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Höhe ÖH-Beitrag

Der ÖH-Beitrag in der Höhe von € 22,70 (WS 2023/2024 / SS 2024) ist ausnahmslos von allen Studierenden jedes Semester bis Ende der Zulassungsfrist zu bezahlen, auch von jenen Studierenden, die von der Zahlung des Studienbeitrages befreit sind. 

Ende Zulassungsfrist Wintersemester 2023/2024: 31.10.2023

Ende Zulassungsfrist Sommersemester 2024: 31.03.2024

ACHTUNG: Seit dem Wintersemester 2022/23 gibt es keine Nachfrist mehr! Bitte stellen Sie sicher, dass der Betrag für das Wintersemester bis aller spätestens 31.10.2023 und für das Sommersemester 2024 bis aller spätestens 31.03.2024 bei uns eingelangt ist.

Höhe Studienbeitrag

 

Studienbeitrag pro Semester

 

Ordentliche Studierende
(außerhalb der Studiendauer + Toleranzsemester)

             € 363,36

 

Drittstaatsangehörige

             € 726,72

 

Außerordentliche Studierende

             € 363,36

 

Außerordentliche Studierende, die ausschließlich an einem Universitätslehrgang  bzw. Vorstudienlehrgang teilnehmen, sind vom Studienbeitrag befreit und haben nur den Lehrgangsbeitrag und den ÖH-Beitrag zu bezahlen.

Befristete Befreiung

Eine befristete Befreiung vom Studienbeitrag besteht für die Dauer der Regelstudienzeit eines Diplom-, Bachelor-, Master- oder Doktoratsstudiums zuzüglich zwei Semester (beitragsfreie Zeit) für folgende ordentliche Studierende:

  • Österreichische Staatsbürger:innen,
  • EU-Bürger:innen,
  • EWR-Bürger:innen (Norwegen, Island, Liechtenstein),
  • Staatsangehörige der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
  • Konventionsflüchtlinge (auch aus anderem EU-Staat),
  • Subsidiär Schutzberechtigte,
  • Drittstaatsangehörige, denen einer der folgenden Aufenthaltstitel erteilt wurde:
    • "Daueraufenthalt - EG" bzw. "Daueraufenthalt - EU" ausgestellt von der zuständigen österreichischen Behörde
    • "Daueraufenthalt - EG" bzw. "Daueraufenthalt - EU" ausgestellt von der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedsstaates und eine Aufenthaltsbewilligung für Österreich
    • "Daueraufenthaltskarte" ausgestellt von der zuständigen österreichischen Behörde
  • Türkische Staatsangehörige auf Grund des Assoziationsabkommens EWG-Türkei, wenn sie:
    • ordnungsgemäß bei ihren in Österreich lebenden Eltern wohnen und
    • die Eltern in Österreich ordnungsgemäß beschäftigt sind oder waren
  • Studierende, auf welche die Personengruppenverordnung Anwendung findet (außer Studierende mit Aufenthaltstitel "Aufenthaltsbewilligung Studierende")
  • Studierende, mit einem anderen österreichischen Aufenthaltstitel als „Aufenthaltsbewilligung Studierende“


ACHTUNG! Die genannten Aufenthaltstitel sind in der Studienabteilung innerhalb der Zulassungsfrist im Original und in Kopie vorzulegen!

Während der beitragsfreien Zeit (Regelstudienzeit) ist ausschließlich der ÖH-Beitrag zu entrichten. Bei Überschreiten der beitragsfreien Zeit (Regelstudienzeit) sind der Studienbeitrag und der ÖH-Beitrag zu entrichten.

Studierende mit Nationalität Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, die vor 31.12.2020 ihr Studium begonnen haben, sind hinsichtlich des Studienbeitrages auch nach Ende des Übergangszeitraumes unter die Bestimmung des § 91 Abs. 1 UG zu subsumieren.


Fristen

Die Zulassungfrist entnehmen Sie der der Einteilung des Studienjahres.

Einzahlungsmöglichkeiten

Bei der Erstzulassung können ÖH- und/oder Studienbeitrag vor Ort in der Studienabteilung mittels Bankomatkarte bezahlt werden.

Bei Bezahlung des Studienbeitrags bzw. des ÖH-Beitrages mittels Erlagschein (Zahlschein), muss mit einer Verbuchungszeit von etwa einer Woche gerechnet werden. Die Aufnahme und Zulassung wird erst nach dem Einlangen des Studienbeitrags bzw. des ÖH-Beitrages rechtswirksam. Bei der Bezahlung per Erlagschein (Zahlschein) müssen Sie erneut in der Studienabteilung erscheinen, um die Studienunterlagen zu erhalten. Etwaige Gebühren bei Überweisungen aus dem Ausland sind vom Einzahler bzw. der Einzahlerin selbst zu tragen.

Wird der den Betrag nicht ordnungsgemäß entrichtet, wird Ihr Studium automatisch nach Ablauf der Zulassungfrist geschlossen!

Meldung der Fortsetzung bei Einzahlung an anderer Universität

Wenn Sie den ÖH- und/oder Studienbeitrag an einer anderen Universität bezahlt haben, dann schreiben Sie eine E-Mail an studieninfo@vetmeduni.ac.at mit der Bitte um Meldung der Fortsetzung des Studiums. Andernfalls wird Ihr Studium an der Vetmeduni Vienna automatisch geschlossen.

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