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Wir bitten um Verständnis, dass wir dieses Service aus rechtlichen Gründen ausschließlich für die Übungstiere der Vetmeduni anbieten können. Die Vergabe von Übungstieren unterliegt § 10 TVG 2012 (Tierversuchsgesetz 2012). Herrenlose Tiere oder Tiere aus Privatbesitz können nicht vermittelt werden.