Mitteilungsblatt

Veterinärmedizinische Universität Wien

Studienjahr 2005/2006

Ausgegeben am 30. Juni 2006

 23. Stück


 

62. Änderung der Satzung der Veterinärmedizinischen Universität Wien 
63. Verlautbarung des Studienplans für das Bachelorstudium ‚Biomedizin und Biotechnologie‘
64. Verlautbarung des Studienplans für das Masterstudium ‚Biomedizin und Biotechnologie‘
65. Verlautbarung des "Curriculum of the PhD study programme at the University of Veterinary Medicine Vienna"
66. Verlautbarung des Studienplans für den Universitätslehrgang „TierarzthelferInnen für Physiotherapie und Rehabilitation für Hunde"
67. Änderung des Studienplans für das Diplomstudium der Studienrichtung Veterinärmedizin
68. Ausschreibung von offenen Stellen


62. Änderung der Satzung der Veterinärmedizinischen Universität Wien

Die Satzung der Veterinärmedizinischen Universität Wien, verlautbart im Mitteilungsblatt vom 25. Oktober 2004, Studienjahr 2004/2005, 4. Stück, Punkt 12., zuletzt geändert in den Mitteilungsblättern vom 18. Jänner 2006, 11. Stück, Punkt 25., und 31.3.2006, 17. Stück, Punkt 42., jeweils Studienjahr 2005/2006, wird wie folgt geändert:

Der Satzungsteil 5

Studienrechtliche Bestimmungen nach Maßgabe des II. Teils des Universitätsgesetzes 2002 (§ 19 (2) Z. 4 Universitätsgesetz 2002)

wird geändert und § 10 dieses Satzungsteiles lautet neu wie folgt:

§ 10. Prüfungsordnung und Prüfungsanmeldung

(1) Die Prüfungsart, die Prüfungsmethode sowie die näheren Bestimmungen über das Prüfungsverfahren sind in der Prüfungsordnung zu regeln, welche Bestandteil der jeweiligen Curricula ist.

(2) Studierende sind berechtigt, sich von Prüfungen, deren Anmeldung mit einem elektronischen Anmeldesystem erfolgt, während der gesamten Dauer der Anmeldefrist elektronisch wieder abzumelden. Erfolgt keine fristgerechte Abmeldung von diesen Prüfungen, wird die oder der Studierende für die Dauer von zehn Wochen ab dem Zeitpunkt der trotz aufrechter Anmeldung nicht abgelegten Prüfung für weitere Antritte zu der betreffenden Prüfung gesperrt.

(3) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist die Sperre durch die Vizerektorin oder den Vizerektor für Lehre aufzuheben. Das Vorliegen eines wichtigen Grundes, der das Erscheinen bei der Prüfung unmöglich macht (z.B. Unfall oder Krankheit, bestätigt durch ärztliches Attest), ist schriftlich unter Beibringung der Unterlagen zu dessen Bestätigung geltend zu machen.

Der Vorsitzende des Senates:
o.Univ.Prof. Dr. Mathias Müller

 

63. Verlautbarung des Studienplans für das Bachelorstudium ‚Biomedizin und Biotechnologie‘

INHALT:

1. Allgemeine Bestimmungen
1.1 Rechtsgrundlage
1.2 Qualifikationsprofil
1.3.Gliederung, Stundenausmaß und Dauer des Studiums
1.4 Voraussetzung für die Zulassung zum Bachelorstudium Biomedizin und Biotechnologie
 

2. Unterrichts- und Lehrformen
2.1 Semesterstunde
2.2 Unterrichtsformen
2.3 Prüfungsformen
2.4 Bachelorarbeit
2.5 ECTS-Punkte
 

3. Das Bachelorstudium - der erste Studienabschnitt
3.1 Stundenausmaß
3.2 Pflichtfächer des ersten Studienabschnittes
3.3 Empfohlene Semestereinteilung
 

4. Das Bachelorstudium - der zweite Studienabschnitt
4.1 Stundenausmaß
4.2 Pflichtfächer des zweiten Studienabschnittes
4.3 Empfohlene Semestereinteilung
 

5. Prüfungsordnung

5.1 Prüfungsfächer
5.2 Voraussetzungen für die Zulassung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen

6. Praxis
 

7. Bachelorarbeit

8. Abschluss des Bachelorstudiums

 

1. Allgemeine Bestimmungen

1. Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage für das Bachelorstudium ist das Universitätsgesetz 2002.

1.2 Qualifikationsprofil

Allgemeine Qualifikationen

Die durch das Studium erworbene Kompetenz der Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiums ‚Biomedizin und Biotechnologie‘ besteht zunächst einmal in der korrekten Anwendung grundlegender naturwissenschaftlicher Arbeitsmethoden und Labortechnologien. Darüber hinaus erwerben die Absolventen und Absolventinnen grundlegende Fähigkeiten in der Anwendung molekularer und zellbiologischer Methoden zur Bearbeitung von komplexen biomedizinischen Fragestellungen. Gleichzeitig befähigt sie das absolvierte Studium dazu, Tiermodellen sowie alternative Methoden in der präklinischen, biomedizinischen Forschung einzusetzen. Die Absolventinnen und Absolventen sollten weiters dazu fähig sein, neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Ergebnisse kritisch zu beurteilen und dieses Wissen bei eigenen Projekten einzusetzen. Ein weiterer Schwerpunkt des Studiums bildet die frühzeitige Einbindung (vom ersten Semester an) der Studierenden in die derzeit laufenden Forschungsprojekte an der Universität. Dadurch werden die Absolventinnen und Absolventen frühzeitig zu einer team-orientierten Mitarbeit bei der Bearbeitung von komplexen Fragestellungen ausgebildet.

Berufsfelder

Die Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiums sind dementsprechend vor allem in folgenden Bereichen tätig:

-Forschungseinrichtungen der pharmazeutischen und biomedizinischen Industrie

-Produktentwicklung und -forschung im biomedizinischen Bereich

-Universitäten und andere post-sekundäre Lehranstalten

-facheinschlägige Untersuchungseinrichtungen der öffentlichen und privaten Hand

-Einrichtungen des öffentlichen und privaten Gesundheitswesens

Fach- und Schlüsselqualifikationen

Ziel des Bachelorstudiums der Biomedizin und Biotechnologie an der Veterinärmedizinischen Universität Wien ist es, die Studierenden mit den wichtigsten Grundlagen von naturwissenschaftlichen und veterinärmedizinischen Fächern als auch molekularen Methoden vertraut zu machen. Darüber hinaus erhalten die Absolventinnen und Absolventen eine profunde Ausbildung im Bereich der Tiermodelle und deren Anwendung. Die Ausbildung erzieht zum interdisziplinären und problem-orientierten Arbeiten und ermöglicht den Absolventinnen und Absolventen, die problemlose Integration in eine wissenschaftliche Projektgruppe. Die Studierenden werden befähigt, ihre erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten sowohl im berufsadäquaten Umfeld anzuwenden, als auch sich in anderen Berufsfeldern zurechtzufinden und zu etablieren.

Praktische Erfahrungen

Für die praktische Umsetzung und berufsnahe Anwendung des Wissens wird vom ersten Semester an die Absolvierung von Projektmitarbeiten vorgeschrieben. Durch diese Projektmitarbeiten wird den Studierenden frühzeitig ein Einblick in mögliche spätere Berufsfelder gewährt. Gleichzeitig werden durch diese praxisnahe Ausbildung soziale Kompetenzen sowie problem-orientiertes Denken gefördert. Die Projektmitarbeiten können an der Veterinärmedizinschen Universität Wien, an in- und ausländischen Universitäten sowie bei externen facheinschlägigen Institutionen bzw. Firmen absolviert werden.

1.3 Gliederung, Stundenausmaß und Dauer des Studiums

Das Bachelorstudium umfasst 6 Semester mit einer Lehrveranstaltungsstundenzahl von 120,5 Semesterstunden. Zusätzlich sind Projektmitarbeiten von insgesamt 12 Semesterstunden sowie eine Praxis im Ausmaß von mindestens 4 Wochen zu absolvieren.

1.4 Voraussetzung für die Zulassung zum Bachelorstudium Biomedizin und Biotechnologie

Als Voraussetzung für die Zulassung zum Bachelorstudium Biomedizin und Biotechnologie gelten die allgemeinen Bestimmungen der Universitätsberechtigungsverordnung (UBVO 1998).

2. Unterrichts- und Lehrformen

2.1 Semesterstunde

Der Umfang von Vorlesungen und sonstigen Lehrveranstaltungen wird in Semesterstunden (SSt) angegeben. Entsprechend der Dauer eines Semesters von 15 Wochen entspricht eine Semesterstunde 15 mal einer akademischen Stunde von 45 Minuten.

2.2 Unterrichtsformen

Vorlesungen (VO) dienen der Vermittlung von Grundkonzepten und der ausführlichen Erklärung von Inhalten in didaktisch entsprechender und durch moderne Medien unterstützte Art und Weise.

Übungen (UE) dienen dem Erwerb praktischer Fähigkeiten und spezieller Fertigkeiten im Hinblick auf die Berufslaufbahn.

Konversatorien (KV) dienen der Aneignung von Kenntnissen durch geeignete und kompetent geführte Diskussion, sowie dem Trainieren der Problemlösungsfähigkeit. Konversatorien sind prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen, in denen speziell auf die laufende Mitarbeit Wert gelegt wird.

Seminare (SE) dienen der wissenschaftlichen Diskussion. In Seminaren wird die aktive Mitarbeit der Studierenden eingefordert, wobei in Kleingruppen vor allem die Fähigkeit erlernt wird, das Wissen zur Analyse und Lösung von Fragestellungen anzuwenden. Von den Teilnehmern werden mündliche und/oder schriftliche Beiträge gefordert.

Projektmitarbeit (PM) ist die Mitbearbeitung eines wissenschaftlichen Themas unter Anleitung und unter Betreuung des/der Lehrveranstaltungsleiters/in. Regelmäßig wird dabei eine zusammenfassende Darstellung des Fortschrittes der Arbeit erwartet.

Praxis (PA) ist die Bearbeitung eines kleinen Teilgebietes einer wissenschaftlichen Fragestellung unter Anleitung und unter Betreuung des/der Lehrveranstaltungsleiters/in. Regelmäßig wird dabei eine zusammenfassende Darstellung des Fortschrittes der Arbeit erwartet.

2.3 Prüfungsformen

Lehrveranstaltungsprüfungen sind Prüfungen am Ende einer Lehrveranstaltung, die schriftlich oder mündlich durchgeführt werden können. Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter (Konversatorien, Seminare, Übungen, Projektmitarbeiten, Praxis) sind durch regelmäßige Überprüfung des Wissens während des Unterrichts gekennzeichnet.

Fachprüfungen sind Prüfungen aus einzelnen Fächern.

Gesamtprüfungen sind Prüfungen aus mehreren Fächern.

Kommissionelle Gesamtprüfungen sind Prüfungen aus mehreren Fächern mit 2 oder mehreren Prüfern. Negativ beurteilte kommissionelle Gesamtprüfungen müssen zur Gänze wiederholt werden, sofern die Prüfungsordnung beziehungsweise die studienrechtlichen Bestimmungen der Satzung keine andere Regelung vorsehen.

2.4. Bachelorarbeit

Die Studierenden sind verpflichtet eine Bachelorarbeit zu verfassen.

Das Thema der jeweiligen Arbeit ist einem der im Studienplan festgelegten Prüfungsfächer zu entnehmen.

Die oder der Studierende ist berechtigt, das Thema vorzuschlagen oder das Thema aus einer Anzahl von Vorschlägen der zur Verfügung stehenden Betreuerinnen und Betreuer auszuwählen.

Die gemeinsame Bearbeitung eines Themas durch mehrere Studierende ist zulässig, wenn die Leistungen der einzelnen Studierenden gesondert beurteilbar bleiben.

Die Aufgabenstellung ist so zu wählen, dass für eine Studierende oder einen Studierenden die Bearbeitung innerhalb eines Semesters möglich und zumutbar ist.

2.5 ECTS-Punkte

Das European Credit Transfer System (ECTS) dient zur Erleichterung der interuniversitären und innereuropäischen Anrechnung von Studienleistungen. Die Zuweisung von ECTS-Credit Points erfolgt für jede Lehrveranstaltung nach dem jeweiligen von Studierenden (sowohl in der Lehrveranstaltung als auch außerhalb im Eigenstudium) zu bewältigendem Arbeitspensum. Auch für Praxis und Bachelorarbeit sind ECTS-Punkte zuzuweisen.

Das ECTS sieht für ein dreijähriges Baachelorstudiums die Zuweisung von 180 Punkten vor.

Für Vorlesungen mit Lehrveranstaltungsprüfungen sowie für Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter sind die ECTS-Punkte gesondert ausgewiesen. Ist eine Lehrveranstaltung mit immanenten Prüfungscharakter Teil der Lehrveranstaltungen eines Prüfungsfaches, so sind die für diese Lehrveranstaltung ausgewiesenen Punkte in der Gesamtzahl der Punkte für dieses Fach enthalten (z.B. werden für das Fach Medizinische Biochemie insgesamt 14 Punkte vergeben, 3 von diesen 14 Punkten erhält der Studierende bereits nach positiver Absolvierung der Übungen, die restlichen 11 Punkte nach bestandener Prüfung).

 

Die ECTS-Punkte werden folgendermaßen auf Pflichtfächer, Wahlfächer, Praxis und die Bachelorarbeit aufgeteilt:

Pflicht-

Wahl-

Praxis

Bachelor-arbeit

Gesamt

fächer

fächer

141,5

12

6,5

20

180

 

3. Der erste Studienabschnitt

3.1 Stundenausmaß

In den 2 Semestern des 1. Studienabschnittes sind Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 45,5 Semesterstunden vorgesehen. Zusätzlich ist eine Projektmitarbeit im Ausmaß von insgesamt 4 Semesterstunden zu absolvieren.

3.2 Pflichtfächer des ersten Studienabschnittes

Titel

SSt

ECTS

Studieneingangsphase

8,5

8,5

Zoologie

4

5,5

Fachterminologie

2

2

Biophysik

7

9

Medizinische Biochemie

13

19

Medizinische Biometrie und Epidemiologie

2

2

Immunologie

1

1

Genetik

2

2

Biomedizin und Biotechnologie I

3

3

Gesamt

42,5

52

3 SSt. Wahlfächer

3

3

Summe Lehrveranstaltungen

45,5

55

Projektmitarbeit

4

5

Summe 1. Abschnitt

49,5

60

 

3.3 Empfohlene Semestereinteilung

1. Semester

 

 

 

 

 

 

 

akademische Stunden

 

 

 

 

 

Titel

VO

KV

SE

UE

SSt

ECTS

Studieneingangsphase

 

 

 

 

 

 

Studiendidaktik

 

 

37,5

 

2,5

2

Einführung in das Arbeiten im biomedizinischen Labor

 

 

15

7,5

1,5

1,5

Projektmitarbeit I

 

 

 

67,5

4,5

5

Zoologie

 

 

 

 

 

 

Allgemeine und spezielle Zoologie für Biomediziner

30

 

 

 

2

2,5*

Zellbiologie

30

 

 

 

2

3*

Biophysik

 

 

 

 

 

 

Grundlagen der Biophysik

30

 

 

 

2

3*

Übungen aus Biophysik

 

 

 

15

1

1

Medizinische Biochemie

 

 

 

 

 

 

Grundlagen der Medizinischen Biochemie

45

 

 

 

3

5*

Fachterminologie

 

 

 

 

 

 

Biomedizinische Terminologie

30

 

 

2

2

Biomedizin & Biotechnologie I

 

 

 

 

 

 

Grundlagen der Biotechnologie

15

 

 

 

1

1*

Aktuelle Themen aus Biomedizin und Biotechnologie I

 

 

15

 

1

1

Gesamt

150

30

67,5

90

22,5

27

*ECTS Credits werden erst nach bestandener Prüfung zugeteilt

 

2. Semester

 

 

 

 

 

 

 

akademische Stunden

 

 

 

 

 

Titel

VO

KV

SE

UE

SSt

ECTS

Biophysik

 

 

 

 

 

 

Biophysikalische Methoden

 

30

 

 

2

2,5

Grundlagen der Bioanalytik

 

30

 

 

2

2,5

Medizinische Biochemie

 

 

 

 

 

 

Medizinische Biochemie

105

 

 

 

7

9*

Übungen aus Medizinischer Biochemie

 

 

 

45

3

5

Medizinische Biometrie und Epidemiologie

 

 

 

 

 

 

Grundlagen statistischer Verfahren

 

15

 

 

1

1

Grundlagen epidemiologischer Modelle

 

15

 

 

1

1

Immunologie

 

 

 

 

 

 

Grundlagen der Immunologie

15

 

 

 

1

1*

Genetik

 

 

 

 

 

 

Grundlagen der Genetik

30

 

 

 

2

2*

Biomedizin & Biotechnologie I

 

 

 

 

 

 

Aktuelle Themen aus Biomedizin und Biotechnologie II

 

 

15

 

1

1

Praktische Erfahrung in der Forschung

 

 

 

 

 

 

Projektmitarbeit II

 

 

 

60

4

5

Gesamt

150

90

15

105

24

30

*ECTS Credits werden erst nach bestandener Prüfung zugeteilt

 

4. Der zweite Studienabschnitt

4.1 Stundenausmaß

In den 4 Semestern des 2. Studienabschnittes sind Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 75 Semesterstunden vorgesehen. Zusätzlich sind 2 Projektmitarbeiten im Ausmaß von insgesamt 8 Semesterstunden und eine Bachelorarbeit anzufertigen. Darüber hinaus ist eine vierwöchige Praxis zu absolvieren.

4.2 Pflichtfächer des zweiten Studienabschnittes

 

Titel

SSt

ECTS

Anatomie

5

5

Histologie und Embryologie

9

10,5

Physiologie

10

11,5

Bakteriologie

3

4

Virologie

3

4

Pharmakologie und Toxikologie

3

3

Parasitologie

1

1

Immunologie

1,5

1,5

Pathologie

4,5

5,5

Molekularbiologie

8

10

Biomedizin und Biotechnologie II

9

9,5

Labortierkunde

6

6

Biomedizinische Ökonomie

3

3

Gesamt

66

74,5

9 SSt. Wahlfächer

9

9

Summe Lehrveranstaltungen

75

83,5

Projektmitarbeiten

8

10

4 Wochen Praxis

11

6,5

Bachelorarbeit

15

20

Summe 2. Abschnitt

109

120

 

4.3 Empfohlene Semestereinteilung

3. und 4. Semester

 

 

 

 

 

 

 

akademische Stunden

 

 

 

 

 

Titel

VO

KV

SE

UE

SSt

ECTS

Anatomie

 

 

 

 

 

 

Anatomie der Labortiere

45

 

 

 

3

3*

Anatomische Demonstrationen

 

 

 

30

2

2

Histologie und Embryologie

 

 

 

 

 

 

Histologie

45

 

 

 

3

3,5*

Histologische Übungen

 

 

 

60

4

5

Embryologie

15

 

 

 

1

1*

Übungen aus Embryologie

 

 

 

15

1

1

Physiologie

 

 

 

 

 

 

Physiologie

120

 

 

 

8

9*

Übungen aus Physiologie

 

 

 

30

2

2,5

Molekularbiologie

 

 

 

 

 

 

Grundlagen der Molekularbiologie

75

 

 

 

5

7*

Molekularbiologische Übungen

 

 

 

30

2

2

Biomedizin und Biotechnologie II

 

 

 

 

 

 

Grundlagen der Gentherapie

 

15

 

 

1

1

EDV in der biomedizinischen Forschung

 

 

15

 

1

1

Aktuelle Themen aus Biomedizin und Biotechnologie III&IV

 

 

30

 

2

2

Labortierkunde

 

 

 

 

 

 

Grundlagen der Labortierkunde

 

15

 

 

1

1

Biologie und Physiologie der Labortiere

 

15

 

 

1

1

Haltung und Betreuung von Labortieren

 

60

 

 

4

4

Praktische Erfahrung in der Forschung

 

 

 

 

 

 

Projektmitarbeiten III&IV

 

 

 

120

8

10

Gesamt

300

105

45

285

49

56

*ECTS Credits werden erst nach bestandener Prüfung zugeteilt

 

 

5. Semester

 

 

 

 

 

 

 

akademische Stunden

 

 

 

 

 

Titel

VO

KV

SE

UE

SSt

ECTS

Pharmakologie und Toxikologie

 

 

 

 

 

 

Pharmakologie und Toxikologie

30

 

 

 

2

2*

Übungen aus Pharmakologie

 

 

 

15

1

1

Biomedizin und Biotechnologie II

 

 

 

 

 

 

Übungen aus Gentherapie

 

 

 

3

3

3,5

Aktuelle Themen aus Biomedizin und Biotechnologie V

 

 

15

 

1

1

Biomedizinische Ökonomie

 

 

 

 

 

 

Grundlagen der biomedizinischen Ökonomie

30

 

 

 

2

2*

Marketing in Biomedizin und Biotechnologie

15

 

 

 

1

1*

Immunologie

 

 

 

 

 

 

Immunologie

23

 

 

 

1,5

1,5*

Pathologie

 

 

 

 

 

 

Allgemeine Pathologie

67

 

 

 

4,5

5,5*

Praktische Erfahrung in der Forschung

 

 

 

 

 

 

4 Wochen Praxis

 

 

 

165

11

6,5

Gesamt

165

0

15

183

27

24

*ECTS Credits werden erst nach bestandener Prüfung zugeteilt

 

6. Semester

 

 

 

 

 

 

 

akademische Stunden

 

 

 

 

 

Titel

VO

KV

SE

UE

SSt

ECTS

Bakteriologie

 

 

 

 

 

 

Bakteriologie

30

 

 

 

2

2,5*

Übungen aus Bakteriologie

 

 

 

15

1

1,5

Virologie

 

 

 

 

 

 

Virologie

30

 

 

 

2

2,5*

Übungen aus Virologie

 

 

 

15

1

1,5

Parasitologie

 

 

 

 

 

 

Biologie der Parasiten

15

 

 

 

1

1*

Molekularbiologie

 

 

 

 

 

 

Bioinformatik in der Molekularbiologie

 

15

 

 

1

1

Biomedizin und Biotechnologie II

 

 

 

 

 

 

Aktuelle Themen aus Biomedizin und Biotechnologie VI

 

 

15

 

1

1

 

 

 

 

 

 

 

Bachelorarbeit

 

 

 

 

15

20

Gesamt

75

15

15

30

24

31

*ECTS Credits werden erst nach bestandener Prüfung zugeteilt

 

5. Prüfungsordnung

5.1 Prüfungsfächer

      1. Eine schriftliche Prüfung aus dem Fach Zoologie
      2. Eine schriftliche Prüfung aus Grundlagen der Medizinischen Biochemie
      3. Eine schriftliche Prüfung aus Grundlagen der Biophysik
      4. Eine schriftliche Prüfung aus Grundlagen der Biotechnologie
      5. Eine mündliche Prüfung aus dem Fach Medizinische Biochemie
      6. Eine schriftliche kommissionelle Gesamtprüfung aus Grundlagen der Genetik und Grundlagen der Immunologie
      7. Eine mündliche kommissionelle Gesamtprüfung aus den Fächern Anatomie, Histologie & Embryologie und Physiologie
      8. Eine schriftliche Prüfung aus Grundlagen der Molekularbiologie
      9. Eine schriftliche Gesamtprüfung aus dem Fach Labortierkunde
      10. Eine schriftliche Gesamtprüfung aus dem Fach Pharmakologie und Toxikologie
      11. Eine schriftliche Gesamtprüfung aus dem Fach Biomedizinischer Ökonomie
      12. Eine schriftliche kommissionelle Gesamtprüfung aus Allgemeiner Pathologie und Immunologie
      13. Eine schriftliche kommissionelle Gesamtprüfung aus den Fächern Bakteriologie, Parasitologie und Virologie
      14. Eine mündliche Bachelorprüfung im Fachgebiet der Bachelorarbeit

Es wird empfohlen, die Prüfungen jeweils am Ende der in den Blöcken angebotenen Lehrveranstaltungen abzulegen.

5.2 Voraussetzungen für die Zulassung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen

Die positive Absolvierung aller Lehrveranstaltungen und Prüfungen des ersten und zweiten Semesters ist Voraussetzung für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen des 3. Semesters.

Die positive Absolvierung aller Lehrveranstaltungen und Prüfungen des dritten und vierten Semesters ist Voraussetzung für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen des 5. Semesters.

6. Praxis

Die Praxis ist im 5. Semester zu absolvieren und umfasst insgesamt 4 Wochen (10 Semesterwochenstunden). Die Praxis kann an der Veterinärmedizinischen Universität Wien, an auswärtigen Universitäten und bei externen facheinschlägigen Institutionen (Untersuchungsanstalten; Privatfirmen) absolviert werden. Zum Nachweis der abgeleisteten Praxis genügt eine formlose Bestätigung der Institutionen, bei denen die Praxis abgeleistet wurde.

7. Bachelorarbeit

Die Bachelorarbeit kann nach dem Absolvieren der oben genannten Prüfungen vorgelegt werden.

Sie betrifft ein Thema aus den im Studiengang unterrichteten Fächern.

Die Bachelorarbeit umfasst entweder eine Arbeit im Umfang von 20 bis 30 A4 Seiten oder eine Arbeit, die für das Einreichen in einem wissenschaftlichen Journal geeignet ist.

Es wird empfohlen, die während des Studienganges geleisteten Projektmitarbeiten in die Bachelorarbeit einfließen zu lassen, zu erweitern und kritisch zu evaluieren.

Die Beurteilung wird in Form von Noten (1 (sehr gut) bis 5 (nicht bestanden)) durchgeführt.

8. Abschluss des Bachelorstudiums

Nach Absolvieren der Pflichtlehrveranstaltungen (oder entsprechend angerechneter auswärtiger Lehrveranstaltungen) oder Erreichen von 180 ECTS-Punkten und der positiven Beurteilung der Bachelorarbeit gilt das Studium als abgeschlossen.

Es berechtigt die Absolventin/den Absolventen den Titel Bachelor rerum naturarum (B. rer. nat.) zu führen.

Das abgeschlossene Bachelorstudium aus Biomedizin und Biotechnologie berechtigt ein Masterstudium aufzunehmen und befähigt zur Berufsausübung in einem der unter 1.2. aufgeführten Berufsfelder.

Der Vorsitzende des Senates:
o.Univ.Prof. Dr. Mathias Müller


64. Verlautbarung des Studienplans für das
Masterstudium ‚Biomedizin und Biotechnologie‘

INHALT:

1. Allgemeine Bestimmungen 1.1 Rechtsgrundlage
1.2 Qualifikationsprofil
1.3 Gliederung, Stundenausmaß und Dauer des Studiums
1.4 Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium Biomedizin und Biotechnologie

 2. Unterrichts- und Lehrformen 2.1 Semesterstunde2.2 Unterrichtsformen2.3 Prüfungsformen2.4 Masterarbeit2.5 ECTS-Punkte

3. Das Masterstudium 3.1 Stundenausmaß3.2 Pflichtfächer3.3 Empfohlene Semestereinteilung
 

4. Prüfungsordnung

4.1 Prüfungsfächer
4.2 Voraussetzungen für die Zulassung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen

5.Praxis

6. Masterarbeit

7. Abschluss des Masterstudiums

 

1. Allgemeine Bestimmungen

1. Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage für das Masterstudium ist das Universitätsgesetz 2002 (UG 2002).

1.2 Qualifikationsprofil

Allgemeine Qualifikationen

Die durch das Studium erworbene Kompetenz der Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums ‚Biomedizin und Biotechnologie‘ besteht zunächst einmal in der korrekten Anwendung grundlegender und spezieller naturwissenschaftlicher Arbeitsmethoden und Labortechnologien. Darüber hinaus erwerben die Absolventinnen und Absolventen besondere Fähigkeiten in der Anwendung molekularer und zellbiologischer Methoden zur Bearbeitung von komplexen biomedizinischen Fragestellungen. Gleichzeitig befähigt sie das absolvierte Studium dazu, Tiermodellen sowie alternative Methoden in der präklinischen, biomedizinischen Forschung einzusetzen. Die Absolventinnen und Absolventen sollten weiters dazu fähig sein, neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Ergebnisse eigenständig und kritisch zu beurteilen und dieses Wissen bei eigenen Projekten einzusetzen. Ein weiterer Schwerpunkt des Studiums bildet die frühzeitige Einbindung (vom ersten Semester an) der Studierenden in die aktuell laufenden Forschungsprojekte an der Universität. Dadurch werden die Absolventinnen und Absolventen frühzeitig zu einer team-orientierten Mitarbeit bei der Bearbeitung von komplexen Fragestellungen ausgebildet.

Besondere Qualifikationen

Die wissenschaftliche Spezialisierung und Vertiefung durch forschungsbezogene Lehre im Bereich der Biomedizin und Biotechnologie wird im Masterstudium vermittelt. Dabei wird auf selbständiges wissenschaftliches Denken und Arbeiten größter Wert gelegt, das sich in der abschließenden Masterarbeit niederschlägt. Die Studierenden sollen daher in dauernder Zusammenarbeit mit einem führenden Wissenschafter/Forscher eine thematisch adäquate Frage formulieren, den publizierten Wissensstand zu dieser Frage aufarbeiten, Arbeitsmethoden zur Lösung des Fragenkomplexes wählen und die erforderlichen Laborarbeiten und Messungen selbständig ausführen. Die Absolventin / der Absolvent soll abschließend die kritische Beurteilung seiner/ihrer Ergebnisse vornehmen und sie im Rahmen seiner/ihrer Masterarbeit adäquat ausformulieren, Schlüsse ziehen und in geeigneter Form vor einem fachkundigen Auditorium öffentlich präsentieren. Bei der Beurteilung steht nicht das erzielte Resultat im Vordergrund, sondern die zuverlässige und exakte Ausführung der Laborarbeit und die inhaltlichen Kenntnisse zum bearbeiteten Themenbereich.

Berufsfelder

Die Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums sind dementsprechend in leitender Funktion vor allem in folgenden Bereichen tätig:

-Forschungseinrichtungen der pharmazeutischen und biomedizinischen Industrie

-Produktentwicklung und -forschung im biomedizinischen Bereich

-Universitäten und andere post-sekundäre Lehranstalten

-facheinschlägige Untersuchungseinrichtungen der öffentlichen und privaten Hand

-Einrichtungen des öffentlichen und privaten Gesundheitswesens

Fach- und Schlüsselqualifikationen

Ziel des Masterstudiums der Biomedizin und Biotechnologie an der Veterinärmedizinischen Universität Wien ist es daher, die Studierenden mit den wichtigsten Grundlagen von naturwissenschaftlichen und veterinärmedizinischen Fächern als auch molekularen Methoden vertraut zu machen. Darüber hinaus erhalten die Absolventinnen und Absolventen eine spezialisierte Ausbildung im Bereich der Tiermodelle und deren Anwendungen. Die Ausbildung erzieht zum interdisziplinären und problemorientierten Arbeiten und ermöglicht den Absolventinnen und Absolventen, die problemlose Integration in eine wissenschaftliche Projektgruppe. Die Studierenden werden befähigt, ihre erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten sowohl im berufsadäquaten Umfeld anzuwenden, als auch sich in anderen Berufsfeldern zurechtzufinden und zu etablieren.

Praktische Erfahrungen

Für die praktische Umsetzung und berufsnahe Anwendung des Wissens wird vom ersten Semester an die Absolvierung einer Projektmitarbeit und verschiedener Praxen vorgeschrieben. Durch diese praktische Erfahrung wird den Studierenden frühzeitig ein Einblick in mögliche spätere Berufsfelder gewährt. Gleichzeitig werden durch diese praxisnahe Ausbildung soziale Kompetenzen sowie problemorientiertes Denken gefördert. Die Projektmitarbeiten können an der Veterinärmedizinchen Universität, an in- und ausländischen Universitäten sowie bei externen facheinschlägigen Institutionen bzw. Firmen absolviert werden.

1.3 Gliederung, Stundenausmaß und Dauer des Studiums

Das Masterstudium umfasst 4 Semester mit einer Lehrveranstaltungsstundenzahl von 67 Semesterstunden. Zusätzlich sind eine Projektmitarbeit von insgesamt 4 Semesterstunden sowie Praxen im Ausmaß von mindestens 8 Wochen zu absolvieren.

1.4 Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium Biomedizin und Biotechnologie

Als Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium Biomedizin und Biotechnologie ist laut § 64. (5) UG 2002 die Absolvierung eines fachspezifischen Universitäts- oder Fachhochschulstudiums im Ausmaß von mindestens 180 ECTS-Punkten notwendig.

2. Unterrichts- und Lehrformen

2.1 Semesterstunde

Der Umfang von Vorlesungen und sonstigen Lehrveranstaltungen wird in Semesterstunden (SSt) und ECTS Credit Points angegeben. Entsprechend der Dauer eines Semesters von 15 Wochen entspricht eine Semesterstunde 15-mal einer akademischen Stunde von 45 Minuten.

2.2 Unterrichtsformen

Vorlesungen (VO) dienen der Vermittlung von Grundkonzepten und der ausführlichen Erklärung von Inhalten in didaktisch entsprechender und durch moderne Medien unterstützte Art und Weise.

Übungen (UE) dienen dem Erwerb praktischer Fähigkeiten und spezieller Fertigkeiten im Hinblick auf die Berufslaufbahn.

Konversatorien (KV) dienen der Aneignung von Kenntnissen durch geeignete und kompetent geführte Diskussion, sowie dem Trainieren der Problemlösungsfähigkeit. Konversatorien sind prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen, in denen speziell auf die laufende Mitarbeit Wert gelegt wird.

Seminare (SE) dienen der wissenschaftlichen Diskussion. In Seminaren wird die aktive Mitarbeit der Studierenden eingefordert, wobei in Kleingruppen vor allem die Fähigkeit erlernt wird, das Wissen zur Analyse und Lösung von Fragestellungen anzuwenden. Von den Teilnehmern werden mündliche und/oder schriftliche Beiträge gefordert.

Projektmitarbeit (PM) ist die Mitbearbeitung eines wissenschaftlichen Themas unter Anleitung und unter Betreuung des/der Lehrveranstaltungsleiters/in. Regelmäßig wird dabei eine zusammenfassende Darstellung des Fortschrittes der Arbeit erwartet.

Praxis (PA) ist die Bearbeitung eines kleinen Teilgebietes einer wissenschaftlichen Fragestellung unter Anleitung und unter Betreuung des/der Lehrveranstaltungsleiters/in. Regelmäßig wird dabei eine zusammenfassende Darstellung des Fortschrittes der Arbeit erwartet.

2.3 Prüfungsformen

Lehrveranstaltungsprüfungen sind Prüfungen am Ende einer Lehrveranstaltung, die schriftlich oder mündlich durchgeführt werden können. Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter (Konversatorien, Seminare, Übungen, Projektmitarbeiten, Praxis) sind durch regelmäßige Überprüfung des Wissens während des Unterrichts gekennzeichnet.

Fachprüfungen sind Prüfungen aus einzelnen Fächern.

Gesamtprüfungen sind Prüfungen aus mehreren Fächern.

Kommissionelle Gesamtprüfungen sind Prüfungen aus mehreren Fächern und zumindest einem Prüfer pro Fach. Negativ beurteilte kommissionelle Gesamtprüfungen müssen zur Gänze wiederholt werden, sofern die Prüfungsordnung beziehungsweise die studienrechtlichen Bestimmungen der Satzung keine andere Regelung vorsehen.

2.4. Masterarbeit

Die Studierenden sind verpflichtet eine Masterarbeit zu verfassen.

Das Thema der jeweiligen Arbeit ist einem der im Studienplan festgelegten Prüfungsfächer zu entnehmen.

Die oder der Studierende ist berechtigt, das Thema vorzuschlagen oder das Thema aus einer Anzahl von Vorschlägen der zur Verfügung stehenden Betreuerinnen und Betreuer auszuwählen.

Die gemeinsame Bearbeitung eines Themas durch mehrere Studierende ist zulässig, wenn die Leistungen der einzelnen Studierenden gesondert beurteilbar bleiben.

Die Aufgabenstellung ist so zu wählen, dass für eine Studierende oder einen Studierenden die Bearbeitung innerhalb eines Semesters möglich und zumutbar ist.

2.5 ECTS-Punkte

Das European Credit Transfer System (ECTS) dient zur Erleichterung der interuniversitären und innereuropäischen Anrechnung von Studienleistungen. Die Zuweisung von ECTS-Credit Points erfolgt für jede Lehrveranstaltung nach dem jeweiligen von Studierenden (sowohl in der Lehrveranstaltung als auch außerhalb im Eigenstudium) zu bewältigendem Arbeitspensum. Auch für Praxis und Masterarbeit sind ECTS-Punkte zuzuweisen.

Das ECTS sieht für ein zweijähriges Masterstudiums die Zuweisung von 120 Punkten vor.

Für Vorlesungen mit Lehrveranstaltungsprüfungen sowie für Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter sind die ECTS-Punkte gesondert ausgewiesen. Ist eine Lehrveranstaltung mit immanentem Prüfungscharakter Teil der Lehrveranstaltungen eines Prüfungsfaches, so sind die für diese Lehrveranstaltung ausgewiesenen Punkte in der Gesamtzahl der Punkte für dieses Fach enthalten.

Die ECTS-Punkte werden folgendermaßen auf Pflichtfächer, Wahlfächer, Praxis und Masterarbeit aufgeteilt:

Pflicht-

Wahl-

Praxis

Masterarbeit

Gesamt

fächer

fächer

64

13

13

30

120

 

3. Das Masterstudium

3.1 Stundenausmaß

In den 4 Semestern des Masterstudiums sind Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 67 Semesterstunden vorgesehen. Zusätzlich ist eine Projektmitarbeit im Ausmaß von insgesamt 4 Semesterstunden zu absolvieren und eine Masterarbeit anzufertigen. Darüber hinaus sind zwei jeweils vierwöchige Pflichtpraxen zu absolvieren.

3.2 Pflichtfächer des Masterstudiums

Titel

SSt

ECTS

Molekularbiologie

6

8

Biomedizin und Biotechnologie

15

15

Labortierkunde

17

20

Biomedizinische Ökonomie

3,5

3,5

Biochemie

1

1

Pathologie

1

1

Virologie

2

2

Bakteriologie

2

2

Parasitologie

1

1

Immunologie

1

1

Didaktik

4,5

4,5

Gesamt

54

59

13 SSt Wahlfächer

13

13

Summe Lehrveranstaltungen

67

72

Projektmitarbeit

4

5

8 Wochen Praxis

22

13

Masterarbeit

30

30

Summe

123

120

 

3.3 Empfohlene Semestereinteilung

1. Semester

 

 

 

 

 

 

 

akademische Stunden

 

 

 

 

 

Titel

VO

KV

SE

UE

SSt

ECTS

Molekularbiologie

 

 

 

 

 

 

Spezielle Molekularbiologie

45

 

 

 

3

5*

Molekulare Bioanalytik

 

15

 

 

1

1

Biomedizin und Biotechnologie

 

 

 

 

 

 

Molekulare Quantifizierungsmethoden in der Biomedizin

 

15

 

15

2

2

Molekulare Genetik und Biomedizin

 

15

 

 

1

1

Tiermodelle in der Biomedizin

 

15

 

 

1

1

Proteomics

 

15

 

 

1

1

Aktuelle Themen aus Biomedizin und Biotechnologie VII

 

 

15

 

1

1

Labortierkunde

 

 

 

 

 

 

Spezielle Labortierkunde

30

 

 

 

2

4*

Gesetzliche Grundlagen der Labortierkunde

 

15

 

 

1

1

Biomedizinische Ökonomie

 

 

 

 

 

 

Angewandte Biomedizinische Ökonomie

 

22,5

 

 

1,5

1,5

Biochemie

 

 

 

 

 

 

Vergleichende Biochemie der Tiere

 

15

 

 

1

1

Didaktik

 

 

 

 

 

 

Wissenschaftliche Problemlösungsansätze

 

22,5

 

 

1,5

1,5

Advanced Conversational English

 

30

 

 

2

2

Praktische Erfahrung in der Forschung

 

 

 

 

 

 

Projektmitarbeit V

 

 

 

60

4

5

Gesamt

75

180

15

75

23

28

*ECTS Credits werden erst nach bestandener Prüfung zugeteilt

2. Semester

 

 

 

 

 

 

 

akademische Stunden

 

 

 

 

 

Titel

VO

KV

SE

UE

SSt

ECTS

Molekularbiologie

 

 

 

 

 

 

Spezielle Genregulation

 

15

 

 

1

1

Spezielle Entwicklungsbiologie

 

 

15

 

1

1

Biomedizin und Biotechnologie

 

 

 

 

 

 

Aktuelle Themen aus Biomedizin und Biotechnologie VIII

 

 

15

 

1

1

Strukturanalyse in der Biomedizin

 

15

 

 

1

1

Molekulare Genetik und Biomedizin

 

15

 

 

1

1

Labortierkunde

 

 

 

 

 

 

Krankheiten und Zoonosen

 

30

 

 

2

2

Transgene Tiermodelle und Reproduktionsbiologie

 

30

 

 

2

2,5

Anästhesie, Analgesie und Euthanasie

30

 

 

30

4

4*

Zucht von Labortieren

 

30

 

 

2

2

Planung von Versuchen mit Labortieren

 

15

 

 

1

1

Ersatz- und Ergänzungsmethoden

 

45

 

 

3

3

Biomedizinische Ökonomie

 

 

 

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen in der Biomedizin

 

30

 

 

2

2

Didaktik

 

 

 

 

 

 

Advanced Scientific English

 

15

 

 

1

1

Praktische Erfahrung in der Forschung

 

 

 

 

 

 

4 Wochen Praxis

 

 

 

165

11

6,5

Gesamt

30

240

30

195

33

29

*ECTS Credits werden erst nach bestandener Prüfung zugeteilt

3. Semester

 

 

 

 

 

 

 

akademische Stunden

 

 

 

 

 

Titel

VO

KV

SE

UE

SSt

ECTS

Biomedizin und Biotechnologie

 

 

 

 

 

 

Spezielle Statistik in der Biomedizin

 

15

 

15

2

2

Spezielle Bioinformatik in der Biomedizin

 

30

 

 

2

2

Aktuelle Themen aus Biomedizin und Biotechnologie IX&X

 

 

30

 

2

2

Virologie

 

 

 

 

 

 

Molekularbiologie der Viren

 

30

 

 

2

2,5

Bakteriologie

 

 

 

 

 

 

Molekularbiologie der Bakterien

 

15

 

 

1

1

Bakterium-Wirt Interaktionen

 

 

15

 

1

1

Parasitologie

 

 

 

 

 

 

Molekularbiologie der Parasiten

 

15

 

 

1

1

Immunologie

 

 

 

 

 

 

Immunologie und Vakzinierung

 

15

 

 

1

1

Pathologie

 

 

 

 

 

 

Molekulare Neuropathologie

 

 

15

 

1

1

Praktische Erfahrung in der Forschung

 

 

 

 

 

 

4 Wochen Praxis

 

 

 

165

11

6,5

Gesamt

0

120

60

180

24

20

*ECTS Credits werden erst nach bestandener Prüfung zugeteilt

 

4. Semester

 

 

 

 

 

 

 

akademische Stunden

 

 

 

 

 

Titel

VO

KV

SE

UE

SSt

ECTS

Masterarbeit

 

 

 

 

 

 

Masterarbeit

 

 

 

 

30

30

Gesamt

0

0

0

0

30

30

 

 

4. Prüfungsordnung des Masterstudiums

4.1 Prüfungsfächer

4.1.1 Eine schriftliche Prüfung aus Spezieller Molekularbiologie

4.1.2 Eine schriftliche Gesamtprüfung aus dem Fach Labortierkunde

4.1.3 Eine mündliche Masterprüfung im Fachgebiet der Masterarbeit sowie zwei weiteren Fächern des Masterstudiums

4.2 Voraussetzungen für die Zulassung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen

Die positive Absolvierung der unter Punkt 4.1.1 bis 4.1.2 genannten Prüfungen ist Voraussetzung für den Beginn der Masterarbeit.

5. Praxis

Die Praxen sind im 2. und 3. Semester zu absolvieren und umfassen jeweils insgesamt 4 Wochen (10 Semesterwochenstunden). Die Praxen können an der Veterinärmedizinischen Universität Wien, an auswärtigen Universitäten, und bei externen facheinschlägigen Institutionen (Untersuchungsanstalten; Privatfirmen) absolviert werden. Zum Nachweis der abgeleisteten Praxen dient eine Bestätigung der Institutionen, bei denen die Praxis abgeleistet wurde.

6. Masterarbeit

Die Masterarbeit kann nach dem Absolvieren der oben genannten Prüfungen vorgelegt werden.

Sie betrifft ein Thema aus den im Studiengang unterrichteten Fächern.

Die Masterarbeit umfasst entweder eine Arbeit im Umfang von 50 bis 100 A4 Seiten oder eine Arbeit, die geeignet ist für das Einreichen bei einem wissenschaftlichen Journal.

Es wird empfohlen, die während des Studienganges geleisteten Projektmitarbeit und Praxen in die Masterarbeit einfließen zu lassen, zu erweitern und kritisch zu evaluieren.

Die Beurteilung wird in Form von Noten (1 (sehr gut) bis 5 (nicht bestanden)) durchgeführt.

7. Abschluss des Masterstudiums

Nach Absolvieren der Pflichtlehrveranstaltungen (oder entsprechend angerechneter auswärtiger Lehrveranstaltungen) oder Erreichen von 120 ECTS-Punkten und der positiven Beurteilung der Masterarbeit gilt das Studium als abgeschlossen. Der Abschluss wird den Studierenden beurkundet.

Es berechtigt die Absolventinnen und den Absolventen den Titel Master rerum naturarum (Master rer. nat.) zu führen.

Das abgeschlossene Masterstudium aus Biomedizin und Biotechnologie berechtigt ein Doktoratsstudium oder PhD-Programm aufzunehmen und befähigt zur Berufsausübung in leitender Funktion in einem der unter 1.2 genannten Berufsfelder.

Der Vorsitzende des Senates:
o.Univ.Prof. Dr. Mathias Müller

 

65. Verlautbarung des "Curriculum of the PhD study programme at the University of Veterinary Medicine Vienna"

Curriculum of the PhD study programme

at the University of Veterinary Medicine Vienna

1. Objectives of the PhD programme

1.1. The PhD programme of the University of Veterinary Medicine Vienna is dedicated to the promotion of outstanding young scientists by participating in an internationally competitive research programme, members of the PhD programme are trained to develop personal and scientific skills required for scientific excellence.

1.2. The duration of the PhD programme is 3 years which is equivalent to 180 ECTS credits.

1.3. After successful completion of the PhD studies and following the PhD examination, the academic degree of "Doctor of Philosophy" (PhD) is awarded by the University of Veterinary Medicine Vienna.

2. Requirements for admission to the PhD programme

2.1. The PhD programme at the University of Veterinary Medicine Vienna is open to students who have successfully completed University studies (comprising 300 ECTS credits) in the field of Veterinary Medicine, Life Sciences or related disciplines.

2.2. Applicants have to document above-average academic performance. Their curriculum has to indicate special qualifications and motivation for scientific research.

2.3. The admission of outstanding students with a university degree comprising less than 300 ECTS credits is possible (§19 (2) 2 University Act 2002).

3. Admission to the PhD programme

3.1. The number of available positions within the PhD programme depends on the funding available with a maximum of 20 PhD students accepted per year.

3.2. The selection of participants is carried out by the PhD curricular committee (see 4.).

3.3. The study programme normally starts at the beginning of the winter semester (1 October).

3.4. The formal admission to the PhD programme at the University of Veterinary Medicine Vienna depends on a successful:

a) application procedure

b) selection procedure

3.5. The application documents are to be submitted to the chairperson of the PhD curricular committee and have to include the following documents:

- an informal application for a PhD position at the University indicating the personal qualifications and motivation for the PhD programme as well as the fields of scientific interest and expectations regarding the future professional career;

- a curriculum vitae, certificates as well as indications of the knowledge of English.

3.6. In the course of the selection procedure, in addition to the grade of the University degree, the personal motivation is of crucial importance. The scope of specific qualifications and motivation for scientific work is assessed in an interview with the PhD curricular committee and participating group leaders (supervisors) (see 4.).

3.7. The selected applicants will be invited to submit a final application which should include:

- a Letter of Recommendation by the supervisor (see 4.), specifying the topic of the research project, approval of scientific supervision, confirmation of the work place and financing of the research project;

- a detailed description of the planned research project presenting the most relevant aspects of the current state of research and the project scheme with a German and English title (in agreement with the supervisor); thus specifying the challenging nature of the research project and the expected scientific contribution;

- specification of the scientific field in which the PhD degree shall be obtained; this scientific area has to be within the scope of the University of Veterinary Medicine Vienna.

3.8. Based on the presented documents, the PhD curricular committee decides on the admission to the PhD programme and specifies the subject area for the PhD degree.

4. PhD Curricular Committee

4.1. The PhD curricular committee, appointed by the senate of the University of Veterinary Medicine Vienna, is the responsible curricular committee according to § 25 (8) 3 UG 2002.

4.2. The PhD curricular committee is composed of the Vice-Rector for Research, the Vice-Rector for Study Affairs plus six representatives of the University of Veterinary Medicine Vienna holding a venia docendi (including the speakers of ‘Doktoratskollegs’) and three PhD students.

4.3. The members of the PhD curricular committee are elected by the senate, following a proposal by the group members, for the period of one term of office; the PhD students propose three candidates from their midst. The committee is constituted by the Vice-Rector for Research and elects one faculty member from its midst as chairperson.

4.4. The PhD curricular committee approves the PhD advisory board of two persons for each PhD student. This board consists of the supervisor at the University of Veterinary Medicine Vienna and secondly a preferentially external scientist qualified for the subject area. The members of the PhD advisory board have a venia docendi or an equivalent scientific qualification. In case of several PhD students within the same subject area the respective PhD advisory board may consist of the same persons.

4.5. The PhD curricular committee decides on the allocation of PhD grants awarded by the University.

4.6. The PhD advisory board has the following tasks:

1) Teaching:

- Advice on the required course work

2) PhD project

- Supervision and individual guidance of the PhD students within the chosen subject area throughout the entire PhD programme,

- Evaluation of the PhD students throughout their studies by taking reports and examinations.

3) PhD thesis

- Supervision of the PhD thesis

- Evaluation of the PhD thesis

4.7. In case of joint doctoral programmes with other universities in or outside Austria or with research institutions not involved in the PhD programme at the University of Veterinary Medicine Vienna, the PhD curricular committee is authorized to decide on an individual basis. These arrangements have to exactly match the requirements of the PhD curriculum at the University of Veterinary Medicine Vienna.

5. Study contents

The study programme consists of scientific research, interdisciplinary research-oriented courses, subject-specific courses and presentations (see Annex 1). The curriculum is determined and announced by the PhD curricular committee in agreement with the University institutions involved in the PhD programme and in accordance with EU regulations. Interdisciplinary courses are specified by the PhD curricular committee; subject-specific courses are defined by the respective supervisor in agreement with the PhD student and announced in the course schedule.

The courses are mainly held by teaching staff of the University of Veterinary Medicine Vienna and complemented by visiting scientists. They are normally held in English. Courses of a graduate college may be part of the PhD programme. Adequate on-site courses at other institutions of post-secondary higher education as well as at other intra- or extramural institutions may equally be attended.

5.1. The PhD training encompasses the following parts:

a) course work (23 ECTS)

according to the recommendations of the PhD advisory board, the student attends courses with an equivalent of 23 ECTS credits. The courses can be taken either at the VUW or at other universities in or outside Austria. The courses aim at complementing and expanding the expertise of the PhD student.

b) seminar presentation

Every PhD student is requested to deliver annual public seminars.

c) teaching (2 ECTS)

PhD students are required to assist teaching at course(s) taught at the VUW. Preference is given to courses related to the topic of the PhD project.

d) PhD project (155 ECTS)

6. Supervision

6.1. The topic of the PhD thesis is proposed by the supervisor at the selection of PhD students.

6.2. Within the first month, the PhD student and the supervisor jointly propose a second, preferably external member of the PhD advisory board to the PhD curricular comittee for approval.

6.3. The PhD advisory board guides the PhD student throughout the PhD programme.

6.4. Every year, following the public seminar, the PhD advisory board meets and discusses the progress of the PhD programme. If required, additional meetings are held.

6.5. The PhD students are guided by their supervisors and hold a progress report meeting with their PhD advisory board at least twice a year. The PhD advisory board evaluates the students´ academic progress and briefly reports to the PhD curricular committee once a year.

6.6. The PhD advisory board advises the PhD students regarding their future professional career.

6.7. In case of premature termination of a project, a joint meeting between the PhD student, the supervising group and two members of the PhD curricular committee is held. The decision on further actions is taken by the PhD curricular committee thereafter by simple majority.

6.8. Supervision of the PhD student terminates after passing the PhD examination (see 10.). The final examination has to be taken five years after starting the PhD studies at the latest. In exceptional cases the PhD curricular committee may accept deviant regulations.

7. Scientific Colloquium

The PhD students are invited to a public colloquium by the PhD curricular committee once a year to present their state of research and the current stage of their scientific work. The form and contents of the presentation are assessed by the PhD advisory board.

8. Examinations

8.1. Interim evaluations

Oral interim evaluations are held twelve and 24 months after the start of the PhD studies, jointly with the first and second progress report meeting. The interim evaluation comprises topics from the research project and from the courses taken by the student and will be held by the PhD advisory board.

8.2. Prerequisites for admission to the PhD examination

After completion of the PhD programme, i.e. normally at the end of the third year, the PhD examination is held by the PhD advisory board. On signing up for the PhD examination, the PhD student has to provide the following documents:

1. Certificate about successful attendance in the courses and seminars according to the individual study programme

2. Completion of the interim evaluations;

3. A cumulative thesis must be submitted, provided that the student has published at least two publications as first author or shared first author in internationally acknowledged peer-reviewed journals. At least one publication has to be published in a high-ranking journal (Z1 journal according to the VUW internal ranking list). Accepted papers are equally considered. The publications have to be thematically related and complemented, in terms of a cumulative thesis, by a detailed description of the research topic, a comprehensive summary and a discussion of achieved results with a joint title in German or English. In the thesis the student has to indicate her/his contribution in planning, accomplishment, analysis and written documentation.

9. Assessment of the PhD thesis

The PhD curricular committee evaluates the PhD thesis based on the judgement of the PhD advisory board. The PhD curricular committee also collects an external expertise from a scientist who is not part of the PhD advisory board. The written expert opinions are independent of each other and include a concluding assessment of the thesis and a final grade (1-5).

10. PhD defense

10.1. The PhD defense (disputation) consists of a public presentation by the PhD student in English on the research project of at least 30 minutes, followed by a public discussion of the project of at least 15 minutes. The disputation should take at least 45 minutes, yet not exceeding 75 minutes. For the disputation the PhD curricular committee extends its PhD advisory board by the external expert of the written PhD thesis or by one member, respectively. On voting for the result, all members of the PhD advisory board are entitled to vote. In case the examination has been failed, two resits within a period of six months are possible. In case of a repeated insufficient performance, the PhD examination has been definitely failed. The PhD curricular committee is notified about the examination result.

10.2. Following the disputation the PhD curricular committee determines the overall result of the doctoral performance including a final grade (1-5) with regard to the assessment of both the thesis (see 9.) and the disputation.

11. Conferment of the academic degree of Doctor of Philosophy (PhD)

11.1. After successful completion of the PhD examination the University of Veterinary Medicine Vienna confers the academic degree of Doctor of Philosophy (PhD) on the student.

11.2. An official document in German and English on the conferment of the doctoral degree is issued.

11.3. The conferment entitles the graduate to hold the academic degree of PhD (Doctor of Philosophy).

12. Copying of the written thesis

12.1. The student is obliged to submit the written PhD thesis to the VUW electronically (on CD-ROM or equivalent) and in five printed copies prior to the conferment of the PhD degree. The PhD curricular committee may require technical adjustments prior to copying of the written PhD thesis.

12.2. The PhD curricular committee may allow for postponement of the publication, e.g. due to patent protection, of at utmost 6 months.

13. Annulment of the promotion performance

In case fundamental requirements for admission to the PhD studies have been violated or if the student has been found guilty of committing fraud during the study performance, the senate may annul the promotion performance.

14. Revocation of the PhD degree

The decision about potential revocation of the PhD degree is taken by the senate according to the underlying legal regulations.

Annex 1:

Distribution of ECTS credits:

Course work (planned individually for each student by the PhD advisory board) 23 ECTS

Teaching assistance 2 ECTS

Research work 155 ECTS

Total sum 180 ECTS

Der Vorsitzende des Senates:
o.Univ.Prof. Dr. Mathias Müller
 

66. Verlautbarung des Studienplans für den Universitätslehrgang „TierarzthelferInnen für Physiotherapie und Rehabilitation für Hunde"

Präambel

Physiotherapie am Tier gewinnt in der tierärztlichen Praxis zunehmend an Bedeutung.

Die Betreuung von gesunden Hunden zum Ziele der Leistungsverbesserung und der Steigerung des Wohlbefindens ist auch Nicht-TierärztInnen erlaubt, hingegen bleibt die selbständige Diagnostik und Therapie am Tier ausschließlich VeterinärmedizinerInnen vorbehalten. Auf tierärztliche Anweisung dürfen jedoch auch dafür ausgebildete Personen vorgegebene Therapiepläne am kranken Tier ausführen.

Der Universitätslehrgang dauert 3 Semester und schließt mit einem Zertifikat ab.

In 9 Block-Lehrveranstaltungen werden die TeilnehmerInnen in ausgewählten Teilbereichen der Physiotherapie am Hund unterwiesen.

Die Vortragenden kommen aus unterschiedlichen Bereichen der Veterinärmedizin und der Physiotherapie, wodurch eine angemessene Ausbildung - sowohl in Theorie als auch Praxis gesichert werden soll.

Beginn des Lehrganges: WS2006/2007

Die Teilnehmerzahl ist mit 20 Teilnehmern begrenzt.

Markterhebung

Zielgruppe:

Der Lehrgang richtet sich an Personen, die bereits unter tierärztlicher Supervision beruflich tätig sind. TierpflegerInnen (mit abgeschlossener Lehre oder AbsolventInnen der Tierpflegerschule) und TierarzthelferInnen (mit abgeschlossener Lehre) werden bevorzugt.

Marktsituation

Im In– und Ausland werden Personen ohne jedwede medizinische Vorbildung zu Tiermasseuren oder Tierenergetikern ausgebildet. Das Bedürfnis mit Tieren zu arbeiten ist bei vielen Menschen stark ausgeprägt.

Dieser Lehrgang bietet nun TierpflegerInnen und TierarzthelferInnen die Möglichkeit eigenständig Kompetenz zu erlangen und in Zusammenarbeit mit Tierärzten auch eine wirtschaftlich zufrieden stellende Tätigkeit im bisher gewohnten beruflichen Umfeld ausüben zu können.

Öffentlichkeitsarbeit und Marketing

Der Universitätslehrgang wird in fachspezifischen Zeitschriften über PR Artikel beworben.

Lehrgangsziel:

Die AbsolventInnen des Universitätslehrganges werden bevorzugt im Bereich Rehabilitation, Wiedererlangung und Erhaltung der Fitness und Hundetraining tätig sein. Dabei soll die notwendige Verbindung zwischen Theorie und Praxis in anwendungsorientierten Bereichen der Physiotherapie und Rehabilitationsmedizin hergestellt werden.

Gefordert sind:

Die Fähigkeit zur kontinuierlichen kritischen Analyse eigener Schlussfolgerungen sowohl im Behandlungsprozess als auch retrospektiv im Gespräch mit dem behandelnden Tierarzt

Die Fähigkeit zur Bearbeitung relevanter fachspezifischer Literatur und des kritischen Umgangs mit derselben

Die Fähigkeit zur eigenen Positionierung in der Zusammenarbeit mit allen am Behandlungsprozess Beteiligten und dabei die Demonstration einer entsprechenden fachlichen Kompetenz

Die Fähigkeit, Wissen selbständig zu erwerben, dieses zu interpretieren, zu verwalten und weiterzuvermitteln

Das Ziel dieses Universitätslehrgangs ist es, aufbauend auf bestehendem Wissen und entsprechender Berufserfahrung, die oben beschriebenen Fähigkeiten zu erweitern und zu vertiefen. Ein praxisorientierter und auf modernen Lehr- und Unterrichtsmethoden aufbauender Unterricht mit aktuellen Inhalten soll dabei den TeilnehmerInnen helfen, ein Höchstmaß an fachlicher Kompetenz in allen Teilbereichen zu erlangen.

Zulassung:

TierpflegerInnen und TierarzthelferInnen (mit abgeschlossener Lehre, AbsolventInnen der Tierpflegerschule), Personen mit abgeschlossener vergleichbarer Ausbildung wie PhysiotherapeutInnen, Krankenschwestern

Aufnahmeverfahren: Bewerbungsschreiben und Zulassungsgespräch mit einem Vertreter der Veterinärmedizinischen Universität (VizerektorIn für Lehre) und Dr. Sabine Mai. Bei gleicher Qualifikation entscheidet die Reihenfolge der Anmeldung.

Studienplan:

Art des Lehrprogramms: berufsbegleitend

Dauer und Einteilung des Lehrprogramms: 3 Semester, Beginn im WS 2006/2007

9 Module zu je 3 Tagen, das bedeutet: 27 Tage in 3 Semestern oder 3x3 Tage pro Semester

Stundenplan: Prinzipiell von 8:30-18.30 Uhr von Freitag bis Sonntag, die Lehrgangsleitung behält sich Änderungen vor ( 9 Lehreinheiten zu je 45 min., 4 Pausen)

Praktikum von 30 Arbeitstagen bei anerkanntem FTA für Physiotherapie und Rehabilitationsmedizin. Kann ab dem 5. Modul absolviert werden, auch in Blöcken. Die Liste der für das Praktikum zugelassenen Tierarztpraxen unterliegt Veränderungen, liegt der Kursleitung jedoch vor und kann jederzeit eingesehen werden.

Teilnehmerzahl begrenzt

Lehrveranstaltungsübersicht

TierarzthelferIn/TierpflegerIn/ Physiotherapie am Hund
Fächer SWS ECTS Vortragsstunden Praktikumstunden
Anatomie

2

4

30

Physiologie

2

4

30

Biomechanik

2

4

30

Massage

3

6

45

Trainingslehre

2

4

30

physiotherapeutische Anwendungen

2

4

30

Betreuung und Überwachung der Rehabilitation

2

4

30

Kommunikation

0,5

1

7

dokumentiertes Praktikum, Fallberichte

14,5

29

223

         
Summe

30

60

232

223

 

Prüfungsordnung:

Die Abschlußprüfung setzt sich aus einer schriftlichen Arbeit und einer praktischen Prüfung zusammen. Die Prüfungskommission besteht aus Mitgliedern der FTA Prüfungskommission für Physiotherapie und Rehabilitation. 3 Personen müssen zur Abhaltung der Prüfung anwesend sein.

Schriftlicher Teil:

Multiple Choice Test:

Umfang: 90 Fragen aus dem vorgetragenen Stoffgebiet.

Bearbeitungszeit 120 Minuten

Auswertung: Bei den Fragen sind mehrere richtige Antworten möglich. Werden mehr als die richtigen Antwortmöglichkeiten angezeichnet, gilt die Frage als gesamt falsch beantwortet. Werden die richtigen Antwortmöglichkeiten oder weniger angezeichnet, werden die richtigen Antworten gewertet. Je richtige Antwort wird 1 Punkt gegeben. Als bestanden wird dieser Prüfungsteil gewertet, wenn mindestens 60% der möglichen Punkte erzielt wurden.

Praktischer Teil: ist in zwei Teile unterteilt.

Teil I: Praktische Technikprüfung

Hierbei wird überprüft, ob praktische anatomische Kenntnisse vorhanden sind und die verschiedenen Behandlungstechniken verstanden und richtig umgesetzt werden können. Bestanden ist dieser Prüfungsteil, wenn er im Durchschnitt mit mindestens der Note ausreichend (4) bewertet wird.

Teil II: Praktische Prüfung zum Thema Untersuchung und Therapie

Anhand eines geschilderten oder tatsächlich vorliegenden Falles erfolgt die praktische Umsetzung der Therapie am Hund. Die Prüfer stellen vertiefende Fragen zur Überprüfung des Hintergrundwissens. Bestanden ist dieser Prüfungsteil, wenn er im Durchschnitt mit mindestens der Note ausreichend (4) bewertet wird.

Die Tiere, die zur Prüfung herangezogen werden, stammen aus den Praktikumspraxen oder werden von der Prüfungskommission bereit gestellt.

Vortragende

TierärztInnen, die die nötige Fachkompetenz erworben haben

PhysiotherapeutInnen und MasseurInnen aus dem humanmedizinischen und veterinärmedizinischen Bereich

Veranstaltungsort:

Der Lehrgang wird auf dem Gelände der Veterinärmedizinischen Universität Wien und in FTA- Praxen abgehalten. Die Raummiete ist in der Kalkulation berechnet.

Bei Bedarf behält sich die Lehrgangsleitung eine Verlegung vor.

Lehrgangsgebühr:

Die Gebühr für die Teilnahme am Universitätslehrgang beträgt € 3950.--. Diese Lehrgangsgebühr ist zur Gänze vor Beginn des Lehrgangs zu entrichten. Das gilt auch bei vorzeitigem Ausscheiden.

In begründeten Ausnahmefällen ist nach schriftlichem Ansuchen eine Teilzahlung in zwei Raten möglich.

Abschluss

TierarzthelferIn für Physiotherapie und Rehabilitation

Voraussetzungen für einen Abschluss sind:

Nachweisliche Teilnahme an allen Seminaren, max. 1 Modul darf versäumt werden. Die Nicht-Teilnahme an einem Modul befreit nicht von der schriftlichen Teilprüfung über das Stoffgebiet des versäumten Moduls.

Absolvierung eines Praktikums

Absolvierung einer schriftlichen Abschlussprüfung

Absolvierung einer praktischen Abschlussprüfung

Nach erfolgreicher Ablegung aller Prüfungen wird der positive Abschluss mit einem Zertifikat bestätigt.

Ablauf:

In 9 Modulen zu jeweils 3 Tagen werden die Teilnehmer mit den Grundbegriffen der Physiotherapie beim Hund unter Berücksichtigung tierspezifischer Verhaltensweisen vertraut gemacht.

Anatomie und Bewegungsphysiologie werden ebenso unterrichtet wie Massage, physikalische Modalitäten und Gerätekunde. Auf die objektive Evaluierung der erhobenen physiotherapeutischen Befunde wird großer Wert gelegt, ebenso auf die praktische Durchführung aller vorgetragenen Themen. Die TeilnehmerInnen werden die Möglichkeit haben, alle Therapieformen, sowohl an sich selbst als auch an Patienten, durchzuführen.

Die Absolvierung eines supervidierten Praktikums in speziell geschulten Lehrpraxen gibt den TeilnehmerInnen die Möglichkeit, den erarbeiten Stoff in seiner praktischen Anwendung umzusetzen.

Die verwendeten Geräte werden von Sponsoring – Firmen wie auch im Lehrgang Physiotherapie am Tier zur Verfügung gestellt und befinden sich auch in den Lehrpraxen. Die Hunde, die zum Üben benötigt werden gehören den Teilnehmern, den Vortragenden oder sind Patienten in den Lehrpraxen. Nachdem ihnen weder Zwang noch Schmerzen zugefügt werden, ist keine Tierversuchsgenehmigung ein zu holen.

Inhalt

Die einzelnen Themengebiete zeigen nicht die Einteilung der Blocklehrveranstaltungen an.

Allgemeine Anatomie / Physiologie

Herz-Kreislauf-System / Atmungssystem / Verdauungssystem / Lymphsystem/
Nervensystem

Gewebe

Physiologie des Bindegewebes

Passiver Bewegungsapparat

Allgemeine Anatomie des passiven Bewegungsapparates des Hundes

Aktiver Bewegungsapparat

Allgemeine Anatomie des aktiven Bewegungsapparates des Hundes (Gelenke, Sehnen, Bänder, Schleimbeutel)

Muskulatur des Hundes (Eigenmuskulatur, Gürtelmuskulatur)

Funktionelle Anatomie

Gangwerk/Körperbau des Hundes

Dynamik

Statik

Trainingslehre

Massage

Massage (Grifftechnik)

Klassische Massage am Hund

Myotensive Massage

Sehnen-, Bänder-, Aponeurosentechnik

Faszientechnik

Tapping

Lymphdrainage

Grifftechnik

Stresspunktmassage

Bewegungsübungen

Warm up/Cool down

Passive Bewegungsübungen am Hund

Aktive Bewegungsübungen am Hund

Propriozeptives Training

Isometrische Übungen

Dehnungsübungen

Elektrotherapie

Niederfrequenz

Mittelfrequente Ströme

Hochfrequente Ströme

Magnetfeld

Laser

TENS

Hydrotherapie

Rehabilitation

Aufgaben des Therapeuten – Aufgaben des Tierarztes

Kommunikation:

Kommunikation mit den behandelnden TierärztInnen

Kommunikation mit den KlientInnen

Präsentation der physiotherapeutisch erarbeiteten Befunde

 

Veranstalter und Organisator:

Veranstalter und Träger dieses Universitätslehrganges ist die Veterinärmedizinische Universität Wien, vertreten durch den/die VizerektorIn für Lehre. Die Durchführung des Lehrganges erfolgt in Kooperation mit Fr. Dr. Sabine Mai, FTA für Physiotherapie und Rehabilitationsmedizin.

Der Vorsitzende des Senates:
o.Univ.Prof. Dr. Mathias Müller
 

67. Änderung des Studienplans für das Diplomstudium der Studienrichtung Veterinärmedizin

Der Studienplan für das Diplomstudium der Studienrichtung Veterinärmedizin, verlautbart im Mitteilungsblatt vom 30. Juni 2005, 23. Stück, Punkt 68., wird geändert wie folgt:

Im Punkt 5.3. Empfohlene Semestereinteilung wird unter

2. Block: Organ-, Stoffwechsel- und Infektionskrankheiten

die Lehrveranstaltung „Einführung in die Klinische Pharmakologie" von der Lehrveranstaltung „Konversatorium“ in die Lehrveranstaltung „Vorlesung“ geändert und die Beschreibung der Lehrveranstaltung lautet nunmehr wie folgt:

Einführung in die Klinische Pharmakologie, VO 2 akademische Stunden, SSt 0,1


Punkt 6. Vertiefende Ausbildung wird geändert wie folgt:

Im Punkt 6.1.1. Kleintiermedizin wird die Pflichtlehrveranstaltung

„Ausgewählte Kapitel der Pathologie“ von der Lehrveranstaltung „Konversatorium“ in die Lehrveranstaltung „Vorlesung“ geändert und die Beschreibung der Lehrveranstaltung lautet nunmehr wie folgt:

Ausgewählte Kapitel der Pathologie, VO 15 akademische Stunden, SSt 1, Credits 1 

Punkt „6.4. Versuchstierkunde, experimentelle Medizin und Ersatzmethoden zu Tierversuchen“ entfällt.

Der Vorsitzende des Senates:
o.Univ.Prof. Dr. Mathias Müller

68. Ausschreibung von offenen Stellen

An der Veterinärmedizinischen Universität Wien gelangen die nachfolgend angeführten Stellen zur Besetzung. Bewerbungen sind schriftlich bis 21.7.2006 unter Anschluss der erforderlichen Nachweise sowie des Lebenslaufes und eines Fotos an die Personalabteilung der Veterinärmedizinischen Universität Wien zu richten. Termine für Vorstellungsgespräche sind direkt mit der angegebenen Einrichtung (Tel: 01 / 250 77/DW) zu  vereinbaren.

Department für öffentliches Gesundheitswesen in der Veterinärmedizin

Tierernährung (DW 3201)

eine halbe Stelle im Bereich des allgemeinen Universitätspersonals (Angestellte/r – Tierpfleger/in) - Ersatzkraft
Voraussetzung: Absolvierung der Tierpflegerschule oder gleichzuhaltende berufliche Ausbildung
Erwünscht wird: Erfahrung im Umgang mit Kleintieren
Arbeitszeit: Montag und Freitag jeweils 8 Stunden, Donnerstag 4 Stunden.

 Department für Nutztiere und Bestandsbetreuung

Geflügel, Reptilien, Fische und Bienen (DW 5151)

eine Stelle im Bereich des allgemeinen Universitätspersonals (Angestellte/r – techn. Assistent/in) - Ersatzkraft
Voraussetzung: Ausbildung zur MTA, CTA, BTA oder ähnliche Qualifikation
Erwünscht wird: Erfahrung im Umgang mit Infektionserregern sowie Arbeiten auf dem Gebiet der Zellkultur, molekularbiologische Grundkenntnisse, Teamgeist

 Klinisches Department für Kleintiere und Pferde

Chirurgie, Augen- und Zahnheilkunde (DW 5501)

eine Stelle eines/einer wissenschaftlichen Mitarbeiters/Mitarbeiterin (Angestellte/r)
Voraussetzung: abgeschlossenes Studium der Veterinärmedizin
Erwünscht wird: Erfahrung auf dem Gebiet der Pferdechirurgie, Interesse an Lehr- und Forschungstätigkeiten, nachgewiesene facheinschlägige Publikationstätigkeit, Bereitschaft zur Ableistung von Nacht- und Wochenenddiensten, Fähigkeit zur Kommunikation mit Pferdebesitzern, Englischkenntnisse.

Klinisches Department für Tierzucht und Reproduktion

Tierzucht und Genetik / ÖZBT (DW 5601/2801)

eine Stelle im Bereich des allgemeinen Universitätspersonals (Angestellte/r – Tierpfleger/in)
Voraussetzung: Erfolgreich abgeschlossene Lehre bzw. Fachschulausbildung zum/zur Tierpfleger/in
Erwünscht wird: Erfahrung im Bereich Labortierhaltung, Bereitschaft zur Fortbildung, Flexibilität, selbständige und verantwortungsbewusste Arbeitsweise, Erfahrung in der Zucht von Labornagern.

 Vizerektorat für Kliniken

Anstaltsapotheke (DW 1500)

eine Stelle im Bereich des allgemeinen Universitätspersonals (Apotheker/in im 10/10 Dienst)
Voraussetzung: abgeschlossenes Pharmaziestudium, Vertretungsberechtigung
Erwünscht wird: GMP-gerechtes Arbeiten, Erfahrung in Sterilherstellung, Flexibilität, sehr gute EDV-Kenntnisse, spätere Übernahme der Leitungsfunktion wird angestrebt.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und ein ausgewogenes Zahlenverhältnis zwischen den an der Universität tätigen Frauen und Männern gemäß § 41 Universitätsgesetz 2002 insbesondere beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei Unterrepräsentation von Frauen (weniger als 40%) werden Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber vorrangig aufgenommen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Die Bewerbungen sind gebührenfrei. Die Bewerber/innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

Der Rektor:
Wolf-Dietrich Freiherr von Fircks


Herausgeber und Verleger: Veterinärmedizinische Universität Wien
Redaktion: Dr. Ch. Schwabl, alle 1210 Wien, Veterinärplatz 1