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ENTLEHNUNG Ca. 60 % unseres gesamten Bestandes können Sie
entlehnen. Die Entlehnung befindet sich im Eingangsbereich der Bibliothek,
und unsere Mitarbeiter/Innen (Telefon: 250 77-1411 oder 1412)
sind dort während der regulären Öffnungszeiten um Sie bemüht. Die Entlehnung wird mit dem automationsunterstützten
Bibliothekssystem ALEPH 500 abgewickelt und erfolgt mittels eines
Strichcodes, der in der Leihstelle ausgegeben und entweder in den
Studentenausweis oder in den Entlehnausweis (für Nichtuniversitätsangehörige) eingeklebt
wird. Ohne diesen Strichcode ist eine Entlehnung nicht möglich! Über unseren
Online-Katalog (OPAC)
können Sie selbständig Vormerkungen und
Entlehnfrist-Verlängerungen durchführen. Sie brauchen dafür lediglich
Ihren Benutzer-Strichcode und Ihr Geburtsdatum als Passwort eingeben. Bücher können im Regelfall für die Dauer von einem
Monat entlehnt und die Entlehnfrist maximal 2 Mal verlängert
werden, sofern die Bücher nicht bereits von anderen Benutzer/innen
vorgemerkt worden sind. Nicht entlehnbar sind Zeitschriften, Nachschlagewerke und Loseblattsammlungen, sowie alle Werke mit rotem Punkt (=Präsenzexemplare) und alle Werke, die besonderer Schonung bedürfen (=Rara). Mahnungen und Mahngebühren
Folgende Gebühren werden berechnet:
Bitte beachten Sie, dass Ihr Benutzerkonto nach Überschreitung der Entlehnfrist vorübergehend gesperrt wird, so dass Sie keine weiteren Transaktionen (weder Entlehnungen noch Verlängerungen) durchführen können. Die Freischaltung des Kontos erfolgt erst wieder nach persönlicher Rückgabe der eingemahnten Bücher und nach Bezahlung der angefallenen Mahngebühren. |