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- Angewandte Kynologie
Die Tätigkeitsbereiche der Absolvent*innen sind vielfältig, z.B.:
- Leitung von Hundeschulen
- Leitung von Hundepensionen
- Leitung von professionellen Hundezwingern
- Führungspositionen in der Geschäftsführung von Hundesport- und Hundezuchtverbänden
- Tätigkeit bei Leistungsprüfungen
- Aus- und Fortbildung von Hundetrainer*innen
- Leitung von Trainingszentren
- redaktionelle und journalistische Tätigkeiten für Fachzeitschriften in den Bereichen Hundehaltung, Hundezucht und Hundesport
- Herstellung und Vertrieb von Hundezubehör
- Herstellung und Vertrieb von Hundefutter
- Touristik
- Marketing in den Bereichen Hundesport und Hundezucht
- Versicherungswirtschaft (Tierversicherungen)
- Spezialfirmen für die Planung und den Bau von Zwingern und Hundepensionen
- Design und Bau von Hindernissen
Durch die Ausbildung einschlägig qualifizierter Fachkräfte im Bereich der Kynologie wird ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Mensch-Hund-Beziehung im Allgemeinen und zur Gefahrenprävention im Besonderen geleistet.
Zu den zentralen Aufgabenbereichen der Absolvent*innen zählen die Entwicklung standardisierter Programme zur Ausbildung von Hundetrainer*innen und Hunden, so dass ihnen eine Schlüsselrolle im Hinblick auf einen respektvollen Umgang mit Hunden und auf die Qualitätssicherung im Bereich hundebezogener Dienstleistungen zukommt; sie leisten damit nicht nur einen Beitrag zum Tierschutz, sondern auch zum Konsumentenschutz.
Eckdaten
Dauer: 4 Semester
Abschluss: Akademisch geprüfte Kynologin/akademisch geprüfter Kynologe
Kosten: 5.565 €
Studienplan
50. Verlautbarung des Aufnahmeverfahrens für den Universitätslehrgang „Angewandte Kynologie“ 2022
Die Vergabe der Studienplätze für den Universitätslehrgang „Angewandte Kynologie“ erfolgt durch ein Aufnahmeverfahren (Eignungstest) vor der Zulassung.
Die Teilnahme am Aufnahmeverfahren beginnt mit der Bewerbung um einen Studienplatz.
Zugelassen werden Personen, die über eine allgemeine Hochschulreife verfügen. Von dieser Voraussetzung kann abgesehen werden, wenn der/die ZulassungswerberIn eine mehrjährige einschlägige praktische Tätigkeit nachweist und im Aufnahmeverfahren hervorragende Leistung zeigt.
Die Bewerbung ist ausschließlich per Email an regine.major@vetmeduni.ac.at zu senden.
Folgende Dokumente sind beizulegen:
- gültiger Lichtbildausweis, Motivationsschreiben und Maturazeugnis, wenn nicht vorhanden dann
- Zertifikat zum/zur „Tierschutzqualifizierten HundetrainerIn“ oder
- Tierschutzrechtliche Erlaubnis nach § 11 Abs.1 Nr.8f Tierschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland oder
- abgeschlossene Lehre zum/zur TierpflegerIn und 2 Jahre praktische Erfahrung in der Arbeit mit Hunden (bestätigt durch den Arbeitgeber oder mittels gültigem Gewerbeschein) oder
- 5 Jahre praktische Erfahrung in der Arbeit mit Hunden mittels gültigem Gewerbeschein.
Zusätzlich muss bei mehrjähriger praktischer Tätigkeit mit Hunden, ein Nachweis über mindestens 40 Fortbildungsstunden nach der Verordnung des Bundesministers für Gesundheit hinsichtlich näherer Bestimmung über die tierschutzkonforme Ausbildung von Hunden BGBl. II Nr.56/2012 (bei Lehre + 2 jähriger Tätigkeit) und mindestens 100 Fortbildungsstunden (bei 5 jähriger Tätigkeit), nachgewiesen werden.
Zur Verständigung mit den BewerberInnen ist die Angabe einer E-Mail-Anschrift zwingend erforderlich. Allfällige Korrespondenz mit den BewerberInnen erfolgt über die von den BewerberInnen bei der Bewerbung angegebene E-Mailadresse!
Eine gültige Bewerbung ist nur innerhalb der Bewerbungsfrist möglich!
Alle StudienwerberInnen müssen einen persönlichen Termin in der Kalenderwoche 44 wahrnehmen, bei dem ein Eignungstest stattfindet.
Der Termin für den Eignungstest wird über die Homepage der Veterinärmedizinischen Universität Wien verlautbart. Verlautbarte Termine sind verbindlich und können seitens der TeilnehmerInnen nicht verschoben werden.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben sich vor Testbeginn durch Personalausweis oder andere amtliche Lichtbildausweise auszuweisen.
BewerberInnen, die sich nicht durch einen amtlichen Lichtbildausweis ausweisen können, werden zum Test nicht zugelassen. Der Eignungstest dauert ca. 90 Minuten.
Die Summe der erzielten Punkte im Eignungstest ergibt eine vorläufige Rangliste der Bewerbungen. Für das Bestehen des Eignungstests müssen mindestens 51 Punkte erreicht werden. Bei Gleichrangigkeit wird bei Unterrepräsentanz eines Geschlechts ausgewählt, wer diesem angehört. Besteht danach noch Ranggleichheit, entscheidet das Los.
Kosten, die den BewerberInnen durch die Teilnahme am Aufnahmeverfahren entstehen, sind von den BewerberInnen selbst zu tragen.
Als Vorbereitung für den Eignungstest empfehlen wir Ihnen:
- Del Amo, C., Theby, V. (2014): Handbuch für Hundetrainer. Ulmer, Stuttgart (ISBN: 978-3800182619)
- Gesamte Rechtsvorschrift für Tierschutzgesetz (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung/Bundesnormen/20003541/TSchG%2c%20Fassung%20vom%2025.11.2019.pdf)
- Rechtsvorschrift für 2. Tierhalteverordnung (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung/Bundesnormen/20003860/2.%20Tierhaltungsverordnung%2c%20Fassung%20vom%2025.11.2019.pdf)
- Bewerbungsfrist: 01. Mai 2021 – 31. Mai 2021
- Eignungstest: 05. November 2021
- Lehrgangsbeginn: März 2022