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Amtssignatur

 

Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG.

 

Prüfung amtssignierter elektronischer Dokumente
Die Echtheit amtssignierter elektronischer Dokumente kann im Internet unter der Adresse
https://www.signaturpruefung.gv.at geprüft werden.
 
Verifizierung amtssignierter Papierausdrucke im Sinne des § 20 E-GovG
Die Prüfung erfolgt durch Vorlage des Dokuments bei der ausstellenden  Behörde.