>>english
ERASMUS
an der Veterinärmedizinischen Universität Wien
Vorgang
der Bewerbung um ein ERASMUS Stipendium
Einreichfrist
für Anträge an der Vetmeduni Vienna
ECTS
Formulare
Antrag auf
ERASMUS Aufenthalt
Studienvertrag
Wozu dient der
Studienvertrag ?
Wie füllt man den
Studienvertrag aus ?
beschränktes
Lehrveranstaltungsangebot
der Vetmeduni Vienna
für Austauschstudierende
ECTS
Course Catalogue
Praktikumsmöglichkeiten
Datenabschrift
Wie bereite ich mich
für meinen Auslandsaufenthalt vor ?
ECTS
Welcome Guide der Vetmeduni Vienna
Was
geschieht während meines Aufenthaltes ?
Aktuelle
Events für Gaststudierende
Das ECTS System unterstützt dieses Ziel: Die Gastuniversität informiert über den Studienplan und das Lehrveranstaltungsangebot mit Hilfe von ECTS Course Catalogues (Welcome Guide und Beschreibung von Lehrveranstaltungen). Das aktuelle Lehrveranstaltungsangebot dient als Grundlage für die Erstellung des Studienvertrags.
Am Ende Ihres Aufenthalts wird eine Datenabschrift ausgestellt.
Die Entscheidung über die
Anerkennung von (geplanten) Studienleistungen im Ausland trifft der/die Fachbereichskoordinator/in an Ihrer Heimatuniversität durch die Unterschrift im Studienvertrag.
Dieser Vorgang wird an jeder Universität unterschiedlich geregelt. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrem ERASMUS Referat. Beachten Sie die ausgeschriebenen Fristen.
WICHTIG: Ein Auslandsaufenthalt im Rahmen von ERASMUS muss mindestens DREI Kalendermonate betragen.
Generell ist zu sagen, dass eine Bewerbung nur auf Basis von
bilateralen Verträgen zwischen
Partneruniversitäten
im Rahmen des ERASMUS Programmes erfolgen kann.
WICHTIG: Derzeit verfügt die Vetmeduni Vienna lediglich über Partnerschaftsabkommen für den
Fachbereich Veterinärmedizin.
Überprüfen Sie zuerst, ob Ihre Universität zu den
>>Partneruniversitäten der
Vetmeduni Vienna gehört.
Überlegen Sie sich
den Zeitraum
Ihres gewünschten Auslandsstudiums
Wintersemester 1.10.-31.1.; Sommersemester 1.3. - 30.6.
Entscheiden Sie ob Sie an der Gastuniversität ein
Studienprogramm oder ein
Praktikum absolvieren möchten
Vergewissern Sie sich anhand des >>
Lehrveranstaltungsangebots
2011/12
der
Vetmeduni Vienna, ob die für Ihren Studienfortgang
relevanten Lehrveranstaltungen im geplanten Zeitabschnitt tatsächlich angeboten
werden und ob diese von Ihrer Heimatuniversität auch tatsächlich in vollem
Umfang für Ihr Studium angerechnet werden.
Überlegen Sie sich an welcher Klinik oder an welchem Institut Sie Ihr
Praktikum absolvieren möchten.
Bewerben Sie sich bei Ihrem ERASMUS Referat um ein Stipendium.
Sofern Sie nominiert werden, füllen Sie das
Antragsformular und den
Studienvertrag bzw.
das Praktikumsblatt
aus.
Beide Dokumente werden vom ERASMUS Referat Ihrer Universität an die
Vetmeduni Vienna weitergeleitet.
|
Wintersemester |
Sommersemester |
|
| Lehrveranstaltungen | 1. Juni | 1. November |
| Praktikum | 1. Mai | 1. Oktober |
Der
>>Antrag auf
ERASMUS Aufenthalt enthält Angaben zur Person des/der Studierenden, der
Heimatuniversität sowie des geplanten Studienaufenthalts im Ausland.
Der
>>Studienvertrag
enthält Angaben zum beabsichtigten Studienvorhaben an der Gastuniversität und
gilt als Vereinbarung zwischen dem/der Studierenden, und den ERASMUS
Koordinator/innen sowohl der Heimat- als auch der Gastuniversität.
Die
Datenabschrift (Transcript of Records) muss
grundsätzlich zweimal erstellt werden:
(1) VOR Antritt des Gastaufenthalts seitens der Heimatuniversität. Die Datenabschrift wird im Idealfall zusammen mit der Anmeldung und dem Studienvertrag an die Gastuniversität geschickt, spätestens aber zum Zeitpunkt des Antritts des Gastaufenthalts.
(2) NACH Abschluss Ihres Gastaufenthaltes zur Dokumentation aller während Ihres Gastaufenthaltes belegten Lehrveranstaltungen und absolvierten Prüfungen. Diese Datenabschrift dient als Grundlage für die Anerkennung Ihrer ausländischen Studienleistungen an der Heimatuniversität.
Der Studienvertrag dient
(1) als Absichtserklärung des/der
Studierenden über das geplante Studienvorhaben
(2) als Gewährleistung der Durchführbarkeit des Studienprogramms an der Gastuniversität
(3) als Zusage der Anerkennung der Studienleistungen an der Heimatuniversität
Es ist UNBEDINGT notwendig, den Studienvertrag GEWISSENHAFT
auszufüllen.
Beraten Sie sich mit dem/der Fachbereichskoordinator/in Ihrer Universität und
mit Studierenden, welche bereits einen Gastaufenthalt an unserer Universität
absolviert haben.
Vergleichen Sie die
Anforderungen des eigenen Studienplans mit dem >>
Lehrveranstaltungsangebot
2011/12
der
Veterinärmedizinischen Universität Wien für den geplanten Zeitraum.
Lesen Sie sorgfältig
die Beschreibungen der Lehrinhalte und Lehrziele im
>>Vetmeduni Viennaonline (Suche Lehrveranstaltungen)
Tragen Sie BITTE nur
die Nummern und Titel der Lehrveranstaltungen Ihrer Gastuniversität in den
Studienvertrag ein.
Kalkulieren Sie
welche Lehrveranstaltungen Sie während Ihres Gastaufenthalts
realistischerweise besuchen können.
Die >>ECTS Koordinatorin Ihrer Gastuniversität prüft Ihr Studienprogramm
(Studienvertrag) auf Durchführbarkeit
und schlägt vor der Unterzeichnung eventuell Änderungen im
Studienprogramm vor.
Falls Sie Ihr Studienprogramm während Ihres Auslandsaufenthaltes ändern, sollten Sie auf jeden Fall vorher den/die Fachbereichskoordinator/in Ihrer Heimatuniversität kontaktieren, um die Anerkennung zu gewährleisten.
Die Veterinärmedizinische Universität Wien bietet Gaststudierenden im Rahmen von ERASMUS die Möglichkeit, Klinische Übungen und Praktika an den unterschiedlichsten Einrichtungen zu absolvieren.
Grundsätzlich wird zwischen Klinischen
Übungen und
Praktika in theoretischen, paraklinischen und klinischen
Fächern (Schlusspraktikum) unterschieden.
>>Klinische Übungen
(9. Semester) sind eine Lehrveranstaltung, in welcher Studierende mit
sehr guten propädeutischen Vorkenntnissen eine 12-wöchige Rotation an
allen Kliniken der Veterinärmedizinischen Universität durchlaufen.
Für diese interdisziplinäre Lehrveranstaltung werden Grundkenntnisse der
deutschen Sprache sowie eine
Tollwutimpfung vorausgesetzt.
Die Teilnahme an den Klinischen Übungen ist im Studienvertrag anzugeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Klinischen Übungen nicht mit anderen
Lehrveranstaltungen kombiniert werden können.
Praktika aus theoretischen
und paraklinischen Fächern sind für Studierende niederer Semester möglich,
sofern die fachspezifische Prüfung bereits erfolgreich abgelegt wurde. Die Dauer muss mindestens 4 Wochen je Einrichtung betragen.
Praktika aus
klinischen Fächern
hingegen sind NUR für Studierende ab dem 9. Semester zulässig und müssen je
Klinik mindestens 4 Wochen ausmachen. Diese Praktika stehen üblicherweise am
Ende des Studiums. Grundkenntnisse der deutschen Sprache müssen
vorhanden sein.
Bitte beachten Sie die speziellen >>Einreichfristen für PRAKTIKUMS-Anmeldung und geben Sie Ihre Praktikumswünsche im >>Praktikumsblatt bekannt. Dieses Praktikumsblatt wird zusammen mit den anderen ECTS Formularen an die Vetmeduni Vienna geschickt.
Sobald die unterzeichneten und bestätigten
>>Formulare an Ihre
Heimatuniversität zurückgeschickt wurden, kümmern Sie sich um eine
>>Unterkunftsmöglichkeit in
Wien.
Im >>ECTS
Welcome Guide der Vetmeduni Vienna finden Sie alles Wissenswerte für die Zeit vor und
während Ihres Gastaufenthaltes an unserer Universität und in Wien.
Das Büro für Internationale Beziehungen der Vetmeduni Vienna ist darum
bemüht, Ihren Gastaufenthalt in Wien so angenehm und interessant wie möglich zu
gestalten.
In Zusammenarbeit mit dem Internationalen Referat der HVU (Hochschülerschaft der HVU)
werden neben
einem
International
Welcome Lunch und einer International Welcome Party
auch Ausflüge, Events und dergleichen organisiert.
Die aktuellen Informationen über unser Angebot finden Sie >>hier.
Kontakt:
Büro für Internationale Beziehungen
LLP/ERASMUS/ECTS Hochschulkoordinatorin
mailto:ursula.schober@vetmeduni.ac.at