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Mitteilungsblatt der Veterinärmedizinischen Universität Wien

Studienjahr 2016/2017 - Ausgegeben am 24.10.2016 - 2. Stück

3. Kundmachung der Betriebsratswahl 2016 für das wissenschaftliche Universitätspersonal der Veterinärmedizinischen Universität Wien

Kundmachung des Wahlvorstandes für die Betriebsratswahl 2016 des wissenschaftlichen Universitätspersonals der Veterinärmedizinischen Universität Wien über die Wahl des Betriebsrates des wissenschaftlichen Universitätspersonals im Betrieb Veterinärmedizinische Universität Wien:

  1. In den Betriebsrat des wissenschaftlichen Universitätspersonals sind 11 Mitglieder zu wählen.
  2. Die Liste der Wahlberechtigten liegt nebst einem Abdruck der Betriebsrats-Wahlordnung 1974 in der geltenden Fassung in der Personalabteilung der Veterinärmedizinischen Universität Wien zur Einsicht für alle im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer auf.
  3. Einwendungen gegen die Wählerliste können von jeder/jedem einzelnen im Betrieb beschäftigten wahlberechtigten Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer bis zum 31. Oktober 2016 bei der/dem unterzeichneten Vorsitzenden des Wahlvorstandes eingebracht werden; verspätet eingebrachte Einwendungen bleiben unberücksichtigt.
  4. Wahlvorschläge, welche die Wahlwerberinnen/Wahlwerber genau bezeichnen müssen, sind ab Wahlkundmachung schriftlich bis zum 2. November 2016 bei einem Mitglied des Wahlvorstandes einzureichen. Verspätet eingebrachte Wahlvorschläge bleiben unberücksichtigt. Jeder Wahlvorschlag muss ein Verzeichnis von höchstens doppelt so vielen Wahlwerberinnen/Wahlwerbern, als Mitglieder des Betriebsrates zu wählen sind, enthalten. Ein Wahlvorschlag ist nur dann gültig, wenn er von mindestens 15 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern unterfertigt ist; hierbei werden auf die erforderliche Anzahl von Unterschriften die allfälligen Unterschriften von Wahlwerberinnen/Wahlwerbern nur bis zu einer Höhe von 7 angerechnet. Eine/Einer der Unterzeichnerinnen/Unterzeichner des Wahlvorschlages ist als Vertreterin/Vertreter desselben anzuführen. Der Wahlvorschlag ist mit einer unterscheidenden Bezeichnung (Fraktions-, Listenname) zu versehen.
  5. Die zur Wahlhandlung zugelassenen Wahlvorschläge werden vom 11. November 2016 bis zum Wahltag an der Amtstafel der Veterinärmedizinischen Universität Wien, Erdgeschoß Gebäude CB, zur Einsicht der Wahlberechtigten aufliegen.
  6. Die Stimmabgabe findet am 16.11.2016 und am 17.11.2016 im Panoramasaal, 1. Stock des Mensagebäudes der Veterinärmedizinischen Universität Wien (Gebäude DA), Veterinärplatz 1, 1210 Wien, jeweils von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr statt.
    Abweichend davon findet die Stimmabgabe für die am Standort des Departments 5 der Veterinärmedizinischen Universität Wien tätigen Bediensteten am 16.11.2016 in der Zeit von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr im Büro Hengsberger/Beissmann, Savoyenstraße 1a, 1160 Wien, sowie am 17.11.2016 in der Zeit von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr im Panoramasaal, 1. Stock des Mensagebäudes der Veterinärmedizinischen Universität Wien (Gebäude DA), Veterinärplatz 1, 1210 Wien, statt.
  7. Es sind nur jene Stimmen gültig, die für einen zur Wahlhandlung zugelassenen Wahlvorschlag abgegeben werden. Der Wahlvorschlag ist im Stimmzettel anzukreuzen oder auf sonstige Weise eindeutig zu bezeichnen. Die Stimmabgabe erfolgt in der Weise, dass die Wählerin/der Wähler in der Wahlzelle den ausgefüllten Stimmzettel in den ihr/ihm von der/dem Vorsitzenden des Wahlvorstandes übergebenen Umschlag legt und den Umschlag sodann geschlossen der/dem Vorsitzenden übergibt, die/der ihn ungeöffnet in die Urne legt.
  8. Für die Stimmabgabe wird ein einheitlicher Stimmzettel aufgelegt.
  9. Wahlberechtigte, die wegen Urlaubs, Karenz, Leistung des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes oder Krankheit an den Wahltagen an der Leistung der Dienste oder infolge Ausübung ihres Berufes an der persönlichen Stimmabgabe verhindert sind, können zur Wahrung ihres Wahlrechtes spätestens bis 8.11.2016 bei der/dem Vorsitzenden des Wahlvorstandes die Ausstellung einer Wahlkarte beantragen. Dasselbe gilt, wenn Wahlberechtigte aus anderen wichtigen ihre Person betreffenden Gründen an der Dienstleistung und damit an der persönlichen Stimmabgabe verhindert sind. Wird diese ausgestellt, können sie den Stimmzettel in den vom Wahlvorstand ausgehändigten oder übermittelten Umschlag (Wahlkuvert), der keine Aufschrift oder Zeichen tragen darf, die auf die Person der Wählerin/des Wählers schließen lassen, geben und diesen Umschlag geschlossen gemeinsam mit der vom Wahlvorstand ausgestellten Wahlkarte in einen Briefumschlag legen und diesen sodann verschlossen im Postwege dem Wahlvorstand übermitteln. Die Einsendung hat so zeitgerecht zu erfolgen, dass das Wahlkuvert spätestens am 17.11.2016 bis 14:00 Uhr beim Wahlvorstand einlangt. Ohne Wahlkarte oder verspätet eingelangte Stimmzettel sind ungültig. Auch nach Ausstellung einer Wahlkarte bleibt die/der Wahlberechtigte zur persönlichen Stimmabgabe berechtigt, doch ist sie/er nur dann zur persönlichen Stimmabgabe zugelassen, wenn sie/er die ihr/ihm ausgestellte Wahlkarte dem Wahlvorstand übergibt.
  10. Mitglieder des Wahlvorstandes sind:
    Univ.-Prof. Dr. Monika Egerbacher
    Dr. Sabina Hammer
    Ass.-Prof. Dr. Michael Löwenstein

    Ersatzmitglieder:
    Ass.-Prof. Dr. Katharina Hittmair
    Dr. Beate Stessl
    Ao.Univ.-Prof. Dr. Herbert Weissenböck:

Der Vorsitzende des Wahlvorstandes:
Ass.-Prof. Dr. Michael Löwenstein

4. Kundmachung der Betriebsratswahl 2016 für das allgemeine Universitätspersonal der Veterinärmedizinischen Universität Wien

Kundmachung des Wahlvorstandes für die Betriebsratswahl 2016 des allgemeinen Universitätspersonals der Veterinärmedizinischen Universität Wien über die Wahl des Betriebsrates des allgemeinen Universitätspersonals im Betrieb Veterinärmedizinische Universität Wien:

  1. In den Betriebsrat des allgemeinen Universitätspersonals sind 10 Mitglieder zu wählen.
  2. Die Liste der Wahlberechtigten liegt nebst einem Abdruck der Betriebsrats-Wahlordnung 1974 in der geltenden Fassung in der Personalabteilung der Veterinärmedizinischen Universität Wien zur Einsicht für alle im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer auf.
  3. Einwendungen gegen die Wählerliste können von jeder/jedem einzelnen im Betrieb beschäftigten wahlberechtigten Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer bis zum 31. Oktober 2016 bei der/dem unterzeichneten Vorsitzenden des Wahlvorstandes eingebracht werden; verspätet eingebrachte Einwendungen bleiben unberücksichtigt.
  4. Wahlvorschläge, welche die Wahlwerberinnen/Wahlwerber genau bezeichnen müssen, sind ab Wahlkundmachung schriftlich bis zum 2. November 2016 bei einem Mitglied des Wahlvorstandes einzureichen. Verspätet eingebrachte Wahlvorschläge bleiben unberücksichtigt. Jeder Wahlvorschlag muss ein Verzeichnis von höchstens doppelt so vielen Wahlwerberinnen/Wahlwerbern, als Mitglieder des Betriebsrates zu wählen sind, enthalten. Ein Wahlvorschlag ist nur dann gültig, wenn er von mindestens 14 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern unterfertigt ist; hierbei werden auf die erforderliche Anzahl von Unterschriften die allfälligen Unterschriften von Wahlwerberinnen/Wahlwerbern nur bis zu einer Höhe von 7 angerechnet. Eine/Einer der Unterzeichnerinnen/Unterzeichner des Wahlvorschlages ist als Vertreterin/Vertreter desselben anzuführen. Der Wahlvorschlag ist mit einer unterscheidenden Bezeichnung (Fraktions-, Listenname) zu versehen.
  5. Die zur Wahlhandlung zugelassenen Wahlvorschläge werden vom 11. November 2016 bis zum Wahltag an der Amtstafel der Veterinärmedizinischen Universität Wien, Erdgeschoß Gebäude CB, zur Einsicht der Wahlberechtigten aufliegen.
  6. Die Stimmabgabe findet am 16.11.2016 und am 17.11.2016 im Panoramasaal, 1. Stock des Mensagebäudes der Veterinärmedizinischen Universität Wien (Gebäude DA), Veterinärplatz 1, 1210 Wien, jeweils von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr statt.
    Abweichend davon findet die Stimmabgabe für die am Standort des Lehr- und Forschungsgutes der Veterinärmedizinischen Universität Wien tätigen Bediensteten am 16.11.2016 in der Zeit von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr in der Kanzlei des Hofes Kremesberg, Kremesberg 13, 2563 Pottenstein, sowie am 17.11.2016 in der Zeit von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr im Panoramasaal, 1. Stock des Mensagebäudes der Veterinärmedizinischen Universität Wien (Gebäude DA), Veterinärplatz 1, 1210 Wien, statt.
    Abweichend davon findet die Stimmabgabe für die am Standort des Departments 5 der Veterinärmedizinischen Universität Wien tätigen Bediensteten am 16.11.2016 in der Zeit von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr im Büro Hengsberger/Beissmann, Savoyenstraße 1a, 1160 Wien, sowie am 17.11.2016 in der Zeit von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr im Panoramasaal, 1. Stock des Mensagebäudes der Veterinärmedizinischen Universität Wien (Gebäude DA), Veterinärplatz 1, 1210 Wien, statt.
  7. Es sind nur jene Stimmen gültig, die für einen zur Wahlhandlung zugelassenen Wahlvorschlag abgegeben werden. Der Wahlvorschlag ist im Stimmzettel anzukreuzen oder auf sonstige Weise eindeutig zu bezeichnen. Die Stimmabgabe erfolgt in der Weise, dass die Wählerin/der Wähler in der Wahlzelle den ausgefüllten Stimmzettel in den ihr/ihm von der/dem Vorsitzenden des Wahlvorstandes (Wahlkommission) übergebenen Umschlag legt und den Umschlag sodann geschlossen der/dem Vorsitzenden übergibt, die/der ihn ungeöffnet in die Urne legt.
  8. Für die Stimmabgabe wird ein einheitlicher Stimmzettel aufgelegt.
  9. Wahlberechtigte, die wegen Urlaubs, Karenz, Leistung des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes oder Krankheit an den Wahltagen an der Leistung der Dienste oder infolge Ausübung ihres Berufes an der persönlichen Stimmabgabe verhindert sind, können zur Wahrung ihres Wahlrechtes spätestens bis 8.11.2016 bei der/dem Vorsitzenden des Wahlvorstandes die Ausstellung einer Wahlkarte beantragen. Dasselbe gilt, wenn Wahlberechtigte aus anderen wichtigen ihre Person betreffenden Gründen an der Dienstleistung und damit an der persönlichen Stimmabgabe verhindert sind. Wird diese ausgestellt, können sie den Stimmzettel in den vom Wahlvorstand ausgehändigten oder übermittelten Umschlag (Wahlkuvert), der keine Aufschrift oder Zeichen tragen darf, die auf die Person der Wählerin/des Wählers schließen lassen, geben und diesen Umschlag geschlossen gemeinsam mit der vom Wahlvorstand ausgestellten Wahlkarte in einen Briefumschlag legen und diesen sodann verschlossen im Postwege dem Wahlvorstand übermitteln. Die Einsendung hat so zeitgerecht zu erfolgen, dass das Wahlkuvert spätestens am 17.11.2016 bis 14:00 Uhr beim Wahlvorstand einlangt. Ohne Wahlkarte oder verspätet eingelangte Stimmzettel sind ungültig. Auch nach Ausstellung einer Wahlkarte bleibt die/der Wahlberechtigte zur persönlichen Stimmabgabe berechtigt, doch ist sie/er nur dann zur persönlichen Stimmabgabe zugelassen, wenn sie/er die ihr/ihm ausgestellte Wahlkarte dem Wahlvorstand übergibt.
  10. Mitglieder des Wahlvorstandes sind:
    DI Thomas Blechinger
    Mag. Michaela Pirker
    Kurt Wimmer

    Ersatzmitglieder:
    DI Dr. Soleman Sasgary
    Dr. Ursula Schober
    Herbert Wakolbinger


Der Vorsitzende des Wahlvorstandes:
DI Thomas Blechinger

5. Kundmachung der Wahl der Behindertenvertrauensperson und zweier Stellvertreterinnen oder zweier Stellvertreter der Veterinärmedizinischen Universität Wien

Kundmachung des Wahlvorstandes über die im Jahr 2016 durchzuführende Wahl der Behindertenvertrauensperson und zweier Stellvertreterinnen oder zweier Stellvertreter, die gemeinsam mit der Betriebsratswahl durchgeführt wird, im Betrieb Veterinärmedizinische Universität Wien:

  1. An der Veterinärmedizinischen Universität Wien sind die Behindertenvertrauensperson und zwei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter bei der Wahl im Jahr 2016 durch die wahlberechtigten begünstigten Behinderten aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gemeinsam zu wählen.
  2. Die Liste der Wahlberechtigten liegt nebst einem Abdruck der Betriebsrats-Wahlordnung 1974 in der geltenden Fassung in der Personalabteilung der Veterinärmedizinischen Universität Wien zur Einsicht für alle im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die begünstigte Behinderte sind, auf.
  3. Einwendungen gegen die Wählerliste können von jeder/jedem einzelnen im Betrieb beschäftigten wahlberechtigten Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer bis zum 31. Oktober 2016 bei der/dem unterzeichneten Vorsitzenden des Wahlvorstandes eingebracht werden; verspätet eingebrachte Einwendungen bleiben unberücksichtigt.
  4. Wahlvorschläge, welche die Wahlwerberinnen/Wahlwerber genau bezeichnen müssen, sind ab Wahlkundmachung schriftlich bis zum 2. November 2016 bei einem Mitglied des Wahlvorstandes einzureichen. Verspätet eingebrachte Wahlvorschläge bleiben unberücksichtigt.
    Jeder Wahlvorschlag darf höchstens eine Behindertenvertrauensperson und zwei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter enthalten.
  5. Die zur Wahlhandlung zugelassenen Wahlvorschläge werden vom 11. November 2016 bis zum Wahltag an der Amtstafel der Veterinärmedizinischen Universität Wien, Erdgeschoß Gebäude CB, zur Einsicht der Wahlberechtigten aufliegen.
  6. Die Stimmabgabe findet am 16.11.2016 und am 17.11.2016 im Panoramasaal, 1. Stock des Mensagebäudes der Veterinärmedizinischen Universität Wien (Gebäude DA), Veterinärplatz 1, 1210 Wien, jeweils von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr statt.
  7. Es sind nur jene Stimmen gültig, die für einen zur Wahlhandlung zugelassenen Wahlvorschlag abgegeben werden, sofern solche eingebracht werden. Der Wahlvorschlag ist im Stimmzettel anzukreuzen oder auf sonstige Weise eindeutig zu bezeichnen. Die Stimmabgabe erfolgt in der Weise, dass die Wählerin/der Wähler in der Wahlzelle den ausgefüllten Stimmzettel in den ihr/ihm von der/dem Vorsitzenden des Wahlvorstandes übergebenen Umschlag legt und den Umschlag sodann geschlossen der/dem Vorsitzenden übergibt, die/der ihn ungeöffnet in die Urne legt.
  8. Für die Stimmabgabe wird ein einheitlicher Stimmzettel aufgelegt.
  9. Wahlberechtigte, die wegen Urlaubs, Karenz, Leistung des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes oder Krankheit an den Wahltagen an der Leistung der Dienste oder infolge Ausübung ihres Berufes an der persönlichen Stimmabgabe verhindert sind, können zur Wahrung ihres Wahlrechtes spätestens bis 8.11.2016 bei der/dem Vorsitzenden des Wahlvorstandes die Ausstellung einer Wahlkarte beantragen. Dasselbe gilt, wenn Wahlberechtigte aus anderen wichtigen ihre Person betreffenden Gründen an der Dienstleistung und damit an der persönlichen Stimmabgabe verhindert sind. Wird diese ausgestellt, können sie den Stimmzettel in den vom Wahlvorstand ausgehändigten oder übermittelten Umschlag (Wahlkuvert), der keine Aufschrift oder Zeichen tragen darf, die auf die Person der Wählerin/des Wählers schließen lassen, geben und diesen Umschlag geschlossen gemeinsam mit der vom Wahlvorstand ausgestellten Wahlkarte in einen Briefumschlag legen und diesen sodann verschlossen im Postwege dem Wahlvorstand übermitteln. Die Einsendung hat so zeitgerecht zu erfolgen, dass das Wahlkuvert spätestens am 17.11.2016 bis 14:00 Uhr beim Wahlvorstand einlangt. Ohne Wahlkarte oder verspätet eingelangte Stimmzettel sind ungültig. Auch nach Ausstellung einer Wahlkarte bleibt die/der Wahlberechtigte zur persönlichen Stimmabgabe berechtigt, doch ist sie/er nur dann zur persönlichen Stimmabgabe zugelassen, wenn sie/er die ihr/ihm ausgestellte Wahlkarte dem Wahlvorstand übergibt.
  10. Mitglieder des Wahlvorstandes sind:
    DI Thomas Blechinger
    Mag. Michaela Pirker
    Kurt Wimmer

    Ersatzmitglieder:
    DI Dr. Soleman Sasgary
    Dr. Ursula Schober
    Herbert Wakolbinger

Der Vorsitzende des Wahlvorstandes:
DI Thomas Blechinger

Herausgeberin und Verlegerin: Veterinärmedizinische Universität Wien (Vetmeduni Vienna)
Redaktion: Dr. Christian Schwabl, alle 1210 Wien, Veterinärplatz 1