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In der Satzung sind insbesondere folgende Angelegenheiten zu regeln:

1. Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Universitätsrats und anderer Organe: 1. Satzungsteil
2. Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Senats: 2. Satzungsteil   
3. Einrichtung eines für die Vollziehung der studienrechtlichen Bestimmungen in erster Instanz zuständigen monokratischen Organs: 3. Satzungsteil
4. Generelle Richtlinien für die Durchführung, Veröffentlichung und Umsetzung von Evaluierungen: 4. Satzungsteil 
5. Studienrechtliche Bestimmungen nach Maßgabe des II. Teils des Universitätsgesetzes 2002: 5. Satzungsteil 
6. Zusammensetzung des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen: 6. Satzungsteil
7. Frauenförderungsplan: 7. Satzungsteil 
7a. Gleichstellungsplan: 7a. Satzungsteil
8. Einrichtung einer Organisationseinheit zur Koordination der Aufgaben der Gleichstellung, der Frauenförderung sowie der Geschlechterforschung: 8. Satzungsteil
9. Richtlinien für akademische Ehrungen: 9. Satzungsteil
10. Art und Ausmaß der Einbindung der Absolventinnen und Absolventen der Universität: 10. Satzungsteil
11. Geschäftsordnung der Kollegialorgane der Veterinärmedizinischen Universität Wien: 11. Satzungsteil
12. Bestimmungen betreffend Maßnahmen bei Plagiaten oder anderem Vortäuschen von wissenschaftlichen Leistungen (§ 19 Abs. 2a UG): 12. Satzungsteil 
13. Verfahren zur Besetzung von Professuren gemäß § 99 Abs. 4 UG13. Satzungsteil