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Laut Beschluss der Generalversammlung vom 5.5.2011 beträgt der jährliche Beitrag für ordentliche Mitglieder € 300,-- und für fördernde Mitglieder € 1.200,--. Die Gesellschaft zur Förderung des Forschungsinstitutes für Wildtierkunde und Ökologie gehört gemäß Bescheid der Finanzlandesdirektion mit Wirkung vom 10.8.1998 zum begünstigten Empfängerkreis gemäß § 4a Z. 1 lit. e EstG 1988 in der Fassung des Steuerreformgesetzes 2009. Zuwendungen an die Gesellschaft können somit von Unternehmen als Betriebsausgaben bzw. von Privatpersonen als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.
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