Diese 2008 beschlossene Studiengebührenregelung wurde vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben und von der Bundesregierung nicht zeitgerecht repariert. Der Veterinärmedizinischen Universität Wien entgehen dadurch Einnahmen von jährlich 224.000 Euro.
Alle Einnahmen durch die Wiedereinführung der Studiengebühren kommen der Lehre zugute. Ein Teil der Einnahmen fließt in einen Sozialfonds, der von der HochschülerInnenschaft der Veterinärmedizinischen Universität Wien für besondere Härtefälle errichtet wird.
„In Anbetracht der kritischen finanziellen Situation der Universitäten können wir es uns nicht erlauben, auf Einnahmen zu verzichten. Die Universitäten brauchen aber Rechtssicherheit, daher appelliere ich einmal mehr an die Politik, die rechtliche Situation zu klären“, betont Rektorin Sonja Hammerschmid.