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Studierende und Mitarbeiter:innen

Alle Hundebesitzer:innen, die ihr:e eigene:n Tier:e mit an den Campus bringen möchten, müssen einen entsprechenden Antrag ausfüllen und einreichen. Diese Anträge müssen jährlich verlängert werden. Um Ihren Antrag für die Hundemitnahme an der Vetmeduni zu verlängern, werden Sie per E-Mail rechtzeitig verständigt.
                      
Die Anträge für Mitarbeiter:innen sind ausnahmslos in VetEasy zu stellen, die Bearbeitung der Anträge, die Abholung der Hundemarken und die Bezahlung der Gebühren werden in der Finanzabteilung abgewickelt.

Bedingungen und notwendige Dokumente/Nachweise für eine rasche und reibungslose Bearbeitung der Anträge:

  • Vollständig ausgefüllter Antrag für jeden Hund (elektronisch)
  • Vollständige Impfpasskopien (Nachweis der Grundimmunisierung und regelmäßigen Auffrischungen). Die Zuordnung des jeweiligen Impfpasses zur Identität des Hundes und der Halterin/des Halters muss dabei nachvollziehbar sein (v.a. Abbildung der Heimtierpassnummer am unteren Rand jeder Seite auf den Kopien berücksichtigen)
  • Nachweis der Chipnummer
  • Nachweis der behördlichen Registrierung (Kopie aus der Heimtierdatenbank bzw. Auszug der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft)
  • Nachweis einer ordnungsgemäßen Unterbringungsmöglichkeit am Gelände (Bestätigung der jeweils berechtigten Person (Vorgesetzter) im Rahmen des Workflows)
  • Nachweis einer Hundehaftpflichtversicherung

Nach der Genehmigung des Antrages bzw. der Verlängerung werden Sie per E-Mail verständigt.
Um eine möglichst effiziente Abwicklung sicherzustellen, hat die Abholung der Hundemarke und die Bezahlung der Gebühr innerhalb von 6 Wochen nach der Genehmigung zu erfolgen. Sollte das nicht passieren verdoppelt sich die Gebühr und nach weiteren 4 Wochen erlischt die Genehmigung für das laufende Kalenderjahr.

Wird Ihr Antrag abgelehnt, finden Sie eine Begründung in Ihrer E-Mail. Im Rahmen einer neuerlichen Antragstellung können Sie die geforderten und aktuellen Dokumente/Daten nachreichen.

Die Abholung Ihrer Hundemarke und das Entrichten der jährlichen Gebühren finden ausschließlich während der Öffnungszeiten des Service Points im Gebäude CB (Erdgeschoss) statt. Dabei ist die Gebühr von €25.- je Hund bar zu entrichten.

Bei Verlust der Hundemarke ist eine Gebühr von €10,- zu entrichten.

Kurzzeitige Genehmigungen (1 bis maximal 4 Wochen pro Jahr) von Hunden werden unter Vorlage aller notwendigen Dokumente ausgestellt. Sie verlieren automatisch mit Ende der Laufzeit ihre Gültigkeit. Die Kosten belaufen sich auf €10,- je Genehmigung.