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Proben richtig verpacken!

Bitte bedenken Sie, dass Sie mit der Verpackung und dem Versand von Proben einerseits selbst mit potentiell infektiösem Material in Berührung kommen können, andererseits auch die Zusteller und letzten Endes auch uns mit falsch verpackten Proben gefährden!

  • Da wir immer wieder diagnostistisches Material (Kot, Blut, etc.) erhalten, das ausgeronnen ist, möchten wir Sie bitten, Ihre Probe/n so zu verpacken, dass diese fest verschlossen sind und nicht auslaufen, aufplatzen bzw. sich außerhalb der Verpackung verteilen können.
    Bitte auch das beigelegte Schreiben (Zuweisungsformular, etc.) so handhaben, dass es frei von Probenbestandteilen ist und bleibt.
  • Proben für den Versand müssen gemäß Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBG) in bruchsicheren Behältnissen auslaufsicher verpackt sein.
    Lesen Sie dazu bitte auch unseren Auszug aus VetMed ADR 2011 // IATA 2012 (siehe unten) sowie den Folder der Post.at zum Gefahrengutversand für Patientenproben (PDF, 981 KB) zu diesem Thema!

Auzugsweise Info aus VetMed ADR 2011 // IATA 2012

Wenn Sie uns Proben zukommen lassen, beachten Sie bitte folgendes:

  • Definition Patientenproben:

    Das sind diejenigen Proben, die direkt von Menschen oder Tieren genommen werden, einschließlich, aber nicht begrenzt auf:
    • Ausscheidungsstoffe
    • Sekrete
    • Blut und Blutbestandteile
    • Gewebe und Gewebeflüssigkeitsabstriche
    • Körperteile,
    die insbesondere zu Forschungs-, Diagnose-, Untersuchungs-, Behandlungs- oder Vorsorgezwecken befördert werden.
    Solche Proben sind potentiell „Ansteckungsgefährliche Stoffe“!
    Sie können Krankheitserreger  enthalten. Das sind Mikroorganismen (einschließlich Bakterien, Viren, Rickettsien, Parasiten und Pilze) und andere Erreger, wie Prionen, die bei Menschen oder Tieren Krankheiten hervorrufen können.

  • Versand von Untersuchungsmaterial:

    Bitte bedenken Sie, dass Sie mit der Verpackung und dem Versand von Proben einerseits selbst mit potentiell infektiösem Material in Berührung kommen können, andererseits auch die Zusteller und letzten Endes auch uns mit falsch verpackten Proben gefährden!

    Die Einhaltung der Versandvorschriften wird in der Übernahme der internationalen Transportvorschriften in nationales Recht durch das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBG) übernommen.
  1. Die Verpackung muss aus mindestens drei Komponenten bestehen.
  2. Verpackungsanweisung P 650 beachten:

Für die Beförderung ist das nebenstehend abgebildete Kennzeichen auf der äußeren Oberfläche der Außenverpackung vor einem kontrastierenden Hintergrund anzubringen. Es muss deutlich sichtbar und lesbar sein.

Anforderungen der Kennzeichnung nach P 650:
mindestens 6 mm hohen Buchstaben neben der diamantförmigen Markierung.
Zum Herunterladen: Kennzeichen zum Aufkleben in ORIGINALGRÖESSE zum Ausdrucken

  • Versand im Inland Postversand:
    Für den Versand von Patientenproben, die nach P 650 verpackt und gekennzeichnet sind, bietet die österreichische Post AG folgende Produkte an: 

Diese Informationen zu Verpackung und Versand können Sie sich hier als PDF downloaden, oder hier den gesamten Inhalt des Folders VetMed ADR 2011 // IATA 2012

Hinweis

Wir wurden von der Post bzw. den Postverteilern darauf aufmerksam gemacht, dass zukünftig ausgelaufene oder sontwie kontaminierte Probenbriefe und Pakete nicht mehr an uns weitergeleitet werden und auf Kosten des Einsenders zurückgesendet werden.
Weiters kommt es zu einer Verschmutzung anderer Poststücke, was für die Betroffenen nicht akzeptabel ist.
Ebenso wurden wir darauf aufmerksam gemacht, dass nicht deklarierte Postsendungen im Zentralpostlager Inzersdorf maschinell sortiert werden.
Sollte es in dieser Sortieranlage zu einer Verschmutzung durch nicht richtig deklarierte Probe kommen, werden die Kosten für die Reinigung der Anlage dem Einsender verrechnet.