Springe zum Hauptinhalt

Die Tätigkeitsbereiche der Absolvent*innen sind vielfältig, z.B.:

  • Leitung von Hundeschulen
  • Leitung von Hundepensionen
  • Leitung von professionellen Hundezwingern
  • Führungspositionen in der Geschäftsführung von Hundesport- und Hundezuchtverbänden
  • Tätigkeit bei Leistungsprüfungen
  • Aus- und Fortbildung von Hundetrainer*innen
  • Leitung von Trainingszentren
  • redaktionelle und journalistische Tätigkeiten für Fachzeitschriften in den Bereichen Hundehaltung, Hundezucht und Hundesport
  • Herstellung und Vertrieb von Hundezubehör
  • Herstellung und Vertrieb von Hundefutter
  • Touristik
  • Marketing in den Bereichen Hundesport und Hundezucht
  • Versicherungswirtschaft (Tierversicherungen)
  • Spezialfirmen für die Planung und den Bau von Zwingern und Hundepensionen
  • Design und Bau von Hindernissen

Durch die Ausbildung einschlägig qualifizierter Fachkräfte im Bereich der Kynologie wird ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Mensch-Hund-Beziehung im Allgemeinen und zur Gefahrenprävention im Besonderen geleistet.

Zu den zentralen Aufgabenbereichen der Absolvent*innen zählen die Entwicklung standardisierter Programme zur Ausbildung von Hundetrainer*innen und Hunden, so dass ihnen eine Schlüsselrolle im Hinblick auf einen respektvollen Umgang mit Hunden und auf die Qualitätssicherung im Bereich hundebezogener Dienstleistungen zukommt; sie leisten damit nicht nur einen Beitrag zum Tierschutz, sondern auch zum Konsumentenschutz.

Eckdaten

Dauer: 4 Semester
Abschluss: Akademisch geprüfte Kynologin/akademisch geprüfter Kynologe
Kosten: 5.565 €

Studienplan

56. Verlautbarung des Aufnahmeverfahrens für den Universitätslehrgang „Angewandte Kynologie“ 2023

Die Vergabe der Studienplätze für den Universitätslehrgang „Angewandte Kynologie“ erfolgt durch ein Aufnahmeverfahren (Eignungstest) vor der Zulassung.
Die Teilnahme am Aufnahmeverfahren beginnt mit der Bewerbung um einen Studienplatz.

Zugelassen werden Personen, die über eine allgemeine Hochschulreife verfügen. Von dieser Voraussetzung kann abgesehen werden, wenn der/die Zulassungswerber:in eine mehrjährige einschlägige praktische Tätigkeit nachweist und im Aufnahmeverfahren hervorragende Leistung zeigt.

 

Die Bewerbung ist ausschließlich per E-Mail an ULGKynologie@vetmeduni.ac.at zu senden.

Folgende Dokumente sind beizulegen: gültiger Lichtbildausweis, Motivationsschreiben und Maturazeugnis, wenn nicht vorhanden dann Zertifikat zum/zur „Tierschutzqualifizierten Hundetrainer:in“ oder Tierschutzrechtliche Erlaubnis nach § 11 Abs.1 Nr.8f Tierschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland oder abgeschlossene Lehre zum/zur Tierpfleger:in und 2 Jahre praktische Erfahrung in der Arbeit mit Hunden (bestätigt durch den Arbeitgeber oder mittels gültigem Gewerbeschein) oder 5 Jahre praktische Erfahrung in der Arbeit mit Hunden mittels gültigem Gewerbeschein.

Zusätzlich muss bei mehrjähriger praktischer Tätigkeit mit Hunden, ein Nachweis über mindestens 40 Fortbildungsstunden nach der Verordnung des Bundesministers für Gesundheit hinsichtlich näherer Bestimmung über die tierschutzkonforme Ausbildung von Hunden BGBl. II Nr.56/2012 (bei Lehre + 2-jähriger Tätigkeit) und mindestens 100 Fortbildungsstunden (bei 5-jähriger Tätigkeit), nachgewiesen werden.

Zur Verständigung mit den Bewerber:innen ist die Angabe einer E-Mail-Adresse zwingend erforderlich. Allfällige Korrespondenz mit den Bewerber:innen erfolgt über die von den Bewerber:innen bei der Bewerbung angegebene E-Mail-Adresse!

 

Eine gültige Bewerbung ist nur innerhalb der Bewerbungsfrist möglich!

Alle Bewerber:innen müssen einen persönlichen Termin in der 27. Kalenderwoche  wahrnehmen, bei dem ein Eignungstest stattfindet.
Der Termin für den Eignungstest wird über die Homepage der Veterinärmedizinischen Universität Wien verlautbart. Verlautbarte Termine sind verbindlich und können seitens der Teilnehmer:innen nicht verschoben werden.

Die Teilnehmer:innen haben sich vor Testbeginn durch gültige, amtliche Lichtbildausweise auszuweisen.
Bewerber:innen, die sich nicht durch einen amtlichen Lichtbildausweis ausweisen können, werden zum Test nicht zugelassen. Der Eignungstest dauert ca. 90 Minuten.

Die Summe der erzielten Punkte im Eignungstest ergibt eine vorläufige Rangliste der Bewerbungen.
Für das Bestehen des Eignungstests müssen mindestens 51 Punkte erreicht werden. Bei Gleichrangigkeit wird bei Unterrepräsentanz eines Geschlechts ausgewählt, wer diesem angehört. Besteht danach noch Ranggleichheit, entscheidet das Los.
Kosten, die den Bewerber:innen durch die Teilnahme am Aufnahmeverfahren entstehen, sind von den Bewerber:innen selbst zu tragen.

 

Als Vorbereitung für den Eignungstest empfehlen wir Ihnen:

  1. Del Amo, C., Theby, V. (2014): Handbuch für Hundetrainer. Ulmer, Stuttgart (ISBN: 978-3800182619)
  2. Gesamte Rechtsvorschrift für Tierschutzgesetz
  3. Rechtsvorschrift für 2. Tierhalteverordnung
  • Bewerbungsfrist: 01.April 2023 – 30.April 2023
  • Eignungstest: 06.Juli 2023
  • Lehrgangsbeginn: Oktober 2023

Für das Rektorat:
Ao. Univ.-Prof. Dr. Petra Winter