Springe zum Hauptinhalt

Mitteilungsblatt der Veterinärmedizinischen Universität Wien

Studienjahr 2009/2010 - Ausgegeben am 15.03.2010 -  13. Stück

34. Mitglieder im Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen

Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen besteht für die nächste zweijährige Funktionsperiode vom Sommersemester 2010 bis zum Wintersemester 2012/2013 aus folgenden Mitglieder:

Mitglieder:

  • Univ.-Prof. Dr. Rene van den Hoven 
  • Univ.-Prof. Dr. Christian Walzer 
  • Dr. Gabriele Flekna  
  • Ao.Univ.-Prof. Dr. Christine Iben 
  • Gerda Zörrer   
  • Mag. Sari Hruza 
  • Romina Nagel 
  • Matthias Graf

Ersatzmitglieder:

  • Univ.-Prof. Dr. Anja Joachim  
  • Univ.-Prof. Dr. Monika Ehling-Schulz
  • Ao. Univ.-Prof. Dr. Britta Grillitsch 
  • Ass.-Prof. Dr. Martina Patzl 
  • Karin Zanghellini  
  • Dipl.-Ing. Petra Karlhuber 
  • Andrea Zudrell 
  • Susanne Küker

In der konstituierenden Sitzung des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen am 4.3.2010 wurde Frau ao. Univ.-Prof. Dr. Christine Iben zur Vorsitzenden und Frau Dr. Gabriele Flekna zur stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.

Die Vorsitzende des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen:
Ao. Univ.-Prof. Dr. Christine Iben

35. Richtlinien für das Begabtenstipendium 2010 der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien

Die Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien vergibt alljährlich an 3 Studierende des dritten Studienabschnittes (I 208 02U), die sich innerhalb der Regelstudienzeit befinden und eine hervorragende Studienleistung aufweisen, Begabtenstipendien in der Höhe von jeweils EUR 1.000,- (eintausend).

Für das Stipendium ist ein formloses Ansuchen unter Anlage einer im  Studienreferat erhältlichen Bestätigung des Studienerfolgs im Nachweiszeitraum 01.10.2009 bis 31.10.2010 vorzulegen.

Die Anträge sind bis spätestens 31. Oktober 2010 im Büro für Internationale Beziehungen der Veterinärmedizinischen Universität Wien einzureichen. Über die Zuerkennung der Stipendien entscheidet das Präsidium der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien nach Ermittlung der 3 besten Bewerberinnen und Bewerber entsprechend dem folgenden Schema:

Die Beurteilung erfolgt anhand der Ergebnisse aller im Beurteilungszeitraum erbrachten Studienleistungen. Die Beurteilung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen wird in Faktoren umgesetzt: 

 

Note1234
Faktor4321

Die Multiplikation der Faktoren mit der Anzahl der jeweiligen ECTS-Credits (nach I 208 02U) ergibt die Punkteanzahl. Die Mindestpunkteanzahl für die hervorragende Studienleistung nach dieser Ausschreibung beträgt 150 (nach I 208 02U).

Diese Richtlinien treten mit 15. März 2010 in Kraft und gelten für die Ausschreibung des Begabtenstipendiums 2010.

36. Richtlinien für die Zuerkennung des postdoktoralen Forschungsstipendiums der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien

§ 1

Die Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien stellt - sofern es die finanziellen Mittel erlauben - jährlich einen Betrag von maximal EURO 5.000,- (fünftausend EURO) zur Verfügung, um einem/einer promovierten wissenschaftlich hochqualifizierten Mitarbeiter/Mitarbeiterin der Veterinärmedizinischen Universität Wien eine Tätigkeit an einer wissenschaftlichen Einrichtung im Ausland oder einer vergleichbaren Einrichtung im Inland zu ermöglichen. Die Höhe des Stipendiums richtet sich nach Art und Umfang des Forschungsaufenthaltes und kann in Form von Teilbeträgen über mehrere Jahre aufgeteilt werden. Darüber entscheidet das Präsidium der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien.

§ 2

Anträge können jederzeit an das Büro für internationale Beziehungen der Veterinärmedizinischen Universität Wien gerichtet werden und haben eine ausführliche Beschreibung des Forschungsvorhabens zu enthalten, aus welchem sich die Notwendigkeit des geplanten Auslandsaufenthaltes ergibt. Außerdem sind Angaben über die besonderen Arbeitsmöglichkeiten an der gastgebenden wissenschaftlichen Einrichtung sowie eine Zustimmung des Vorstandes dieser Einrichtung erforderlich.

§ 3

Nach  Begutachtung der eingereichten Unterlagen (Dissertation, sonstige wissenschaftliche Arbeiten, Arbeitsprogramm) durch einen fachlich zuständigen externen Wissenschaftler entscheidet das Präsidium der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien innerhalb von 6 Wochen über die Vergabe. Die Mitglieder des Präsidiums arbeiten ehrenamtlich.

§ 4

Die Übergabe des Stipendiums erfolgt durch einen Vertreter der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien. Ein durch das Präsidium festzusetzender Teilbetrag wird vor Antritt der Reise ausgezahlt, ein weiterer Teilbetrag nach Vorlage und Annahme des Berichtes über den Forschungsaufenthalt.

§ 5

Das postdoktorale Forschungsstipendium kann an ein und dieselbe Person nur einmal verliehen werden.

§ 6

Gegen den Beschluss des Präsidiums der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien über die Zuerkennung des postdoktoralen Forschungsstipendiums kann kein Rechtsmittel eingelegt werden.
Diese Richtlinien treten mit 1. Jänner 2005 in Kraft

37. Richtlinien für die Zuerkennung von Stipendien der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien für den Besuch von wissenschaftlichen Kursen oder eine kurzfristige wissenschaftliche Ausbildung im Ausland

Die Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien vergibt - falls es die finanziellen Mittel zulassen - jährlich Stipendien in der Höhe von insgesamt maximal EUR 4.000,- (viertausend Euro) für den Besuch von wissenschaftlichen Kursen oder eine kurzfristige wissenschaftliche Ausbildung im Ausland. Anträge von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern der Veterinärmedizinischen Universität Wien können jederzeit unter Beilage der nachfolgenden Entscheidungsgrundlagen im Büro für internationale Beziehungen der Veterinärmedizinischen Universität Wien eingereicht werden. Als Kriterien werden

  1. das Programm der geplanten wissenschaftlichen Ausbildung/des wissenschaftlichen Kurses,
  2. die fachliche Begründung durch den Vorstand der Klinik/des Institutes

herangezogen.

Die Auswahl der BewerberInnen erfolgt durch das Präsidium der Gesellschaft innerhalb von 6 Wochen nach Einreichung.
Dieses Stipendium wird nur vergeben, wenn seitens der Veterinärmedizinischen Universität Wien für ähnliche Zwecke vorgesehene Mittel in einem bestimmten Jahr nicht ausreichen sollten.

Das Stipendium für den Besuch von wissenschaftlichen Kursen oder eine kurzfristige wissenschaftliche Ausbildung im Ausland kann an ein und dieselbe Person nur einmal vergeben werden.

Gegen den Beschluss des Präsidiums über die Zuerkennung kann kein Rechtsmittel eingelegt werden.
Diese Richtlinien treten mit 1. Jänner 2005 in Kraft.

38. Richtlinien für die Zuerkennung eines Auslandsstipendiums der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien für DissertantInnen

Die Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität  Wien vergibt - falls es die finanziellen Mittel erlauben - an nicht in einem aktiven Dienstverhältnis stehende DissertantInnen Auslandsstipendien in der Höhe von insgesamt maximal EUR 5.000,- (fünftausend EURO) pro Jahr für wissenschaftliche Arbeiten im Rahmen der Dissertation.

Anträge können jederzeit unter Beilage der nachfolgenden Entscheidungsgrundlagen im Büro für internationale Beziehungen der Veterinärmedizinischen Universität Wien eingereicht werden. Dem Bewerbungsschreiben soll der Lebenslauf beigelegt werden.

Als Kriterien werden

  1. das geplante Forschungsprogramm 
  2. die Beurteilung der bisherigen wissenschaftlichen Leistung durch den Betreuer der Dissertation

herangezogen.

Die Auswahl der BewerberInnen und die Fortsetzung der Höhe des Stipendiums erfolgt durch das Präsidium der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien innerhalb von 6 Wochen nach Einreichung.
Gegen den Beschluss des Präsidiums über die Zuerkennung kann kein Rechtsmittel eingelegt werden. Auslandsstipendien für DissertantInnen können an ein und dieselbe Person nur einmal vergeben werden.
Diese Richtlinien treten mit 1. Jänner 2005 in Kraft.

39. Ausschreibung offener Stellen

An der Veterinärmedizinischen Universität Wien gelangen die nachfolgend angeführten Stellen zur Besetzung. Bewerbungen sind schriftlich unter Anschluss der erforderlichen Nachweise sowie des Lebenslaufes und eines Fotos an die Personalabteilung der Veterinärmedizinischen Universität Wien zu richten. Termine für Vorstellungsgespräche sind direkt mit der angegebenen Einrichtung zu vereinbaren.

Bestandsbetreuung bei Wiederkäuern/Klinik für Wiederkäuer (3. Department/Universitätsklinik für Nutztiere und öffentliches Gesundheitswesen in der Veterinärmedizin)

eine Stelle einer Universitätsassistentin/eines Universitätsassistenten (Postdoc/B1), ab 01.06.2010

Voraussetzung: abgeschlossenes Doktoratsstudium der Veterinärmedizin

Erwünscht wird:

  • Erfahrung in der tierärztlichen Bestandsbetreuung, vor allem hinsichtlich Management und Stoffwechselerkrankungen
  • landwirtschaftliche Vorkenntnisse
  • Kenntnisse im Umgang mit tierärztlichen und landwirtschaftlichen Computerprogrammen
  • Nachweis der bisherigen Publikationstätigkeiten
  • Erfahrungen in Ausbildung und Lehre

Arbeitsort: Lehr- und Forschungsgut Kremesberg, 2563 Pottenstein (Schwerpunkt) sowie Veterinärmedizinische Universität Wien, 1210 Wien.

Arbeitsschwerpunkte:

Durchführung, Betreuung und Publikation von Forschungsprojekten auf dem Gebiet der Bestandsbetreuung beim Wiederkäuer, diesbezügliche Betreuung landwirtschaftlicher Betriebe sowie die Durchführung von Lehr- und Fortbildungsveranstaltungen.

Die Bewerbungsfrist endet am 06.04.2010

4. Department/Universitätsklinik für Kleintiere und Pferde

eine Stelle im Bereich des allgemeinen Universitätspersonals (IIIb), teilbeschäftigt mit 20 Stunden/Woche – IT-Administratorin/IT-Administrator

Voraussetzung: technische Ausbildung

Erwünscht werden:

  • Erfahrungen mit Webseitenerstellung allgemein
  • Erfahrungen mit Typo3 sowie HTML-Kenntnisse
  • mindestens 1-jährige Supporterfahrung (Helpdesk o.ä.)
  • Erfahrung in der System- und Netzwerkadministration
  • Erfahrung mit Microsoft Windows/Offive (ab XP, andere von Vorteil) sowie mit Apple
  • Erfahrungen mit Usability und Barrierefreiheit
  • Kenntnis der Vetmeduni Vienna und ihre Abläufe, Organisation
  • KundInnenorientierung, Flexibilität

Die Bewerbungsfrist endet am 06.04.2010

4. Department/Universitätsklinik für Kleintiere und Pferde

eine Stelle im Bereich des allgemeinen Universitätspersonals (IIIa), teilbeschäftigt mit 20 Stunden/Woche – Departmentassistentin/Departmentassistent

Voraussetzung: Reifeprüfung

Erwünscht wird:

  • ausgezeichnete Computerkenntnisse für alle Officeanwendungen, im speziellen Excel und Access
  • Verständnis für Daten und Zahlen sowie für die Prozessabläufe
  • gute Kommunikationsfähigkeiten und Teamgeist

Aufgabenbereich:

  • Datenpflege,
  • Aufbereitung von Daten (tabellarisch und grafisch),
  • Aufbereitung von Unterlagen, Statistiken,
  • Mitarbeit bei Projekten

Die Bewerbungsfrist endet am 06.04.2010

Büro für Forschungsförderung und Innovation (Vizerektorat Forschung)

eine Stelle einer Universitätsassistentin/eines Universitätsassistenten (PostDoc/B1), teilbeschäftigt mit 30 Stunden/Woche

Voraussetzung: abgeschlossenes Doktorat im Life Science Bereich

Erwünscht wird:

  • Postdoktorale Forschungserfahrung im Life Science-Bereich
  • Wissenschaftliche Publikationstätigkeit
  • Erfahrung im Erstellen wissenschaftlicher Berichte
  • Erfahrung in der Forschungsverwaltung und Antragstellung auf nationaler und internationaler Ebene
  • Nachgewiesene „Science writing“ Expertise
  • Deutsch in Wort und Schrift
  • Exzellente Englischkenntnisse in Wort und Schrift
  • Computerkenntnisse MS Officeanwendungen
  • Fähigkeit zur Teamarbeit
  • Sehr gute Kommunikationsfähigkeit

Aufgabenbereich:

  • Forschungsmanagement
  • Grantmanagement

Die Bewerbungsfrist endet am 06.04.2010

Lehr- und Forschungsgut Kremesberg (Vizerektorat Kliniken)

eine Lehrlingsstelle (landwirtschaftliche Facharbeiterin/landwirtschaftlicher Facharbeiter), ab 01.08.2010

Voraussetzung: positiver Pflichtschulabschluss

Erwünscht wird:

  • Interesse an der Arbeit mit Tieren
  • handwerkliches Geschick
  • Interesse für Gründlandbewirtschaftung und Landtechnik

Dauer der Ausbildung 3 ½ Jahre, Wohnmöglichkeit vorhanden.

Kontakt:

T +43 2672 82322-13
E barbara.neweklowsky@vetmeduni.ac.at

Die Bewerbungsfrist endet am 06.04.2010

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und ein ausgewogenes Zahlenverhältnis zwischen den an der Universität tätigen Frauen und Männern gemäß § 41 Universitätsgesetz 2002 insbesondere beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei Unterrepräsentation von Frauen (weniger als 40%) werden Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber vorrangig aufgenommen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Bewerbungen sind gebührenfrei. Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

Der Rektor:
Wolf-Dietrich Freiherr von Fircks

Herausgeber und Verleger: Veterinärmedizinische Universität Wien
Redaktion: Dr. Ch. Schwabl, alle 1210 Wien, Veterinärplatz 1