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Voraussetzungen zur Abgabe von Samen an Stutenhalter

Sofern der Samen zur Abgabe an (andere) Stutenhalter und zum Versand in andere EU-Länder vorgesehen ist, gelten laut Tierzuchtgesetz die folgenden Bedingungen (gem. EU-Richtlinie (RL 92/65/EWG):

  • Der Hengst darf mind. 30 Tage vor der Samenentnahme nicht im Natursprung gedeckt haben.
  • Der Hengst wurde zumindest in den 30 Tagen vor der Spermagewinnung ausschließlich in Betrieben gehalten, in denen keine Pferde klinische Anzeichen von Infektiöser Pferdearteritis zeigten.
  • Der Hengst wurde zumindest in den 60 Tagen vor der Spermagewinnung ausschließlich in Betrieben gehalten, in denen keine Pferde klinische Anzeichen von Ansteckender Gebärmutterentzündung (CEM) zeigten.
  • Der Hengst muss 14 Tage nach der Spermagewinnung (Tiefgefriersamen) zu einer vorgeschriebenen Abschlussuntersuchung nochmals an die Klinik kommen. In Ausnahmefällen kann diese Untersuchung auch durch den Haustierarzt erfolgen, das exakte Vorgehen muss aber mit der Stationsleitung detailliert abgesprochen werden.