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Mitteilungsblatt der Veterinärmedizinischen Universität Wien

Studienjahr 2011/2012 - Ausgegeben am 01.06.2012 - 21. Stück

49. Änderung der studienrechtlichen Bestimmungen in der Satzung der Veterinärmedizinischen Universität Wien

Der Senat der Veterinärmedizinischen Universität Wien hat in seiner Sitzung am 30.5.2012 gemäß § 19 (1) Universitätsgesetz 2002 auf Vorschlag des Rektorates die Änderung der Satzung der Veterinärmedizinischen Universität Wien, verlautbart im Mitteilungsblatt vom 4.11.2011, Studienjahr 2011/2012, 3. Stück, Punkt 7., wie folgt beschlossen:
Der Satzungsteil 5., Studienrechtliche Bestimmungen nach Maßgabe des II. Teils des Universitätsgesetzes 2002, (§ 19 (2) Z. 4 Universitätsgesetz 2002), wird gemäß Art. 81c Abs. 1 B-VG und § 19 Abs. 1 und 2 UG geändert und wie folgt neu verlautbart:

Satzungsteil 5., Studienrechtliche Bestimmungen nach Maßgabe des II. Teils des Universitätsgesetzes 2002 (pdf, 110 kB)

Diese Verordnung tritt mit der Verlautbarung im Mitteilungsblatt in Kraft.

Die Vorsitzende des Senats:
Univ.Prof. Dr. Anja Joachim

50. Einteilung des Studienjahres 2012/2013 und Fristen

Der Senat hat gemäß § 52 UG die nachstehende Einteilung des Studienjahres 2012/13 beschlossen und nach Anhörung des Senates hat das Rektorat gemäß § 61 UG die Zulassungsfristen für das Studienjahr 2012/13 wie folgt festgelegt:

Wintersemester (WS)

  • Allgemeine Zulassungsfrist: 20.08.2012 – 07.10.2012
  • Nachfrist (erhöhter Studienbeitrag): 08.10.2012 – 30.11.2012
  • Semester- und Vorlesungsbeginn: 01.10.2012
  • Weihnachtsferien: 22.12.2012 – 06.01.2013
  • Semesterferien: 01.02.2013 – 28.02.2013
  • Zusätzliche Lehrveranstaltungs- und Prüfungszeit: 01.02.2013 – 28.02.2013

Sommersemester (SS) 

  • Allgemeine Zulassungsfrist: 01.02.2013 – 10.03.2013
  • Nachfrist (erhöhter Studienbeitrag): 11.03.2013 – 30.04.2013
  • Semester- und Vorlesungsbeginn: 01.03.2013
  • Osterferien: 25.03.2013 – 07.04.2013
  • Pfingstferien (vorlesungs- & übungsfrei): 19.05.2013 – 21.05.2013
  • Hauptferien: 01.07.2013 – 30.09.2013
  • Zusätzliche Lehrveranstaltungs- und Prüfungszeit: 01.07.2013 – 19.07.2013
  • Zusätzliche Lehrveranstaltungs- und Prüfungszeit: 05.08.2013 – 30.09.2013

Die Vorsitzende des Senats:
Univ.Prof. Dr. Anja Joachim

Für das Rektorat:
Dr. Sonja Hammerschmid

51. Ergebnis der Nachwahl eines Ersatzmitglieds der VertreterInnen der UniversitätsprofessorInnen und LeiterInnen von Organisationseinheiten im Senat für die Funktionsperiode WS 2010/2011 bis SS 2013

Am 30.5.2012 wurde Univ.-Prof. Dr. Thomas Wittek zum Ersatzmitglied der Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren und Leiterinnen und Leiter von Organisationseinheiten im Senat für die Funktionsperiode WS 2010/2011 bis SS 2013 gewählt.

Die Vorsitzende der Wahlkommission:
Univ.Prof. Dr. Anja Joachim

52. Kundmachung der Wissensbilanz 2011

Die vom Rektorat erstellte und vom Universitätsrat genehmigte Wissensbilanz 2011 gemäß § 13 (6) Universitätsgesetz 2002 wird verlautbart:

Wissensbilanz 2011 (pdf, 3 MB) 

Für das Rektorat:
Dr. Sonja Hammerschmid

53. Ausschreibung von Leistungsstipendien der Veterinärmedizinischen Universität Wien für das Studienjahr 2011/2012

Leistungsstipendien für Studierende gemäß den §§ 57 bis 61 StudFG dienen zur Anerkennung hervorragender Studienleistungen eines ordentlichen Studiums. Studierende welche die folgenden Ausschreibungsbedingungen erfüllen, werden eingeladen, sich um ein Leistungsstipendium zu bewerben.

Ein Leistungsstipendium darf die Höhe des allgemeinen Studienbeitrages für zwei Semester (derzeit € 726,72) nicht unterschreiten und € 1.500,- nicht überschreiten.

Über die Vergabe und die Anzahl der zu vergebenden Stipendien entscheidet, nach Maßgabe der vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung zugewiesenen Mittel, die Vizerektorin für Lehre. Ist die Anzahl der Bewerbungen, welche die genannten Voraussetzungen erfüllen, größer als die Anzahl der zu vergebenden Stipendien, wird eine Reihung der BewerberInnen vorgenommen. Die Zuerkennung erfolgt an jene BewerberInnen, die im Beurteilungszeitraum die besten Studienleistungen – beurteilt nach dem Notendurchschnitt und der absolvierten Fachprüfungen – erbracht haben.

Auf Zuerkennung besteht auch bei Vorliegen der Voraussetzungen kein Rechtsanspruch.

Bewerbungsvoraussetzungen

  • Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. EU Staatsbürgerschaft
  • Ordentliche/r Studierende/r an der Veterinärmedizinischen Universität Wien
  • Einhaltung der Anspruchsdauer (umfasst grundsätzlich die zur Absolvierung von  Diplomprüfungen, Bakkalaureatsprüfungen, Magisterprüfungen, Rigorosen oder anderen das Studium oder den Studienabschnitt abschließenden Prüfungen vorgesehene Studienzeit zuzüglich eines weiteren Semesters) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe nach § 19 StudFG (das sind: Krankheit des Studierenden, wenn sie durch fachärztliche Bestätigung nachgewiesen wird; Schwangerschaft der Studierenden und jedes unvorhergesehene oder unabwendbare Ereignis, wenn die Studierende / den Studierenden daran kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft).
  • Ein Notendurchschnitt der für das Studium maßgeblichen Prüfungen im Studienjahr 2011/2012 (das ist von 01.10.2011 bis 30.09.2012) von nicht schlechter als 1,300.

Für das Diplomstudium Veterinärmedizin gilt noch folgende zusätzliche Regelung:
Eine Studienleistung von mindestens 55 ECTS-Punkten.

Der Bewerbung sind anzuschließen:

  • Ein Studienerfolgsnachweis über das Studienjahr 2011/2012
  • Nachweise über allfällige Studienzeitverzögerungen gem. § 19 StudFG
  • Nachweis über die Staatsbürgerschaft

Die BewerberInnen werden gebeten, darauf zu achten, die Bewerbungsunterlagen nicht zu früh in der Studienabteilung abzugeben, da ausschließlich die Prüfungen berücksichtigt werden können, die auf dem beigelegten Studienerfolgsnachweis aufscheinen.

Ende der Bewerbungsfrist für das Studienjahr 2011/2012: 15. Oktober 2012

Das Formblatt für die Bewerbung ist in der Studienabteilung während der Parteienverkehrszeiten abzugeben. Es steht auf der Homepage zur Verfügung.

Formblatt für die Bewerbung um ein Leistungsstipendium (doc)

Alle BewerberInnen werden von der Zuerkennung oder Ablehnung eines Leistungsstipendiums verständigt.

A.Univ.Prof.Dr.Petra Winter
Vizerektorin für Lehre und klinische Veterinärmedizin

54. Ausschreibung von Förderungsstipendien der Veterinärmedizinischen Universität Wien für das Kalenderjahr 2012

Förderungsstipendien gemäß den §§ 63 – 67 StudFG dienen der Förderung noch nicht abgeschlossener wissenschaftlicher Arbeiten (Diplomarbeiten, Masterarbeiten und Dissertationen) von Studierenden ordentlicher Studien.

Zweck der Förderungsstipendien ist die finanzielle Hilfestellung für Studierende bei der Anfertigung finanziell besonders aufwändiger wissenschaftlicher Arbeiten, deren Erstellung einen deutlich über das durchschnittliche Maß hinausgehenden Aufwand verursacht, z.B. Auslandsaufenthalte, aufwändige Literatursuche oder empirische Erhebungen, die für die Durchführung der Arbeit erforderlich sind. Nicht gefördert werden die Kosten der physischen Erstellung der Arbeit (z.B. Schreibarbeiten, Bindearbeiten, Kopier- und Telefonkosten, Papierverbrauch) bzw. Aufwendungen für allgemeine Arbeitsmittel, die auch anderen Verfassern wissenschaftlicher Arbeiten regelmäßig zur Last fallen (z.B. PC, Büromaterial) sowie Aufwendungen, die aus dem Etat der betreuenden Einrichtung bestritten werden. Ausgaben die unter „Sonstiges“ geführt werden, können ebenfalls nicht berücksichtigt werden.

Die Höhe eines einzelnen Förderungsstipendiums beträgt mindestens EUR 700,- und höchstens EUR 3.600,-. Die Anzahl der zu vergebenden Stipendien hängt von der Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel ab. Auf Zuerkennung eines Förderungsstipendiums besteht auch bei Vorliegen der Bewerbungsvoraussetzungen kein Rechtsanspruch. Für ein und dieselbe Leistung (Arbeit) kann nur einmal ein Förderungsstipendium gewährt werden.

Bewerbungsvoraussetzungen

a) Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. EU Staatsbürgerschaft

Als weitere gleichgestellte Gruppe kommen dazu noch Drittstaatsangehörige (das sind Personen mit der Staatsbürgerschaft eines Landes, das nicht dem EWR angehört), sofern sie langfristig aufenthaltsberechtigt sind (nach fünfjährigen Aufenthalt in Österreich). Staatenlose sind österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt, wenn sie vor der Aufnahme an einer im § 3 StudFG genannten Einrichtung

  1. gemeinsam mit wenigstens einem Elternteil zumindest durch fünf Jahre in Österreich unbeschränkt einkommensteuerpflichtig waren und
  2. in Österreich während dieses Zeitraumes den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen hatten.

Flüchtlinge im Sinne des Artikels 1 des Abkommens übe die Rechtsstellung der Flüchtlinge, BGBl. Nr. 55/1955, sind österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt.

b) Ordentliche Studierende oder ordentlicher Studierender an der Veterinärmedizinischen Universität Wien

c) Einhaltung der Anspruchsdauer (§ 18 StudFG) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (§ 19 StudFG)

Der Bewerbung sind folgende Nachweise beizulegen:

  1. Eine Beschreibung der noch nicht abgeschlossenen wissenschaftlichen Arbeit.
  2. Eine Kostenaufstellung und ein Finanzierungsplan.
  3. Mindestens ein Gutachten einer/s habilitierten Universitätslehrerin/s zur Kostenaufstellung und  darüber, ob die/der Studierende in der Lage sein wird, die Arbeit mit überdurchschnittlichem Erfolg durchzuführen.
  4. Eine schriftliche Verpflichtung der Bewerberin / des Bewerbers, nach Abschluss der Arbeit einen Bericht über die widmungsgemäße Verwendung des Förderungsstipendiums vorzulegen.
    Wird der Bericht bis zum Ende des Studiums nicht vorgelegt, so kann das Förderungsstipendium zurückgefordert werden.
  5. Eine von der Bewerberin / vom Bewerber ausgestellte Bestätigung, dass keine Kosten von anderen Institutionen übernommen werden.
  6. Nachweis der österreichischen Staatsbürgerschaft, bzw. Nachweise betreffend Gleichstellung.
  7. Bewerbungen, die nicht vollständig sind (Punkt 1-6), können nicht bearbeitet werden, da es nicht möglich ist, sich ein vollständiges Bild der Bewerbungslage zu verschaffen. Mit Verbesserungen verbundene Zeitverzögerung oder eine Fristversäumnis geht zu Lasten der Bewerberin/ des Bewerbers.

Das Formblatt für die Bewerbung steht auf unserer Homepage zur Verfügung.

Formblatt für die Bewerbung um ein Förderungsstipendium (doc)

Bewerbungen sind im Studienreferat der Veterinärmedizinischen Universität Wien abzugeben.

Ende der Bewerbungsfristen für das Kalenderjahr 2012: 9. Juli 2012 (Sommersemester) und 5. November 2012 (Wintersemester).

Alle Bewerberinnen und Bewerber werden schriftlich von der Zuerkennung oder Ablehnung ihres Antrages verständigt.

Ao.Univ.Prof. Dr. Petra Winter
Vizerektorin für Lehre und klinische Veterinärmedizin

55. Ausschreibung von offenen Stellen

An der Veterinärmedizinischen Universität Wien gelangen die nachfolgend angeführten Stellen zur Besetzung. Bewerbungen sind schriftlich unter Anschluss der erforderlichen Nachweise sowie des Lebenslaufes und eines Fotos an die Personalabteilung der Veterinärmedizinischen Universität Wien zu richten. Termine für Vorstellungsgespräche sind direkt mit der angegebenen Einrichtung zu vereinbaren.

UniversitätsassistentIn - Institut für Populationsgenetik

  • Einstufung: Postdoc/B1
  • Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden
  • Dauer des Dienstverhältnisses: 22 Monate
  • Bewerbungsfrist: 24.06.2012

Details zur Stellenausschreibung UniversitätsassistentIn - Institut für Populationsgenetik

UniversitätsassistentIn - Abteilung Geburtshilfe, Gynäkologie, Andrologie und Besamung

  • Einstufung: Postdoc/B1
  • Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden
  • Dauer des Dienstverhältnisses: unbefristet
  • Bewerbungsfrist: 30.06.2012

Details zur Stellenausschreibung UniversitätsassistentIn - Abteilung Geburtshilfe, Gynäkologie, Andrologie und Besamung

Resident - Abteilung Geburtshilfe, Gynäkologie, Andrologie und Besamung

  • Einstufung: B1
  • Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden
  • Dauer des Dienstverhältnisses: 3 Jahre
  • Bewerbungsfrist: 30.06.2012

Details zur Stellenausschreibung Resident - Abteilung Geburtshilfe, Gynäkologie, Andrologie und Besamung

SekretärIn - Institut für Pharmakologie und Toxikologie

  • Einstufung: IIIa
  • Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden
  • Dauer des Dienstverhältnisses: unbefristet
  • Bewerbungsfrist: 22.06.2012

Details zur Stellenausschreibung SekretärIn - Institut für Pharmakologie und Toxikologie

PR-AssistentIn - Public Relations/Rektorat

  • Einstufung: IVa
  • Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden
  • Dauer des Dienstverhältnisses: befristet bis 31.12.2013
  • Bewerbungsfrist: 22.06.2012

Details zur Stellenausschreibung PR-AssistentIn - Public Relations/Rektorat

Die Rektorin: Dr. Sonja Hammerschmid

Herausgeber und Verleger: Veterinärmedizinische Universität Wien
Redaktion: Dr. Christian Schwabl, alle 1210 Wien, Veterinärplatz 1