Der Nationalrat hat am 24.09.2008 die Änderung der Studienbeitragsregelung beschlossen, welche im Jänner in Kraft getreten ist. Der Studienbeitrag wurde dabei nicht allgemein abgeschafft, wie oft in den Medien vermittelt wird, sondern es wurde eine Reihe von Befreiungs- und Erlassgründen geschaffen. Dadurch kommt kommt es teilweise zu wesentlichen Änderungen:
- Der Beitrag ist abhängig von der Einhaltung der Regelstudienzeit plus zwei Toleranzsemester (bei Diplomstudien pro Abschnitt), der Staatsbürgerschaft und dem Zeitpunkt der Einzahlung.
- Die Höhe des Studienbeitrags wurde mit € 363,36 vereinheitlicht und große Gruppen von Studierenden sind entweder vom Beitrag befreit oder können einen Antrag auf Erlass stellen.
Mehr dazu finden Sie im Dokument "Info Studiengebühren 2" (PDF, 40 kb).