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ACHTUNG NEU ab 2019:

Die Vizerektorin für Lehre der Veterinärmedizinischen Universität Wien stellte gemäß § 2 Abs. 6 Universitätsberechtigungsverordnung in der Fassung BGBl II Nr. 182/2019 fest, dass die Kenntnisse aus Naturwissenschaften, Biologie oder Biologie in Verbindung mit anderen Unterrichtsbereichen bereits im Aufnahmeverfahren vor der Zulassung enthalten sind und damit die Zusatzprüfung aus Biologie und Umweltkunde für die Studienrichtungen

  • Veterinärmedizin und
  • Biomedizin und Biotechnologie

an der Veterinärmedizinischen Universität Wien entfällt.

Die Zusatzprüfung Latein ist gemäß § 4 Abs 1 lit. a) UBVO vor Ablegung der ersten Diplomprüfung für das

  • Diplomstudium Veterinärmedizin

abzulegen.

Die Zusatzprüfung aus Latein nach Abs. 1 lit. a) entfällt, wenn Latein an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens zehn Wochenstunden erfolgreich abgeschlossen wurde.

Die Zusatzprüfung Latein kann an der Vetmeduni Vienna als Ergänzungsprüfung abgelegt werden.

Die vorbereitenden Lehrveranstaltungen Latein für Veterinärmediziner: Grammatik (LV-Nr. 971702) und Latein für Veterinärmediziner: Texte (LV-Nr. 971703) werden im Winter- und Sommersemester angeboten.

Wenn das vorgelegte Reifeprüfungszeugnis nicht mit einem österreichischen Reifeprüfungszeugnis gleichwertig ist oder wenn kein Nachweis über die ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache vorliegt, müssen vor der Zulassung zum Studium dementsprechende Ergänzungsprüfungen absolviert werden.

Die Ergänzungsprüfungen werden zur Herstellung der Gleichwertigkeit auf Basis der vorgelegten Unterlagen im Zulassungsbescheid vorgeschrieben.

Sämtliche Ergänzungsprüfungen sind am dafür eingerichteten Universitätslehrgang "Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten" (VWU) abzulegen, an dem vor der Prüfung die entsprechenden Kurse besucht werden. Dafür werden Sie zunächst als außerordentliche*r Studierende*r zum VWU zugelassen. Sobald Sie als außerordentliche*r Studierende*r zur Ablegung der Ergänzungsprüfung(en) an der Vetmeduni Vienna zugelassen sind, ist die Ergänzungsprüfung ausschließlich im Rahmen des VWU abzulegen und diese anhand des entsprechenden positiven Zeugnisses nachzuweisen.

Nach der Zulassung als außerordentliche*r Studierende*r für den Universitätslehrgang "Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten" werden andere Zeugnisse nicht mehr akzeptiert!

oead.at/de/nach-oesterreich/vorstudienlehrgaenge/