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Kreis der begünstigten behinderten Menschen

Im Berufsleben kann es von Vorteil sein, wenn Menschen mit Behinderungen dem Kreis der begünstigten behinderten Menschen angehören. Begünstigte behinderte Menschen haben unter anderem Anspruch auf besondere Förderungen, besonderen Kündigungsschutz und – sofern dies im Kollektivvertrag, Dienstrecht oder in Betriebsvereinbarungen vorgesehen ist – Anspruch auf Zusatzurlaub.

ArbeitgeberInnen können bei der Beschäftigung von begünstigten behinderten ArbeitnehmerInnen Förderungen beziehen und Steuerbegünstigungen in Anspruch nehmen; auch die Zahlung der Ausgleichstaxe fällt weg.

Die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten behinderten Menschen kann bei der zuständigen Landesstelle des Sozialministeriumservice gestellt werden. Voraussetzung ist ein Grad der Behinderung von mindestens 50%. Die Feststellung des Grades der Behinderung erfolgt durch ärztliche Sachverständige des Sozialministeriumservice. Für den Begünstigtenstatus ist außerdem die österreichische Staatsbürgerschaft Voraussetzung.

Vorteile für Personen im Kreis der begünstigten behinderten Menschen sind Förderungen im Beruf, Arbeitsplatzadaptierungen, berufliche Aus- und Weiterbildung, besonderer Kündigungsschutz, Anspruch auf Zusatzurlaub und weitere Begünstigungen, wie zum Beispiel ermäßigte Fahrpreise in öffentlichen Verkehrsmitteln oder eine kostenlose Autobahnvignette.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Website der Arbeiterkammern:

Link zur Arbeiterkammer