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- 32. Stück – 14.04.2025
68. Änderung der Verfahrensanweisung zum Schutz vor Maul- und Klauenseuche an der Vetmeduni
Aufgrund der Kundmachung zur Festlegung einer Sperrzone zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche (Geschäftszahl: 2025-0.233.757) des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gelten an der Vetmeduni ab dem 14.4.2025 in Abänderung der Verfahrensanweisung zum Schutz vor Maul- und Klauenseuche, verlautbart im Mitteilungsblatt vom 28.3.2025, 28. Stück, Punkt 62., an der Vetmeduni bis auf Widerruf folgende Verfahrensanweisungen:
Patienten im Tierspital der Vetmeduni in Wien
- Es finden keine Patiententransporte mit der Tierrettung der Vetmeduni statt.
- Aus der vom Bundesministerium ausgewiesenen Überwachungs- und Sperrzone (siehe LINK) werden keine Klauentiere und Kamele als Patienten oder zur Sektion an der Vetmeduni angenommen.
- Aus den von der MKS betroffenen Nachbarländern Ungarn und Slowakei werden keine Klauentiere, Kamele oder Pferde an der Vetmeduni angenommen.
- Bei Überweisung empfänglicher Patienten von außerhalb der Schutz- und Überwachungszone ist durch die überweisende Tierärztin/den überweisenden Tierarzt zu bestätigen, dass kein MKS-Verdacht besteht und kein Kontakt von Mensch und Tier in die Überwachungs- und Sperrzone bestand.
- Alle kleinen Wiederkäuer- und Schweine- Patienten, sowie nicht von einer Tierärztin/einem Tierarzt überwiesene Rinder und Kamele sind vor der Einfahrt auf den Campus von einer Mitarbeiter:in klinisch auf MKS-Symptome zu überprüfen. Dazu ist der Raum WC beim Portier vor dem Schranken zu nutzen. Kann MKS nicht sicher ausgeschlossen werden, dürfen die Tiere nicht auf den Campus verbracht werden.
- Besteht Zweifel über das Vorliegen eines MKS-Verdachtes ist dieser über eine Ausschlussuntersuchung, gemäß des geltenden Infektions- und Seuchenschutzplanes, abzuklären.
- Bei Transportfahrzeugen und Anhängern zum Transport von Klauentieren, Kamelen und Pferden, sowie bei universitätseigenen Fahrzeugen, die zu Betrieben mit MKS-empfänglichen Tieren fahren, sind die Reifen mit gegen MKS wirksamen Desinfektionsmitteln zu desinfizieren.
Personenverkehr im Tierspital der Vetmeduni in Wien
- Betriebsfremden Personen ist der unkontrollierte Zutritt zu den Stallungen, sowie den Untersuchungs- und Behandlungsräumen des Tierspitales zu verwehren.
- Mitarbeiter:innen und Studierende haben sich an die geltenden Hygienerichtlinien zu halten und die Stallungen, sowie den Untersuchungs- und Behandlungsräumen des Tierspitales ausschließlich in Stall- bzw. Schutzkleidung zu betreten (Vetmeduni Biosecurity Handbuch).
- Auf korrekte Stiefel- und Händedesinfektion ist zu achten.
- Mitarbeiter:innen und Studierenden sollen den Kontakt mit MKS-empfänglichen Tieren außerhalb der vetmeduni und ihrer Außenstellen möglichst vermeiden, jedenfalls mindestens 48 Stunden vor einem möglichen Kontakt mit MKS-empfänglichen Tieren an der vetmeduni und ihrer Außenstellen.
- Außerhalb des Tierspitalsbereiches (rote Bodenmarkierung) ist keine Stall- bzw. Schutzkleidung zu tragen (Vetmeduni Biosecurity Handbuch). Ausgenommen davon ist das Verbringen bzw. der Transport von Kadavern, Organen, Proben und Medikamenten. Dabei ist eine deutlich erkennbare Schutzkleidung zu tragen.
- Mitarbeiter:innen und Studierende, deren Wohnsitz sich in der Schutz- oder Überwachungszone befindet, können weiterhin an die Vetmeduni kommen, sofern keine lokalen behördlichen Einschränkungen gegeben sind. Der Kontakt zu empfänglichen Tierarten am Wohnort ist zu vermeiden und bei Kontakt zu empfänglichen Tieren an der Vetmeduni ist betriebseigene Stall- oder Schutzkleidung zu tragen.
- Um den Personenverkehr im Tierspital zu reduzieren sind Besprechungen und Treffen wann immer möglich online durchzuführen.
Betriebsbesuch und Ausfahrten
- Bis auf Weiteres finden keine Betriebsbesuche zu Klauentier- und Kamelbetrieben, inklusive Schlachtbetrieben im Rahmen der Lehre statt, die Lehrinhalte sollen nach Möglichkeit mit Alternativmethoden vermittelt werden. Die entfallenen Besuche müssen durch anderwärtige Lehrformate (virtuelle Rundgänge etc..) kompensiert und entsprechend dokumentiert werden (Erfüllung der EAEVE Indikatoren).
- Betriebsbesuche in Tirol (Vetmeduni Außenstelle) sind von dieser Regelung bis auf Weiteres ausgenommen.
- Die Lehre an der VetFarm findet weiterhin statt, die Vetfarm hat den Schutz des Tierbestandes durch Erhöhung der Biosicherheit sicherzustellen und deren Einhaltung von Mitarbeiter:innen, Studierenden und Besucher:innen sicherzustellen.
- Die Ausfahrten der Mobilklinik mit Studierenden werden bis auf Weiteres eingestellt.
Dokumentation
- Sämtliche Aktivitäten zum Schutz vor Eintrag und Verbreitung der MKS sind in geeigneter Form elektronisch zu dokumentieren und aufzubewahren.
Die Rektorin:
Ao. Univ.-Prof. Dr. Petra Winter
Herausgeberin und Verlegerin: Veterinärmedizinische Universität Wien
Redaktion: Dr. Christian Schwabl, alle 1210 Wien, Veterinärplatz 1