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Im Falle höherer Kosten (längerdauernde oder kostenintensive Behandlung) wird eine Anzahlung für die Behandlungs- und Verpflegungskosten in der Höhe von 30 Prozent der zu erwartenden Kosten in Rechnung gestellt.

Bitte beachten Sie, dass zu Notdienst-Zeiten das Honorar für tierärztliche Leistungen um 30 Prozent erhöht ist.

Honorarordnung der Veterinärmedizinischen Universität Wien

Anstaltsordnung

Die Anstaltsordnung der Veterinärmedizinischen Universität Wien legt allgemeine Regelungen für den Betrieb des klinischen Bereiches (Tierspital, VetFarm) fest. Sie basieren auf denGrundregeln von GCP („Good ClinicalPractice“), dem Tierschutzgesetz, dem Tierseuchengesetz, der GSP („Good Scientific Practice), dem Tierversuchsgesetz 2012, dem Tierärztegesetz sowie dem Code of Conduct zum Tierschutz, (alle in der jeweils gültigen Fassung) die in jedem Fall einzuhalten sind.

Anstaltsordnung für die klinischen Einrichtungen