Leistungsstipendien 2012

Leistungsstipendien für Studierende gemäß den §§ 57 bis 61 StudFG dienen zur Anerkennung hervorragender Studienleistungen eines ordentlichen Studiums. Studierende welche die folgenden Ausschreibungsbedingungen erfüllen, werden eingeladen, sich um ein Leistungsstipendium zu bewerben.

Ein Leistungsstipendium darf die Höhe des allgemeinen Studienbeitrages für zwei Semester (derzeit € 726,72) nicht unterschreiten und € 1.500,- nicht überschreiten.

Über die Vergabe und die Anzahl der zu vergebenden Stipendien entscheidet, nach Maßgabe der vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung zugewiesenen Mittel, die Vizerektorin für Lehre. Ist die Anzahl der Bewerbungen, welche die genannten Voraussetzungen erfüllen, größer als die Anzahl der zu vergebenden Stipendien, wird eine Reihung der BewerberInnen vorgenommen. Die Zuerkennung erfolgt an jene BewerberInnen, die im Beurteilungszeitraum die besten Studienleistungen – beurteilt nach dem Notendurchschnitt und der absolvierten Fachprüfungen – erbracht haben.

Auf Zuerkennung besteht auch bei Vorliegen der Voraussetzungen kein Rechtsanspruch.

Bewerbungsvoraussetzungen

  • Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. EU Staatsbürgerschaft
  • Ordentliche/r Studierende/r an der Veterinärmedizinischen Universität Wien
  • Einhaltung der Anspruchsdauer (umfasst grundsätzlich die zur Absolvierung von  Diplomprüfungen, Bakkalaureatsprüfungen, Magisterprüfungen, Rigorosen oder anderen das Studium oder den Studienabschnitt abschließenden Prüfungen vorgesehene Studienzeit zuzüglich eines weiteren Semesters) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe nach § 19 StudFG (das sind: Krankheit des Studierenden, wenn sie durch fachärztliche Bestätigung nachgewiesen wird; Schwangerschaft der Studierenden und jedes unvorhergesehene oder unabwendbare Ereignis, wenn die Studierende / den Studierenden daran kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft).
  • Ein Notendurchschnitt der für das Studium maßgeblichen Prüfungen im Studienjahr 2011/2012 (das ist von 01.10.2011 bis 30.09.2012) von nicht schlechter als 1,300.

Für das Diplomstudium Veterinärmedizin gilt noch folgende zusätzliche Regelung:
Eine Studienleistung von mindestens 55 ECTS-Punkten.

Der Bewerbung sind anzuschließen:

  • Ein Studienerfolgsnachweis über das Studienjahr 2011/2012
  • Nachweise über allfällige Studienzeitverzögerungen gem. § 19 StudFG
  • Nachweis über die Staatsbürgerschaft

Die BewerberInnen werden gebeten, darauf zu achten, die Bewerbungsunterlagen nicht zu früh in der Studienabteilung abzugeben, da ausschließlich die Prüfungen berücksichtigt werden können, die auf dem beigelegten Studienerfolgsnachweis aufscheinen.

Ende der Bewerbungsfrist für das Studienjahr 2011/2012: 15. Oktober 2012

Das Formblatt für die Bewerbung ist in der Studienabteilung während der Parteienverkehrszeiten abzugeben. Es steht auf der Homepage zur Verfügung.

Formblatt für die Bewerbung um ein Leistungsstipendium (doc) [Link 1]

Alle BewerberInnen werden von der Zuerkennung oder Ablehnung eines Leistungsstipendiums verständigt.

Ao.Univ.Prof. Dr. Petra Winter
Vizerektorin für Lehre und klinische Veterinärmedizin

 

Ansprechperson

Mag.med.vet. Michaela Pirker
T +43 1 25077-1128
E-Mail an Michaela Pirker senden  [Link 2]


 

Zu vergebende Abschlussarbeiten