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Die Departmentleiter:innen werden bestellt auf Basis des Universitätsgesetzes 2002 § 20. Die Bestellung zur Leiterin oder zum Leiter einer interdisziplinären Einrichtung geschieht analog dazu.
Die Departmentleiter:innen werden bestellt auf Basis des Universitätsgesetzes 2002 § 20. Die Bestellung zur Leiterin oder zum Leiter einer interdisziplinären Einrichtung geschieht analog dazu.