Mitteilungsblatt

Veterinärmedizinische Universität Wien

Studienjahr 2005/2006

Ausgegeben am 2. Mai 2006

 18. Stück


 

44.

Ausschreibung der Wahl der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren im Senat für die Funktionsperiode WS 2006/2007 bis SS 2009

45.

Ausschreibung der Wahl der Vertreter der Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb im Senat für die Funktionsperiode WS 2006/2007 bis SS 2009

46.

Ausschreibung der Wahl des Vertreters des allgemeinen Universitätspersonals im Senat für die Funktionsperiode WS 2006/2007 bis SS 2009

47. Richtlinien des Rektorats für die Gebarung gemäß § 21 Abs. 1 Ziffer 9 Universitätsgesetz 2002
48. Treasury - Richtlinie der Veterinärmedizinischen Universität Wien
49. Einteilung des Studienjahres 2006/2007 und Termine  
50. Verleihung von Lehrbefugnissen
51. Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen
52. Ausschreibung von offenen Stellen

 

44. Ausschreibung der Wahl der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren im Senat für die Funktionsperiode WS 2006/2007 bis SS 2009

Die Wahl der Vertreter der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren im Senat gemäß Universitätsgesetz 2002 findet am 14.6.2006 im kleinen Sitzungszimmer des Festsaalgebäudes der VUW in der Zeit von 9.00 bis 14.00 Uhr statt.

Der Stichtag für das aktive und passive Wahlrecht wird mit 2.5.2006 (Tag der Verlautbarung der Ausschreibung im Mitteilungsblatt) festgelegt.

Gewählt werden dreizehn Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren (§ 97 Universitätsgesetz 2002).

Vom 9.5.2006 bis 15.5.2006 besteht in der Personalabteilung der Zentralen Verwaltung während der Dienststunden die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerinnen- und Wählerverzeichnis sowie die Möglichkeit für die Erhebung eines Einspruches gegen das Wählerinnen - und Wählerverzeichnis.

Wahlvorschläge haben eine Zustellungsbevollmächtigte oder einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen und müssen spätestens zwei Wochen vor dem Wahltag (bis 31.5.2006) schriftlich bei der Vorsitzenden der Wahlkommission, o.Univ.Prof.Dr. Elisabeth Mayrhofer, Klinisches Department für diagnostisches Verfahren, bildgebende Diagnostik, einlangen, widrigenfalls sie nicht berücksichtigt werden können.

Jede und jeder Wahlberechtigte kann Wahlvorschläge einbringen.  Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerberinnen und Wahlwerber beigefügt sein. Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig.

In die zugelassenen Wahlvorschläge kann ab 7.6.2006 in der Personalabteilung der Zentralen Verwaltung während der Dienststunden Einsicht genommen werden.

Stimmen können gültig nur für zugelassene Wahlvorschläge abgegeben werden.

Die auf den Wahlvorschlag entfallenden Mandate werden den im Wahlvorschlag angegebenen Wahlwerberinnen und Wahlwerbern in der Reihenfolge ihrer Nennung zugeteilt. Ersatzmitglieder sind jene Wahlwerberinnen und Wahlwerber, die der Wahlvorschlag als den gewählten Vertreterinnen und Vertretern direkt (ad personam) zugeordnete Ersatzmitglieder vorsieht. Ist im Wahlvorschlag kein ad personam zugeordnetes Ersatzmitglied ausgewiesen, haben die gewählten Mitglieder ihre Ersatzmitglieder zu Beginn der Funktionsperiode aus den Ersatzmitgliedern desselben Wahlvorschlags dem Vorsitzenden des Kollegialorgans bekannt zu geben. Im Falle des Erlöschens der Mitgliedschaft einer gewählten Vertreterin oder eines gewählten Vertreters haben Ersatzmitglieder an deren oder dessen Stelle zu treten. Die Reihenfolge des Nachrückens der Ersatzmitglieder im Falle des Erlöschens der Mitgliedschaft erfolgt nach der Reihung auf dem Wahlvorschlag.

Die Vorsitzende der Wahlkommission:
o.Univ.Prof. Dr. Elisabeth Mayrhofer

45. Ausschreibung der Wahl der Vertreter der Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb im Senat für die Funktionsperiode WS 2006/2007 bis SS 2009

Die Wahl der Vertreter der Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb im Senat gemäß Universitätsgesetz 2002 findet am 14.6.2006 im kleinen Sitzungszimmer des Festsaalgebäudes der VUW, in der Zeit von 9.00 bis 14.00 Uhr statt.

Der Stichtag für das aktive und passive Wahlrecht wird mit 2.5.2006 (Tag der Verlautbarung der Ausschreibung im Mitteilungsblatt) festgelegt.

Gewählt werden vier Vertreterinnen und Vertreter  der Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb von allen Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb. Den Gewählten muss zumindest eine Person mit Lehrbefugnis (venia docendi) angehören.

Vom 9.5.2006 bis 15.5.2006 besteht in der Personalabteilung der Zentralen Verwaltung während der Dienststunden die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerinnen- und Wählerverzeichnis sowie die Möglichkeit für die Erhebung eines Einspruches gegen das Wählerinnen - und Wählerverzeichnis.

Wahlvorschläge haben eine Zustellungsbevollmächtigte oder einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen und müssen spätestens zwei Wochen vor dem Wahltag (bis 31.5.2006) schriftlich bei dem Vorsitzenden der Wahlkommission, Ass.Prof.Dr. Gerhard Loupal, Department für Pathobiologie, Pathologie und Gerichtliche Veterinärmedizin, einlangen, widrigenfalls sie nicht berücksichtigt werden können.

Jede und jeder Wahlberechtigte kann Wahlvorschläge einbringen. Jeder Wahlvorschlag hat zumindest zwei Universitätsdozentinnen oder Universitätsdozenten zu enthalten. Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerberinnen und Wahlwerber beigefügt sein. Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig.

In die zugelassenen Wahlvorschläge kann ab
7.6.2006 in der Personalabteilung der Zentralen Verwaltung während der Dienststunden Einsicht genommen werden.

Stimmen können gültig nur für zugelassene Wahlvorschläge abgegeben werden.

Die auf den Wahlvorschlag entfallenden Mandate werden den im Wahlvorschlag angegebenen Wahlwerberinnen und Wahlwerbern in der Reihenfolge ihrer Nennung zugeteilt. Ersatzmitglieder sind jene Wahlwerberinnen und Wahlwerber, die der Wahlvorschlag als den gewählten Vertreterinnen und Vertretern direkt (ad personam) zugeordnete Ersatzmitglieder vorsieht. Ist im Wahlvorschlag kein ad personam zugeordnetes Ersatzmitglied ausgewiesen, haben die gewählten Mitglieder ihre Ersatzmitglieder zu Beginn der Funktionsperiode aus den Ersatzmitgliedern desselben Wahlvorschlags dem Vorsitzenden des Kollegialorgans bekannt zu geben. Im Falle des Erlöschens der Mitgliedschaft einer gewählten Vertreterin oder eines gewählten Vertreters haben Ersatzmitglieder an deren oder dessen Stelle zu treten. Die Reihenfolge des Nachrückens der Ersatzmitglieder im Falle des Erlöschens der Mitgliedschaft erfolgt nach der Reihung auf dem Wahlvorschlag.

Die Mandate werden unter Berücksichtigung des § 9 (5) der Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Senats zugeteilt.

Der Vorsitzende der Wahlkommission:
Ass.Prof.Dr. Gerhard Loupal

46. Ausschreibung der Wahl des Vertreters des allgemeinen Universitätspersonals im Senat für die Funktionsperiode WS 2006/2007 bis SS 2009

Die Wahl des Vertreters  des allgemeinen Universitätspersonals im Senat gemäß Universitätsgesetz 2002 findet am 14.6.2006  im kleinen Sitzungszimmer des Festsaalgebäudes der VUW, in der Zeit von 9.00 bis 14.00 Uhr statt.

Der Stichtag für das aktive und passive Wahlrecht wird mit 2.5.2006 (Tag der Verlautbarung der Ausschreibung im Mitteilungsblatt) festgelegt.

Gewählt wird eine Vertreterin oder ein Vertreter des allgemeinen Universitätspersonals.

Vom 9.5.2006 bis 15.5.2006 besteht in der Personalabteilung der Zentralen Verwaltung während der Dienststunden die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerinnen- und Wählerverzeichnis sowie die Möglichkeit für die Erhebung eines Einspruches gegen das Wählerinnen - und Wählerverzeichnis.

Wahlvorschläge haben eine Zustellungsbevollmächtigte oder einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen und müssen spätestens zwei Wochen vor dem Wahltag (bis 31.5.2006) schriftlich bei dem Vorsitzenden der Wahlkommission, Herrn Dr. Josef Jahn, Zentraler Informatikdienst, einlangen, widrigenfalls sie nicht berücksichtigt werden können.

Jede und jeder Wahlberechtigte kann Wahlvorschläge einbringen.

Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerberinnen und Wahlwerber beigefügt sein. Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig.

In die zugelassenen Wahlvorschläge kann ab
7.6.2006 in der Personalabteilung der Zentralen Verwaltung während der Dienststunden Einsicht genommen werden.

Stimmen können gültig nur für zugelassene Wahlvorschläge abgegeben werden.

Die auf den Wahlvorschlag entfallenden Mandate werden den im Wahlvorschlag angegebenen Wahlwerberinnen und Wahlwerbern in der Reihenfolge ihrer Nennung zugeteilt. Ersatzmitglieder sind jene Wahlwerberinnen und Wahlwerber, die der Wahlvorschlag als den gewählten Vertreterinnen und Vertretern direkt (ad personam) zugeordnete Ersatzmitglieder vorsieht. Ist im Wahlvorschlag kein ad personam zugeordnetes Ersatzmitglied ausgewiesen, haben die gewählten Mitglieder ihre Ersatzmitglieder zu Beginn der Funktionsperiode aus den Ersatzmitgliedern desselben Wahlvorschlags dem Vorsitzenden des Kollegialorgans bekannt zu geben. Im Falle des Erlöschens der Mitgliedschaft einer gewählten Vertreterin oder eines gewählten Vertreters haben Ersatzmitglieder an deren oder dessen Stelle zu treten. Die Reihenfolge des Nachrückens der Ersatzmitglieder im Falle des Erlöschens der Mitgliedschaft erfolgt nach der Reihung auf dem Wahlvorschlag.

Der Vorsitzende der Wahlkommission:
Dr. Josef Jahn

47. Richtlinien des Rektorats für die Gebarung gemäß § 21 Abs. 1 Ziffer 9 Universitätsgesetz 2002

Hinweis: Verweisungen beziehen sich – soweit nicht anders angeführt – auf das Universitätsgesetz 2002 (UG 2002), BGBl. I 120/2002. Diese und weitere Verweisungen gelten jeweils für die aktuell gültige Fassung.

1. Grundsätze

Die Veterinärmedizinische Universität Wien (VUW) ist eine gemeinnützige non-profit Organisation, die der Lehre und Forschung verpflichtet ist (Universitas magistrorum et scholarum = Gemeinschaft von Lehrenden und Lernenden). Als Wirtschaftskörper bekennt sich die VUW zum Prinzip der Wirtschaftlichkeit, Transparenz, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit (§ 2 Abs. 12) bei der Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben.

Im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit strebt die VUW nach jenem finanziellen Beitrag zu den in § 1 genannten Zielen, der erforderlich ist, um zusammen mit den Budgetzuweisungen des Bundes (Globalbudget) die für ihre gesamte Tätigkeit erforderliche stabile Eigenkapitalbasis und ausreichende Liquidität nachhaltig zu sichern.

Im Sinne der demokratischen Organisation der Universität sind alle Organisationseinheiten und die Universitätsangehörigen aufgefordert, bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben an der Umsetzung dieser Grundsätze verantwortlich mitzuwirken.

2. Budget

Die Gebarung der VUW wird in die Bereiche Globalbudget und § 27 Gebarung gegliedert. Die ad personam Forschungsaufträge sind von der VUW nur zu verwalten und fallen nicht unter diese Richtlinie, da im § 26 Bereich die Personalverwaltung und das Rechnungswesen von der VUW lediglich treuhändisch wahrgenommen werden.

3. Globalbudget

Die vom BM:BWK zur Verfügung gestellten Mittel werden im Rahmen der jährlichen Planung auf Basis von Ziel- und Leistungsvereinbarungen auf die einzelnen Organisationseinheiten verteilt.

4. § 27 Budget

Die § 27- Projekte bilden im Wesentlichen die ehemalige teilrechtsfähige Gebarung der Organisationseinheiten und die Tierspitalseinnahmen ab.
Die Verfügung über die eingeworbenen Mittel liegt beim Projektleiter, die Mittel sind der Zweckwidmung entsprechend zu verwenden. Es ist voller Kostenersatz zu leisten.

5. Buchhaltung

Das Rechnungswesen wird zentral von der Buchhaltung geführt und steht im Wege dezentraler Online-Berichte den Projektleitern/innen bzw. Leitern/innen der Organisationseinheiten als Steuerungsinformation für die in dezentraler Verantwortung wahrgenommene Führungstätigkeit zur Verfügung.

6. Grundlagen der Gebarung

Es gibt länger- und mittelfristige sowie jährliche Budgetplanungen. Diese erfolgen in den einzelnen Organisationseinheiten im Rahmen der Grundsatzentscheidungen, Entwicklungspläne und Schwerpunktsetzungen der zuständigen Organe.

7. Länger- und mittelfristige Budgetplanungen

Längerfristige Budgetplanungen sollen über die Leistungsvereinbarungsperiode (§ 13 Abs.1 2. Satz) hinaus den finanziellen Rahmen für die Entwicklung der Universität aufzeigen und vorgeben. Mittelfristige Budgetplanungen sind auf der Grundlage bekannt gegebener Leistungsvereinbarungsentgelte (§ 13 Abs. 2 Ziff. 2) zu erstellen und sollen die Inangriffnahme konkreter Vorhaben ermöglichen.

Länger- und mittelfristige Budgetplanungen haben Beschlüsse zur Entwicklungsplanung oder darauf aufbauende Organisationsplanung zu beachten. Die länger- und mittelfristigen Budgetplanungen sind nach Abschluss eines jeden Budgetjahres –bzw. im Bedarfsfall an allenfalls geänderte Voraussetzungen anzupassen.

8. Jährliche Budgetplanungen

Jährliche Budgetplanungen bilden den konkreten Rahmen für ein Wirtschaftsjahr für alle Organisationseinheiten der VUW. Der jährliche Budgetplan ist bis spätestens Ende des vorangehenden Jahres fertig zu stellen und bekannt zu geben. Sofern der Bund mit seinen oder andere Organe mit deren Verpflichtungen im Verzug sind ist eine provisorische Budgetplanung zu realisieren.

Wo dies zielführend ist, hat sich die Ressourcenzuteilung an Kennzahlen zu orientieren. Dazu zählen auch die Ergebnisse von Evaluationsmaßnahmen. Beim Übergang auf die Anwendung von Kennzahlen als Grundlage der Ressourcenzuteilung sind bestehende vertragliche Verpflichtungen angemessen zu berücksichtigen.

Zuweisungen auf Grund der jährlichen Budgetplanungen sollen Einsparungen gegenüber den Zuweisungen vorangegangener Perioden honorieren, sofern diese nicht auf Grund objektiver Minderbedarfe anfallen. Ein Automatismus beim jährlichen Übertrag von nicht in Anspruch genommenen Mitteln ist nach Maßgabe der Verwaltungsökonomie und Anreizbildung vorzusehen.

9. Sonderprojekte

Als Sonderprojekte sind beabsichtigte Ausbau- oder Rückbauvorhaben zu verstehen, die ein jährliches Ausgaben- bzw. Einsparungsvolumen von EUR 300.000 überschreiten. Soweit es sich um zeitlich befristete Vorhaben handelt, ist das Ausgaben- bzw. Einsparungsvolumen über die Gesamtlaufzeit des Vorhabens maßgeblich für die Geltung als Sonderprojekt im Sinne dieser Bestimmungen. Solche Vorhaben sind in den Budgetplanungen als solche kenntlich zu machen. Für solche Sonderprojekte sind Bedarfsberechnungen anzustellen, für die die erwartete Nachfrage zu Grunde zu legen ist.

10. Zugriff auf Mittel

Die Verwaltung der Mittel erfolgt durch Organisationseinheiten, die unmittelbar der Rektorin oder dem Rektor oder einer Vizerektorin oder einem Vizerektor unterstehen. Im Sinne größtmöglicher Autonomie und Flexibilität wird den Organisationseinheiten im Rahmen der Organisation des Rechnungswesens die Verfügung über diese Mittel ohne Dienstweg ermöglicht. Die Buchhaltung stellt sicher, dass die Leiterinnen und Leiter der Organisationseinheiten jederzeit die Höhe der erfolgten Zahlungen und getroffenen Verfügungen verfügbaren Budgetmittel feststellen können.

Soweit über Mittel verfügt wurde, haben die Leiter der Organisationseinheiten oder die von ihnen Bevollmächtigten die Eingabe und Dokumentation im SAP-System sicherzustellen.

Nach Möglichkeit sind Zahlungen nach erfolgter Lieferung im Wege von Banküberweisungen zu leisten. Der Barverkehr ist auf das unumgänglich notwendige Ausmaß zu beschränken, dies gilt auch für die Nutzung von Schecks, Kredit- und Bankomatkarten und ähnliche Zahlungsmittel sowie für An- und Vorauszahlungen. Eigenanweisungen (z.B. bei Privatverkäufen an das Institut u.ä.) bedürfen einer Gegenzeichnung (Vier-Augen-Prinzip) durch nicht unterstellte Mitarbeiter und den Nachweis der Lieferung durch entsprechende Originalbelege. Die Gegenzeichnung soll fachnah durch eine/n LeiterIn einer Organisationseinheit, oder kann auch durch den/die LeiterIn der Buchhaltung bzw. dessen/deren StellvertreterIn oder ein Mitglied des Rektorates erfolgen.

Wenn die Buchhaltung mangels Übereinstimmung mit gesetzlichen, verordnungsmäßigen oder sonstigen Vorschriften oder aus anderen sachlichen Gründen die Durchführung einer Zahlung verweigert und der/die VeranlasserIn dennoch auf deren Durchführung besteht, ist über diesen erfolgten Zahlungsvorgang die Rektorin oder der Rektor bzw. der/die sachlich zuständige VizerektorIn unverzüglich zu informieren.

11. Liquiditätssteuerung

Insoweit zum Zwecke der Zurverfügungstellung ausreichender liquider Mittel die vorübergehende Inanspruchnahme von Fremdkapital erforderlich ist, ist dies in Übereinstimmung mit dem Kommentar zum Universitätsgesetz 2002 (Sebök, Universitätsgesetz 2002; WUV Universitätsverlag; Wien, 2002) nicht als über die laufende Geschäftstätigkeit der Universität hinausgehend zu betrachten. Nicht in der Budgetplanung vorgesehene Beschaffungen oder Schuldverhältnisse, deren Einzelwert € 20.000,- übersteigt oder entsprechende jährliche Verpflichtungen auslöst, bedürfen allenfalls der Mitzeichnung, soweit es sich nicht um § 27 Mittel handelt.

Für den Bereich Treasury (die Abwicklung von Wertpapiergeschäften, kurz – mittel- u. langfristigen Veranlagungen u.ä.) gilt die jeweils letztgültige Fassung der Treasuryrichtlinie mit den darin enthaltenen Limiten für den Handel von Geldgeschäften und der in der Richtlinie festgelegten Zuordnung der verantwortlichen Personen und Abteilungen.

12. Beschaffung

Für die Universität ist die Anwendung der Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes verpflichtend.
Bei Beschaffungsvorgängen ist darauf Bedacht zu nehmen, dass Ressourcen gemeinsam genutzt werden. Dies gilt insbesondere für Großgeräte.
Wo dies wirtschaftlich sinnvoll durchführbar ist, sind Aufzeichnungen über die Nutzung von Ressourcen zu führen. Dies gilt insbesondere für Großgeräte.
Die Dienste der Bundes-Beschaffungsgesellschaft mbH sind in Anspruch zu nehmen, wo dies wirtschaftlich sinnvoll ist.

13. Personal

Der Größe der Universität und des Anteils der Personalkosten an den Gesamtkosten entsprechend, ist im Bereich des Globalbudgets (§ 13 (2) 2.) ein Personalkostenplan zu führen. Die Verantwortung zur budgetären Deckung für diese Personalkosten bleibt bestehen.
Bei der Zuweisung von personellen Ressourcen sind in Zahlen messbare, objektivierbare Kriterien mit Priorität zu berücksichtigen.
Vom Personalkostenplan abweichende Besetzungen, die zu einer 15 % überschreitenden Bindung oder Umwidmung von den zugewiesenen Personalkosten führen, bedürfen einer Genehmigung des Rektorates.
Bei Reisevorgängen von Dienstnehmern bilden die Bestimmungen der Reisegebührenverordnung (RGV) in der jeweils gültigen Fassung die Obergrenze für die Vergütung aus dem Globalbudget, sofern nicht gesetzliche oder kollektivvertragliche Bestimmungen verpflichtend anderes vorsehen.

14. Schadensfälle

Schadensfälle sind in jedem Fall aktenkundig zu machen und der Rektorin oder dem Rektor sowie dem/der sachlich zuständigen VizerektorIn bzw. der Wirtschaftsabteilung zu melden. Die Schadensmeldung hat zumindest folgende Angaben zu enthalten: Ursache, Hergang, Art, Ausmaß und Zeitpunkt der Ereignung des Schadensfalles, Name/n jener Person/en, die unmittelbar oder mittelbar am Schadensfall beteiligt war/en, diesen herbeiführte/n oder trotz erkennbarer Gefahr nicht verhinderte/n, weiters Angaben über die Einschätzung des Verschuldensgrades durch den/die VerursacherIn/nen und die hiefür maßgeblichen Gründe, Anlagennummer, Schadensbetrag, Begleitumstände, die die Ereignung des Schadensfalles ermöglichten, insbesondere allfällige Unzulänglichkeiten bestehender Vorschriften, Maßnahmen, die veranlasst wurden, um die Ausweitung oder Wiederholung eines solchen Schadensfalles zu verhindern, Veranlassungen, die zur Verfolgung (Geltendmachung) des Ersatzanspruches einschließlich aller Straf- und/oder Disziplinaranzeigen - getroffen wurden oder beabsichtigt sind.
Die Notwendigkeit bzw. Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit des Abschlusses von Versicherungen ist in regelmäßigen Abständen zu prüfen.

15. Repräsentation

Repräsentationsausgaben sind auf solche Veranstaltungen und Anlässe zu beschränken, die eine nennenswerte positive Auswirkung im Interesse der VUW haben. Dabei ist auf Schwerpunkte der Öffentlichkeitsarbeit Bedacht zu nehmen. Der Umfang der Repräsentation hat sich am Anlass zu orientieren. Über die Gesamtausgaben für Repräsentation des Vorjahres ist dem Universitätsrat jährlich unter Angabe des Vergleichswerts des dem Berichtsjahr vorangehenden Jahres zu berichten.

16. Literatur

Literaturanschaffungen sind durch die Universitätsbibliothek zu tätigen, bzw. wo dies nicht zielführend ist, von dieser zu koordinieren. Mehrfachbeschaffungen identer Zeitschriften, Bücher oder sonstiger Datenträger sind nach Möglichkeit zu vermeiden.
Die Budgetmittel für Literatur sind im größtmöglichen Ausmaß der Universitätsbibliothek zuzuweisen.

17. Evidenthaltung von Dauervertragsverhältnissen

Verträge, die zu dauerhaften Verpflichtungen oder Berechtigungen der Universität führen, sind in geeigneter Form in Evidenz zu halten. Verträge, die zu wiederholten Zahlungen der Universität oder an die Universität führen, sind in einer zentralen Datenbank in Evidenz zu halten, soweit die Laufzeit der Verträge 12 Monate oder den Betrag von € 100.000,-- überschreitet.

18. Beteiligungen

Wo dies zur Erreichung der Aufgaben in einem höheren Maß dienlich ist als die Realisierung im Rahmen der Universität oder wo dies aus Gründen der Kooperation mit anderen Institutionen erforderlich ist, sind Beteiligungen an anderen Rechtsträgern zulässig. Dazu zählen auch Beteiligungen zu Veranlagungszwecken. Diese Bestimmung gilt als Richtlinie, jedoch nicht als Ermächtigung im Sinne des § 21 Abs. 1 Ziff. 9.

Die Beteiligungen sind laufend evident zu halten. Für die Berichtspflichten gelten die Bestimmungen der Rechnungsabschlussverordnung (BGBl. II 292/2003). Die Wahrnehmung der mit den Beteiligungen verbundenen Eigentümerinteressen ist nach Möglichkeit auf eine Organisationseinheit innerhalb der Universität zu konzentrieren. Beteiligungen, die nicht auf Grund der Notwendigkeit von Kooperationen mit anderen Institutionen erforderlich waren bzw. die nicht der bloßen Vermögensveranlagung dienen, sind zumindest im Abstand von 5 Jahren zu evaluieren. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob die Beteiligung der Aufgabenerfüllung in höherem Maß dienlich ist als die Wahrnehmung der betreffenden Aufgaben im Rahmen der Universität.

19. Revision

Zur Kontrolle der Einhaltung der Rechtsvorschriften und der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Transparenz, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit sind regelmäßige unangekündigte Stichproben durch einen externen Wirtschaftsprüfer zu veranlassen. Die Ergebnisse dieser Prüfungen werden dem Universitätsrat unverzüglich zur Kenntnis gebracht, nebst den in Folge veranlassten Maßnahmen.

Für das Rektorat:
Wolf-Dietrich Freiherr von Fircks 

48. Treasury - Richtlinie der Veterinärmedizinischen Universität Wien

Die Treasury - Richtlinie der Veterinärmedizinischen Universität Wien wird (im pdf-Format) wie folgt verlautbart:

Treasury - Richtlinie im pdf-Format   

Für das Rektorat:
Wolf-Dietrich Freiherr von Fircks 

49. Einteilung des Studienjahres 2006/2007 und Termine

Wintersemester (WS)

Frist für die Bewerbung von ausländischen Staatsangehörigen

Nicht EU-Bürgerinnen und nicht EU-Bürger, bzw.
Staatenlose gemäß § 61 (4) UG2002
um Aufnahme bis längstens                                  01.09.2006

Allgemeine Zulassungsfrist                                01.09. - 30.09.2006

Nachfrist (erhöhter Studienbeitrag)                         01.10. - 30.11.2006

Semester- und Vorlesungsbeginn                      01.10.2006

Weihnachtsferien                                               22.12.2006 - 07.01.2007

Semesterferien                                                   01.02. - 28.02.2007

Zusätzliche Lehrveranstaltungszeit für geblockte Lehrveranstaltungen und Prüfungen

                                                                           01.02.2007 - 09.02.2007
                                                                           19.02.2007 - 28.02.2007

Sommersemester (SS)

Frist für die Bewerbung von ausländischen Staatsangehörigen

Nicht EU-Bürgerinnen und nicht EU-Bürger, bzw.
Staatenlose gemäß § 61 (4) UG2002
um Aufnahme bis längstens                                  01.02.2007

Allgemeine Zulassungsfrist                                01.02. - 28.02.2007

Nachfrist (erhöhter Studienbeitrag)                         01.03. - 30.04.2007

Semester- und Vorlesungsbeginn                      01.03.2007

Osterferien                                                         02.04. - 15.04.2007

Pfingstferien (vorlesungs- & übungsfrei)             26.05. - 29.05.2007

Rektorstag (vorlesungs- & übungsfrei)                08.06.2007

Hauptferien                                                        01.07.- 30.09.2007

Zusätzliche Lehrveranstaltungszeit für geblockte Lehrveranstaltungen und Prüfungen

                                                                           01.07. - 06.07.2007
                                                                           27.08. - 30.09.2007

Der Vorsitzende des Senats:                                Der Rektor:
o.Univ.Prof. Dr. Mathias Müller                              Wolf-Dietrich Freiherr von Fircks

50. Verleihung von Lehrbefugnissen

Frau Dr. Alexandra Scope wurde mit 14.3.2006 die Lehrbefugnis für das Fach "Geflügelkrankheiten" verliehen.
Frau Dr. Theresia Licka wurde mit 16.3.2006 die Lehrbefugnis für das Fach "Orthopädie bei Huf- und Klauentieren" verliehen.
Frau Dr. Marina Karaghiosoff wurde mit 3.4.2006 die Lehrbefugnis für das Fach "Immungenetik" verliehen.

Der Rektor:
Wolf-Dietrich Freiherr von Fircks

51. Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen

Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen besteht aus folgenden Mitgliedern:

Doz. Dr. Theresia Licka (Vorsitzende)
Univ. Prof. Dr. Anja Joachim
Univ. Prof. Dr. Ivo Schmerold
Dr. Gabriela Fleckna
Annekathrin Mayrhofer
Maria Guschlbauer
Mag. Sari Hruza
Gerda Zörrer

52. Ausschreibung von offenen Stellen

An der Veterinärmedizinischen Universität Wien gelangen die nachfolgend angeführten Stellen zur Besetzung. Bewerbungen sind schriftlich bis 23.5.2006 unter Anschluss der erforderlichen Nachweise sowie des Lebenslaufes und eines Fotos an die Personalabteilung der Veterinärmedizinischen Universität Wien zu richten. Termine für Vorstellungsgespräche sind direkt mit der angegebenen Einrichtung (Tel: 01 / 250 77/DW) zu  vereinbaren.

Klinisches Department für Kleintiere und Pferde

Interne Medizin und Seuchenlehre 1 (DW 5101)

eine halbe Stelle im Bereich des allgemeinen Universitätspersonals (Angestellte/r – Hilfskraft) – Ersatzkraft
Erwünscht wird: Interesse an Veterinärmedizin, Teamfähigkeit, Studenten der Veterinärmedizin, Nichtraucher/innen werden bevorzugt.
Tätigkeitsbereich: Hilfestellung in der kardiologischen Ambulanz (vormittags)

Klinisches Department für Bildgebende Diagnostik, Infektions- und Laboratoriumsmedizin

Bildgebende Diagnostik (DW 5701)

eine Stelle eines/einer wissenschaftlichen Mitarbeiters (Angestellte/r)
Voraussetzung: abgeschlossenes Studium der Veterinärmedizin
Erwünscht wird: Erfahrung in der Mehrzahl der Bildgebenden Verfahren (Röntgen, Ultraschall, Computertomographie, Magnetresonanztomographie, Szintigraphie) bei Kleintieren, Pferden, Heimtieren, Exoten und Nutztieren; abgeschlossene Residency-Ausbildung, Diplomate-Status, Erfahrung in Forschung und Lehre.

Department für Tierzucht und Reproduktion

Besamungs- und Embryotransfer-Station (DW 5403)

1 studentische Qualifizierungsstelle im Ausmaß von max. 70 Stunden/Monat für 12 Monate.
Anforderungen: Studierende der Veterinärmedizin oder Pferdewissenschaften mit erfolgreich abgeschlossener Eingangsphase.
Erwünscht werden: Erfahrungen im selbständigen Umgang mit Großpferden.
Tätigkeiten: Mitarbeit überwiegend in der Besamungs- und ET-Station im Tagdienst in Absprache mit der Stationsleitung (Pflege und Bewegung von Patientenpferden, Vorbereitung von Instrumenten im Besamungsbereich, Mithilfe bei der Dokumentation)

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und ein ausgewogenes Zahlenverhältnis zwischen den an der Universität tätigen Frauen und Männern gemäß § 41 Universitätsgesetz 2002 insbesondere beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei Unterrepräsentation von Frauen (weniger als 40%) werden Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber vorrangig aufgenommen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Die Bewerbungen sind gebührenfrei. Die Bewerber/innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

Der Rektor:
Wolf-Dietrich Freiherr von Fircks

Herausgeber und Verleger: Veterinärmedizinische Universität Wien
Redaktion: Dr. Ch. Schwabl, alle 1210 Wien, Veterinärplatz 1