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Die operative Leitung der Universität und die Vertretung nach außen obliegen dem Rektorat; die Rektorin/der Rektor ist Vorsitzende/r sowie SprecherIn des Rektorats.

Der Universitätsrat ist seinen Aufgaben etwa dem Aufsichtrat einer Aktiengesellschaft vergleichbar und dementsprechend ein Kontrollgremium.

Der Senat ist das oberste Kollegialorgan, in dem sowohl UniversitätsprofessorInnen, UniversitätsdozentInnen und wissenschaftliche MitarbeiterInnen, MitarbeiterInnen des allgemeinen Universitätspersonals als auch Studierende vertreten sind.

Die Aufgaben aller Organe sind ebenfalls im Universitätsgesetz 2002 festgehalten.

Das Rektorat  Zum Universitätsrat  Zum Senat


Leitung

Das Rektorat

Das Rektorat leitet die Universität und vertritt diese nach außen. Die Aufgaben des Rektorats sind im Universitätsgesetz aufgelistet. Darüber hinaus fallen alle Aufgaben, die nicht gesetzlich anderen Organen zugewiesen sind, in den Zuständigkeitsbereich des Rektorats.

Das Rektorat


Foto: Christian Steinbrenner/Vetmeduni