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Mitbestimmung im Senat

Das einzige Kollegialorgan mit Entscheidungskompetenz, in dem zwingend alle Uni-Angehörigen (Professor:innen, Studierende, Universitätsdozent:innen und wissenschaftliche Mitarbeiter:innen sowie allgemein Bedienstete) vertreten sind, ist der Senat. Zwingend vorgesehen sind aber Kollegialorgane mit autonomer Entscheidungsbefugnis in Habilitations- und Berufungsverfahren,  außerdem sind zur Erstellung von Studienplänen Kollegialorgane einzurichten. In den Gremien müssen die Studenten mindestens ein Viertel der Mitglieder stellen. Die Beschlüsse dieser Gremien - ebenso Beschlüsse von weiteren Kollegialorganen - unterliegen aber einem Genehmigungsvorbehalt durch den Senat.

Unterlagen zu den Senatssitzungen finden sich in VetEasy unter folgendem Link: Senat

Senatswahl 9. Juni 2022

Wann? Donnerstag, den 9.06.2022 von 9 bis 14 Uhr
Wo? Großes Sitzungszimmer (Gebäude CA, 1. Stock)

Wahlkommission
Ass.-Prof. Dr.med.vet. Martina Patzl (Vorsitzende)
Dr.med.vet. Priv.-Doz. Kirsti Witter
Dr.med.vet. Michael Willmann

Ausschreibungstext

Wahlordnung Senat

Wahlvorschlag des ULV (2022)