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Merkblatt zum Strahlenschutz der Bevölkerung und der Umgebung nach der Behandlung von Katzen mit radioaktivem Jod131

Nach Abschluss der Untersuchung und Behandlung Ihres Tieres befinden sich noch geringe Mengen des radioaktiven Stoffes Jod131 in dessen Körper. Ein Teil davon wird weiterhin mit dem Urin, dem Kot und dem Speichel ausgeschieden. Das in der Schilddrüse eingelagert Jod131 zerfällt langsam Es geht von ihrer Katze und deren Ausscheidungen noch immer in geringem Maße ionisierende Strahlung aus.
Ihr Tier hat die im Strahlenschutz vorgeschriebenen Grenzwerte bereits unterschritten, und darf daher entlassen werden. Vor der weiter bestehenden Strahlung gilt es sich und die Umwalt zu schützen. Eine Strahlenexposition, und sei sie noch so gering, muss in den nächsten 5-7 Tagen vermieden werden.

Beachten Sie daher bitte folgende Grundregeln:

  1. Kein Kontakt ihres Tieres zu Säuglingen, Kindern, Jugendlichen unter 18 Jahren, Schwangeren und stillenden Müttern. Kontakt mit anderen Personen ist auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken.
  2. Halten Sie, wann immer möglich, einen Abstand der größer als 2m ist zu ihrem Tier.
  3. Vermeiden Sie Kontakt mit Kot, Harn oder Speichel und tragen Sie deshalb Einmalhandschuhe.
  4. Entsorgen Sie bitte den Kot und den Urin ihres Tieres über die Toilette. Vermeiden Sie dabei bitte eine Verschmutzung der Toilette, reinigen Sie bitte die Toilette und spülen zweimal. Tragen Sie dabei Einmalhandschuhe.
  5. Katzenpolster, -decken, etc. müssen getrennt von der restlichen Wäsche zu Hause gewaschen werden.
  6. Der Futternapf, etc. muss getrennt vom übrigen Besteck und Geschirr gereinigt werden.

Vielen Dank.