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- 36. Stück – 07.05.2025
73. Änderung der Verfahrensanweisung zum Schutz vor Maul- und Klauenseuche an der Vetmeduni
Aufgrund der Kundmachung zur Festlegung einer Sperrzone zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche (Geschäftszahl: 2025-0.234.502) des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gelten an der Veterinärmedizinischen Universität Wien ab dem 12.5.2025 in Abänderung der Verfahrensanweisung zum Schutz vor Maul- und Klauenseuche, verlautbart im Mitteilungsblatt vom 14.4.2025, 32. Stück, Punkt 68., bis auf Widerruf folgende Richtlinien:
Patienten im Tierspital der Vetmeduni Wien
- Aus der vom Bundesministerium ausgewiesenen Überwachungs- und Sperrzone (siehe LINK) werden keine Klauentiere und Kamele als Patienten oder zur Sektion an der Vetmeduni angenommen bzw. mit der Tierrettung transportiert.
- Aus den von der MKS betroffenen Nachbarländern Ungarn und Slowakei werden keine Klauentiere, Kamele oder Pferde an der Vetmeduni angenommen.
- Bei Überweisung empfänglicher Patienten von außerhalb der Schutz- und Überwachungszone ist durch die überweisende Tierärztin/den überweisenden Tierarzt zu bestätigen, dass kein MKS-Verdacht besteht und kein Kontakt von Mensch und Tier in die Überwachungs- und Sperrzone bestand.
- Alle kleinen Wiederkäuer- und Schweine- Patienten, sowie nicht von einer Tierärztin/einem Tierarzt überwiesene Rinder und Kamele sind vor der Einfahrt auf den Campus von einer Mitarbeiter:in klinisch auf MKS-Symptome zu überprüfen. Dazu ist der Raum WC beim Portier vor dem Schranken zu nutzen. Kann MKS nicht sicher ausgeschlossen werden, dürfen die Tiere nicht auf den Campus verbracht werden.
- Besteht Zweifel über das Vorliegen eines MKS-Verdachtes ist dieser über eine Ausschlussuntersuchung, gemäß des geltenden Infektions- und Seuchenschutzplanes, abzuklären.
- Bei Transportfahrzeugen und Anhängern zum Transport von Klauentieren, Kamelen und Pferden, sowie bei universitätseigenen Fahrzeugen, die zu Betrieben mit MKS-empfänglichen Tieren fahren, sind die Reifen mit gegen MKS wirksamen Desinfektionsmitteln zu desinfizieren.
Personenverkehr im Tierspital der Vetmeduni Wien
- Betriebsfremden Personen ist der unkontrollierte Zutritt zu den Stallungen, sowie den Untersuchungs- und Behandlungsräumen des Tierspitales zu verwehren.
- Mitarbeiter:innen und Studierende haben sich an die geltenden Hygienerichtlinien zu halten und die Stallungen, sowie die Untersuchungs- und Behandlungsräume des Tierspitales ausschließlich in Stall- bzw. Schutzkleidung zu betreten (Vetmeduni Vienna Biosecurity Handbuch).
- Auf korrekte Stiefel- und Händedesinfektion ist zu achten.
- Mitarbeiter:innen und Studierende sollen den Kontakt mit MKS-empfänglichen Tieren außerhalb der vetmeduni und ihrer Außenstellen möglichst vermeiden, jedenfalls mindestens 48 Stunden vor einem möglichen Kontakt mit MKS-empfänglichen Tieren an der vetmeduni und ihrer Außenstellen.
- Außerhalb des Tierspitalsbereiches (rote Bodenmarkierung) ist keine Stall- bzw. Schutzkleidung zu tragen. (Vetmeduni Vienna Biosecurity Handbuch). Ausgenommen davon ist das Verbringen bzw. der Transport von Kadavern, Organen, Proben und Medikamenten. Dabei ist eine deutlich erkennbare Schutzkleidung zu tragen.
- Mitarbeiter:innen und Studierende, deren Wohnsitz sich in der Schutz- oder Überwachungszone befindet, können weiterhin an die Vetmeduni kommen, sofern keine lokalen behördlichen Einschränkungen gegeben sind. Der Kontakt zu empfänglichen Tierarten am Wohnort ist zu vermeiden und bei Kontakt zu empfänglichen Tieren an der Vetmeduni ist betriebseigene Stall- oder Schutzkleidung zu tragen.
Betriebsbesuch und Ausfahrten
- Bis auf Weiteres finden keine Betriebsbesuche inklusive Mobilklinik der VetFarm zu Klauentier- und Kamelbetrieben, die sich in der gemäß der Kundmachung GZ 2025-0.234.502 ausgewiesenen Schutz- und Überwachungszone befinden, statt.
- Die Lehre an der VetFarm findet weiterhin statt, die VetFarm hat den Schutz des Tierbestandes durch Erhöhung der Biosicherheit sicherzustellen und deren Einhaltung von Mitarbeiter:innen, Studierenden und Besucher:innen sicherzustellen.
Dokumentation
- Sämtliche Aktivitäten zum Schutz vor Eintrag und Verbreitung der MKS sind in geeigneter Form elektronisch zu dokumentieren und aufzubewahren.
Für das Rektorat:
Prof. DDr. Matthias Gauly
74. Bevollmächtigungen
Die gemäß § 28 (1) UG erteilten Bevollmächtigungen werden mit der folgenden Aufstellung, die die bisherige Kundmachung ersetzt, verlautbart:
Bevollmächtigungen gemäß § 28 (1) UG
Die gemäß § 28 (1) UG für Projekte und Lehrgänge erteilten Bevollmächtigungen werden mit der folgenden Aufstellung, die die bisherige Kundmachung ersetzt, verlautbart:
Bevollmächtigungen Projekte und Lehrgänge
Der Rektor:
Prof. DDr. Matthias Gauly
75. Ausschreibung von offenen Stellen
An der Veterinärmedizinischen Universität Wien gelangen die nachfolgend angeführten Stellen zur Besetzung. Die Bewerbungen sind unter Angabe der Kennzahl bevorzugt per E-Mail bzw. per Post an die Personalabteilung der Veterinärmedizinischen Universität Wien, Veterinärplatz 1, 1210 Wien, zu übermitteln. Termine für Vorstellungsgespräche sind direkt mit der angegebenen Einrichtung zu vereinbaren.
E-Mail an Personalabteilung senden
Universitätsassistent:in (Post-Doc) – Zentrum für Tierernährung und Tierschutzwissenschaften
- Einstufung: B1 Post-Doc
- Beschäftigungsausmaß: 30 Wochenstunden
- Dauer des Dienstverhältnisses: 4 Jahre
- Bewerbungsfrist: 31.05.2025
- Kennzahl: 2025/0093
Organisationsassistent:in – Department für Interdisziplinäre Lebenswissenschaften
- Einstufung: IIIa
- Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden
- Dauer des Dienstverhältnisses: unbefristet
- Bewerbungsfrist NEU: 14.05.2025
- Kennzahl: 2025/0087
Tierpfleger:in – Klinisches Zentrum für Pferde
- Einstufung: IIa
- Beschäftigungsausmaß: 20 Wochenstunden
- Dauer des Dienstverhältnisses: unbefristet
- Bewerbungsfrist: 17.05.2025
- Kennzahl: 2025/0097
Details zur Stellenausschreibung Tierpfleger:in – Klinisches Zentrum für Pferde
6 Ferialarbeitnehmer:innen– Klinisches Zentrum für Pferde
- Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden
- Dauer des Dienstverhältnisses: 1 bis 2 Monate (Juli und August 2025)
- Bewerbungsfrist: 31.05.2025
- Kennzahl: 2025/0081
Details zur Stellenausschreibung 6 Ferialarbeitnehmer:innen– Klinisches Zentrum für Pferde
Studentische Hilfskraft (w/d/m) – Abteilung Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation
- Einstufung: IIa
- Beschäftigungsausmaß: 20 Wochenstunden
- Dauer des Dienstverhältnisses: 6 Monate ab 1. Juli 2025
- Bewerbungsfrist: 17.05.2025
- Kennzahl: 2025/0090