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Mitbestimmung im Senat

Das einzige Kollegialorgan mit Entscheidungskompetenz, in dem zwingend alle Uni-Angehörigen (Professor:innen, Studierende, Universitätsdozent:innen und wissenschaftliche Mitarbeiter:innen sowie allgemein Bedienstete) vertreten sind, ist der Senat. Zwingend vorgesehen sind aber Kollegialorgane mit autonomer Entscheidungsbefugnis in Habilitations- und Berufungsverfahren,  außerdem sind zur Erstellung von Studienplänen Kollegialorgane einzurichten. In den Gremien müssen die Studenten mindestens ein Viertel der Mitglieder stellen. Die Beschlüsse dieser Gremien - ebenso Beschlüsse von weiteren Kollegialorganen - unterliegen aber einem Genehmigungsvorbehalt durch den Senat.

Unterlagen zu den Senatssitzungen finden sich in VetEasy unter folgendem Link: Senat

Senatswahl 12. Juni 2025

Vorsitzende der Wahlkommission:
Ass.-Prof. Dr. Angelika Suchy

Ausschreibungstext

Wahlvorschlag des ULV (2025)