Mitteilungsblatt |
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Veterinärmedizinische Universität Wien |
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| Studienjahr 2005/2006 | Ausgegeben am 1. Februar 2006 |
12. Stück |
26. Studienplan für das Doktoratsstudium der Naturwissenschaften an der Veterinärmedizinischen Universität Wien
§ 1. Bildungsziele
Das Doktoratsstudium der Naturwissenschaften dient über die wissenschaftliche Berufsvorbildung hinaus der Entfaltung der Fähigkeit, durch selbständige Forschung zur Entwicklung der Naturwissenschaften beizutragen, und der Heranbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses.
§ 2. Zulassungsvoraussetzungen
(1) Voraussetzung für die Zulassung zum Doktoratsstudium Naturwissenschaften an der Veterinärmedizinischen Universität Wien ist, neben den in § 64 Abs. 1 UG 2002 normierten allgemeinen Voraussetzungen, der Abschluss des Magisterstudiums „Biomedizin und Biotechnologie" oder eines anderen naturwissenschaftlichen Diplomstudiums oder Magisterstudiums, in dem auch Fächer, die auch in den Wirkungsbereich der Veterinärmedizinischen Universität Wien fallen, absolviert wurden.
(2) Die Zulassung ist auch auf Grund des Abschlusses eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder auf Grund des Abschlusses eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul-Diplomstudienganges oder Fachhochschul-Magisterstudienganges zulässig.
§ 3. Allgemeine Bestimmungen
Voraussetzungen für die Erwerbung des Doktorates sind die Absolvierung des Doktoratsstudiums, die Anfertigung einer Dissertation sowie die Ablegung eines Rigorosums.
§ 4. Arbeitsaufwand
(1) Der Arbeitsaufwand für das Doktoratsstudium Naturwissenschaften umfasst, unbeschadet der Möglichkeit der Auflage von Prüfungen gemäß § 64 (4) Universitätsgesetz 2002, den Arbeitsaufwand von 120 ECTS – Anrechnungspunkten, das entspricht einem Aufwand von circa vier Semestern.
(2) 17 ECTS – credit points müssen in Form der Pflicht- und Wahllehrveranstaltungen eingebracht werden, 10 ECTS – credit points werden durch die positive Absolvierung des Rigorosums erreicht und 93 ECTS – credit points werden durch die selbständige Durchführung der wissenschaftlichen Arbeit und das Verfassen einer Dissertation erworben.
§ 5. Lehrveranstaltungen
(1) Im Rahmen des Doktoratsstudiums ist das Pflichtfach „Grundkurs Wissenschaft: Wissenschaftstheorie, Wissenschaftsinformation und Wissenschaftsplanung", im Rahmen eines Seminars mit 2 Semesterstunden, 2 ECTS – credit points, zu absolvieren.
(2) Weiters sind fachrelevante Lehrveranstaltungen (Wahlfächer) im Ausmaß von 15 ECTS – credit points zu absolvieren.
§ 6. Dissertation
(1) Im Doktoratsstudium ist eine Dissertation gemäß § 82 UG 2002 und Satzungsteil 5, § 16 der Satzung der Veterinärmedizinischen Universität Wien, abzufassen. Der Bewerber oder die Bewerberin um das Doktorat hat durch die Dissertation über die an eine Diplomarbeit zu stellenden Anforderungen hinaus die Befähigung zur selbständigen Bewältigung wissenschaftlicher Probleme nachzuweisen.
(2) Das Thema der Dissertation ist einem der in einem Studienplan der Veterinärmedizinischen Universität Wien festgelegten Fächer zu entnehmen oder hat in einem sinnvollen Zusammenhang mit einem dieser Fächer zu stehen.
(3) Die abgeschlossene Dissertation ist beim für die Vollziehung der studienrechtlichen Bestimmungen in erster Instanz zuständigen monokratischen Organ (§19 (2) 2 UG 2002) einzureichen und muss von 2 unabhängigen Universitätslehrern, denen das monokratische Organ die Dissertation vorzulegen hat, beurteilt werden.
§ 7. Prüfungsordnung
(1) Das Rigorosum ist in zwei Teilen abzulegen.
(2) Die Prüfungen des ersten Teils des Rigorosums sind durch Prüfungen über den Stoff des Grundkurses Wissenschaft und der nach § 5 (1) gewählten Lehrveranstaltungen oder durch die erfolgreiche Teilnahme an den nach § 5 (1) gewählten Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter abzulegen.
(3) Voraussetzung für die Zulassung zum zweiten Teil des Rigorosums ist die positive Beurteilung der Dissertation.
(4) Der zweite Teil des Rigorosums ist in Form einer öffentlichen, kommissionellen Gesamtprüfung abzulegen.
(5) Der zweite Teil des Rigorosums umfasst ein Referat der Kandidatin oder des Kandidaten über Inhalte und Ergebnisse der Dissertation, sowie eine Diskussion und Befragung über Inhalte und Ergebnisse der Dissertation und des damit thematisch zusammenhängenden wissenschaftlichen Umfeldes. Auf Wunsch der oder des Studierenden kann der zweite Teil des Rigorosums in Englisch abgehalten werden.
(6) Der Prüfungssenat des zweiten Teils des Rigorosums besteht aus drei Mitgliedern, die aufgrund fachlicher Nähe zum Dissertationsthema zu bestellen sind.
§ 8. Akademischer Grad
Absolventinnen bzw. Absolventen des Doktoratsstudiums ist der akademische Grad "Doktorin bzw. Doktor der Naturwissenschaften", lateinisch "Doctor rerum naturalium", abgekürzt "Dr. rer. nat.", zu verleihen.
§ 9. Inkrafttreten
(1) Dieser Studienplan tritt mit dem 1. Oktober 2006 in Kraft.
Der Vorsitzende des Senats:
o.Univ.Prof. Dr. Mathias Müller
27.
Gemäß § 20 (5) Universitätsgesetz 2002 und dem
Organisationsplan der Veterinärmedizinischen Universität Wien wurden folgende
Personen
Department 4 – Department für Nutztiere und Bestandsbetreuung
Sprecher: Univ.Prof. Dr.
Stellvertretender Sprecher: Univ.Prof.
Department 6 – Klinisches Department für Tierzucht und Reproduktion
Sprecher: o.Univ.Prof. Dr. Jörg Aurich
Stellvertretender Sprecher: o.Univ.Prof. Dr. Mathias Müller
Wolf-Dietrich Freiherr von Fircks
28. Richtlinien für das Begabtenstipendium 2006 der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien
Die Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien vergibt alljährlich an 3 Studierende des zweiten Studienabschnittes (I 208 94W) bzw. des dritten Studienabschnittes (I 208 02U), die sich innerhalb der Regelstudienzeit befinden und eine hervorragende Studienleistung aufweisen, Begabtenstipendien in der Höhe von jeweils
€ 1.000,-- (eintausend).
Für das Stipendium ist ein formloses Ansuchen unter Anlage einer im Studienreferat erhältlichen Bestätigung des Studienerfolgs im Nachweiszeitraum 01-10-2005 bis 31-10-2006 vorzulegen.
Die Anträge sind bis spätestens 31. Oktober eines jeden Jahres im Büro für Internationale Beziehungen der Veterinärmedizinischen Universität Wien einzureichen. Über die Zuerkennung der Stipendien entscheidet das Präsidium der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien nach Ermittlung der 3 besten Bewerberinnen und Bewerber entsprechend dem folgenden Schema:
Die Beurteilung erfolgt anhand der Ergebnisse aller im Beurteilungs-Zeitraum erbrachten Studienleistungen. Die Beurteilung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen werden in Faktoren umgesetzt:
Note 1 2 3 4
Faktor 4 3 2 1
Die Multiplikation der Faktoren mit der Wochenstundenanzahl (nach I 208 94W) bzw. der Anzahl der jeweiligen ECTS Credits (nach I 208 02U) ergibt die Punkteanzahl. Die Mindestpunkteanzahl für die hervorragende Studienleistung nach dieser Ausschreibung beträgt 180 (nach I 208 94W) bzw. 150 (nach I 208 02U).
Diese Richtlinien treten mit 1. Jänner 2006 in Kraft und gelten für die Ausschreibung des Begabtenstipendiums 2006.
29. Richtlinien für die Zuerkennung des postdoktoralen Forschungsstipendiums der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien
§ 1
Die Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien stellt - sofern es die finanziellen Mittel erlauben - jährlich einen Betrag von maximal EURO 5.000,-- (fünftausend EURO) zur Verfügung, um einem/einer promovierten wissenschaftlich hochqualifizierten Mitarbeiter/Mitarbeiterin der Veterinärmedizinischen Universität Wien eine Tätigkeit an einer wissenschaftlichen Einrichtung im Ausland oder einer vergleichbaren Einrichtung im Inland zu ermöglichen. Die Höhe des Stipendiums richtet sich nach Art und Umfang des Forschungsaufenthaltes und kann in Form von Teilbeträgen über mehrere Jahre aufgeteilt werden. Darüber entscheidet das Präsidium der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien.
§ 2
Anträge können jederzeit an das Büro für internationale Beziehungen der Veterinärmedizinischen Universität Wien gerichtet werden und haben eine ausführliche Beschreibung des Forschungsvorhabens zu enthalten, aus welchem sich die Notwendigkeit des geplanten Auslandsaufenthaltes ergibt. Außerdem sind Angaben über die besonderen Arbeitsmöglichkeiten an der gastgebenden wissenschaftlichen Einrichtung sowie eine Zustimmung des Vorstandes dieser Einrichtung erforderlich.
§ 3
Nach Begutachtung der eingereichten Unterlagen (Dissertation, sonstige wissenschaftliche Arbeiten, Arbeitsprogramm) durch einen fachlich zuständigen externen Wissenschaftler entscheidet das Präsidium der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien innerhalb von 6 Wochen über die Vergabe. Die Mitglieder des Präsidiums arbeiten ehrenamtlich.
§ 4
Die Übergabe des Stipendiums erfolgt durch einen Vertreter der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien. Ein durch das Präsidium festzusetzender Teilbetrag wird vor Antritt der Reise ausgezahlt, ein weiterer Teilbetrag nach Vorlage und Annahme des Berichtes über den Forschungsaufenthalt.
§ 5
Das postdoktorale
Forschungsstipendium kann an ein und derselben Person nur einmal verliehen werden.
§ 6
Gegen den Beschluss des Präsidiums der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien über die Zuerkennung des postdoktoralen Forschungsstipendiums kann kein Rechtsmittel eingelegt werden.
Diese Richtlinien treten mit 1. Jänner 2005 in Kraft.
30. Richtlinien für die Zuerkennung von Stipendien der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien für den Besuch von wissenschaftlichen Kursen oder eine kurzfristige wissenschaftliche Ausbildung im Ausland
Die Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien vergibt - falls es die finanziellen Mittel zulassen - jährlich Stipendien in der Höhe von insgesamt maximal EURO 4.000,-- (viertausend EURO) für den Besuch von wissenschaftlichen Kursen oder eine kurzfristige wissenschaftliche Ausbildung im Ausland. Anträge von wissenschaftlichen Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen der Veterinärmedizinischen Universität Wien können jederzeit unter Beilage der nachfolgenden Entscheidungsgrundlagen im Büro für internationale Beziehungen der Veterinärmedizinischen Universität Wien eingereicht werden.
Als Kriterien werden
a) das Programm der
geplanten wissenschaftlichen Ausbildung/des wissenschaftlichen Kurses,
b) die fachliche Begründung durch den Vorstand der Klinik/des Institutes
herangezogen.
Die Auswahl der BewerberInnen erfolgt durch das Präsidium der Gesellschaft innerhalb von 6 Wochen nach Einreichung.
Dieses Stipendium wird nur vergeben, wenn seitens der Veterinärmedizinischen Universität Wien für ähnliche Zwecke vorgesehene Mittel in einem bestimmten Jahr nicht ausreichen sollten.
Das Stipendium für den Besuch von wissenschaftlichen Kursen oder eine kurzfristige wissenschaftliche Ausbildung im Ausland kann an ein und dieselbe Person nur einmal vergeben werden.
Gegen den Beschluss des Präsidiums über die Zuerkennung kann kein Rechtsmittel eingelegt werden.
Diese Richtlinien treten mit 1. Jänner 2005 in Kraft.
31. Richtlinien für die Zuerkennung eines Auslandsstipendiums der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien für Dissertanten/Dissertantinnen
Die Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien vergibt - falls es die finanziellen Mittel erlauben - an nicht in einem aktiven Dienstverhältnis stehende DissertantInnen Auslandsstipendien in der Höhe von insgesamt maximal EURO 5.000,-- (fünftausend EURO) pro Jahr für wissenschaftliche Arbeiten im Rahmen der Dissertation.
Anträge können jederzeit unter Beilage der nachfolgenden Entscheidungsgrundlagen im Büro für internationale Beziehungen der Veterinärmedizinischen Universität Wien eingereicht werden. Dem Bewerbungsschreiben soll der Lebenslauf beigelegt werden.
Als Kriterien werden
a) das geplante Forschungsprogramm
b) die Beurteilung der bisherigen wissenschaftlichen Leistung durch den Betreuer
der Dissertation
herangezogen.
Die Auswahl der BewerberInnen und die Fortsetzung der Höhe des Stipendiums erfolgt durch das Präsidium der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien innerhalb von 6 Wochen nach Einreichung.
Gegen den Beschluss des Präsidiums über die Zuerkennung kann kein Rechtsmittel eingelegt werden. Auslandsstipendien für DissertantInnen können an ein und dieselbe Person nur einmal vergeben werden.
Diese Richtlinien treten mit 1. Jänner 2005 in Kraft.
32. Ausschreibung der Stelle der Generalsektretärin/des Generalsekretärs des Österreichischen Wissenschaftsrates
Der Wissenschaftsrat ist eine Einrichtung des Bundes (§ 119 UG 2002) zur Beratung der Bundesministerin / des Bundesministers, der gesetzgebenden Körperschaften und der Universitäten in Angelegenheiten der Universitäten und in Fragen der Wissenschaftspolitik und der Kunst.
Mit 1.4.2006 gelangt die Position der Generalsekretärin / des Generalsekretärs (A 1/4, v 1/3), befristet bis zum 31.03.2008, zur Besetzung. Für diese anspruchsvolle Aufgabe wird nach einer Persönlichkeit mit folgendem Profil gesucht:
·
Abgeschlossenes
Universitätsstudium
·
Englischkenntnisse in
Wort und Schrift
·
Fähigkeit zur
Erstellung aussagekräftiger Konzepte
·
Gründliche Kenntnisse
des Universitäts- und Wissenschaftsbereiches in Österreich
·
Gründliche Kenntnisse
des Universitäts- und Wissenschaftsrechts
·
Verständnis für
europäische und internationale Entwicklungen im Universitäts- und
Wissenschaftsbereich
·
Befähigung zur
Leitung des Büros
·
Kommunikative
Kompetenz und Teamfähigkeit
·
Auslandserfahrung
(Studium und/oder Berufstätigkeit)
·
StaatsbürgerInnenschaft eines EWR-Staates
Der Wissenschaftsrat strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.
Ihre Bewerbung mit entsprechenden Zeugnissen und Lebenslauf richten Sie bitte bis 25. Februar 2006 an den Wissenschaftsrat, Liechtensteinstr. 22a, 1090 Wien (Tel.: 01 / 319 49 99 - 30) oder per E-Mail an office@wissenschaftsrat.ac.at.
33. Ausschreibung von offenen Stellen
An der Veterinärmedizinischen Universität Wien gelangen die nachfolgend angeführten Stellen zur Besetzung. Bewerbungen sind schriftlich bis 22.2.2006 unter Anschluss der erforderlichen Nachweise sowie des Lebenslaufes und eines Fotos an die Personalabteilung der Veterinärmedizinischen Universität Wien zu richten. Termine für Vorstellungsgespräche sind direkt mit der angegebenen Einrichtung (Tel: 01 / 250 77/DW) zu vereinbaren.
Forschungsinstitut für Virologie und Biomedizin
eine Stelle eines/einer wissenschaftlichen Mitarbeiters/in (Angestellte/r)
Voraussetzung: abgeschlossenes Studium der Veterinärmedizin
Erwünscht sind: Erfahrung im Umgang mit Versuchstieren sowie
molekularbiologische Kenntnisse, gute Englischkenntnisse
Aufgabengebiet:
Etablierung von Tumormodellen in der Maus und Evaluierung neuartiger Strategien
in der Tumortherapie
Nähere Informationen: Matthias.Renner@vu-wien.ac.at
Vizerektorat für Ressourcen
Finanzbuchhaltung (DW 1130)
eine Stelle im Bereich des allgemeinen Universitätspersonals (Angestellte/r)
Voraussetzung: kaufmännische Ausbildung (HAS, HAK, WIFI-Kurs, etc.)
Erwünscht werden: Praxiserfahrung, Excel-Kenntnisse, SAP-Kenntnisse von Vorteil,
Interesse im Bereich Kostenrechnung/Budgetierung.
Vizerektorat für Lehre ( DW 1320)
eine Stelle im Bereich des allgemeinen Universitätspersonals (Angestellte/r)
Voraussetzung: kaufmännische Ausbildung
Erwünscht werden: EDV-Anwenderkenntnisse, schnelle Auffassungsgabe, hohe
Lernbereitschaft, Flexibilität, aufgeschlossenes Wesen, Teamgeist, selbständiges
Arbeiten, Organisationstalent, Eigenverantwortlichkeit sowie Bewährung im
Parteienverkehr.
Nachfolgend sind studentische
Qualifizierungsstellen mit einem Beschäftigungsausmaß von max 70 Std. monatlich
für den Zeitraum von einem Jahr zu vergeben.
4 Stellen am Klinischen Department für Tierzucht und Reproduktion
(Geburtshilfe, Gynäkologie und Andrologie – DW 5401)
Voraussetzung: Studierende des Diplom- oder Doktoratsstudiums Veterinärmedizin,
Erfahrungen im Umgang mit Groß- und Kleintieren, Grundkenntnisse der klinischen
Propädeutik, ausgewiesenes Interesse an der Reproduktionsmedizin.
Aufgaben: Routinetätigkeiten bei der Betreuung stationärer und ambulanter
Patienten der Klinik für Geburtshilfe, Gynäkologie und Andrologie sowie der
Besamungs- und Embryotransferstation im Wochenend- und Nachtdienst in Absprache
mit dem Kliniktierarzt im Bereitschaftsdienst, Annahme und Weiterleitung von
Telefonaten, Reinigung von Instrumenten, Assistenz bei Operationen.
Bewerbungsschluss für diese Stellen ist der 14.3.2006.
Auswahlgespräche finden zwischen dem 15. und 17.3.2006 statt. Arbeitsbeginn ist
der 1.4.2006.
Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, werden vorrangig aufgenommen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Bewerbungen sind gebührenfrei. Die Bewerber/innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
Der
Rektor:
Wolf-Dietrich Freiherr von Fircks
Herausgeber und Verleger: Veterinärmedizinische Universität
Wien
Redaktion: Dr. Ch. Schwabl, alle 1210 Wien, Veterinärplatz
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