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Für die rechtliche Mensch-Tier-Beziehung ist eine Vielzahl von Rechtsvorschriften von unmittelbarer oder mittelbarer Bedeutung.

Der Kernbereich dieser Normen, das Tierschutzrecht, wurde im Jahr 2005 grundlegend reformiert: Am 1.1.2005 trat das sog. „bundeseinheitliche“ Tierschutzgesetz in Kraft und löste die Tierschutzgesetze der Länder ab. Das Tierversuchs- und Tiertransportrecht blieb von der Tierschutzrechtsreform ebenso unberührt wie das Jagd- und Fischereirecht und die sicherheitspolizeilichen Vorschriften zur sog. „Gefahrenabwehr“, die weiterhin durch die Landesgesetzgeber geregelt werden.

Auf den folgenden Seiten finden Sie die jeweils aktuelle konsolidierte Fassung der wichtigsten tierrelevanten Rechtsgrundlagen des Bundes:

Tierschutzrecht

Das Tierschutzrecht stellt den Kernbereich tierrelevanter Rechtsgrundlagen dar. Das Tierschutzgesetz (TSchG) ist ein Rahmengesetz, das Verbote und Gebote für den Umgang mit Tieren festlegt. Zum TSchG wurde eine Reihe von Durchführungsverordnungen erlassen, welche Mindestanforderungen an die Haltung von Nutztieren (1. Tierhaltungsverordnung) bzw. Heim- und Wildtieren (2. Tierhaltungsverordnung) und Anforderungen an bestimmte Sonderformen der Tierhaltung (Gewerbebetriebe, Zoos, Zirkusse, Tierheime) festlegen sowie sonstige Tierschutzfragen regeln (z.B. Tierschutz-Schlachtverordnung, Tierschutz-Kontrollverordnung).

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Tierversuchsrecht

Das Tierversuchsrecht regelt die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Tierversuchen und legt Anforderungen an Tierversuchsleiter, Tierversuchseinrichtungen und an die Durchführung tierexperimenteller Vorhaben fest. Die Verpflichtung zur statistischen Erfassung von Tierversuchen wird durch die Tierversuchsstatistik-Verordnung näher geregelt, die Tierversuchs-Verordnung legt die Mindestanforderungen an die Haltung von Versuchstieren fest.

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Tiertransportrecht

Der gewerbliche Transport von Tieren wird durch die EU-Transportverordnung geregelt und das Tiertransportgesetz 2007 geregelt.

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