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111. Ausschreibung von Leistungsstipendien der Veterinärmedizinischen Universität Wien für das Studienjahr 2025/26

Leistungsstipendien für Studierende dienen zur Anerkennung hervorragender Studienleistungen eines ordentlichen Studiums. Studierende, welche die folgenden Ausschreibungsbedingungen erfüllen, werden eingeladen, sich um ein Leistungsstipendium zu bewerben.
Ein Leistungsstipendium darf im Einzelfall für ein Studienjahr € 750,- nicht unterschreiten und € 1.500,- nicht überschreiten.

Über die Vergabe und die Anzahl der zu vergebenden Stipendien entscheidet, nach Maßgabe der vom Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung zugewiesenen Mittel, die Vizerektorin für Lehre, Lehrinnovationen und klinische Angelegenheiten.
Ist die Anzahl der Bewerbungen, welche die genannten Voraussetzungen erfüllen, größer als die Anzahl der zu vergebenden Stipendien, wird eine Reihung der Bewerber:innen vorgenommen. Die Zuerkennung erfolgt an jene Bewerber:innen, die im Beurteilungszeitraum die besten Studienleistungen – beurteilt nach dem Notendurchschnitt und der absolvierten Fachprüfungen – erbracht haben.

Auf Zuerkennung besteht auch bei Vorliegen der Voraussetzungen kein Rechtsanspruch.

Bewerbungsvoraussetzungen:

  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder gemäß § 4 StudFG gleichgestellte Ausländer und Staatenlose
  • Ordentliche/r Studierende/r an der Veterinärmedizinischen Universität Wien
  • Einhaltung der Anspruchsdauer (umfasst grundsätzlich die zur Absolvierung von  Diplomprüfungen, Bachelorprüfungen, Masterprüfungen oder anderen das Studium oder den Studienabschnitt abschließenden Prüfungen vorgesehene Studienzeit zuzüglich eines weiteren Semesters) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe nach § 19 StudFG (das sind: Krankheit des Studierenden, wenn sie durch fachärztliche Bestätigung nachgewiesen wird; Schwangerschaft der Studierenden und jedes unvorhergesehene oder unabwendbare Ereignis, wenn die Studierende / den Studierenden daran kein  Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft).
  • Ein gewichteter Notendurchschnitt der für das Studium maßgeblichen Prüfungen im Studienjahr 2025/26 (das ist von 01.10.2025 bis 30.09.2026) von nicht schlechter als 1,10.

Für das Diplomstudium Veterinärmedizin, Bachelorstudium Biomedizin und Biotechnologie, Masterstudium Vergleichende Biomedizin, Masterstudium Interdisciplinary Master in Human-Animal Interactions und Masterstudium Digitalisierung im Tiergesundheitsmanagement gelten noch folgende zusätzliche Regelung: Eine Studienleistung von mindestens 40 ECTS-Punkten.

Für PhD- und Doktoratsstudien gilt folgende zusätzliche Regelung: eine abgeschlossene Dissertation, die mit „Sehr gut“ beurteilt wurde.

Der Bewerbung sind anzuschließen:

  • Nachweise über allfällige Studienzeitverzögerungen gemäß § 19 StudFG
  • Nachweis über die Staatsbürgerschaft

Bewerbungen sind an folgende Emailadresse Stipendien@vetmeduni.ac.at  zu senden.

Bewerbungsfrist für das Studienjahr 2025/2026: 15.09. - 30.10.2026

Das Formblatt für die Bewerbung steht auf der Homepage zur Verfügung.

Anträge, welche außerhalb dieser Frist einlangen oder an eine andere Adresse gesendet werden, wie oben angegeben, werden nicht berücksichtigt. Es werden ausschließlich Prüfungen berücksichtigt, die bis zum Ende der Einreichfrist im Studienerfolgsnachweis für den Zeitraum von 01.10.2025 bis 30.09.2026 aufscheinen.

Formblatt für die Bewerbung um ein Leistungsstipendium

Alle Bewerber:innen werden von der Zuerkennung oder Ablehnung eines Leistungsstipendiums verständigt.

Priv.-Doz. Dr.med.vet. Barbara Bockstahler
Vizerektorin für Lehre, Lehrinnovationen und klinische Angelegenheiten

112. Ausschreibung von Förderungsstipendien der Veterinärmedizinischen Universität Wien für das Studienjahr 2025/26

Förderungsstipendien dienen der Förderung noch nicht abgeschlossener wissenschaftlicher Arbeiten (Diplomarbeiten, Masterarbeiten und Dissertationen) von Studierenden ordentlicher Studien.

Zweck der Förderungsstipendien ist die finanzielle Hilfestellung für Studierende bei der Anfertigung finanziell besonders aufwändiger wissenschaftlicher Arbeiten, deren Erstellung einen deutlich über das durchschnittliche Maß hinausgehenden Aufwand verursacht, z.B. Auslandsaufenthalte, aufwändige Literatursuche oder empirische Erhebungen, die für die Durchführung der Arbeit erforderlich sind. Nicht gefördert werden die Kosten der physischen Erstellung der Arbeit (z.B. Schreibarbeiten, Bindearbeiten, Kopier- und Telefonkosten, Papierverbrauch) bzw. Aufwendungen für allgemeine Arbeitsmittel, die auch anderen Verfassern wissenschaftlicher Arbeiten regelmäßig zur Last fallen (z.B. PC, Büromaterial) sowie Aufwendungen, die aus dem Etat der betreuenden Einrichtung bestritten werden. Ausgaben, die unter „Sonstiges“ geführt werden, können ebenfalls nicht berücksichtigt werden.

Die Höhe eines einzelnen Förderungsstipendiums beträgt mindestens EUR 750,- und höchstens EUR 3.600, -. Die Anzahl der zu vergebenden Stipendien hängt von der Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel ab. Auf Zuerkennung eines Förderungsstipendiums besteht auch bei Vorliegen der Bewerbungsvoraussetzungen kein Rechtsanspruch. Für ein und dieselbe Leistung (Arbeit) kann nur einmal ein Förderungsstipendium gewährt werden.

Bewerbungsvoraussetzungen:

a) Anspruch auf Studienbeihilfe haben österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger oder gemäß § 4 StudFG gleichgestellte Ausländer und Staatenlose

b) Ordentliche Studierende oder ordentlicher Studierender an der Veterinärmedizinischen Universität Wien

c) Einhaltung der Anspruchsdauer (§ 18 StudFG) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (§ 19 StudFG)

Der Bewerbung sind folgende Nachweise beizulegen:

  1. Eine Beschreibung der noch nicht abgeschlossenen wissenschaftlichen Arbeit.
  2. Eine Kostenaufstellung und ein Finanzierungsplan.
  3. Mindestens ein Gutachten einer/s habilitierten Universitätslehrerin/s zur Kostenaufstellung und darüber, ob die/der Studierende in der Lage sein wird, die Arbeit mit überdurchschnittlichem Erfolg durchzuführen.
  4. Eine schriftliche Verpflichtung der Bewerberin / des Bewerbers, nach Abschluss der Arbeit einen Bericht über die widmungsgemäße Verwendung des Förderungsstipendiums vorzulegen. Wird der Bericht bis zum Ende des Studiums nicht vorgelegt, so kann das Förderungsstipendium zurückgefordert werden.
  5. Eine von der Bewerberin / vom Bewerber ausgestellte Bestätigung, dass keine Kosten von anderen Institutionen übernommen werden.
  6. Nachweis der österreichischen Staatsbürgerschaft, bzw. Nachweise betreffend Gleichstellung.
  7. Bewerbungen, die nicht vollständig sind (Punkt 1-6), können nicht bearbeitet werden, da es nicht möglich ist, sich ein vollständiges Bild der Bewerbungslage zu verschaffen. Mit Verbesserungen verbundene Zeitverzögerung oder eine Fristversäumnis geht zu Lasten der Bewerberin/ des Bewerbers.

Das Formblatt für die Bewerbung steht auf der Homepage zur Verfügung.

Anträge, welche außerhalb dieser Frist einlangen oder an eine andere Adresse gesendet werden, wie unten angegeben, werden nicht berücksichtigt.

Formblatt für die Bewerbung um ein Förderungsstipendium

Bewerbungen sind an folgende Emailadresse Stipendien@vetmeduni.ac.at zu senden.

Bewerbungsfrist für das Kalenderjahr 2026: 15.09. – 30.10.2026

Alle Bewerberinnen und Bewerber werden schriftlich von der Zuerkennung oder Ablehnung ihres Antrages verständigt.

Priv.-Doz. Dr.med.vet. Barbara Bockstahler
Vizerektorin für Lehre, Lehrinnovationen und klinische Angelegenheiten

113. Bevollmächtigungen

Die gemäß § 28 (1) UG erteilten Bevollmächtigungen werden mit der folgenden Aufstellung, die die bisherige Kundmachung ersetzt, verlautbart:

Bevollmächtigungen gemäß § 28 (1) UG

Die gemäß § 28 (1) UG für Projekte und Lehrgänge erteilten Bevollmächtigungen werden mit der folgenden Aufstellung, die die bisherige Kundmachung ersetzt, verlautbart:

Bevollmächtigungen Projekte und Lehrgänge
 

Der Rektor:
Prof. DDr. Matthias Gauly

114. Ausschreibung von offenen Stellen

An der Veterinärmedizinischen Universität Wien gelangen die nachfolgend angeführten Stellen zur Besetzung. Die Bewerbungen sind unter Angabe der Kennzahl bevorzugt per E-Mail bzw. per Post an die Personalabteilung der Veterinärmedizinischen Universität Wien, Veterinärplatz 1, 1210 Wien, zu übermitteln. Termine für Vorstellungsgespräche sind direkt mit der angegebenen Einrichtung zu vereinbaren.
E-Mail an Personalabteilung senden

Senior Clinical Scientist (Post-Doc) (m/w/d) – Klinisches Zentrum für Wiederkäuer, Kameliden und Bestandsbetreuung

  • Einstufung: B1 Post-Doc
  • Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden
  • Dauer des Dienstverhältnisses: 4 Jahre, mit Option auf Entfristung
  • Bewerbungsfrist NEU: 23.09.2026
  • Kennzahl: 2026/0186

Details zur Stellenausschreibung Senior Clinical Scientist (Post-Doc) (m/w/d) – Klinisches Zentrum für Wiederkäuer, Kameliden und Bestandsbetreuung

Universitätsassistent:in (Post-Doc) mit QV-Option auf eine Laufbahnstelle im Bereich Kardiologie Kleintiere gemäß § 27 Uni-KV – Klinisches Department für Kleintiere und Pferde

  • Einstufung: B1 Post-Doc (mit Abschluss der QV: A2)
  • Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden
  • Dauer des Dienstverhältnisses: Befristung auf 6 Jahre (mit Option auf Entfristung)
  • Bewerbungsfrist NEU: 27.09.2026
  • Kennzahl: 2026/0118

Details zur Stellenausschreibung Universitätsassistent:in (Post-Doc) mit QV-Option auf eine Laufbahnstelle im Bereich Kardiologie Kleintiere gemäß § 27 Uni-KV – Klinisches Department für Kleintiere und Pferde

Universitätsassistent:in (Prae-Doc) Resident:in – Klinisches Zentrum für Reproduktion

  • Einstufung: B1 Prae-Doc
  • Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden
  • Dauer des Dienstverhältnisses: 4 Jahre
  • Bewerbungsfrist: 30.09.2026
  • Kennzahl: 2026/0230          

Details zur Stellenausschreibung Universitätsassistent:in (Prae-Doc) Resident:in – Klinisches Zentrum für Reproduktion

Laboranalytiker:in – Plattform Labordiagnostik am Department für Biologische Wissenschaften und Pathobiologie

  • Einstufung: IIIb
  • Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden
  • Dauer des Dienstverhältnisses: unbefristet
  • Bewerbungsfrist: 19.09.2026
  • Kennzahl: 2026/0235          

Details zur Stellenausschreibung Laboranalytiker:in – Plattform Labordiagnostik am Department für Biologische Wissenschaften und Pathobiologie

Expert:in Digital Health & Health Data Hub – Stabsstelle für Digitale Transformation und Organisationsentwicklung

  • Einstufung: IVa
  • Beschäftigungsausmaß: 20-40 Wochenstunden
  • Dauer des Dienstverhältnisses: unbefristet
  • Bewerbungsfrist NEU: 16.09.2026
  • Kennzahl: 2026/0212

Details zur Stellenausschreibung Expert:in Digital Health & Health Data Hub – Stabsstelle für Digitale Transformation und Organisationsentwicklung

2 Referent:innen Wissenschaftskommunikation Messerli Forschungsinstitut (MFI) – Abteilung Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation

  • Einstufung: IVa
  • Beschäftigungsausmaß: jeweils 20 Wochenstunden
  • Dauer des Dienstverhältnisses: unbefristet
  • Bewerbungsfrist: 23.09.2026
  • Kennzahl: 2026/0219

Details zur Stellenausschreibung 2 Referent:innen Wissenschaftskommunikation Messerli Forschungsinstitut (MFI) – Abteilung Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation

Für das Rektorat:
Prof. DDr. Matthias Gauly

Herausgeberin und Verlegerin: Veterinärmedizinische Universität Wien
Redaktion: Dr. Christian Schwabl, alle 1210 Wien, Veterinärplatz 1