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Die Stabstelle für Interne Revision ist direkt der Rektorin/dem Rektor unterstellt. Die Aufgabe der Innenrevision (IR) ist es, die Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit, Notwendigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Rechtmäßigkeit der internen Gegebenheiten, Abläufe und Prozesse auf Basis des Ist–Zustandes zu analysieren, zu bewerten und Empfehlungen für Verbesserungen abzugeben.