geschäftsordnung der Kollegialorgane)

