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Für Fragen und Anmeldungen wenden Sie sich bitte an den diensthabenden Assistenten der Universitätsklinik für Schweine. 

T +43 664 60257 6855

Für die Diagnostik einer Bestandsproblematik hat es sich als sinnvoll erwiesen, mindestens drei, lebende, typisch erkrankte und nicht vorbehandelte Schweine an die Klinik zu überstellen. Natürlich ist dies im Falle von akuten Krankheitsfällen, oder Krankheiten, bei denen zeitversetzt immer nur einzelne Tiere die Symptomatik zeigen, nicht immer möglich. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Möglichkeiten einer aussagekräftigen Diagnostik maßgeblich durch die Auswahl der Tiere, die Vorbehandlung und auch dem Erhaltungszustand (bei toten Tieren) beeinflusst werden.

Anmeldung und Einlieferung

Jedes Schwein muss vor der Einlieferung an die Vetmeduni bei der Universitätsklinik für Schweine telefonisch angemeldet werden.

Siehe bitte Rufbereitschaft

Jegliche Beratung erfolgt nur in Rücksprache mit der/dem bestandsbetreuenden Tierärztin/Tierarzt. Die Einlieferung sollte wochentags zu den Dienstzeiten (08:00-16:00 Uhr) erfolgen.

Bitte teilen Sie uns mit, ob der Betrieb Mitglied des Tiergesundheitsdienstes ist. 

Transport der Schweine

Der Transport zur Universitätsklinik kann durch den Tierbesitzer oder andere beteiligte Personen organisiert, oder nach Verfügbarkeit durch die uniinterne Tierrettung durchgeführt werden. Bei privaten Transporten müssen die Schweine von einem Viehverkehrsschein begleitet werden. Im Falle der Abholung durch die uniinterne Tierrettung wird ein Voraufnahmeschein vom Tierrettungsfahrer mitgeführt, zudem muss immer ein Viehverkehrsschein ausgefüllt und beigelegt werden. 

ACHTUNG: Ein Transport von festliegenden oder toten Schweinen durch die uniinterne Tierrettung ist nicht möglich.

Auskünfte zu den Patienten

Die Ergebnisse aller Untersuchungen werden der/dem bestandsbetreuenden Tierärztin/Tierarzt zeitnah mitgeteilt. Weitere diagnostische Schritte werden gemeinsam besprochen. Abschließend werden die Befunde in einem Arztbrief zusammengefasst. Der Arztbrief und alle schriftlichen Befunde werden der/dem bestandsbetreuenden Tierärztin/Tierarzt übermittelt.