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Unser Tierspital versteht sich primär als universitäre Überweisungsklinik für praktische TierärztInnen und Tierkliniken. Dennoch kann jeder Tierbesitzer und jede Tierbesitzerin die Leistungen des Tierspitals in Anspruch nehmen. Überweisungen von der betreuenden Haustierärztin/von dem betreuenden Haustierarzt werden für die Abteilung für Bildgebende Diagnostik, die Klinik für Wiederkäuer sowie die Klinik für Schweine benötigt.

Für Notfälle außerhalb der ordentlichen Ambulanzzeiten wählen Sie bitte die Notfall-Nummern. Bitte beachten Sie, dass zu Notdienst-Zeiten das Dienstleistungsangebot nur eingeschränkt zur Verfügung steht.

Kleintiere: +43 1 25077-5555
Pferde: +43 1 25077-5520
Nutztiere: +43 1 25077-5232

Die Kliniken des Tierspitals sind prädestiniert für wissenschaftlich und klinisch anspruchsvolle Fälle. Unsere Spezialambulanzen bieten hochspezifische Leistungen an, die dem neuesten Stand der Wissenschaft entsprechen. Die Vetmeduni ist ein Ort der Forschung, gewonnene Erkenntnisse fließen sofort in die angewandte Medizin ein.

Eingespielte Teams bestehend aus ProfessorInnen, FachtierärztInnen, Interns (TierärztInnen in Fach-Ausbildung), motivierten Studierenden und ausgebildeten TierpflegerInnen, kümmern sich rund um die Uhr um Ihr Tier!


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Wiener Wildtier-Hotline und Wildtierbox

Bei Fragen zu Wildtieren oder wenn Sie ein verletztes oder in Not geratenes Wildtier in Wien gefunden haben, können Sie sich täglich von 7:30 bis 22 Uhr (auch an Wochenenden und Feiertagen) an die Wildtier-Hotline des Forst- und Landwirtschaftsbetriebs der Stadt Wien wenden:

Fundbox für Wildtiere

Für verletzte und in Not geratene Wildtiere hat der Forst- und Landwirtschaftsbetrieb eine Wildtierbox am Standort 1100 Wien, Triester Straße 114 eingerichtet, wo die Tiere persönlich entgegengenommen werden. Sie werden dann von einer Tierärztin oder einem Tierarzt untersucht beziehungsweise behandelt und in der Wildtierstation bis zu ihrer Genesung und Auswilderung betreut.

Bitte beachten: Sie dürfen nur Wildtiere, die in Wien gefunden wurden, bei der Wildtierbox abgeben.

Zu folgenden Zeiten können Sie in Wien gefundene Wildtiere persönlich abgegeben:

An Werktagen, Montag bis Freitag:

  • 14 bis 14.30 Uhr
  • 16 bis 16.30 Uhr
  • 18 bis 18.30 Uhr
  • 20 bis 20.30 Uhr
  • 21.45 bis 22 Uhr

An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen: zusätzlich von 12 bis 12.30 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten steht Ihnen das Team der Wildtier-Hotline zur Verfügung.

Grundsätzlich sollten Sie verletzte und in Not geratene Wildtiere zur Wildtierbox bringen. Ist das nicht möglich, werden die Wildtiere von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zwischen 7.30 und 22 Uhr von jedem Ort im Wiener Stadtgebiet abgeholt und fachgerecht versorgt.

Bitte beachten: Bei Anrufen nach 20 Uhr kann es je nach Anzahl der offenen Einsätze möglich sein, dass eine Abholung am selben Tag nicht mehr möglich ist.

Allgemeine Informationen

Grundsätzlich gilt es, Wildtiere am besten am Fundort zu belassen! Eigenständige Rettungsversuche bedeuten großen Stress für ein Wildtier und schaden dem Tier mehr als sie nützen. Selbstständiger Transport birgt zusätzlich das Risiko eigener Verletzungen.

Aus Seuchenschutzgründen und zum Schutz der Patiententiere der Universitätskliniken der Vetmeduni, können Wildtiere jeglicher Art nicht am Campusgelände aufgenommen werden.

Kontaktdaten zur Fallvermittlung

  • Wildtier-Hotline der Stadt Wien (Mo-So inkl. Feiertage): +43 1 4000-49090
  • Wiener Tierrettung: +43 1 6992480
  • Tierschutzombudsstelle Wien (TOW): +43 1 3180076-75079
  • Eulen- und Greifvogelstation Haringsee: +43 2214 48050
  • Bird Life Austria: +43 1 5234651
  • Online-Informationsseite der Stadt Wien

Die Höhe der Kosten für Untersuchung, Behandlung und Betreuung von Tieren am Tierspital ist in der Honorarordnung geregelt. Alle nach dieser Honorarordnung anfallenden Entgelte sind bei Abholung bzw. Ablieferung des Tieres bar, mittels Bankomatkarte oder Kreditkarte zu bezahlen.

Im Falle höherer Kosten (längerdauernde oder kostenintensive Behandlung) wird eine Anzahlung für die Behandlungs- und Verpflegungskosten in der Höhe von 30 Prozent der zu erwartenden Kosten in Rechnung gestellt.

Bitte beachten Sie, dass zu Notdienst-Zeiten das Honorar für tierärztliche Leistungen um 30 Prozent erhöht ist.

Honorarordnung der Veterinärmedizinischen Universität Wien

Die Anstaltsordnung der Veterinärmedizinischen Universität Wien legt allgemeine Regelungen für den Betrieb des klinischen Bereiches (Tierspital, VetFarm) fest. Sie basieren auf denGrundregeln von GCP („Good ClinicalPractice“), dem Tierschutzgesetz, dem Tierseuchengesetz, der GSP („Good Scientific Practice), dem Tierversuchsgesetz 2012, dem Tierärztegesetz sowie dem Code of Conduct zum Tierschutz, (alle in der jeweils gültigen Fassung) die in jedem Fall einzuhalten sind.

Anstaltsordnung für die klinischen Einrichtungen