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Mitteilungsblatt der Veterinärmedizinischen Universität Wien

Studienjahr 2007/2008 - Ausgegeben am 30.10.2007 - 1. Stück

1. Ausschreibung von Leistungsstipendien für den Zeitraum vom 1. Oktober 2006 bis zum 30. September 2007 gem. § 57 bis § 61 Studienförderungsgesetz

Die vom Bundesministerium für Leistungsstipendien zur Verfügung gestellten Mittel können zur Anerkennung hervorragender Studienleistungen  innerhalb des ausgeschriebenen Zeitraumes an Studierende vergeben werden. Studierende, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen, bzw. die folgenden Belege erbringen, werden eingeladen, sich um ein Leistungsstipendium zu bewerben: 

  1. Bewerbungsschreiben, in dem auch die Bankverbindung (KontoNr. und BLZ) angeführt ist, auf die ein eventuell zuerkanntes Stipendium zu überweisen ist.
  2. Leistungsnachweis bzw. allfällige zusätzliche Prüfungszeugnisse innerhalb des Leistungszeitraumes 01.10.2006 bis 30.09.2007
  3. Einhaltung der Anspruchsdauer (das ist die im Studienplan vorgesehene Mindeststudienzeit zuzüglich eines weiteren Semesters pro Abschnitt) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe für die Verlängerung gem. §18 und §19 StudFG. Die Anspruchsdauer verlängert sich im zweiten bzw. dritten Studienabschnitt um je ein weiteres Semester, wenn die erste bzw. zweite Diplomprüfung innerhalb der im Studienplan vorgesehenen Mindeststudienzeit abgelegt wurde.
  4. Notendurchschnitt der zur Beurteilung herangezogenen Prüfungen, Lehrveranstaltungen und wissenschaftlichen Arbeiten nicht schlechter als 1,5.
  5. Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung gem. & 4 StudFG.

Bewerbungen, die nicht vollständig sind (Punkt 1-5), können nicht bearbeitet werden, da es nicht möglich ist, sich ein vollständiges Bild der Bewerbungslage zu verschaffen. Unvollständige Bewerbungen werden zur neuerlichen Vorlage an den Bewerber/die Bewerberin zurückgesandt. Die damit verbundene Zeitverzögerung oder eine Fristversäumnis geht zu Lasten des Bewerbers/der Bewerberin.

Ein Leistungsstipendium beträgt für ein Studienjahr mindestens 726,72 EUR und höchstens 1500,- EUR.
Auf eine Zuerkennung besteht auch bei Vorliegen der Bewerbungsvoraussetzungen kein Rechtsanspruch.
Über die Vergabe  und die Anzahl der zu vergebenden Stipendien wird, nach Maßgabe der vom Bundesministerium zugewiesenen Mittel vom Vizerektor für Lehre entschieden.

Bewerbungen sind im Studienreferat der Veterinärmedizinischen Universität Wien abzugeben.
Die Bewerbungsfrist endet am 19. Oktober 2007.

Der Vizerektor für Lehre:
Ao. Univ. Prof. Dr. Wolfgang Künzel

2. Ausschreibung von Förderungsstipendien 2007 gem. § 63 bis § 67 Studienförderungsgesetz, BGBl Nr.305/1992 i.d.g.F.

Studierenden ordentlicher Studien können zur Förderung wissenschaftlicher Arbeiten (Diplomarbeit oder Dissertation) Förderungsstipendien (zwischen € 700.- und € 3600.-), die vom Bundesministerium zugewiesen wurden, zuerkannt werden. Studierende, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen, bzw. die folgenden Belege erbringen, werden eingeladen, sich um ein Förderungsstipendium zu bewerben:

  1. Eine Bewerbung des Studierenden samt Vorlage einer Beschreibung der noch nicht abgeschlossenen wissenschaftlichen Arbeit (Diplomarbeit oder Dissertation).
  2. In der Bewerbung sollte auch die Bankverbindung (KontoNr. und BLZ) angeführt sein, auf die ein eventuell zuerkanntes Stipendium zu überweisen ist.
  3. Kostenaufstellung und Finanzierungsplan für die Fertigstellung der wissenschaftlichen Arbeit.
  4. Gutachten: Vorlage mindestens eines Gutachtens eines Universitätslehrers/einer Universitätslehrerin zur Kostenaufstellung und darüber, ob der/die Studierende auf Grund der bisherigen Studienleistungen in der Lage sein wird, die Arbeit mit überdurchschnittlichem Erfolg durchzuführen.
  5. Einhaltung der Anspruchsdauer unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe für die Verlängerung gem. § 18 und § 19 StudFG.
  6. Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung gem. § 4 StudFG.
  7. Abschlussbericht: Verpflichtung des Bewerbers/der Bewerberin, nach Abschluss der geförderten Arbeit einen Bericht über die widmungsgemäße Verwendung des Förderungsstipendiums vorzulegen. Der Vizerektor behält sich vor, bis zu 25% der zuerkannten Förderung bis zur Vorlage des Berichtes einzubehalten.

Bewerbungen, die nicht vollständig sind (Punkt 1-5), können nicht bearbeitet werden, da es nicht möglich ist, sich ein vollständiges Bild der Bewerbungslage zu verschaffen. Unvollständige Bewerbungen werden zur neuerlichen Vorlage an den Bewerber/die Bewerberin zurückgesandt. Die damit verbundene Zeitverzögerung oder eine Fristversäumnis geht zu Lasten des Bewerbers/der Bewerberin.

Auf eine Zuerkennung besteht auch bei Vorliegen der Bewerbungsvoraussetzungen kein Rechtsanspruch. Die Zuerkennung erfolgt durch den Vizerektor für Lehre. 

Bewerbungen sind im Studienreferat der Veterinärmedizinischen Universität Wien abzugeben.
Die Bewerbungsfrist endet für das Wintersemester 2007/2008: 9. November 2007

Der Vizerektor für Lehre:
A.o.Univ.Prof. Dr. Wolfgang Künzel

3. Ausschreibung von offenen Stellen

An der Veterinärmedizinischen Universität Wien gelangen die nachfolgend angeführten Stellen zur Besetzung. Bewerbungen sind schriftlich unter Anschluss der erforderlichen Nachweise sowie des Lebenslaufes und eines Fotos an die Personalabteilung der Veterinärmedizinischen Universität Wien zu richten. Termine für Vorstellungsgespräche sind direkt mit der angegebenen Einrichtung zu vereinbaren.  

Pathophysiologie (Department für Naturwissenschaften)

eine halbe Stelle im Bereich des allgemeinen Universitätspersonals (AngestellteR – technischer Assistent/technische Assistentin)

Erwünscht wird: Erfahrung mit histologischen und/oder molekularbiologischen Techniken sowie Interesse an der Betreuung von Labortieren.

Kontakt:
Telefon: (0)1/25077-4553

Die Bewerbungsfrist endet am 22.10.2007.

Tierhaltung und Tierschutz (Department für öffentliches Gesundheitswesen in der Veterinärmedizin)

eine Stelle im Bereich des allgemeinen Universitätspersonals (Angestellte/r – technischer Assistent/technische Assistentin)

Voraussetzung: HTL-AbsolventIn der Fachrichtung Elektronik

Erwünscht wird: Kenntnisse in Videotechnik sowie EDV-Applikation.

Kontakt:
Telefon: (0)1/25077-4901

Die Bewerbungsfrist endet am 22.10.2007.

Klinisches Department für Kleintiere und Pferde

  1. Eine studentische Qualifizierungsstelle für den Bereich Kleintiere (Notambulanz) für den Zeitraum von 1.11.2007 bis 30.9.2008.
  2. Sammelausschreibung studentischer Qualifizierungsstellen für den Bereich Pferde laufend bis 30.9.2008.

Beschäftigungsausmaß max. 79 Std. monatlich bei einer Entlohnung von max. € 316,- pro Monat.

Voraussetzung: Studierende des Diplom- oder Doktoratsstudiums Veterinärmedizin; klinische Propädeutik positiv absolviert, nachgewiesene Tollwutschutzimpfung.

Erwünscht wird: positive Absolvierung der Klinischen Übungen und erfolgreicher Besuch relevanter Lehrveranstaltungen (belegt durch Sammelzeugnis).

Aufgaben: Betreuung und Versorgung der stationären Patienten an den Kliniken im Nacht- und Wochenenddienst unter Anleitung der diensthabenden AssistentInnen.

Die Bewerbungsfrist endet am 22.10.2007.

Bildgebende Diagnostik (Klinisches Department für Bildgebende Diagnostik, Infektions- und Laboratoriumsmedizin)

eine Stelle im Bereich des allgemeinen Universitätspersonals (teilbeschäftigt mit 30 Stunden/Woche) - Ersatzkraft (Angestellte/r - Sekretariat)

Erwünscht wird: vorzugsweise gelernte Ordinationsassistentin/gelernter Ordinationsassistent, EDV-Kenntnisse, gute sowie freundliche Umgangsformen, Genauigkeit, Flexibilität.

Kontakt:
Telefon: (0)1/25077-5701

Die Bewerbungsfrist endet am 22.10.2007.

Der Rektor:
Wolf-Dietrich Freiherr von Fircks

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und ein ausgewogenes Zahlenverhältnis zwischen den an der Universität tätigen Frauen und Männern gemäß § 41 Universitätsgesetz 2002 insbesondere beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei Unterrepräsentation von Frauen (weniger als 40%) werden Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber vorrangig aufgenommen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.Die Bewerbungen sind gebührenfrei. Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

Herausgeber und Verleger: Veterinärmedizinische Universität Wien
Redaktion: Dr. Ch. Schwabl, alle 1210 Wien, Veterinärplatz 1