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Mitteilungsblatt der Veterinärmedizinischen Universität Wien

Studienjahr 2017/2018 - Ausgegeben am 01.08.2018 - 30. Stück

83. Ausschreibung von Leistungsstipendien der Veterinärmedizinischen Universität Wien für das Studienjahr 2017/2018

Leistungsstipendien für Studierende dienen zur Anerkennung hervorragender Studienleistungen eines ordentlichen Studiums. Studierende, welche die folgenden Ausschreibungsbedingungen erfüllen, werden eingeladen, sich um ein Leistungsstipendium zu bewerben.

Ein Leistungsstipendium darf im Einzelfall für ein Studienjahr EUR 750,- nicht unterschreiten und € 1.500,- nicht überschreiten.

Über die Vergabe und die Anzahl der zu vergebenden Stipendien entscheidet, nach Maßgabe der vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung  zugewiesenen Mittel, die Vizerektorin für Lehre.

Ist die Anzahl der Bewerbungen, welche die genannten Voraussetzungen erfüllen, größer als die Anzahl der zu vergebenden Stipendien, wird eine Reihung der BewerberInnen vorgenommen. Die Zuerkennung erfolgt an jene BewerberInnen, die im Beurteilungszeitraum die besten Studienleistungen – beurteilt nach dem Notendurchschnitt und der absolvierten Fachprüfungen – erbracht haben.

Auf Zuerkennung besteht auch bei Vorliegen der Voraussetzungen kein Rechtsanspruch.

Bewerbungsvoraussetzungen:

  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder gemäß § 4 StudFG gleichgestellte Ausländer und Staatenlose
  • Ordentliche/r Studierende/r an der Veterinärmedizinischen Universität Wien
  • Einhaltung der Anspruchsdauer (umfasst grundsätzlich die zur Absolvierung von  Diplomprüfungen, Bakkalaureatsprüfungen, Magisterprüfungen, Rigorosen oder anderen das Studium oder den Studienabschnitt abschließenden Prüfungen vorgesehene Studienzeit zuzüglich eines weiteren Semesters) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe nach § 19 StudFG (das sind: Krankheit des Studierenden, wenn sie durch fachärztliche Bestätigung nachgewiesen wird; Schwangerschaft der Studierenden und jedes unvorhergesehene oder unabwendbare Ereignis, wenn die Studierende / den Studierenden daran kein  Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft).
  • Ein gewichteter Notendurchschnitt der für das Studium maßgeblichen Prüfungen im Studienjahr 2017/2018 (das ist von 01.10.2017 bis 30.09.2018) von nicht schlechter als 1,300.

Für das Diplomstudium Veterinärmedizin gilt noch folgende zusätzliche Regelung:

Eine Studienleistung von mindestens 34 ECTS-Punkten.

Für Doktoratsstudien gilt folgende zusätzliche Regelung:

eine abgeschlossene Dissertation, die mit „Sehr gut“ beurteilt wurde.

Der Bewerbung sind anzuschließen:

  • Ein Studienerfolgsnachweis über das Studienjahr 2017/2018
  • Nachweise über allfällige Studienzeitverzögerungen gem. § 19 StudFG
  • Nachweis über die Staatsbürgerschaft

Die BewerberInnen werden gebeten, darauf zu achten, die Bewerbungsunterlagen nicht zu früh in der Studienabteilung abzugeben, da ausschließlich die Prüfungen berücksichtigt werden können, die auf dem beigelegten Studienerfolgsnachweis aufscheinen.

Bewerbungsfrist für das Studienjahr 2017/2018: 10.09. - 12.10.2018

Das Formblatt für die Bewerbung ist in der Studienabteilung während der Parteienverkehrszeiten abzugeben. Es steht auf der Homepage zur Verfügung.

Anträge, welche außerhalb dieser Frist einlangen, werden nicht berücksichtigt!

Alle BewerberInnen werden von der Zuerkennung oder Ablehnung eines Leistungsstipendiums verständigt.

 

Ao. Univ.-Prof. Dr. Sibylle Kneissl
Vizerektorin für Lehre

84. Ausschreibung von Förderungsstipendien der Veterinärmedizinischen Universität Wien für das Kalenderjahr 2018

Förderungsstipendien dienen der Förderung noch nicht abgeschlossener wissenschaftlicher Arbeiten (Diplomarbeiten, Masterarbeiten und Dissertationen) von Studierenden ordentlicher Studien.

Zweck der Förderungsstipendien ist die finanzielle Hilfestellung für Studierende bei der Anfertigung finanziell besonders aufwändiger wissenschaftlicher Arbeiten, deren Erstellung einen deutlich über das durchschnittliche Maß hinausgehenden Aufwand verursacht, z.B. Auslandsaufenthalte, aufwändige Literatursuche oder empirische Erhebungen, die für die Durchführung der Arbeit erforderlich sind. Nicht gefördert werden die Kosten der physischen Erstellung der Arbeit (z.B. Schreibarbeiten, Bindearbeiten, Kopier- und Telefonkosten, Papierverbrauch) bzw. Aufwendungen für allgemeine Arbeitsmittel, die auch anderen Verfassern wissenschaftlicher Arbeiten regelmäßig zur Last fallen (z.B. PC, Büromaterial) sowie Aufwendungen, die aus dem Etat der betreuenden Einrichtung bestritten werden. Ausgaben die unter „Sonstiges“ geführt werden, können ebenfalls nicht berücksichtigt werden.

Die Höhe eines einzelnen Förderungsstipendiums beträgt mindestens EUR 750,- und höchstens EUR 3.600,-. Die Anzahl der zu vergebenden Stipendien hängt von der Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel ab. Auf Zuerkennung eines Förderungsstipendiums besteht auch bei Vorliegen der Bewerbungsvoraussetzungen kein Rechtsanspruch. Für ein und dieselbe Leistung (Arbeit) kann nur einmal ein Förderungsstipendium gewährt werden.

Bewerbungsvoraussetzungen:

a) Anspruch auf Studienbeihilfe haben österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger oder gemäß § 4 StudFG gleichgestellte Ausländer und Staatenlose

b) Ordentliche Studierende oder ordentlicher Studierender an der Veterinärmedizinischen Universität Wien

c) Einhaltung der Anspruchsdauer (§ 18 StudFG) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (§ 19 StudFG)

Der Bewerbung sind folgende Nachweise beizulegen:

  1. Eine Beschreibung der noch nicht abgeschlossenen wissenschaftlichen Arbeit.
  2. Eine Kostenaufstellung und ein Finanzierungsplan.
  3. Mindestens ein Gutachten einer/s habilitierten Universitätslehrerin/s zur Kostenaufstellung und      darüber, ob die/der Studierende in der Lage sein wird, die Arbeit mit überdurchschnittlichem Erfolg durchzuführen.
  4. Eine schriftliche Verpflichtung der Bewerberin / des Bewerbers, nach Abschluss der Arbeit einen Bericht über die widmungsgemäße Verwendung des Förderungsstipendiums vorzulegen.
    Wird der Bericht bis zum Ende des Studiums nicht vorgelegt, so kann das Förderungsstipendium zurückgefordert werden.
  5. Eine von der Bewerberin / vom Bewerber ausgestellte Bestätigung, dass keine Kosten von anderen Institutionen übernommen werden.
  6. Nachweis der österreichischen Staatsbürgerschaft, bzw. Nachweise betreffend Gleichstellung.
  7. Bewerbungen, die nicht vollständig sind (Punkt 1-6), können nicht bearbeitet werden, da es nicht möglich ist, sich ein vollständiges Bild der Bewerbungslage zu verschaffen. Mit Verbesserungen verbundene Zeitverzögerung oder eine Fristversäumnis geht zu Lasten der Bewerberin/ des Bewerbers.

Das Formblatt für die Bewerbung steht auf der Homepage zur Verfügung.

Anträge, welche außerhalb dieser Frist einlangen, werden nicht berücksichtigt.

Bewerbungen sind im Studienreferat der Veterinärmedizinischen Universität Wien abzugeben.

Bewerbungsfrist für das Kalenderjahr 2018: 10.09. - 12.10.2018

Alle Bewerberinnen und Bewerber werden schriftlich von der Zuerkennung oder Ablehnung ihres Antrages verständigt.

Ao. Univ.-Prof. Dr. Sibylle Kneissl
Vizerektorin für Lehre

85. Ausschreibung von offenen Stellen

An der Veterinärmedizinischen Universität Wien gelangen die nachfolgend angeführten Stellen zur Besetzung. Die Bewerbungen sind unter Angabe der Kennzahl bevorzugt per E-Mail bzw. per Post an die Personalabteilung der Veterinärmedizinischen Universität Wien, Veterinärplatz 1, 1210 Wien, zu übermitteln. Termine für Vorstellungsgespräche sind direkt mit der angegebenen Einrichtung zu vereinbaren.
E-Mail an Personalabteilung senden

UniversitätsassistentIn - Anästhesiologie und perioperative Intensivmedizin

  • Einstufung: Postdoc/B1
  • Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden
  • Dauer des Dienstverhältnisses: befristete Karenzvertretung ab 02.12.2018
  • Bewerbungsfrist: 24.08.2018

Details zur Stellenausschreibung UniversitätsassistentIn - Anästhesiologie und perioperative Intensivmedizin

Resident zur Ausbildung zum Diplomate des European College of Poultry Veterinary Science

  • Einstufung: B1
  • Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden
  • Dauer des Dienstverhältnisses: 3 Jahre ab 01.10.2018
  • Bewerbungsfrist: 15.09.2018

Details zur Stellenausschreibung Resident zur Ausbildung zum Diplomate des European College of Poultry Veterinary Science

UniversitätsassistentIn - Institut für Fleischhygiene

  • Einstufung: B1
  • Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden
  • Dauer des Dienstverhältnisses: 4 Jahre mit Option auf Verlängerung
  • Bewerbungsfrist: 24.08.2018

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UniversitätsassistentIn - Institut für Parasitologie

  • Einstufung: Postdoc/B1
  • Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden
  • Dauer des Dienstverhältnisses: 4 Jahre
  • Bewerbungsfrist: 31.08.2018

Details zur StellenausschreibungUniversitätsassistentIn - Institut für Parasitologie

UniversitätsassistentIn - Vergleichende Kognitionsforschung

  • Einstufung: Postdoc/B1
  • Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden
  • Dauer des Dienstverhältnisses: 4 Jahre
  • Bewerbungsfrist: 24.08.2018

Details zur Stellenausschreibung UniversitätsassistentIn - Vergleichende Kognitionsforschung

PhD-StudentIn - Geflügelmedizin

  • Einstufung: B1
  • Beschäftigungsausmaß: 30 Wochenstunden
  • Dauer des Dienstverhältnisses: 4 Jahre
  • Bewerbungsfrist: 31.08.2018

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PhD-StudentIn - Geflügelmedizin

  • Einstufung: B1
  • Beschäftigungsausmaß: 30 Wochenstunden
  • Dauer des Dienstverhältnisses: 4 Jahre
  • Bewerbungsfrist: 31.08.2018

Details zur Stellenausschreibung PhD-StudentIn - Geflügelmedizin

PhD-StudentIn - Institut für Immunologie

  • Einstufung: B1
  • Beschäftigungsausmaß: 30 Wochenstunden
  • Dauer des Dienstverhältnisses: 4 Jahre
  • Bewerbungsfrist: 15.09.2018

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Studentische/r MitarbeiterIn - Institut für Topographische Anatomie

  • Einstufung: C
  • Beschäftigungsausmaß: 10 Wochenstunden im WS, 15 Wochenstunden im SS
  • Dauer des Dienstverhältnisses: 01.10.2018-30.09.2019
  • Bewerbungsfrist: 10.09.2018

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medizinische Fachkräfte/AssistentInnen - Anästhesiologie und perioperative Intensivmedizin 

  • Einstufung: IIb/IIIa

  • Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden

  • Dauer des Dienstverhältnisses: befristete Karenzvertretung bis 31.12.2018

  • Bewerbungsfrist: 22.08.2018

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TierpflegerIn  - Kleintierchirurgie

  • Einstufung: IIa

  • Beschäftigungsausmaß: 30 Wochenstunden

  • Dauer des Dienstverhältnisses: befristete Karenzvertretung ab 01.09.2018

  • Bewerbungsfrist: 22.08.2018

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technische/r bzw. medizinisch/technische/r AssistentIn - Geflügelmedizin

  • Einstufung: IIIa/IIIb

  • Beschäftigungsausmaß: 30 Wochenstunden

  • Dauer des Dienstverhältnisses: befristete Ersatzkraft

  • Bewerbungsfrist: 30.08.2018

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technische/r AssistentIn - Institut für Physiologie, Pathophysiologie und Biophysik

  • Einstufung: IIIa/IIIb

  • Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden

  • Dauer des Dienstverhältnisses: unbefristet

  • Bewerbungsfrist: 22.08.2018

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TierpflegerIn - Institut für Tierzucht und Genetik

  • Einstufung: IIa

  • Beschäftigungsausmaß: 20 Wochenstunden

  • Dauer des Dienstverhältnisses: befristete Karenzvertretung ab sofort

  • Bewerbungsfrist: 22.08.2018

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biomedizinische/r AnalytikerIn - Institut für Pathologie und gerichtliche Veterinärmedizin

  • Einstufung: IIIb

  • Beschäftigungsausmaß: 25 Wochenstunden

  • Dauer des Dienstverhältnisses: befristete Karenzvertretung bis 14.08.2019

  • Bewerbungsfrist: 22.08.2018

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MitarbeiterIn E-Learning und Neue Medien - Vizerektorat für Lehre

  • Einstufung: IVa

  • Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden

  • Dauer des Dienstverhältnisses: unbefristet

  • Bewerbungsfrist: 31.08.2018

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IT-MitarbeiterIn - IT-Services

  • Einstufung: IVa

  • Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden

  • Dauer des Dienstverhältnisses: 4 Jahre

  • Bewerbungsfrist: 22.08.2018

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RedakteurIn (Schwerpunkt Social Media) - Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation

  • Einstufung: IIIb/IVa

  • Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden

  • Dauer des Dienstverhältnisses: unbefristet

  • Bewerbungsfrist: 31.08.2018

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Für das Rektorat:
Ao. Univ.-Prof. Dr. Petra Winter

Herausgeberin und Verlegerin: Veterinärmedizinische Universität Wien (Vetmeduni Vienna)
Redaktion: Dr. Christian Schwabl, alle 1210 Wien, Veterinärplatz 1