Mitteilungsblatt |
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Veterinärmedizinische Universität Wien |
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| Studienjahr 2005/2006 | Ausgegeben am 15. Februar 2006 |
13. Stück |
| 34. | Ausschreibung von Förderungsstipendien 2006 gemäß § 63 bis § 67 Studienförderungsgesetz 1992 (StudFG), BGBl. Nr. 305/1992 idgF |
| 35. | Ausschreibung von offenen Stellen |
34. Ausschreibung von Förderungsstipendien 2006 gemäß § 63 bis § 67 Studienförderungsgesetz 1992 (StudFG), BGBl. Nr. 305/1992 idgF
An der
Veterinärmedizinischen Universität Wien können zur Förderung
wissenschaftlicher Arbeiten (Diplomarbeiten, Dissertationen)
Förderungsstipendien an Studierende der Veterinärmedizin vergeben werden.
1. Begünstigter Personenkreis
§ Österreichische StaatsbürgerInnen sowie StaatsbürgerInnen von Vertragsparteien des Übereinkommens zur Schaffung des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), soweit es sich aus diesem Übereinkommen ergibt.
§ AusländerInnen und Staatenlose, wenn sie gemeinsam mit wenigstens einem Elternteil zumindest durch fünf Jahre in Österreich unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig waren und in Österreich während dieses Zeitraums den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen hatten.
§ Flüchtlinge im Sinne des Artikels 1 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, BGBl. Nr. 55/1955.
2. Voraussetzungen für die Zuerkennung
Die Einhaltung der Anspruchsdauer unter
Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (§ 18 und § 19 StudFG ). Im
jeweiligen Studienabschnitt darf der/die Studierende ohne Vorliegen wichtiger
Gründe die vorgesehene Regelstudiendauer nicht um mehr als 1 Semester
überschreiten. Als wichtige Gründe, die eine Studienverzögerung von mehr als
einem Semester pro Studienabschnitt rechtfertigen, gelten
§
Krankheit
§
Schwangerschaft
§
sowie
jedes unvorhergesehene oder unabwendbare Ereignis, wenn den/die Studierende/n
daran kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft.
Ein entsprechender Nachweis über die Studienverzögerung ist dem Antrag beizulegen.
3. Unterlagen für die Einreichung
Bei der Einreichung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
3.1 Das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular
3.2 Studienerfolgsnachweis
3.3 Gegebenenfalls Belege über die Studienzeitverzögerung von mehr als einem Semester im laufenden Studienabschnitt (siehe Punkt 2)
3.4 Eine detaillierte und nachvollziehbare Beschreibung der geplanten wissenschaftlichen Arbeit
3.4 Mindestens ein Gutachten eines/einer Universitätslehrers/-lehrerin oder eines/einer Hochschulprofessors/-professorin mit einer Stellungnahme zum eigenständigen Beitrag des/ der Bewerbers/in und zur Kostenaufstellung sowie darüber, ob der/die Studierende auf Grund der bisherigen Studienleistungen und seiner/ihrer Vorschläge für die Durchführung der Arbeit voraussichtlich in der Lage sein wird, die Arbeit mit überdurchschnittlichem Erfolg durchzuführen.
4. Einreichung
Der vollständige, alle unter Punkt 3 angeführten Unterlagen enthaltende Antrag ist im Büro des Vizerektors für Lehre (Studienreferat) einzureichen.
Einreichfrist/en:
§ Sommersemester 2006: 30.4.2006
§ Wintersemester 2006/2007: 15.11.2006
5. Stipendienhöhe
Die Höhe des einzelnen Förderungsstipendiums beträgt mindestens 700 EURO und maximal 3.600 EURO. Die Zuerkennung des Stipendiums erfolgt durch den Vizerektor für Lehre an der VUW. Auf die Zuerkennung besteht auch bei Erfüllung der Ausschreibungskriterien kein Rechtsanspruch.
6. Berichtspflicht
Der/die EmpfängerIn ist verpflichtet, nach Abschluss der wissenschaftlichen Arbeit einen Bericht über die widmungsgemäße Verwendung des Förderungsstipendiums vorzulegen. Der Vizerektor behält sich vor, bis zu 25% der zuerkannten Förderung bis zur Vorlage des Berichtes einzubehalten.
Der Vizerektor für Lehre: A. Univ. Prof. Dr. Wolfgang Künzel
35. Ausschreibung von offenen Stellen
An der Veterinärmedizinischen Universität Wien gelangen die nachfolgend angeführten Stellen zur Besetzung. Bewerbungen sind schriftlich bis 8.3.2006 unter Anschluss der erforderlichen Nachweise sowie des Lebenslaufes und eines Fotos an die Personalabteilung der Veterinärmedizinischen Universität Wien zu richten. Termine für Vorstellungsgespräche sind direkt mit der angegebenen Einrichtung (Tel: 01 / 250 77/DW) zu vereinbaren.
Forschungsinstitut für Wildtierkunde und Ökologie (Tel: 01/489 09 15/DW 120)
eine Stelle im Bereich des allgemeinen Universitätspersonals (Angestellte/r –
Chemielabortechniker/in)
Voraussetzung: Abschluss einer entsprechenden Ausbildung (Lehre oder Fachschule)
Erwünscht werden: Erfahrungen auf dem Gebiet der quantitativen Analytik, im
besonderen in der instrumentellen Analyse (GC, AAS); Englischkenntnisse,
EDV-Anwenderkenntnisse (MS-Office unter WindowsXP, Bereitschaft zur Einarbeitung
in anwendungsspezifische Software), bei männlichen Bewerbern abgeleisteter
Präsenz- bzw. Zivildienst.
Aufgabengebiet: quantitative Analysen an tierischem und pflanzlichem
Untersuchungsmaterial, Probenaufbereitung, forensische Analysen, allgemeine
Labortätigkeiten.
Klinisches Department für Kleintiere und Pferde
Sammelausschreibung studentische Qualifizierungsstellen für SS 2006
Am Klinischen Department für Kleintiere und Pferde werden 21 studentische
Qualifizierungsstellen für den Bereich Keintiere
(Chirurgie, Notambulanz und Interne) mit einem Beschäftigungsausmaß von max. 80
Std. monatlich bei einer Entlohnung von max. € 320,- pro Monat für die Dauer von
12 Monaten vergeben.
Voraussetzung: Studierende des Diplom- oder Doktoratsstudiums Veterinärmedizin;
klinische Propädeutik positiv absolviert, nachgewiesene Tollwutschutzimpfung
Erwünscht wird: positive Absolvierung der Klinischen Übungen und erfolgreicher
Besuch relevanter Lehrveranstaltungen (belegt durch Sammelzeugnis).
Aufgaben: Betreuung und Versorgung der stationären Patienten an den Kliniken im
Nacht- und Wochenenddienst unter Anleitung der diensthabenden AssistentInnen.
Die Ausschreibung betrifft alle Stellen, die im SS 2006 frei werden, daher ist eine Bewerbung nur zum jetzigen Zeitpunkt möglich. Die Besetzung erfolgt laufend nach Freiwerden der entsprechenden Stellen.
Department für Nutztiere und Bestandsbetreuung
Geflügel, Reptilien, Fische und Bienen (DW 5151)
1 studentische Qualifizierungsstelle mit einem Beschäftigungsausmaß von
max. 80 Std. monatlich bei einer Entlohnung von max. € 320,- pro Monat für
die Dauer von 12 Monaten.
Voraussetzung: Studierende des Diplom- oder Doktoratsstudiums Veterinärmedizin,
für die Arbeit an der Klinik nachgewiesene Tollwutschutzimpfung
Erwünscht wird: abgeschlossene spezielle Propädeutik und erfolgreicher Besuch
relevanter Lehrveranstaltungen (belegt durch Sammelzeugnis).
Aufgaben: Routinetätigkeiten bei der Betreuung stationärer und ambulanter
Patienten im Tag- Nacht- und Wochenenddienst in Absprache mit dem
Kliniktierarzt, Annahme und Weiterleitung von Telefonaten, Reinigung von
Instrumenten, Assistenz bei Operationen und ähnlichen Tätigkeiten.
Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, werden vorrangig aufgenommen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Bewerbungen sind gebührenfrei. Die Bewerber/innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
Der
Rektor:
Wolf-Dietrich Freiherr von Fircks
Herausgeber und Verleger: Veterinärmedizinische Universität
Wien
Redaktion: Dr. Ch. Schwabl, alle 1210 Wien, Veterinärplatz
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