Mitteilungsblatt |
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Veterinärmedizinische Universität Wien |
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| Studienjahr 2005/2006 | Ausgegeben am 1. Dezember 2005 |
5 . Stück |
11. Abstimmung über die Zweckwidmung der Studienbeiträge
Die webbasierte Abstimmung der Studierenden über die Zweckwidmung der Studienbeiträge für das Jahr 2006 wird in der Zeit vom 05. bis 18. Dezember 2005 stattfinden.
Die 3 Kategorien der Zweckwidmung lauten:
- Qualitätsverbesserung der Wahlfächer, Exkursionen und Anschaffung bzw. Qualitätsverbesserung von Übungsmaterialien
- Neue Medien in der Lehre, elearning
- Finanzierung von studentischen Hilfskräften im Labor- und Klinikbereich
A. Univ.Prof. Dr. W. Künzel
Vizerektor für Lehre
12. Verlautbarung des Lehrganges „Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU) - Universitätslehrgang zur Vorbereitung auf Ergänzungsprüfungen"
Statut des Universitätslehrganges „Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU) - Universitätslehrgang zur Vorbereitung auf Ergänzungsprüfungen"
der Universität Wien, der Technischen Universität Wien, der Wirtschaftsuniversität Wien, der Universität für Bodenkultur Wien, der Veterinärmedizinischen Universität Wien und der Medizinischen Universität Wien§ 1 Einrichtung
Gemäß § 56 in Verbindung mit § 25 Abs. 1 Z 10 Universitätsgesetz 2002 wird der Universitätslehrgang „Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU) - Universitätslehrgang zur Vorbereitung auf Ergänzungsprüfungen" von der Universität Wien, der Technischen Universität Wien, der Wirtschaftsuniversität Wien, der Universität für Bodenkultur Wien, der Veterinärmedizinischen Universität Wien und der Medizinischen Universität Wien eingerichtet.
§ 2 Zielsetzung
(1) Der Vorstudienlehrgang hat die Aufgabe, gemäß dem VWU-Leitbild (§ 7 Abs. 1 Z. 2a des Statuts) durch besondere Lehrveranstaltungen internationale / ausländische Studierende auf die Ablegung der Ergänzungsprüfung zum Nachweis der Kenntnis der deutschen Sprache (§ 63 Abs. 10 und 11 Universitätsgesetz 2002) und auf die Ablegung von Ergänzungsprüfungen in anderen Fächern (§ 64 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002) vorzubereiten. Diese Ergänzungsprüfungen werden am Vorstudienlehrgang abgenommen.
(2) Die Lehrveranstaltungen aus Deutsch haben jene Deutschkenntnisse zu vermitteln, welche einen erfolgreichen Studienfortgang erwarten lassen.
(3) Die Lehrveranstaltungen mit Fächerausbildung haben sich an den wesentlichen Inhalten und Anforderungen einer österreichischen Reifeprüfung unter Berücksichtigung der Erfordernisse eines Universitätsstudiums zu orientieren.
(4) Darüber hinaus können im Vorstudienlehrgang auch studienvorbereitende oder studienbegleitende Lehrveranstaltungen angeboten werden, welche sonstige studienrelevante Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln (z.B. EDV-Kurse).
§ 3 Durchführung
Der Verein „Österreichischer Austauschdienst (ÖAD) - Agentur für Internationale Bildungs- und Wissenschaftskooperation" übernimmt die wirtschaftliche Durchführung des Vorstudienlehrganges und bietet organisatorische Unterstützung. Die Zusammenarbeit zwischen den Universitäten und dem ÖAD wird in einem eigenen Kooperationsvertrag geregelt.
§ 4 Voraussetzungen zum Besuch der Lehrveranstaltungen
(1) Studierende, denen mit Bescheid des Rektorats einer der in § 1 genannten Universitäten vor der Zulassung zu einem ordentlichen Universitätsstudium die Ablegung der Ergänzungsprüfung zum Nachweis der Kenntnis der deutschen Sprache und/oder die Ablegung von Ergänzungsprüfungen aus anderen Fächern vorgeschrieben wurde, sind zum Besuch von Lehrveranstaltungen des Vorstudienlehrgangs berechtigt.
(2) Die Anmeldung zum Besuch von Lehrveranstaltungen ist nur zu Beginn jedes Semesters möglich (kein Quereinstieg) und erfolgt für jeweils ein Semester.
(3) Die Vergabe der Plätze in den Lehrveranstaltungen richtet sich prinzipiell nach dem Zeitpunkt der Anmeldung, wobei Studierende aller in § 1 genannten Universitäten in ausreichender Weise zu berücksichtigen sind. Bei Platzmangel haben Studierende aus Entwicklungsländern bzw. jene Studierende den Vorzug, deren Aufnahme im besonderen öffentlichen Interesse liegt. Die VWU- Kommission kann ergänzende Richtlinien über die Anmeldungsmodalitäten und Aufnahmeprioritäten festlegen.
(4) Bei der Anmeldung zum Besuch einer Lehrveranstaltung sind die aufrechte Zulassung an einer in § 1 genannten Universität, die Vorschreibung entsprechender Ergänzungsprüfungen im Zulassungsbescheid / Zulassungsbrief sowie die Bezahlung des Lehrgangsbeitrages nachzuweisen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Aufnahme an den Vorstudienlehrgang als außerordentliche Studierende ihrer Universität zu beantragen (§ 59 Abs. 1 Z 10 iVm § 51 Abs. 2 Z 20 Universitätsgesetz 2002).
(5) Für den Besuch von Lehrveranstaltungen aus Fachgegenständen wird zusätzlich vorausgesetzt, dass die oder der Studierende die nötigen Kenntnisse der deutschen Sprache besitzt, um dem Unterricht folgen zu können.
(6) Auf Beschluss der VWU-Kommission können im Falle freier Unterrichtskapazitäten auch andere Studierende der in § 1 genannten Universitäten oder Studierende anderer österreichischer Universitäten zum Besuch der Lehrveranstaltungen des Vorstudienlehrganges aufgenommen werden.
(7) Über die Voraussetzungen zum Besuch studienvorbereitender oder studienbegleitender Lehrveranstaltungen gemäß § 2 Abs. 4 des Statuts entscheidet die VWU-Kommission in genereller Weise mit der Beschlussfassung über solche Lehrveranstaltungen.
§ 5 Dauer und Gliederung
(1) Der Besuch von Lehrveranstaltungen des Vorstudienlehrganges ist für maximal vier Semester zulässig, jedoch längstens bis zur erfolgreichen Absolvierung aller vorgeschriebenen Ergänzungsprüfungen.
(2) In begründeten Fällen kann die einweisende Universität, vertreten durch ihr Kommissionsmitglied, den Besuch von Lehrveranstaltungen für ein fünftes oder sechstes Semester genehmigen. Als wichtige Gründe gelten solche, die geeignet waren, die Studierende oder den Studierenden an der gehörigen Fortsetzung des Besuchs des Vorstudienlehrganges zu hindern (z.B. Krankheit, Schwangerschaft, familiäre Verpflichtungen, sonstige unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse).
(3) Der Lehrgang ist gegliedert in Lehrveranstaltungen aus:
a. Deutsch für Anfängerinnen und Anfänger,
b. Deutsch für Fortgeschrittene,
c. Deutsch mit Fächern (Fortgeschrittenenniveau im Fach Deutsch),
d. einem Fach oder mehreren Fächern.
Die Einstufung erfolgt bei Neueinsteigerinnen oder Neueinsteigern mittels Einstufungstest und bei Fortsetzerinnen oder Fortsetzern in der Regel nach den Ergebnissen der am Vorstudienlehrgang absolvierten Kursstufe(n).
§ 6 Ergänzungsprüfungen
(1) Die Anmeldung zu den Ergänzungsprüfungen ist aufgrund der im Zulassungsbescheid / Zulassungsbrief vorgeschriebenen Ergänzungsprüfungen (auch ohne vorherigen Besuch des Vorstudienlehrgangs) möglich. Hierfür ist die von der VWU-Kommission festgesetzte Prüfungsgebühr zu entrichten.
(2) Für jedes Prüfungsfach hat zumindest je ein Prüfungstermin am Anfang, in der Mitte und am Ende jedes Semesters stattzufinden. Die Festlegung der Termine sowie der (mindestens zweiwöchigen) Anmeldefrist obliegt der Direktorin oder dem Direktor des Vorstudienlehrgangs und ist an der Amtstafel des Vorstudienlehrgangs sowie auf der Homepage des Vorstudienlehrganges kundzumachen.
(3) Die Ergänzungsprüfungen sind als kommissionelle Prüfungen vor Prüfungssenaten abzulegen.
(4) Ein Prüfungssenat besteht aus drei Mitgliedern. Die Vorsitzenden der Prüfungssenate und deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter sind von der VWU-Kommission auf Grund von Vorschlägen der Rektorate aller in § 1 genannten Universitäten zu bestellen. Sie sind gleichzeitig auch Prüferinnen oder Prüfer. Nach Möglichkeit wird als Vorsitzende oder Vorsitzender des Prüfungssenats eine Angehörige oder ein Angehöriger jener Universität zugeteilt, welche der oder dem Studierenden die Ergänzungsprüfung vorgeschrieben hat.
(5) Die VWU-Kommission hat als weitere Prüferinnen und Prüfer Lehrkräfte des Vorstudienlehrgangs oder Personen, welche eine Lehrbefähigung im entsprechenden Prüfungsfach besitzen, zu bestellen. Bei Bedarf kann die VWU-Kommission auch andere fachlich geeignete Prüferinnen oder Prüfer bestellen.
(6) Die Beschlüsse des Prüfungssenats werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Gelangt der Prüfungssenat zu keinem Beschluss über die Beurteilung einer Ergänzungsprüfung, so ist das arithmetische Mittel aus den von den Mitgliedern vorgeschlagenen Beurteilungen zu bilden, wobei bei einem Ergebnis, dessen Wert nach dem Dezimalkomma kleiner oder gleich 5 ist, auf die bessere Note zu runden ist.
(7) Über den Antrag einer Studierenden oder eines Studierenden auf eine abweichende Prüfungsmethode aufgrund des Nachweises einer länger dauernden Behinderung (§ 59 Abs. 1 Z 12 Universitätsgesetz 2002) entscheidet die oder der Vorsitzende des Prüfungssenats.
(8) Die Prüfungen aus Deutsch, anderen Sprachen und Mathematik bestehen aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil, wobei die oder der Studierende zum mündlichen Teil erst zugelassen werden kann, wenn sie oder er den schriftlichen Teil bestanden hat. Die Prüfungen aus allen anderen Gegenständen finden entweder mündlich oder schriftlich statt.
(9) Bei der Prüfung aus Deutsch und anderen Sprachen hat die oder der Studierende nur den mündlichen Teil, bei der Prüfung aus Mathematik nur den schriftlichen Teil abzulegen, wenn sie oder er entsprechende Vorleistungen in einer entsprechenden Kursstufe am Vorstudienlehrgang erbracht hat. Die anzurechnenden Vorleistungen werden von der VWU-Kommission nach Anhörung des Fachbeirats festgelegt.
(10) Mündliche Prüfungen sind öffentlich. Der Zutritt kann erforderlichenfalls auf eine, den räumlichen Verhältnissen entsprechende Personenanzahl beschränkt werden. Studierende sind berechtigt, mündliche Prüfungen in Anwesenheit einer Vertrauensperson abzulegen. Die Beratungen der Prüfungskommission sind nicht öffentlich.
(11) Wenn die oder der Studierende die Prüfung ohne wichtigen Grund abbricht, ist die Prüfung negativ zu beurteilen. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, hat die oder der Vorsitzende der Prüfungskommission zu beurteilen.
(12) Die Prüfung sowie ihr Ergebnis sind von der Vorsitzenden oder vom Vorsitzenden der Prüfungskommission in einem Prüfungsprotokoll, welches Datum, Zeit und Ort der Prüfung, die Mitglieder der Prüfungskommission sowie die Beurteilung der Prüfung enthält, zu verzeichnen.
(13) Die Studierenden sind berechtigt, negativ beurteilte Prüfungen viermal zu wiederholen. Diese Wiederholungsmöglichkeit besteht gesondert sowohl für den schriftlichen als auch für den mündlichen Teil einer Ergänzungsprüfung.
(14) Für die Vollziehung der studienrechtlichen Bestimmungen in erster Instanz (insbes. § 74 und § 79 Universitätsgesetz 2002) ist das studienrechtliche Organ der den/die betroffene/n Studierende/n einweisenden Universität zuständig.
§ 7 Kommission für den Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU-Kommission)
(1) Die VWU-Kommission ist zuständig für
1. studien- und organisationsrechtliche Angelegenheiten des Vorstudienlehrgangs.
Dazu gehören
a. die Präzisierung des Angebots an Lehrveranstaltungen und ihren Inhalten nach
Maßgabe des Curriculums sowie die Beschlussfassung über die Einrichtung und
Auflassung von studienvorbereitenden oder studienbegleitenden
Lehrveranstaltungen gemäß § 2 Abs. 4 des Statuts und deren Zulassungsbedingungen
und Inhalte,
b. die Bestellung der Direktorin oder des Direktors des Vorstudienlehrganges
sowie einer Stellvertreterin oder eines Stellvertreters auf Vorschlag des ÖAD,
c. die Bestellung der Lehrkräfte gemäß § 9 Absatz 1 des Statuts,
d. die Bestellung der Vorsitzenden der Prüfungssenate auf Vorschlag der
Rektorate sowie der weiteren Prüferinnen und Prüfer auf Vorschlag der Direktorin
oder des Direktors,
e. Genehmigung von administrativen Regelungen im Prüfungswesen,
f. die Einteilung des Studienjahres (Beginn und Ende der Semester,
lehrveranstaltungsfreie Zeit).
2. die fachlich-inhaltliche Ausrichtung des Vorstudienlehrgangs nach Maßgabe des
Curriculums in Zusammenarbeit mit der Direktorin oder dem Direktor. Dazu gehören
a. die Beschlussfassung eines VWU-Leitbildes,
b. die Beratung in fachlichen und pädagogischen Angelegenheiten,
c. die Beschlussfassung von Zielvorgaben und die Entgegennahme der
halbjährlichen Berichte der Direktorin oder des Direktors.
3. die organisatorisch-wirtschaftliche Durchführung des Vorstudienlehrgangs in
Kooperation mit dem ÖAD gemäß dem Kooperationsvertrag. Das umfasst unter anderem
a. die Beratung sowie die Beschlussfassung des Jahresvoranschlages im
Einvernehmen mit dem ÖAD,
b. die Entgegennahme des Jahresabschlusses für den Vorstudienlehrgang,
c. die Erstellung eines Vorschlages zur Festsetzung des Lehrgangsbeitrages unter
Berücksichtigung des beschlossenen Jahresvoranschlages zur Vorlage an die Senate
der im § 1 genannten Universitäten
d. die Festsetzung der Prüfungsgebühren und -entschädigung.
(2) Die VWU-Kommission setzt sich aus je einer stimmberechtigten Vertreterin oder eines stimmberechtigten Vertreters jeder in § 1 genannten Universität zusammen. Der VWU-Kommission gehören ohne Stimmrecht ferner die Direktorin oder der Direktor des Vorstudienlehrganges und die Vertreterin oder der Vertreter des ÖAD, beide mit Anhörungs- und Antragsrecht, sowie die Vertreterin oder der Vertreter der Versammlung der Lehrkräfte mit Anhörungsrecht an. Die VWU-Kommission kann weitere Personen als Auskunftspersonen zu den Sitzungen beiziehen.
(3) Die VWU-Kommission bedient sich zur Erarbeitung von Vorschlägen hinsichtlich der fachlichinhaltlichen Ausrichtung und der Qualitätssicherung des Vorstudienlehrgangs bei Bedarf einzusetzender, themenspezifischer Beratungsgremien, denen jedenfalls eine Vertreterin oder ein Vertreter der Studierenden (entsandt von der Bundesvertretung der Österreichischen Hochschülerschaft) sowie eine Vertreterin oder ein Vertreter der Versammlung der Lehrkräfte angehören. Die Zusammensetzung und die Konkretisierung des Aufgabenbereichs werden von der VWU-Kommission bei der Einsetzung festgelegt.
(4) Die Vertreterinnen oder Vertreter der Universitäten in der VWU-Kommission werden durch die jeweilige Rektorin oder den jeweiligen Rektor für die Dauer von 4 Jahren entsandt.
(5) Die VWU-Kommission wählt aus ihren Mitgliedern eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und mindestens eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Die VWU-Kommission beschließt ihre eigene Geschäftsordnung.
(6) Die VWU-Kommission tritt mindestens einmal pro Semester zu einer Sitzung zusammen. Die Einberufung erfolgt durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden bzw. deren oder dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter.
(7) Die VWU-Kommission ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder nachweislich eingeladen wurden und mindestens die Hälfte ihrer Mitglieder anwesend ist. Die VWU-Kommission entscheidet mit Stimmenmehrheit. Die Geschäftsordnung kann die Möglichkeit von Umlaufbeschlüssen vorsehen.
(8) Kundmachungen der VWU-Kommission sind an der Amtstafel des Vorstudienlehrganges anzuschlagen und auf der Homepage des Vorstudienlehrganges zu veröffentlichen.
(9) Die Zentrale Geschäftsstelle des ÖAD dient als Sekretariat für die VWU-Kommission.
§ 8 Direktion
(1) Der Direktorin oder dem Direktor obliegt es, den
Vorstudienlehrgang im Auftrag der VWUKommission zu leiten. Die Direktorin oder
der Direktor ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Lehrveranstaltungen und
Prüfungen zuständig. Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere
a. die ständige Zusammenarbeit mit der VWU-Kommission und dem Beirat,
b. die halbjährliche Berichterstattung über den Lehrgangsbetrieb an die
VWU-Kommission,
c. die ständige Zusammenarbeit mit dem ÖAD in organisatorischen und
wirtschaftlichen - Agenden, wobei die Entscheidung über die zweckmäßige
Mittelverwendung im Rahmen der bewilligten Budgetposten der Direktorin oder dem
Direktor obliegt,
d. die Einberufung der Versammlung der Lehrkräfte (§ 9 Abs. 3 des Statuts),
e. die Einteilung der Lehrveranstaltungen und die Diensteinteilung der
Lehrkräfte,
f. die Festlegung der Anmeldefristen und Prüfungstermine (§ 6 Abs. 2 des
Statuts) sowie weiterer administrativer Regelungen im Prüfungswesen,
g. die Ausübung der Dienstaufsicht und die Beratung in pädagogischen und
fachlichen Angelegenheiten,
h. die Leitung des Sekretariats am Vorstudienlehrgang,
i. die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Führung der Studierenden-, Kurs- und
Prüfungsevidenz,
j. die Ausstellung der Prüfungszeugnisse in Delegation der studienrechtlichen
Organe,
k. Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Evaluierung der Lehre am
Vorstudienlehrgang.
(2) Die Direktorin oder der Direktor ist in pädagogischen, studienrechtlichen und fachlichen Angelegenheiten der VWU-Kommission unterstellt und hat für die Umsetzung der VWU-Kommissionsbeschlüsse zu sorgen. Sie oder er ist die oder der unmittelbare Vorgesetzte aller von der VWUKommission für den Vorstudienlehrgang bestellten Lehrkräfte.
§
9 Lehrkräfte(1) Die Lehrkräfte am Vorstudienlehrgang sind von der VWU-Kommission auf Vorschlag der Direktorin oder des Direktors zu bestellen. Die Qualifikation der Lehrkräfte hat sich an den Anforderungen für Lehrkräfte an Höheren Schulen zu orientieren. Ein Dienstverhältnis zu den Universitäten wird durch diese Bestellung nicht begründet.
(2) Eine Bestellung umfasst sowohl die Berechtigung zur Abhaltung von Lehrveranstaltungen aus bestimmten Fächern als auch zur Durchführung von Prüfungen in diesen Fächern gemäß der Diensteinteilung. Die bestellten Lehrkräfte haben im Rahmen ihrer Dienstverpflichtung auch erforderliche Tätigkeiten, die üblicherweise mit dem Lehr- und Prüfungsbetrieb an einem Universitätslehrgang verbunden sind, wahrzunehmen.
(3) Die Versammlung der Lehrkräfte hat in jedem Semester mindestens eine Sitzung abzuhalten. Die Sitzungen werden von der Direktorin oder dem Direktor einberufen und geleitet. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Die Mitglieder der VWU-Kommission können an dieser Sitzung mit beratender Stimme teilnehmen. Die Direktorin oder der Direktor übermittelt der oder dem Vorsitzenden der VWU-Kommission eine Abschrift der Sitzungsprotokolle.
(4) Die Versammlung der Lehrkräfte kann alle fachlichen und pädagogischen Angelegenheiten des Vorstudienlehrgangs im Rahmen von Sitzungen (Konferenzen) beraten und Empfehlungen über die Direktorin oder den Direktor an die VWU-Kommission richten.
(5) Die Versammlung der Lehrkräfte entsendet eine Vertreterin oder einen Vertreter in die VWUKommission sowie weitere Vertreterinnen oder Vertreter in den Beirat.
§ 10 Lehrgangsbüro/Sekretariat
Am Vorstudienlehrgang Wien wird ein Direktionsbüro/Sekretariat eingerichtet. Das hiefür erforderliche Verwaltungspersonal sowie die erforderlichen Räumlichkeiten werden vom ÖAD in Absprache mit der Direktorin oder dem Direktor zur Verfügung gestellt und aus dem Lehrgangsbudget finanziert.
§ 11 Finanzierung
(1) Die Finanzierung des Universitätslehrganges erfolgt kostendeckend und zweckgebunden durch den von den Studierenden semesterweise zu entrichtenden Lehrgangsbeitrag. Die Kosten für Lehrkräfte werden durch „Lebendsubventionen" des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur abgedeckt. Der Lehrgangsbeitrag wird auf Vorschlag der VWU-Kommission von den Senaten der in § 1 genannten Universitäten festgesetzt. Der Lehrgangsbeitrag wird vom ÖAD im Auftrag der Universitäten eingehoben und in das „Vorstudienlehrgangsvermögen" nach Abs. 3 eingebracht.
(2) Die oder der Vorsitzende der VWU-Kommission kann auf begründeten Antrag einer oder eines finanziell unverschuldet in Not geratenen Studierenden am Vorstudienlehrgang den Lehrgangsbeitrag im Einzelfall für ein Semester reduzieren oder erlassen, sofern dadurch die kostendeckende Wirtschaftsführung nicht gefährdet wird.
(3) Das Vermögen des Vorstudienlehrganges wird vom ÖAD als zweckgebundenes Vermögen der in § 1 genannten Universitäten in einem eigenen Rechnungskreis verwaltet und abgerechnet. Der ÖAD erstellt jährlich einen Rechnungsabschluss (eine Bilanz) über dieses Vermögen.
(4) Der Jahresvoranschlag wird vom ÖAD in Abstimmung mit der Direktorin oder dem Direktor des Vorstudienlehrganges gemäß dem Kooperationsvertrag erstellt.
(5) Die Verwendung von Finanzmitteln des Vorstudienlehrganges zu anderen als im Jahresvoranschlag genehmigten Zwecken erfordert die Zustimmung der VWU-Kommission. In unaufschiebbaren Fällen ist eine andere Zweckverwendung zu Gunsten des Vorstudienlehrganges durch den ÖAD mit Zustimmung der Direktorin oder dem Direktor zur Abwehr eines unmittelbar drohenden Schadens zulässig, jedoch die VWU-Kommission unverzüglich hierüber zu informieren.
§ 12 Inkrafttreten, Beitritt weiterer Universitäten
(1) Dieses Statut tritt mit 01. Oktober 2005 in Kraft
(2) Mit einstimmiger Zustimmung der VWU-Kommission können weitere Wiener Universitäten diesem Statut beitreten.
Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU)
Universitätslehrgang zur Vorbereitung auf Ergänzungsprüfungen
CURRICULUM
ZIELE UND PROFIL
Universitätslehrgang
Der Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU), welcher von der Universität Wien, der Technischen Universität Wien, der Wirtschaftsuniversität Wien, der Universität für Bodenkultur Wien, der Veterinärmedizinischen Universität und der Medizinischen Universität Wien gemeinsam eingerichtet wurde, ist ein Universitätslehrgang, der Studierende aus aller Welt, die in Wien ein Studium beginnen oder fortsetzen wollen, vor Beginn ihres ordentlichen Studiums auf Ergänzungsprüfungen vorbereitet und die Ergänzungsprüfungen gemäß Universitätsgesetz 2002 abnimmt.
Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben die Kenntnis der deutschen Sprache, sofern und soweit diese für einen erfolgreichen Studienfortgang erforderlich ist, nachzuweisen. ...
§ 63 (10) Universitätsgesetz 2002Ist die Gleichwertigkeit ausländischer Zeugnisse im Hinblick auf die Inhalte und die Anforderungen einer österreichischen Reifeprüfung nicht gegeben, so sind vom Rektorat die Ergänzungsprüfungen vorzuschreiben, die für die Herstellung der Gleichwertigkeit mit einer inländischen Reifeprüfung erforderlich und vor der Zulassung abzulegen sind.
§ 64 (2) Universitätsgesetz 2002Internationale Studierende
Besuchsberechtigt sind jene internationalen Studierenden, die an
einer der o.g. Universitäten ein (Grund-)Studium anstreben und dafür als
außerordentliche Studierende für den VWU zugelassen werden.
Die o.g.
Universitäten bestimmen mit ihrer autonomen Zulassungspolitik im Rahmen der
gesetzlichen Regelungen, wie viele und welche Studierende dem VWU zugewiesen
werden.
Vorbereitung – Orientierung – Integration
In einer Phase der persönlichen Neuorientierung lernen
Studierende am VWU mit dem Erwerb der Fremdsprache auch, sich in verschiedenen
sachlichen, personalen und soziokulturellen Zusammenhängen zurechtzufinden und
damit Handlungsfähigkeit sowie Rollensicherheit in alltagssprachlichen sowie in
akademischen Kontexten zu entwickeln.
Seit 1962 arbeitet der VWU mit
internationalen Studierenden. Diese mehr als vierzigjährige Expertise in der
Orientierungs- und Integrationsarbeit macht den VWU zu einem wichtigen Partner
für die Universitäten bei der Bewältigung gegenwärtiger und zukünftiger
Internationalisierungsprozesse.
Organisationsstruktur
Der VWU ist an der Schnittstelle zwischen sekundärem und
tertiärem Bildungssektor positioniert und vereinigt beide Bereiche auch in
seiner Organisationsstruktur:
Der VWU ist ein Universitätslehrgang, an dem Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung
für höhere Schulen unterrichten (im Fach Deutsch mit zusätzlicher
Deutsch-als-Fremdsprache-Qualifikation). In den Prüfungskommissionen für die
Ergänzungsprüfungen sind gemeinsam mit den VWU-Lehrkräften auch Vertreterinnen
und Vertreter der Universitäten als Vorsitzende tätig.
METHODEN
Multinationale Kursgruppen
Die Kursgruppen am VWU werden multinational zusammengesetzt. Das unterstützt den interkulturellen Dialog, dem sich der VWU im Sinne der Völkerverständigung, der Erziehung zu Frieden und zu Toleranz verpflichtet hat.
Kursstufen – Kurssystem
Für DEUTSCH gibt es zwei Niveaustufen: Grundstufenniveau und
Fortgeschrittenenniveau.
Auf dem Grundstufenniveau nimmt das VWU-Kursangebot
durch drei unterschiedliche Kursdesigns (A-Kurse = Anfängerniveau ohne
Vorkenntnisse, AV-Kurse = Anfängerniveau mit geringen Vorkenntnissen und V-Kurse
= Anfängerniveau mit guten Vorkenntnissen) Rücksicht auf die unterschiedlichen
Vorkenntnisse der Studierenden. Auf dem Fortgeschrittenenniveau werden die
Studierenden je nach Sprachstand einem F-Kurs (= Fortgeschrittenenniveau) oder
einem WF-Kurs (= Weiter Fortgeschrittenenniveau) zugeteilt. Für Studierende mit FÄCHERVorschreibungen werden die aufeinander aufbauenden Kurse FF 1 und FF 2
angeboten.
Unterricht und Ergänzungsprüfungen werden außer in DEUTSCH noch in den folgenden
Fächern angeboten: GEOGRAFIE und WIRTSCHAFTSKUNDE, GESCHICHTE und SOZIALKUNDE,
ENGLISCH, MATHEMATIK, PHYSIK, CHEMIE sowie BIOLOGIE. Nur wenn die Studierenden
das Fortgeschrittenenniveau in Deutsch erreicht haben, können sie in den so
genannten Fächerkursen (FF) neben dem Deutschunterricht auch den jeweiligen
Fachunterricht zur Vorbereitung auf die entsprechenden Ergänzungsprüfungen
besuchen.
Je nach Vorkenntnissen und abhängig von der Zahl der vorgeschriebenen
Ergänzungsprüfungen bleiben die Studierenden ein bis vier Semester am VWU.
Intensivkurse
Studierende, die ohne Deutschkenntnisse am Vorstudienlehrgang
beginnen, werden bei positiven Lernfortschritten aufeinander folgend in den
Deutschkursen A und F in zwei Semestern auf die Ergänzungsprüfung aus Deutsch
vorbereitet. Diese Deutschkurse sind Intensivkurse mit jeweils 24
Unterrichtseinheiten pro Woche.
Die Gruppengröße in den Sprachkursen liegt in
der Regel bei rund 20 TeilnehmerInnen.
Die Zahl der Unterrichtseinheiten in den
Fächerkursen beträgt für Deutsch 10 und für die einzelnen Fächer je nach Fach in
der Regel zwischen 5 und 8 Semesterwochenstunden.
Alle Kurse dauern ein Semester
und werden jedes Semester angeboten. Ein Einstieg ist daher entweder zu Beginn
des Wintersemesters oder zu Beginn des Sommersemesters möglich.
Unterricht
Am Beginn, im Verlauf und am Ende des Semesters erhalten die
Studierenden durch entsprechende Tests Auskunft über ihren Sprachstand
(Wissensstand), ihre Lernfortschritte und die Effektivität ihrer Lernstrategien.
Durch Leistungsfeststellungen während des Semesters können die Studierenden
Vorleistungen erbringen. In den Fortgeschrittenenkursen sind diese für die
Ergänzungsprüfungen anrechenbar.
Internationale Studierende verfügen als
erwachsene Lernerinnen und Lerner über eine besondere Lern- und Lebenserfahrung,
die es gilt, für den Unterricht nutzbar zu machen. LernerInnenzentriertes,
erwachsenengerechtes Lehren und Lernen sowie das Einbeziehen von konkreten
Erfahrungen in der Lerngruppe selbst sind daher leitende Prinzipien der
Unterrichtspraxis am VWU. Durch Methodenvielfalt wird den unterschiedlichen
Lernkulturen und Lerntypen Rechnung getragen.
Die Unterrichtssprache ist in
allen Kursen generell Deutsch (davon ausgenommen sind lediglich die
Englischkurse).
Ergänzende Angebote
Die Studierenden werden am VWU nicht nur fachlich betreut,
sondern erhalten darüber hinaus Anregungen, persönliche Beratung und
Hilfestellung für die erfolgreiche Bewältigung des (zukünftigen)
Universitätsalltags.
Das Angebot für die Studierenden umfasst derzeit u.a.:
Kurse zur Förderung von studienrelevanten Fertigkeiten, z.B. PCNutzung,
Präsentationstechniken (nach Maßgabe der Ressourcen)
Kommunikationsraum mit freiem Zugang zum Internet
Exkursionen an die Universitäten und weitere Exkursionen, die Einblicke in das
soziale, kulturelle, politische und wirtschaftliche Leben in Österreich
vermitteln.
Interkulturelles Praktikum: Studierende des Faches Deutsch als Fremdsprache an
der Universität Wien und VWU-Studierende lernen voneinander in individuellen
Begegnungen (Tandem- Verfahren).
Muttersprachliche AnsprechpartnerInnen (MAPs): ein TutorInnenprojekt, im Zuge
dessen zweitsemestrige Studierende am VWU Erstsemestrige beraten und
AnfängerInnen-Kurse betreuen. Sie erhalten dafür die Kursgebühr als Stipendium
rückerstattet.
Tandem-Projekt LiTe: „Sprachenlernen im Tandem/Wien" (gemeinsam mit anderen
Partnerorganisationen): VWUStudierende haben die Möglichkeit, im Austausch mit
ihrer eigenen Muttersprache unter professioneller Begleitung mit einer
Österreicherin / einem Österreicher Deutsch zu praktizieren.
Qualitätssicherung
Die Zusammenarbeit mit der Universität Wien (Germanistisches
Institut, Deutsch als Fremdsprache) sowie die institutionalisierte interne
LehrerInnenfortbildung gewährleisten, dass neueste wissenschaftliche
Erkenntnisse hinsichtlich eines lernerInnenzentrierten und erwachsenengerechten
Unterrichts in die tägliche Praxis einfließen können und so das institutionelle
Know-how weiterentwickelt wird.
Die strukturell abgesicherte Teamarbeit im
Lehrkörper sorgt für ständigen Erfahrungsaustausch innerhalb des Kollegiums.
Arbeitsgruppen erstellen und evaluieren die Testformate und die Tests, wodurch
der gemeinsame Unterrichtsstandard sichergestellt wird.
INHALTE
Der PRÜFUNGSSTOFF der vom zuständigen Universitätsorgan (gemäß § 64 Absatz 2 Universitätsgesetz vom Rektorat) vorzuschreibenden Ergänzungsprüfungen zur Erlangung der allgemeinen Universitätsreife bildet den Inhalt des Unterrichts (den Inhalt der Lehrveranstaltungen) sämtlicher Fächer am VWU.
DEUTSCH
Entsprechend ihren Vorkenntnissen, die durch einen
Einstufungstest ermittelt werden, besuchen die Studierenden einen Kurs in der
für sie geeigneten Kursstufe. Nach dem erfolgreichen Abschluss der
Fortgeschrittenenstufe (F, WF oder FF2) verfügen sie über folgende Kompetenzen:
Die Studierenden verstehen die wesentlichen Aussagen komplexer Texte zu
konkreten und abstrakten Themen und können diese zusammenfassen. Sie verfügen
über ein elementares Instrumentarium für den Umgang mit längeren Texten
(Strategien zur Informationssuche und Texterfassung). Sie können sich zu einem
breiten Themenspektrum unter angemessener Verwendung verschiedener Mittel zur
Textverknüpfung ausdrücken. Sie können ihren Standpunkt zu aktuellen Fragen
erläutern und sind in der Lage, sich in diskursiven Zusammenhängen einzubringen.
Sie verfügen über Mittel und Fähigkeiten, ihre Sprachkompetenz selbstständig
weiterzuentwickeln.
GEOGRAFIE und WIRTSCHAFTSKUNDE
Es werden ein Fachwortschatz sowie das nötige Grundwissen
wiederholt bzw. neu erarbeitet. Darauf aufbauend gibt es folgende Schwerpunkte:
Landeskunde Österreichs; Ökonomie; aktuelle Entwicklungen in Europa und im
Bereich der internationalen Zusammenarbeit.
Für Österreich gelten als Schwerpunkte: der Erwerb eines geografischen
Überblickswissens; die Orientierung im neuen Lebensraum; Spezifika der
österreichischen Gesellschaft, Wirtschaft und Politik.
Infolge der allgemeinen
Bedeutung wirtschaftlicher Fächer orientiert sich das Programm im Bereich
Ökonomie an Inhalten, wie sie bei einführenden Lehrveranstaltungen in
Nicht-Wirtschaftsstudien erwartet werden. Dies sind zB: aktuelle Entwicklungen
in der Mikroökonomie; ein Basiswissen in der Makroökonomie; Instrumente der
Wirtschaftspolitik.
Die Behandlung Europas im Unterricht orientiert sich neben
einem geografischen Überblick vor allem an den internationale Verflechtungen in
Politik und Wirtschaft, überwiegend im Zusammenhang mit der EU. Im Bereich der
internationalen Zusammenarbeit werden typenrelevante Eigenschaften von Staaten
der Welt sowie die Entwicklungspolitik behandelt (auch am Beispiel der
Herkunftsstaaten der Studierenden).
Einen begleitenden Bestandteil stellt die
Vermittlung von Studierfertigkeiten dar, z.B. die Interpretation und Anfertigung
von Statistiken und Diagrammen; die Gestaltung von Referaten und Präsentationen;
Recherchearbeiten.
GESCHICHTE und SOZIALKUNDE
Inhalt des Geschichtsunterrichts ist die Vermittlung
ausgewählter Themen der europäischen / österreichischen Geschichte in
chronologischer Reihenfolge (Urgeschichte bis Gegenwart) und im
weltgeschichtlichen Kontext. Der Schwerpunkt liegt auf der Darstellung von
Wechselbeziehungen zwischen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, politischen
und ideellen Faktoren sowie dem Deutlichmachen von Ursache – Folgebeziehungen im
historischen Ablauf.
Der Vergleich mit den spezifisch historischen Erscheinungen
des eigenen Herkunftslandes soll es ermöglichen, Besonderheiten, Ähnlichkeiten
und Unterschiede diverser Kulturen herauszuarbeiten.
Der jeweils notwendige
Fachwortschatz ist integrativer Teil des Unterrichts.
Das Verstehen der
europäischen / österreichischen Geschichte unterstützt den Prozess der
Integration, und das Kennenlernen, Thematisieren und Reflektieren europäischer
Lehr- und Lerntraditionen fördert die Studierfähigkeit in allen
Studienrichtungen.
ENGLISCH
Im Laufe von zwei Semestern werden die Studierenden zu folgenden
Kompetenzen hingeführt:
Sie können bei vertrauten Themen wie z. B. Familie, Wohnen, Gesundheit,
Freizeit, soziale Kontakte etc. die Hauptaussagen in mündlichen
Kommunikationssituationen verstehen.
Sie können gebräuchliche schriftliche Alltagstexte wie z.B. persönliche Briefe
verstehen. Sie sind mit Lesestrategien zur Texterschließung vertraut.
Sie können aktiv an Gesprächen über Themen des alltäglichen Lebens teilnehmen,
Erfahrungen mitteilen, einfache Sachverhalte darstellen und ihre Meinung kurz
äußern und begründen.
Sie können einfache zusammenhängende Texte über Themen des persönlichen
Interesses und der persönlichen Erfahrungen verfassen.
MATHEMATIK, PHYSIK, CHEMIE, BIOLOGIE
Hinsichtlich des Schwierigkeitsgrades, der Stoffmenge und der
Problemlösungstechnik entsprechen die Unterrichtsinhalte den durchschnittlichen
Anforderungen der Lehrpläne an den Oberstufen der allgemein bildendenden höheren
Schulen.
Soweit sich die Aufbereitung von Voraussetzungen aus der gymnasialen Unterstufe
als notwendig erweist (vor allem in Mathematik), wird dafür eine angemessene
Möglichkeit im Unterricht eingeräumt.
Die Unterrichtsprogramme umfassen jene Inhalte, die in der Regel als Grundlagen
in Lehrveranstaltungen der Universitäten für Anfängerinnen und Anfänger
vorausgesetzt werden.
Der Stoff in MATHEMATIK beinhaltet die folgenden Kapitel:
Im Unterricht wird die Theorie erarbeitet. Durch intensives Üben von Beispielen erwerben die Studierenden einen sicheren Umgang mit den wichtigsten mathematischen Werkzeugen. Anhand von zahlreichen Textaufgaben sind die Studierenden überdies gefordert ihre Deutschkenntnisse anzuwenden.
PHYSIK
Allgemeine Bewegungslehre und Mechanik, Grundlegendes aus Hydromechanik und Wärme, Elektrizität (bis einschließlich Wechselstrom) werden unter sparsamster Verwendung mathematischer Mittel gelehrt und in einfachen Anwendungsaufgaben geübt und geprüft, wobei die Bewältigung sprachlicher Probleme bei Textaufgaben eine entscheidende Rolle spielt. Die Anfänge der Quantentheorie (Wechselwirkung: Strahlung – Materie) werden vorwiegend phänomenologisch und weit gehend qualitativ dargestellt.
CHEMIE
Atom- und Molekülaufbau sowie Energieaustausch zwischen
Strahlung und Materie werden rein qualitativ unterrichtet.
In der anorganischen
Stoffchemie steht die Darstellung der wichtigsten Stoffe des täglichen Lebens im
Vordergrund. Die organische Chemie beinhaltet neben allen aliphatischen und
aromatischen Grundverbindungen auch die Grundbausteine der Biochemie.
Kompliziertere biochemische Reaktionen sind eher zu kommentieren als auswendig
zu lernen. Großer Wert wird auf die quantitative Behandlung von chemischen
Gleichgewichten und die Darstellung der Reaktionskinetik gelegt.
BIOLOGIE
Der Schwerpunkt des Biologieunterrichtes liegt in der
Erarbeitung eines "biologischen Wortschatzes", damit Zusammenhänge zwischen Bau-
und Lebensvorgängen bei Pflanzen, Tieren und dem menschlichen Körper erfasst
werden können.
Inhalt des Biologieunterrichtes ist die Vermittlung folgender
Themen:
13. Ausschreibung offener Stellen
An der Veterinärmedizinischen Universität Wien gelangen die nachfolgend angeführten Stellen zur Besetzung. Bewerbungen sind schriftlich bis 22.12.2005 unter Anschluss der erforderlichen Nachweise sowie des Lebenslaufes und eines Fotos an die Personalabteilung der Veterinärmedizinischen Universität Wien zu richten. Termine für Vorstellungsgespräche sind direkt mit der angegebenen Einrichtung (Tel: 01 / 250 77/DW) zu vereinbaren.
Department für Pathobiologie
Bakteriologie, Mykologie und Hygiene (DW 2101)
eine Stelle im Bereich des allgemeinen Universitätspersonals (Angestellte/r – Laborant/in) teilbeschäftigt mit 25 Stunden/Woche
Voraussetzung: Abschluss einer fachentsprechenden Ausbildung
Erwünscht werden: Kenntnisse über mikrobiologische Untersuchungsmethoden, Erfahrungen in der Nährmedienherstellung und Qualitätssicherung, EDV-Kenntnisse, Organisationstalent, Teamgeist.
Klinisches Department für Kleintiere und Pferde
Internship Reproduktionsmedizin und Biotechnologie der Tierproduktion (DW 5401)
zwei Ausbildungsstellen im Rahmen des Internship-Programms Reproduktionsmedizin und Biotechnologie der Tierproduktion ab 1.4.2006 für die Dauer von 12 Monaten.
Voraussetzungen: Abschluss des Diplomstudiums Veterinärmedizin an der VUW oder eines gleichwertigen Studiums im Ausland. Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache.
Zielsetzung: Erweiterung der Basiskenntnisse und Fertigkeiten in der klinischen und laborgestützten Reproduktionsmedizin bei Pferden, Kleintieren und Nutztieren.
Inhalte: Ausbildung in den verschiedenen Arbeitsbereichen des Klinischen Departments für Tierzucht und Reproduktion (Klinik für Geburtshilfe, Gynäkologie und Andrologie, Besamungs- und Embryotransferstation, Institut für Tierzucht und Genetik).
Kosten: Studiengebühren von € 726,72; zugleich Dienstvertrag über € 1000,-- monatlich
Weitere Informationen: www.vu-wien.ac.at/i109
Bewerbungen bis zum 31.1.2006 an: Veterinärmedizinische Universität Wien, Personalabteilung oder Prof. J. Aurich (Klinik für Geburtshilfe, Gynäkologie und Andrologie) Veterinärplatz 1, A-1210 Wien
Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, werden vorrangig aufgenommen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Bewerbungen sind gebührenfrei. Die Bewerber/innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
Der Rektor:
Wolf-Dietrich Feiherr von Fircks
Herausgeber und Verleger: Veterinärmedizinische Universität
Wien
Redaktion: Dr. Ch. Schwabl, alle 1210 Wien, Veterinärplatz
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