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Richtlinien für Assistenzhunde
Seit dem 01.01.2015 sind alle Assistenzhunde (Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde) im § 39a des Bundesbehindertengesetzes verankert.
Die näheren Bestimmungen zu diesem Gesetz sind in den Richtlinien für Assistenzhunde des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachzulesen: