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Mitteilungsblatt der Veterinärmedizinischen Universität Wien

Studienjahr 2020/2021 - Ausgegeben am 27.10.2020 - 3. Stück

9. Kundmachung der Betriebsratswahl 2020 für das wissenschaftliche Universitätspersonal der Veterinärmedizinischen Universität Wien

Kundmachung des Wahlvorstandes für die Betriebsratswahl 2020 des wissenschaftlichen Universitätspersonals der Veterinärmedizinischen Universität Wien über die Wahl des Betriebsrates des wissenschaftlichen Universitätspersonals im Betrieb Veterinärmedizinische Universität Wien:

  1. In den Betriebsrat des wissenschaftlichen Universitätspersonals sind 12 Mitglieder zu wählen.
  2. Die Liste der Wahlberechtigten liegt nebst einem Abdruck der Betriebsrats-Wahlordnung 1974 in der geltenden Fassung in der Personalabteilung der Veterinärmedizinischen Universität Wien zur Einsicht für alle im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer auf.
  3. Einwendungen gegen die Wählerliste können von jeder/jedem einzelnen im Betrieb beschäftigten wahlberechtigten Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer bis zum 3. November 2020 bei dem unterzeichneten Vorsitzenden des Wahlvorstandes eingebracht werden; verspätet eingebrachte Einwendungen bleiben unberücksichtigt.
  4. Wahlvorschläge, welche die Wahlwerberinnen/Wahlwerber genau bezeichnen müssen, sind ab Wahlkundmachung schriftlich bis zum 4. November 2020 bei einem Mitglied des Wahlvorstandes einzureichen. Verspätet eingebrachte Wahlvorschläge bleiben unberücksichtigt. Jeder Wahlvorschlag muss ein Verzeichnis von höchstens doppelt so vielen Wahlwerberinnen/Wahlwerbern, als Mitglieder des Betriebsrates zu wählen sind, enthalten. Ein Wahlvorschlag ist nur dann gültig, wenn er von mindestens 16 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern unterfertigt ist; hierbei werden auf die erforderliche Anzahl von Unterschriften die allfälligen Unterschriften von Wahlwerberinnen/Wahlwerbern nur bis zu einer Höhe von 8 angerechnet. Eine/Einer der Unterzeichnerinnen/Unterzeichner des Wahlvorschlages ist als Vertreterin/Vertreter desselben anzuführen. Der Wahlvorschlag ist mit einer unterscheidenden Bezeichnung (Fraktions-, Listenname) zu versehen.
  5. Die zur Wahlhandlung zugelassenen Wahlvorschläge werden vom 13. November 2020 bis zum Wahltag an der Amtstafel der Veterinärmedizinischen Universität Wien, Erdgeschoß Gebäude CB, zur Einsicht der Wahlberechtigten aufliegen.
  6. Die Stimmabgabe findet am 18.11.2020 und am 19.11.2020 im Panoramasaal, 1. Stock des Mensagebäudes der Veterinärmedizinischen Universität Wien (Gebäude DA), Veterinärplatz 1, 1210 Wien, jeweils von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr statt.
  7. Es sind nur jene Stimmen gültig, die für einen zur Wahlhandlung zugelassenen Wahlvorschlag abgegeben werden. Der Wahlvorschlag ist im Stimmzettel anzukreuzen oder auf sonstige Weise eindeutig zu bezeichnen. Die Stimmabgabe erfolgt in der Weise, dass die Wählerin/der Wähler in der Wahlzelle den ausgefüllten Stimmzettel in den ihr/ihm von der/dem Vorsitzenden des Wahlvorstandes übergebenen Umschlag legt und den Umschlag sodann geschlossen der/dem Vorsitzenden übergibt, die/der ihn ungeöffnet in die Urne legt.
  8. Für die Stimmabgabe wird ein einheitlicher Stimmzettel aufgelegt.
  9. Wahlberechtigte, die wegen Urlaubs, Karenz, Leistung des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes oder Krankheit an den Wahltagen an der Leistung der Dienste oder infolge Ausübung ihres Berufes an der persönlichen Stimmabgabe verhindert sind, können zur Wahrung ihres Wahlrechtes spätestens bis 10.11.2020 bei dem Vorsitzenden des Wahlvorstandes die Ausstellung einer Wahlkarte beantragen. Dasselbe gilt, wenn Wahlberechtigte aus anderen wichtigen ihre Person betreffenden Gründen an der Dienstleistung und damit an der persönlichen Stimmabgabe verhindert sind. Wird eine Wahlkarte ausgestellt, hat der/die Wahlberechtigte den Stimmzettel in den vom Wahlvorstand ausgehändigten oder übermittelten Umschlag (Wahlkuvert), der keine Aufschrift oder Zeichen tragen darf, die auf die Person der Wählerin/des Wählers schließen lassen, zu geben und diesen Umschlag geschlossen gemeinsam mit der vom Wahlvorstand ausgestellten Wahlkarte in einen Briefumschlag zu legen und diesen sodann verschlossen im Postwege dem Wahlvorstand zu übermitteln. Die Einsendung hat so zeitgerecht zu erfolgen, dass das Wahlkuvert spätestens am 19.11.2020 bis 14:00 Uhr beim Wahlvorstand einlangt. Ohne Wahlkarte oder verspätet eingelangte Stimmzettel sind ungültig. Auch nach Ausstellung einer Wahlkarte bleibt die/der Wahlberechtigte zur persönlichen Stimmabgabe berechtigt, doch ist sie/er nur dann zur persönlichen Stimmabgabe zugelassen, wenn sie/er die ihr/ihm ausgestellte Wahlkarte dem Wahlvorstand übergibt.
  10. Die Mitglieder des Wahlvorstandes sind:
    Ao. Univ.-Prof. Dr.phil. Norbert Nowotny
    Dr. Sabina Hammer
    Ass.-Prof.
    Dr. Michael Löwenstein

    Ersatzmitglieder:
    Ass.-Prof. Dr. Katharina Hittmair
    Dr. Beatrix Stessl
    Univ.-Prof. Dr. Herbert Weissenböck

Der Vorsitzende des Wahlvorstandes:
Ass.-Prof. Dr. Michael Löwenstein

10. Kundmachung der Betriebsratswahl 2020 für das allgemeine Universitätspersonal der Veterinärmedizinischen Universität Wien

Kundmachung des Wahlvorstandes für die Betriebsratswahl 2020 des allgemeinen Universitätspersonals der Veterinärmedizinischen Universität Wien über die Wahl des Betriebsrates des allgemeinen Universitätspersonals im Betrieb Veterinärmedizinische Universität Wien:

  1. In den Betriebsrat des allgemeinen Universitätspersonals sind 11 Mitglieder zu wählen.
  2. Die Liste der Wahlberechtigten liegt nebst einem Abdruck der Betriebsrats-Wahlordnung 1974 in der geltenden Fassung in der Personalabteilung der Veterinärmedizinischen Universität Wien zur Einsicht für alle im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer auf.
  3. Einwendungen gegen die Wählerliste können von jeder/jedem einzelnen im Betrieb beschäftigten wahlberechtigten Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer bis zum 3. November 2020 bei dem unterzeichneten Vorsitzenden des Wahlvorstandes eingebracht werden; verspätet eingebrachte Einwendungen bleiben unberücksichtigt.
  4. Wahlvorschläge, welche die Wahlwerberinnen/Wahlwerber genau bezeichnen müssen, sind ab Wahlkundmachung schriftlich bis zum 4. November 2020 bei einem Mitglied des Wahlvorstandes einzureichen. Verspätet eingebrachte Wahlvorschläge bleiben unberücksichtigt. Jeder Wahlvorschlag muss ein Verzeichnis von höchstens doppelt so vielen Wahlwerberinnen/Wahlwerbern, als Mitglieder des Betriebsrates zu wählen sind, enthalten. Ein Wahlvorschlag ist nur dann gültig, wenn er von mindestens 15 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern unterfertigt ist; hierbei werden auf die erforderliche Anzahl von Unterschriften die allfälligen Unterschriften von Wahlwerberinnen/Wahlwerbern nur bis zu einer Höhe von 7 angerechnet. Eine/Einer der Unterzeichnerinnen/Unterzeichner des Wahlvorschlages ist als Vertreterin/Vertreter desselben anzuführen. Der Wahlvorschlag ist mit einer unterscheidenden Bezeichnung (Fraktions-, Listenname) zu versehen.
  5. Die zur Wahlhandlung zugelassenen Wahlvorschläge werden vom 13. November 2020 bis zum Wahltag an der Amtstafel der Veterinärmedizinischen Universität Wien, Erdgeschoß Gebäude CB, zur Einsicht der Wahlberechtigten aufliegen.
  6. Die Stimmabgabe findet am 18.11.2020 und am 19.11.2020 im Panoramasaal, 1. Stock des Mensagebäudes der Veterinärmedizinischen Universität Wien (Gebäude DA), Veterinärplatz 1, 1210 Wien, jeweils von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr statt.
    Abweichend davon findet die Stimmabgabe für die am Standort des Lehr- und Forschungsgutes der Veterinärmedizinischen Universität Wien tätigen Bediensteten am 18.11.2020 in der Zeit von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr im Pausenraum des Hofes Kremesberg, Kremesberg 13, 2563 Pottenstein, sowie am 19.11.2020 in der Zeit von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr im Panoramasaal, 1. Stock des Mensagebäudes der Veterinärmedizinischen Universität Wien (Gebäude DA), Veterinärplatz 1, 1210 Wien, statt.
    Abweichend davon findet die Stimmabgabe für die am Standort des Departments 5 der Veterinärmedizinischen Universität Wien tätigen Bediensteten am 18.11.2020 in der Zeit von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr im Büro von Frau Renate Hengsberger, Savoyenstraße 1a, 1160 Wien, sowie am 19.11.2020 in der Zeit von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr im Panoramasaal, 1. Stock des Mensagebäudes der Veterinärmedizinischen Universität Wien (Gebäude DA), Veterinärplatz 1, 1210 Wien, statt.
  7. Es sind nur jene Stimmen gültig, die für einen zur Wahlhandlung zugelassenen Wahlvorschlag abgegeben werden. Der Wahlvorschlag ist im Stimmzettel anzukreuzen oder auf sonstige Weise eindeutig zu bezeichnen. Die Stimmabgabe erfolgt in der Weise, dass die Wählerin/der Wähler in der Wahlzelle den ausgefüllten Stimmzettel in den ihr/ihm von der/dem Vorsitzenden des Wahlvorstandes (Wahlkommission) übergebenen Umschlag legt und den Umschlag sodann geschlossen der/dem Vorsitzenden übergibt, die/der ihn ungeöffnet in die Urne legt.
  8. Für die Stimmabgabe wird ein einheitlicher Stimmzettel aufgelegt.
  9. Wahlberechtigte, die wegen Urlaubs, Karenz, Leistung des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes oder Krankheit an den Wahltagen an der Leistung der Dienste oder infolge Ausübung ihres Berufes an der persönlichen Stimmabgabe verhindert sind, können zur Wahrung ihres Wahlrechtes spätestens bis 10.11.2020 bei dem Vorsitzenden des Wahlvorstandes die Ausstellung einer Wahlkarte beantragen. Dasselbe gilt, wenn Wahlberechtigte aus anderen wichtigen ihre Person betreffenden Gründen an der Dienstleistung und damit an der persönlichen Stimmabgabe verhindert sind. Wird eine Wahlkarte ausgestellt, hat der/die Wahlberechtigte den Stimmzettel in den vom Wahlvorstand ausgehändigten oder übermittelten Umschlag (Wahlkuvert), der keine Aufschrift oder Zeichen tragen darf, die auf die Person der Wählerin/des Wählers schließen lassen, zu geben und diesen Umschlag geschlossen gemeinsam mit der vom Wahlvorstand ausgestellten Wahlkarte in einen Briefumschlag zu legen und diesen sodann verschlossen im Postwege dem Wahlvorstand zu übermitteln. Die Einsendung hat so zeitgerecht zu erfolgen, dass das Wahlkuvert spätestens am 19.11.2020 bis 14:00 Uhr beim Wahlvorstand einlangt. Ohne Wahlkarte oder verspätet eingelangte Stimmzettel sind ungültig. Auch nach Ausstellung einer Wahlkarte bleibt die/der Wahlberechtigte zur persönlichen Stimmabgabe berechtigt, doch ist sie/er nur dann zur persönlichen Stimmabgabe zugelassen, wenn sie/er die ihr/ihm ausgestellte Wahlkarte dem Wahlvorstand übergibt.
  10. Die Mitglieder des Wahlvorstandes sind:
    DI Thomas Blechinger
    Mag. Michaela Pirker
    Karin Utrata

    Ersatzmitglieder:
    DI Dr. Soleman Sasgary
    Herbert Wakolbinger
    Kurt Wimmer

Der Vorsitzende des Wahlvorstandes:
DI Thomas Blechinger

11. Kundmachung der Wahl der Behindertenvertrauensperson und zweier Stellvertreterinnen oder zweier Stellvertreter der Veterinärmedizinischen Universität Wien

Kundmachung des Wahlvorstandes über die im Jahr 2020 durchzuführende Wahl der Behindertenvertrauensperson und zweier Stellvertreterinnen oder zweier Stellvertreter, die gemeinsam mit der Betriebsratswahl durchgeführt wird, im Betrieb Veterinärmedizinische Universität Wien:

  1. An der Veterinärmedizinischen Universität Wien sind die Behindertenvertrauensperson und zwei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter bei der Wahl im Jahr 2020 durch die wahlberechtigten begünstigten Behinderten aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gemeinsam zu wählen.
  2. Die Liste der Wahlberechtigten liegt nebst einem Abdruck der Betriebsrats-Wahlordnung 1974 in der geltenden Fassung in der Personalabteilung der Veterinärmedizinischen Universität Wien zur Einsicht für alle im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die begünstigte Behinderte sind, auf.
  3. Einwendungen gegen die Wählerliste können von jeder/jedem einzelnen im Betrieb beschäftigten wahlberechtigten Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer bis zum 3. November 2020 bei dem unterzeichneten Vorsitzenden des Wahlvorstandes eingebracht werden; verspätet eingebrachte Einwendungen bleiben unberücksichtigt.
  4. Wahlvorschläge, welche die Wahlwerberinnen/Wahlwerber genau bezeichnen müssen, sind ab Wahlkundmachung schriftlich bis zum 4. November 2020 bei einem Mitglied des Wahlvorstandes einzureichen. Verspätet eingebrachte Wahlvorschläge bleiben unberücksichtigt.
    Jeder Wahlvorschlag darf höchstens eine Behindertenvertrauensperson und zwei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter enthalten.
  5. Die zur Wahlhandlung zugelassenen Wahlvorschläge werden vom 13. November 2020 bis zum Wahltag an der Amtstafel der Veterinärmedizinischen Universität Wien, Erdgeschoß Gebäude CB, zur Einsicht der Wahlberechtigten aufliegen.
  6. Die Stimmabgabe findet am 18.11.2020 und am 19.11.2020 im Panoramasaal, 1. Stock des Mensagebäudes der Veterinärmedizinischen Universität Wien (Gebäude DA), Veterinärplatz 1, 1210 Wien, jeweils von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr statt.
  7. Es sind nur jene Stimmen gültig, die für einen zur Wahlhandlung zugelassenen Wahlvorschlag abgegeben werden, sofern solche eingebracht werden. Der Wahlvorschlag ist im Stimmzettel anzukreuzen oder auf sonstige Weise eindeutig zu bezeichnen. Die Stimmabgabe erfolgt in der Weise, dass die Wählerin/der Wähler in der Wahlzelle den ausgefüllten Stimmzettel in den ihr/ihm von der/dem Vorsitzenden des Wahlvorstandes übergebenen Umschlag legt und den Umschlag sodann geschlossen der/dem Vorsitzenden übergibt, die/der ihn ungeöffnet in die Urne legt.
  8. Für die Stimmabgabe wird ein einheitlicher Stimmzettel aufgelegt.
  9. Wahlberechtigte, die wegen Urlaubs, Karenz, Leistung des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes oder Krankheit an den Wahltagen an der Leistung der Dienste oder infolge Ausübung ihres Berufes an der persönlichen Stimmabgabe verhindert sind, können zur Wahrung ihres Wahlrechtes spätestens bis 10.11.2020 bei dem Vorsitzenden des Wahlvorstandes die Ausstellung einer Wahlkarte beantragen. Dasselbe gilt, wenn Wahlberechtigte aus anderen wichtigen ihre Person betreffenden Gründen an der Dienstleistung und damit an der persönlichen Stimmabgabe verhindert sind. Wird eine Wahlkarte ausgestellt, hat der/die Wahlberechtigte den Stimmzettel in den vom Wahlvorstand ausgehändigten oder übermittelten Umschlag (Wahlkuvert), der keine Aufschrift oder Zeichen tragen darf, die auf die Person der Wählerin/des Wählers schließen lassen, zu geben und diesen Umschlag geschlossen gemeinsam mit der vom Wahlvorstand ausgestellten Wahlkarte in einen Briefumschlag zu legen und diesen sodann verschlossen im Postwege dem Wahlvorstand zu übermitteln. Die Einsendung hat so zeitgerecht zu erfolgen, dass das Wahlkuvert spätestens am 19.11.2020 bis 14:00 Uhr beim Wahlvorstand einlangt. Ohne Wahlkarte oder verspätet eingelangte Stimmzettel sind ungültig. Auch nach Ausstellung einer Wahlkarte bleibt die/der Wahlberechtigte zur persönlichen Stimmabgabe berechtigt, doch ist sie/er nur dann zur persönlichen Stimmabgabe zugelassen, wenn sie/er die ihr/ihm ausgestellte Wahlkarte dem Wahlvorstand übergibt.
  10. Mitglieder des Wahlvorstandes sind:
    DI Thomas Blechinger
    Mag. Michaela Pirker
    Karin Utrata

    Ersatzmitglieder:
    DI Dr. Soleman Sasgary
    Herbert Wakolbinger
    Kurt Wimmer

Der Vorsitzende des Wahlvorstandes:
DI Thomas Blechinger


Herausgeberin und Verlegerin: Veterinärmedizinische Universität Wien (Vetmeduni Vienna)
Redaktion: Dr. Christian Schwabl, alle 1210 Wien, Veterinärplatz 1