ENTLEHNUNG


Ca. 60 % unseres gesamten Bestandes können Sie entlehnen. Die Entlehnung befindet sich im Eingangsbereich der Bibliothek, und unsere Mitarbeiter/Innen (Telefon: 250 77-1411 oder 1412) sind dort während der regulären Öffnungszeiten um Sie bemüht.

Damit wir Ihnen einen Entlehnausweis ausstellen können, brauchen Sie zunächst einmal ein ausgefülltes und unterschriebenes Stammdatenblatt:

 
Unsere Bibliothek verfügt alternativ zur persönlichen Betreuung am Entlehnschalter über ein Selbstverbuchungsgerät, an welchem Sie selbständig Bücher entlehnen können. Für die Entlehnung von audiovisuellen Medien ist diese Anlage allerdings aus technischen Gründen (Zerstörung der Datenträger) nicht geeignet. Auch bei offenen Mahngebühren ist eine selbständige Ausleihe nicht möglich.

Die Entlehnung wird mit dem automationsunterstützten Bibliothekssystem ALEPH 500 abgewickelt und erfolgt  mittels eines Strichcodes, der in der Leihstelle ausgegeben und entweder in den Studentenausweis oder in den Entlehnausweis (für Nichtuniversitätsangehörige) eingeklebt wird. Ohne diesen Strichcode ist eine Entlehnung nicht möglich! 
Details entnehmen Sie bitte unserer Benützungsordnung.

Über unseren Online-Katalog (OPAC) können Sie selbständig Vormerkungen und Entlehnfrist-Verlängerungen durchführen. Sie brauchen dafür lediglich Ihren Benutzer-Strichcode und Ihr Geburtsdatum als Passwort eingeben. 

Sollten Sie über einen privaten Internet-Anschluss verfügen, können Sie die oben genannten Transaktionen bequem von zu Hause aus durchführen, ohne persönlich an der Bibliothek vorbeizukommen.
Wenn Sie in Ihrem Benutzerkonto eine E-Mail-Adresse eintragen, werden Sie von uns über das Eintreffen Ihrer reservierten Bücher benachrichtigt.

Bücher können im Regelfall für die Dauer von einem Monat entlehnt und die Entlehnfrist maximal 2 Mal verlängert werden, sofern die Bücher nicht bereits von anderen Benutzer/innen vorgemerkt worden sind.  
Nach Ablaufen der maximalen Entlehnfrist (Erstausleihe inkl. 1. und 2. Verlängerung) müssen die Bücher ausnahmslos an die Bibliothek zurückgebracht werden!

Für Werke, die mit einem gelben Punkt gekennzeichnet sind, beschränkt sich die Entlehnfrist auf das Wochenende.

Nicht entlehnbar sind Zeitschriften, Nachschlagewerke und Loseblattsammlungen, sowie alle Werke mit rotem Punkt (=Präsenzexemplare) und alle Werke, die besonderer Schonung bedürfen (=Rara).

Mahnungen und Mahngebühren
Bei Überschreitung der Entlehnfrist werden Sie nach einer Toleranzfrist von 7 Tagen per Post gemahnt.

Folgende Gebühren werden berechnet:

  • € 2,00    Mahngebühr pro Mahnbrief
  • € 0,20    Überschreitungsgebühr pro Buch und Tag ab dem Fälligkeitstag

Bitte beachten Sie, dass Ihr Benutzerkonto nach Überschreitung der Entlehnfrist vorübergehend gesperrt wird, so dass Sie keine weiteren Transaktionen (weder Entlehnungen noch Verlängerungen) durchführen können. Die Freischaltung des Kontos erfolgt erst wieder nach persönlicher Rückgabe der eingemahnten Bücher und nach Bezahlung der angefallenen Mahngebühren.